Donnerstag. __W. 11». 7. October 1880. Weißerih-Zeitung. Amts-Wkatt fiir die Königliche Amtsßauptmannschast Dippoldiswalde, sowie fiir die Kömgüchen Amtsgerichte und die Stadträthe zu Dippoldiswalde «nd Kranmstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Ithne in Dippoldiswalde. Dieser Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstag», Donnerstag» und Sonnabend». — Zu beziehm durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Prei» vierteljährlich 1 Mark LS Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage de» Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. ZmNcher TM Bekanntmachung, die Gewerbekammerwahlen betr. Inhalts einer Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden sind die Urwahlen zur Ergänzungs wahl bei der Gewerbekammer zu Dresden demnächst vorzunehmen. Nach den vom Königlichen Ministerium des Innern genehmigten Vorschlägen der Vorsitzenden der Handels- und Gewerbekammer bilden die Amtsgerichtsbezirke Lauenstein, Altenberg und Frauenstein die IX., der Amtsgerichtsbezirk Dippoldiswalde aber die X. Wahlabtheilung und sind in jeder dieser beiden Abheilungen zwei Wahlmänner zu wählen. Zur Erleichterung der Gewerbtreibenden hat die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft, was die IX. Wahlabtheilung anlangt, beschlossen, die Wahl an den Orten Glashütte, Altenberg und Frauenstein vornehmen zu lassen; es sind jedoch selbstverständlich die sämmtlichen in der Abtheilung abgegebenen Stimmen zusammenzuzählen. Alle für die Gewerbekammer stimmberechtigten und wählbaren Personen werden hiermit aufgefordert, behufs der Wahl zweier Wahlmänner Sonnabend, -en L6 October dieses Jahres, in der Zeit von Vormittags 9 Uhr bis Mittags 12 Uhr, und zwar die Stimmberechtigten I. aus dem Amtsgerichtsbezirke Lauenstein im Gasthofe zum „goldnen Glas" in Glashütte vor dem Wahlvorsteher Herrn Bürgermeister Kühnel daselbst, bez. dessen Stellvertreter Herrn Mechaniker Otto Lindig ebendaselbst, 2. aus dem Amtsgerichtsbezirke Altenberg im Sitzungszimmer des Rathhauses zu Altenberg vor dem Wahlvorsteher Herrn Stadtältesten Kaufmann Bachmann daselbst bez. dessen Stellvertreter, Herrn Färbermeister Gustav Krause ebendaselbst, 3. aus dem Amtsgerichtsbezirke Frauenstein im Gasthofe „zum Stern" daselbst vor dem Wahlvorsteher Herrn Kaufmann Stadtrath Hartmann daselbst, bez. dessen Stellvertreter, Herrn Posthalter Kaden und 4. aus dem Amtsgerichtsbezirke Dippoldiswalde in dem Sitzungszimmer der unterzeichneten Königlichen Amtöhauptmannschaft in Person sich einzufinden, gleichzeitig bei der Anmeldung zur Abstimmung die Quittung über Entrichtung der Einkommen steuer im zuletzt vergangenen Termine und die nach § 9 der Verordnung vom 16. Juli 1868 etwa erforderliche Legiti mation beizubringen, auch ihre Stimmberechtigung, soweit nöthig nachzuweisen und sodann die Abstimmung mittelst eines ihnen einzuhändigenden Stimmzettels vorzunehmen. Nach Z 17 unter 3 des Gesetzes vom 23. Juni 1868 in Verbindung mit Punkt III. des Gesetzes, einige durch die Reform der direkten Steuern bedingte Abänderungen gesetzlicher Vorschriften betreffend, vom 2. August 1878 sind für die Gewerbekammer stimmberechtigt und wählbar alle dem Bezirke angehörigen Gewerbtreibenden, welche a) als Kaufleute und Fabrikanten in dem Einkommensteuercataster ihres Ortes nach einem Einkommen von höchstens 1900 Mark, jedoch mindestens nach einem solchen über 600 Mark abgeschätzt sind, oder b) ohne zu den Kaufleuten und Fabrikanten zu gehören, nach einem Einkommen von über 600 Mark abge schätzt sind, o) das 25. Lebensjahr erfüllt haben und ä) nicht etwa nach § 44 der revidirten Städteordnung und Z 35 der revidirten Landgemeindeordnung vom 24. April 1873 vom Stimmrechte in der Gemeinde oder in Folge der Verübung eines Verbrechens von den staatsbürgerlichen Rechten ausgeschlossen sind. Dippoldiswalde, am 17. September 1880 Königliche Amtshauptmairnfchaft. v. Kessinger. Ludwig.