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Dresdner Journal : 08.08.1861
- Erscheinungsdatum
- 1861-08-08
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186108089
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18610808
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18610808
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1861
- Monat1861-08
- Tag1861-08-08
- Monat1861-08
- Jahr1861
- Titel
- Dresdner Journal : 08.08.1861
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M183. DonnerStaq, den 8. August. 1861 Adoarrrmrutspretst: Ikkrticb: b 7'tilr. IO kSxr. >o 5»ek»«»- 1 „ 10 „ „ >suv»tlick iu vr«,L«»: 15 Livrslu« Siawwe-na: 1 Kxr. Iw iritt ?o»t oiiä 8tei»pelru- i<-kl»x tUllru. Inferatrnpreisr: kür ü«l> U«uw «in«r L«-p-elr«oen 2«ile: 1 H^r. ttot«r ,,Liox«»»oat" äi« 2«it«: 2 kSxr. Lrschrinr»: l't^Iioü, wir ä«r 8ooo- Nllä k Xd«l»<ii kür ü«ll kolx«o<i«ll l' Drüs-nerMumul. Beranlwvrllicher Redacieur: I. G. Harlumun »useralenanaahme «uswLrt,: t». k»^«v»r«rv»», Lonlwiiiiollär äe» vrsxlasr ^oi»r»»I»; «>>?»I»»rI1>»l: tl. llü»«»:«; Ltt»o»: t V^ni.r»; N«rlio: O«oi>n'»'»cbe Ln<bb., Krriexiirii»'» N»r«<itu; Li«m«u: k. 8cni.orrr; krmrirkurl ». N.: .!»»<>»» »e k» ituctik»ilülil»sr; Idin: Xvol.r U»o»Lir»; k»ri,: v. Uü»»!«»»!.» (28, rue äs» dou» «ak>u>»); I-r»x k». Limi-ica» öuvi>I>«li«IIulix. cherausgrdrr: Ilövixl. Lxpeüitioll üe» vresüoer Jooro»!», Orssüen, ölsrieliitr»»«« kkr. 7. Amttichrr Theil. Dresden, 5. August. Se. Majestät der König ha ben geruht, dem Büchsenmacher Spordert deS 9 In fanterie-Bataillon- in Anerkennung seiner langen und guten Dienste, bei Gelegenheit seine» 50jährigen Dienst jubiläum», die silberne Verdienstmedaille allergnädigst zu verleihen. Dresden, 6. August. Se. Königliche Majestät ha ben allergnädigst geruht, dem Wirtschaft»-Offizier de» Cadettencorp» und der Artillerieschule, Hauptmann der Infanterie von Elterlein, die wegen erlangter Anstel lung im Civilstaat-dienste erbetene Entlassung auS der Armee, mit der Erlaubniß zum Tragen der Armcrunt- form, zu bewilligen, sowie den Oberleutnant Freiherrn ü Byrn des 15. Infanterie-Bataillon-zum WirthschaftS- Offizier der gedachten Anstalten zu ernennen. Nichtamtlicher Theil. Uebersicht. Telegraphische Nachrichten Tagesgeschichte. Dresden: Feierlicher Schluß deS Land tag-. — Wien: AuS dem Herrenhaus,. Beitritt deS JustizmintstrrS zum deutschen Jurrstenlage. — Agram: Vom Landtage. — Berlin: Diplomatische-. Thätiq» kett im Marrneministertum. Unverändertes R«monle- wesea. Artillerieversuche. — Stuttgart: Ankunft Sr. Majestät de» König» von Sachsen. — Baden: Durchreise Sr. Majestät deS Königs von Sachsen. — Kassel: Der Prrxeß der Leih- und Commerzbank.— Gießen: Eisenvahnungtück. — Frankfurt a. M.: Diplomatisches. Turnerconflict.. — — — — Pari»: Maritimes. Marschall Narvaez' Unfall. Kö nig von Schweden anqekvmmen. — Turin: Tages bericht. — Mailand: Befinden de-Papste». SchiffS- bautru. Unzufriedenheit der Truphen. — Kopen hagen: Dänische Erklärung. — Warschau: Neuer Confiict. — New-tzork: Neueste Krtrg»nachrichten. Dresdner Nachrichten. Provinzialvachrichteu. (Leipzig. Freiberg. Budisfln. Frauensteiu.) vermischtes Gingesavdtes. Statistik und valkswirtdschakt. Feuilleton. Inserate. Ta-esnenigkeitru Lörsen- v rchrichteu Telegraphische Nachrichten. London, Dienstag, 6. August, Rachm. In der bei der heute stattgehabten Prorogation des Parlaments grhultrnen Thronrede heißt rS unter Ander»: Die Beziehungen zu den fremden Mäch ten seien befriedigend und sei auf die Erhaltung des europäischen Friedens zu hoffen. Die Errig niffe in Italien hätten zu einer größer« Einigung Italiens geführt. Die Königin wünsch,, daß die Angelegenheiten Italiens zum Besten dies's Landes geordnet werden mögen. Die Königin beklagt die Ereignisse in Amerika und wird ihre Neutralität bewahren. Die spricht die Hoffnung aus, daß die Ruhe in Syrien nicht mehr gestört werden wird. Kopenhagen, Dienstag, K. August, Abends. , Aardrelandet' sagt, das Ministerium sei Deutsch land gegenüber vrrpfl chtet, die aesetzgebcnde W>rk samkeit für gemeinschaftliche Angelegenh>iten zu fisttren und kein neues gemeinschaftliches Gesetz zu erlassen. Konstantinopel, Mittwoch, 7. August. Aali Pascha ist au Mehemrt's Stelle, der in Disponi dilität tritt, zum Troßwefir ernannt, Auad Pascha zum Minister deS Auswärtigen, Kiamil Pascha zum Präsidenten des JustizrathS. Tagesgrschichte. Dresden, 7. August. Heute Mittag 12 Uhr hat^ der feterliche Schluß de» zehnten ordentlichen Landtag» im Auftrage Er. Majestät de- König» durch Sr. königl. Hoheit den Kronprinzen im königl. Schlöffe stattgefunden. Nachdem Vormittag» um 9 Uhr ein Gottesdienst in der evangelischen Hofkirche vorausgegangrn war, bei welchem Oberhofprrdigrr vr. Lirbner die Predigt hielt, versam melten sich die Direktorien und Mitglieder der Stände kammern, da- diplomatische Corps und die Herren der dritten, vierten und fünften Klaffe der Hofrangordnung im königl. Schlosse und wurden H12 Uhr durch die Pa- radesäle der zweiten Etage in den zu dieser Schlußfeirr- lichkrit in Bereitschaft gesetzten Eckparadesaal etngesührt. Punkt 12 Uhr verkündigte der Parademarsch der Garde retterparade da» Erscheinen Er. königl. Hoheit deS Kron prinzen, welcher in Begleitung Er. königl. Hoheit de» Prinzen Georg, umgeben von dem großen Dienste unter Vortritt der Staat-minister und de» Minister» de» königl. Hause», sowie sämmtlicher Herren der ersten und zweiten Klaffe der Hofrangordnung und der nicht im Dienste be findlichen königl. Kammerherren und Flügrladjutanten in den Saal rintrat, daselbst mit einem von dem Präsiden ten der Erste« Kammer, Major v. Schöafel», au-gebrach- tea Hoch auf Se. Majestät den König und S«. königl. Hoheit den Kronprinzen empfangen wurde, sodann zur rechten Seite de» Throne» sich aufstelltr, während Se. königl. Hoheit Prinz Georg zur Linken dc» lctztern Platz nahm. Se. königl. Hoheit der Kronprinz geruhten so dann in allerhöchster Stellvertretung an die versammelten Stände nachstehende Ansprache zu richten: „Meine Herren Stände! „Seine Majestät der König steht Sich zu Seinem großen Leidwesen verhindert, den feierlichen Schluß de» Landtag- in eigener Person vorzunrhmen. Er hat mich allergnädigst mit Ausführung dies.- wichtigen Actes be auftragt. Dieser Auftrag erfüllt mich mit um so grö ßerer Freude, als er mir Gelegenheit giebt, mit den ge treuen Ständen namentlich am Schluffe eines Landtag- in nähere Beiührung zu treten, der für die volkswnthschaft- lichen Interessen, die Gesetzgebung und da» BerfassungS- leben SachsenS von so großer Bedeutung ist. „Ich erlaube mir nun, Ihnen den Wortlaut der Thron rede mitzutheilen, mit der Seine Majestät den Landtag zu schließen gedachten." Seine Königliche Hoheit verlasen hierauf die Thron rede, welche lautet, wie folgt: „Meine Herren Stande! „Am Schluffe Ihrer diesjährigen ständischen Wirksam-^ leit kann Ich nur mit wahrer Befriedigung aus die er langten Resultate zurückblicken. „Eine große Anzahl wichtiger Gegenstände ist zur Verabschiedung gelangt, mehrere lang gefühlte Bedürfnisse sind befriedigt und vieljährige Bemühungen einem glücklichen Ziele zugeführt worden. Besonders erfreulich ist es Mir zunächst gewesen, daß bei Berathung der Gewerbeordnung das Princip der Gewerbefrciheit mit so großer Einhellig keit angenommen und conscquent durchgesührt worden ist. Es gewährt dies die Hoffnung, daß die Gesetzgebung für jenen einflußreichen Vorschritt den richtigen Augenblick getroffen hat und daß das Gesetz, ungeachtet der vielen dabei sich kreuzenden Interessen, doch in den betheiligten Kreisen auch mit der Ueberzeugung von dessen Nützlich keit ausgenommen werden wird. Möge cs zu fernerm Gedeihen und reichem Aufblühen unsers, für das Vater land so wichtigen Gewerbewesens dienen. Habe Ich Mich dagegen bewogen gefunden, den Entwurf einer Kirchen ordnung für die evangelisch-lutherische Kirche SachsenS noch vor Beendigung der Berathung in beiden Kammern zurückzuziehen, so geschah die- in der Ueberzeugung, daß bei der großen Verschiedenheit der obwaltenden Meinun gen ein gedeihlich.- Resultat hierbei nicht zu erwarten stehe und eben der rechte Moment der Reife für diese tiefeingreifende Angelegenheit noch nicht gekommen sei, wogegen die Zukunft eine größere Abklärung der Ansich ten hoffen läßt. „Als ein- der schönsten Ergebnisse Ihrer Berathung«« betrachte Ich ferner die Verabschiedung des neuen Wahl gesetze» und deS Gesetze», einige Abänderungen der Ver- saffurrgsurkunde betreffend, bei welchen, ohne den bewähr ten Grundlagen unsrer Verfassung zu nahe zu treten, dem wahrhaft praktischen Bedürfnisse Rechnung getragen worden ist. Sie ist ein Zeugniß der Reife und Beson nenheit, mit welcher auch schwierige und politische Fragen von der sächsischen Ständeversammlung behandelt werden. „Nicht minder anerkennung-werth ist «ruck die Ent schlossenheit, mit der Sie, um das Zustandekommen zweier großen W rke nicht zu stören, unter Zurückstellung indi vidueller Wünsche und Ansichten, Ihre ständische Zustim mung zu d.m Entwürfe eines bürgerlichen Gesetzbuchs und zu dem allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch«: gegeben haben. Durch das erstere wird nicht nur ein seit der Be gründung unsrer Verfassung vielfach und zuerst von einem würdigen in Aller Andenken gebliebenen Mitgiüde der Ständeversammlung in Anregung gekommener Wunsch in Erfüllung gebracht und die darauf verwendete lange und schwielige Arbeit mit Erfolg gekiönt, sondern auch die Hoff nung begründet, Einheit des bürgerlichen Rechts in einem namhaften Theile Deutschlands hrrzustcllen. Durch da letztere wird diese RechtSeinheit auf einem Gebiete, das derselben am meisten bedarf, hoffentlich in allen Bund,S- staaten oder doch in der überwiegenden Mehrzahl derselben hcrgesteüt werben. Das Zustandekommen dieses wichtigen Werkes auf bundeSverfasfungsmäßigem Wege begründet aber zugleich die Erwartung, daß bas Band, welches ganz Deutschland umfaßt, auch ferner für die Wohlfahrt des Gcsammtvatcrlands sich wirksam erweisen werde. „Durch das Gesetz, die Gerichtsbehörden bei der kö niglich sächsischen Armee betreffend, und die Militärge- richtSordnung wird das System unsers Strafverfahrens vervollständigt. Durch daS Gesetz, die Erläuterung eini ger Artikel des Strafgesetzbuchs und der Strafproceßord- nung betreffend, werden die wesentlichsten Uebclstände, Welche in der Praxis bei Handhabung dieser Gesetze sich ergeben haben, beseitigt. Durch das Gesetz zu gütlicher und kostenfreier Vermittelung streitiger Civilansprüche und da- Gesetz zu Abkürzung und Vereinfachung des bürger lichen Proccßverfahrens wird dem Lande, unerwartet deS Erlasses der in der Bearbeitung begriffenen Civilprcceß- ordnung, die Wohlthat erleichterter und beschleunigter Rechtshilfe zu Theil, sowie durch Ihre Zustimmung zu den von der Regierung dem Hause Schönburg offerirtcn Bedingungen hoffentlich die letzte Anomalie auf dem Ge biete deS Strafverfahrens verschwinden wird. „Oft gefühlte Bedürfnisse werden auch durch da- auf dem Grundsätze der Classification beruhende neue Brand kaffengesetz und die Aufhebung der Cavillcreigerechtsame ihre Befriedigung finden. „Für die längst als nöthig erkannte Medicinalreform ist durch die ständischen Beschlüsse eine feste Grundlage gewonnen, auf welcher, in Verbindung mit der dadurch bedingten Aufhebung der mcdicinisch - chirurgischen Aka demie, weiter gebaut werden soll. „Durch die Errichtung einer Landcsculturrentenbank endlich wird dem Gesetze vom 15. August 1855 seine volle Wirksamkeit gesichert. „Den günstigen Stand unsrer Finanzen benutzend haben Sie Meiner Regierung reichliche Geldbewilligungen gemacht, theil- zu Verbesserungen im Einzelnen, theil» für Kirche, Schule und Universität zu Durchführung wich tiger Maßregeln; zu umfassenden Verbesserungen im Eisen bahnwesen, zu Erhaltung der Elbschiffsahrt und für mili tärische Zweck«. Empfangen Sie dafür Meinen Dank. „Wenn Sie endlich noch in den letzten Tagen Ihrer Wirksamkeit der Regierung den nöthigen Ercdit eröffnet und die erforderlichen Ermächtigungen zu Herstellung zweier neuer Eisenbahnen unter angemessenen Bedingungen rrtheilt haben, so wird diese Entschließung, wie Ich zuversichtlich hoffe, in der Zukunft von dem günstigsten Erfolge für Handel und Gewerbe begleitet sein. „So hat denn dieser Landtag den Beweis geliefert, daß selbst in einer Zeit mannichfacher politisch«! Auf regung und bei zahlreichen Meinungsverschiedenheiten durch ruhigen und aufrichtigen Au-tausch der Ansichten und treue- Festhalten an dem Allen gemeinsamen Stre ben für das Beste de- Vaterlandes die schwierigsten Auf gaben gelöst und die glücklichsten Resultate erzielt werden können. „Möge Gott, von dem alle» Gedeihen kommt, unsre gemeinschaftlichen Bemühungen segnen zum Wohl deS theuern SachsenlandeS!" Hierauf wurde durch den Referenten im königl. Ge- sammtministerium, RegierungSrath Roßberg, folgender Landtagsabschied vorgetragen: „Wir, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen re. rc. re. urkunden und fügen hiermit zu wissen: Bei dem Schluffe dc» von Uns nach Maßgabe 8- 115 der Verfassung-Urkunde zusammenberufencn zehn ten ordentlichen Landtags eröffnen Wir, der Zusicherung in 8- H9 der B-rfaffungSurkunde entsprechend, den ge treuen Ständen Unsre Entschließungen und Erklärungen in Bezug auf die seit dem 6. November vorigen Jahre- stattgefundcnen ständischen Berathungrn durch gegenwär tigen Landtagsabschied in Folgendem: Was I. die Vorlagen an die Stande anlangt, so sind dieselben zum Theil 4) alü erledigt zu erachten, und zwar ») durch den, den ständischen Anträgen gemäß erfolgten Erlaß der betreffenden Gesetze und Verordnungen. Namentlich ist dies geschehen wegen 1) des Arbeitserwerb» der in den Straf- und Cor- rectionsanstaltcn, sowie in den GcrichtSqefängnisscn deti- nirten Personen durch das unter Berücksichtigung der in der ständischen Schrift vom 15. März dieses Jahres ent haltenen Anträge erlassene Gesetz vom 12. April dieses Jahres; 2) der Abänderung einer Bestimmung de» Gesetzes vom 5. Mai 1851, eine Ergänzung und theilwrife Ab änderung der 88- 89, 9«, 98, 102, 103, 104 und 105 ^er VerfaffungSui künde vom 4. September 1831 betref fend, durch das Gesetz vom 27. November 1860; 3) provisorischer Forterhebung der Steuern und Ab gaben im Jahre 1861, durch da- Gesetz vom 11. De« cember 1860; 4) Wahl de- Landtagsausschusses zu Verwaltung deS Staatsschuldenwescns durch die der ständischen Schrift vom 4 Januar dieses Jahres entsprechende öffentliche Bekanntmachung vom 31. Januar dieses JahreS; 5) Aushebung der Durchgangsabgaben, ingleichen wegen Abänderung einer Bestimmung deS ZollstrafgescheS vom 3. April 1838 durch die Gesetze, beziehentlich vom 20. und 2l- Februar dieses Jahres; 6) Vermehrung des ReservequantumS der neuen Kaffenbrllets für den Zweck des Umtausches defect ge wordener Brllets durch das Gesetz vom 25. März dieses Jahres; auch werden Wir bezüglich der VcrlustcntsLäbi- gungsgesuche für präcludirtr Kassenbillcls vom Jahre l84O brlltge Rücksichtnahme im Sinne der diesfälligen ständi schen Ermächtigung cintrcten lassen; 7) Vergütung der Steuer für ausgefühlten Rübenzucker und der Besteuerung des Zuckers aus getrockneten Rüben, durch das untenn 4. Juli vrefeS Jahres erlassene Gesetz, über einige Abänderungen und Ergänzungen des die Besteuerung deS im Inlande erzeugten Rübenzuckers betreffenden Ge setzes vom 3. August 1846, und werden Wir dem stän dischen Anträge entsprechend bei sich darbtetender Gelegen heit auf eine etwas wertere Herabsetzung der Eingangszölle für Zucker und somit auf einige fernere Ermäßigung des Schutzzolles für die inländische Zuckerproduktion hin zuwirken suchen; 8) Firation der Brandoerstcherungsbeitiäge für'die laufende Finanzperiode durch Verordnung vom 23. März dieses Jahres; 9) der Verbindlichkeit zu Anwendung gestempelter Al koholometer durch das unter Berücksichtigung der in der ständischen Schrift vom 22. Juni dieses Jahres ausgespro chenen Wünsche unterm 8. v. M. nebst den nöthigen Aussührungsbestimmungen erlassene Gesetz; 10) Zusammenlegung von Grundstücken durch daS mit den in der Beilage zur ständischen Schrift vom 2. v. M. zusammcngestellten Abänderungen zur Publication gelan gende Gesetz vom 23. Juli dieses JahreS und werden der am Schluffe der ständischen Schrift vom 2. v. M. ausgesprochenen Erwartung gemäß die nöthigen Instruc tionen unverweilt erfolgen; 11) cincs Nachtrags zu dem Gesetze vom 1. Juli 1840, die Errichtung einer Pensionskasse für die Witwen und Waisen der Lehrer an evangelischen Schulen betreffend, durch das Gesetz vom 7. März dieses Jahre»; b) durch Entgegennahme der ständischen Er klärungen in Betreff 1) der ständischerseitS gewählten Richter zum Staat gerichtshöfe und deren Stellvertreter, rücksichtlich welcher Wir den darunter befindlichen StaatSdicnern, soweit dies noch nicht geschehen, die Genehmigung zur Annahme der Wahl erthetlen; 2) der auf den Domänensond und die Veräußerungen rücksichtlich des Staatsgutes bezüglichen Nachweisungen durch die Schrift vom 30. April dieses JahreS; 3) dcS den getreuen Ständen vorgelegt gewesenen Rechen schaftsbericht- pro 1855/57 durch die in der Schrift vom 26. v. M. ausgesprochene beifällige Erklärung, indem Wir im Uebrigen damit einverstanden sind, daß künftig bei Vorlegung dc» Rechenschaftsbericht- zu solchen Aus gabepositionen, welche entweder al- DiSpositionSguanta bezeichnet sind, oder doch den Charakter von Berechnungs posten tragen, außer den bereits gegebenen spernllen Nachweisen, namentlich noch zu den Positionen 4, 18, 22d, 22<Il, 24a, 26b, 36, 37, 50a, 50d, 55, 56, 57, 60, 66 a, 66 b, 66°, 66 3, 71, 74. 84, 89 und 90 den Kammern spccielle Nachweise, soweit dies ohne zu große Weitläufigkeiten geschehen kann, mitgetheilt werden. 4) der auf Grund von 8- 88 der Verfaffungsurkunde unterm 16. Januar 1860 erlassenen, die Rinderpest be treffenden Verordnung durch die in der Schrift vom 29. v. M. von den getreuen Ständen ausgesprochen« Zustim mung, und c» wird, wenn eS auch nicht möglich gewesen ist, die Verhandlungen über die Gesetzentwürfe wegen der gegen die Rinderpest zu ergreifenden polizeilichen Maßregeln und wegen der zu gewährenden Entschädigung für daS an Rinderpest und Lungcnseuche g« fallen« oder veterinärpolizcilich getödtet« Vieh zum Abschlüsse zu bringen, die nurbemerkte Verordnung hoffentlich ausreichen, um daS Nothwendige vorzukehrcn, indem die Vorlegung cirre- andcrweiten Gesetzentwurfs über dirsen Gegenstand, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bisherigen ständischen Berathungeu bei dem nächsten ordentlichen Landtag« Vor behalten bleibt; 5) des wegen Milderung deS Nothstandes in den Jahren 1854 und 1855 den getreuen Ständen zugegan- grnen DecretS, durch die von denselben in der ständischen Schrift vom 31. v. M. hierauf abgegebene Erklärung. Rücksichtlich derjenigen Vorlagen dagegen in Bezug auf welche v) et Unsrer Entschließung annoch bedarf, geben Wir diese in Nachstehendem: 1) DaS Staatsbudget der Jahre 1861, 1862 und 1863 kommt durch besondere» Decret zur Erledigung. 2) Das Gesetz wegen künftiger Ausprägung von Fünf pfennigstücken in Kupfer wird nach der besage der Schrift vom 17. v. M. erfolgten Zustimmung der getreuen Stände zur Publication gelangen, sobald die noch schwebenden diesfälligen Vernehmungen mit den Regierungen der be theiligten MünzvereinSstaaten ihrem Ziele rntgegengeführt worden sein Werden. 3) Die zu beschleunigter Regulirung de» Elbfiromr» bewilligten Geldmittel werden Wir dem den getreuen Stän den vorgelcgten CorrectionSplane entsprechend und unter Berücksichtigung der in der ständischen Schrift vom 17. April diese« Jahre» enthaltenen, in den bestehenden Vor schriften ohnehin begründeten Anträge verwenden, auch dem fernerweft daselbst gestellten Anträge zufolge «ine angemessene Eihöhung der Tarifsätze für die Benutzung der Winterhäfen in Ei Wägung ziehen lassen ; nicht minder werden Wir, wie bisher, der Frage wegen entsprechender Regulirung und Herabsetzung der Elbzölle fortwährend Unsre ungktheilte Aufmerksamkeit zuwenden, haben auch bei Gelegenheit der ?lufhebung der Durchgangszölle in neuester Zeit noch Veranlassung genommen, in dieser Richtung geeignete Schritte zu thun. 4) Das Gcwerbegcsctz sowie das dazu gehörige Ertt- schädigungSgesetz und daS Gesetz über Einführung von Ge- werbegerichtcn werden in der Fassung, welche der stän dischen Schrift vom 16. April dieses Jahre- betgegeben ist, beziehentlich mit der durch das Dccret vom 4. April dieses JahrcS beantragten und durch die ständische Schrift vom 30. v. M. gebilligten, die Cavillerei-Bannrechte betreffenden nachträglichen Abänderung, zur Publication gelangen, und sollen die in der ständischen Schrift unter lV bis VIII und IX niedergelcgtcn ständischen Wünsche bei der Ausführung Berücksichtigung erfahren, wogegen rücksichtlich der Anträge unter I bi- Ul, deren Verwirk lichung von Unsrer Entschließung allein nicht abhängt, auf die bei den ständischen Berathungrn durch Unsre Re gierung abgegebenen Erklärungen Bezug zu nehmen ist. Von der unter IX der angezogenen ständischen Schrift ausgesprochenen Ermächtigung, den Zeitpunkt deS Inkraft tretens dieser Gesetze auch auf einen früher» Tag, als den 1. Januar 1862 zu bestimmen, wird, da die als Be dingung für die Publication dcS GewerbegesctzcS vorauS- gesetzteVercinbarung über die Abänderungen dcsHcimathS- gefetzes, von welcher theilwerse auch die Fassung der mit dem Gewerbegesetze nothwendiger Weise zugleich zu publi« cirenden Ausführungsverordnung abhängig ist, erst in den letzten Tagen deS Landtags erledigt werden konnte, nicht mehr Gebrauch gemacht werden können. Zu besonderer Befriedigung gereicht Uns aber, daß auch die Stände der Obcrlausitz zu den in dem Gewerbe gesetze enthaltenen Abänderungen der vertragsmäßig ga- ranlirten Provinzialgcwerbeverfassung ihre Zustimmung dergestalt ertheilt haben, daß dieses wichtige Gesetz gleich zeitig auch für da- Markgrafthum Oberlausitz in Kraft treten kann. 5) Das Gesetz, die Errichtung einer LandcScultur- rentenbank betreffend, soll mit den von den getreuen Ständen beschlossenen, in der Beilage zur ständischen Schrift vom 1. d. Mts. niedergelegten Abänderungen zur Publication gelangen. . 6) DaS Gesetz über da- Verfahren in Bausachen soll nach Maßgabe der in der ständischen Schrift vom 31. vorigen Monats vorgcschlagenen Abänderungen und Zu sätze «lassen, auch den sonst dabei geschehenen Anträgen allenthalben bei Ausführung des Gesetzes soweit thumich Rechnung getragen werden. 7) Das Gesetz, die Landesimmobiliarbrandversiche- rungSanstalt betreffend, ist unter einigen, mit Unsrer Re gierung vereinbarten Modifikationen, zu denen Wir hier mit Unsre Zustimmung erthetlen, sowie unter dem Vor behalte der R Vision durch die nächste ordentliche Stände versammlung en dtoe angenommen worden und wird in der nach Maßgabe der Schrift vom 2. d. Mt». mit den getreuen Ständen vereinbarten Fassung zur Publication gelangen. Obschon die Zeit bi- zur Eröffnung des näch sten, schon im Jahre 1863 beginnenden ordentlichen Land tag», so kurz ist, daß bi- zum Zusammentritte der Stän deversammlung kaum erst die Ausführung dc» Gesetze» zu Stande gekommen sein dürfte, so wird die Regierung
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