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Dresdner Journal : 10.02.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-02-10
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186602101
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18660210
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18660210
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1866
- Monat1866-02
- Tag1866-02-10
- Monat1866-02
- Jahr1866
- Titel
- Dresdner Journal : 10.02.1866
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^7 Smmadmd, dni Febnmr. 18W. 2ld,»»m«e«t^rr1se: l.krliek: - 561,. — Nxr. iQ s«k«L j Iw -«!«-, i-ilirl - I „ 15 ,. „ ,. stritt koit uoä KtoostUcU iu vi»»S«»: 15 ttxr. I 8t«mp«l- I^urvlu« sluiomero: I tt^r. 5ioLU. Inseratenpreis«: kUr 3<n «>o«r »«»pslteoso 2»U«: I Hxr. Cutsr „ Liugvsaoat" äl« 2»U«: 5 digr. erscheine«: ILxlick, mit Xo»n»dm« ä«r 8ona- aaä k«l«rt»g», Xl»«u<t» siir ü«a Iol^«li<1»ll lag DreMerIMrml Verantwortlicher Redacteur: I. G. Hartmann »ilsrnttmiinnuchmr -xw-rls: I<»l>»tU: k» Lasaoieavr»», <^ommi»»i»vlr äs» Or«»«to»r -ouraal»: . : ll Laut.»», L Il.l.o»»j Ht«»»! Un»»»,rn» t I»rUa: 6>»oeiv» »ea« Lueb- b«<N., liirsaiei»'» Lar«»u; >r»m«: L. 8oaeo^n, >r«I»»: l,ov»i 8vL»o>» i kriwKtart ». N.: ^saoaa'ssd» Luodk.; L»ia: Xooi.» ütosa«»; kit»! v. LÜM»»-»,., irs, ru« äo»doa»«nk»o»)i kr»U: k». Laai.10»'» üavtzb; VI«: Comptoir <1 Ii. VVi«u«r Isituag, 8t«I»a»pl. >»7. Herausgeber: LSalgl. LepsäiUoo ä«> vramlller ^oaruals, - vr»»a«o, L1»ri«u»te«« Ho. 7. Amtlicher Theil. Dresden, 8. Februar. Seine Majestät der König haben zu genehmigen geruhet, daß der Direktor der Sammlung der Kupferstiche und Handzeichnungen, Pro fessor Ludwig Gruner, den von Seiner Majestät dem Könige von Preußen ihm verliehenen Kronenorden Ul. Klasse annehmt und trage. Dresden, 1. Februar. Dem zeitherigen Superin tendenten zu Werdau, Oswald Friedrich Schmalz, ist das Superintendentenamt zu Waldheim übertragen worden. > Nichtamtlicher Theil. Uebersicht. Telegraphische Nachrichten. Tagrdgeschichte. (Wien. Troppau. Agram. Berlin. Köln. München. Stuttgart. Frankfurt. Paris. Brüssel. Florenz. Rom. Rotterdam. St. Petersburg. Warschau. Bukarest. New-Uork.) Schleswig-Holstein. (Kiel. Altona. Schleswig. Tondern.) Dresdner Nachrichten. Provinzialnachrichten. (Chemnitz.) Betrieb-Übersicht der sächsischen Telrgraphenliuien pro 1865. Telegraphische Nachrichten. Berlin, Freitag, 9. Februar. Zn der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses befinden sich am Mi- nistertische die Herren v. Bodelschwing, v. Mühler, Graf zur Lippe und später v. Selchow und Graf v. Bismarck. Neber den bekannten Antrag von o. Ha verbeck gegen den Obertribunalbeschluß ist Referent der Abg. v. Forckenbeck. Derselbe führt aus: Auf Grund des klaren Verfassungsartikels 84 seien die bisherigen Anklagen gegen Abgeordnete wegen ihrer Kammerreden zurückgewiesen; er erinnert an den Fall mit Simon im I. 1856, an den Plenarsenatsbeschluß des Obertribunals im I. 1864, an das Schreiben des Staatsministeriums im I. 1863, welches die Rechts beständigkeit des Art. 84 anerkannte, sowie an die Ent stehungsgeschichte des Artikels. Der Justizminister verlangt das Wort. Grabow will dasselbe zuvor dem Korreferenten ertheilen. Graf v. Bismarck protestirt und wahrt das Recht der Minister, zu jeder Zeit gehört zu werden. Nach Erörterungen hierüber zwischen Grabow und Gras v. Bismarck erthcilt Grabow dem Justizminister das Wort, welcher unter Wahrung des Berfassungsrechtes verzichtet, Correserent verzichtet ebenfalls und behält sich die Schlußrede vor. Der Justizminister erörtert: Bislang sei der Wort laut des Obertribunalbeschlusscs weder ihm, noch den Antragstellern bekannt, man werde deshalb nicht ver langen, daß er sich an diesem Kampfe im Finstern be- theiligr. Auf seine Anordnung seien die Anklagen durch die Staatsanwälte gegen Twesten und Frenzel erhoben. Das Haus sei unberechtigt, diesen Beamten aus ihrer Pflichterfüllung einen Vorwurf zu machen. Die An griffe könnten nur ihn selbst treffen. Er werde sich das Recht, Aufklärungen über Verfas- sungsbestimmungen durch Odertribunalseutscheidherbeizu- sühren, nicht verkümmern lassen. Eine Ueberschreitung der Amtsbesugnisse des Obertribunals liege auch nicht vor. Ein Ausspruch des Abgeordnetenhauses hierüber wäre ein Eingriff in den Verfassungsartikel 86. Des Referenten Antrag sei geeignet, zur Gcwaltthätigkeit gegen Gerichte aufzureizen. Dafür sei der Antragsteller verantwortlich. Wohlbekannt wäre es, wie die Staats regierung gewillt, solchen Unternehmungen entgegenzu treten. Bei Meinungsverschiedenheiten über Verfassungs deutungen, bleibe die Declaration der einzige Weg zum Ziel. (Sensation.) Prsth, Tonuer»tag, 8. Februar, Nachmittag-. Zn der heutigen Sitzung de» Unterhauses wurde der Adreßentwurf verlesen. Derselbe dankt für die in der Thronrede ausge sprochenen konstitutionellen Gesinnungen des Monar chen, für die in derselben eröffnete Aussicht einer ba digen Beendigung der bisherigen Lage Ungarns, für die Annahme der pragmatischen Sanktion als Aus gangspunkt und für die Anerkennung der Integrität der ungarischen Krone. Der Landtag werde dahin stre ben, daß der Wille des Königs und die berechtigten Wünsche der Nation in Einklang gesetzt und zusammen verwirklicht werden. Die pragmatische Sanktion habe die Einheit und Untheilbarkeit der Monarchie, aber auch die staatsrechtliche Unabhängigkeit und administra tive Selbstständigkeit Ungarns festgestellt; beide ständen mit einander nicht im Widerspruche und es sei nun die Aufgabe, beide mit einander in Einklang zu bringen. Die Adresse erkennt an, daß es Verhältnisse gebe, welche Ungarn gemeinschaftlich mit den übrigen Län dern der Monarchie interessiren. Der Landtag werde bestrebt sein, bezüglich deren Feststellung und Behand lungsart solche Bestimmungen ins Leben zu rufen, welche ohne Gefährdung der Selbstständigkeit Ungarn- dem Zwecke entsprechen werden. Ein hierauf bezüglicher Vorschlag werde unverzüglich ausgearbcitct werden. Die Adresse drückt ihre Freude darüber aus, daß alle Län der verfassungsmäßig regiert werden sollen; die ver fassungsmäßige Freiheit der transleithanischen Länder sei die Stütze der Freiheit Ungarns. „Wir wollen, wird gesagt, mit den andern Ländern der Monarchie wie eine selbstständige, freie Nation mit der andern unter Wahrung unsrer und ihrer Unabhängigkeit in Berüh rung treten." Das Octoberdiplom habe die Verfassungsmäßigkeit in der ganzen Monarchie eingeführt, jedoch habe die ungarische Verfassung ihren Ursprung nicht in demsel ben, und Ungarn würde durch Annahme des Diploms die Grundrechte seiner Verfassung vernichten. Das Fe bruarpatent würde die Gefahren des OctoberdiplomS nur noch erschweren. Der ungarische Landtag, heißt es weiter, wird be müht sein, Vorschläge zu machen, welche die Selbststän digkeit Ungarns wahren und den Lebensbcdingungen der Monarchie entsprechen. Die Adresse erklärt, daß der Landtag, wie er dies bereits im Jahre 1861 aus gesprochen habe, bereit sei, auf die Revision der Gesetze von 1848 einzugehen. Gleichzeitig wird jedoch um Re- stituirung der Gesetze und der Krönung gebeten, durch welche erst der Gesetzgebung die Modificirung von Ge setzen ermöglicht werde. Die Adresse dankt sür die Be rufung der Landtage Kroatiens, Slawoniens und Sie benbürgens, spricht jedoch ihr Bedauern darüber aus, daß nicht auch die Vertreter Dalmatiens vom Kaiser einberufen worden seien, bittet um die Berufung der Vertreter von Fiume und der Militärgrenze, um Am- nestirung aller politischen Verurtheiltcn, betont die Rechtscontinuität und bittet im Sinne der ungarischen Gesetze um eine parlamentarische Regierung, um ein verantwortliches Ministerium für Ungarn und um Wie derherstellung der Landesmunicipien. Ein verantwort liches Ministerium würde das Vertrauen der Krone und der Nation besitzen und den Ausgleich erleichtern. Die Adresse schließt: „Möge Ew. Majestät über zeugt sein, daß unsre Anhänglichkeit an unsre Verfas sung und unsre Anhänglichkeit an das königliche Haus, welches unsre Nation aus Grund der Verfassung frei willig und frei auf den ungarischen Thron erhoben hat, aus einer und derselben Quelle entspringt — aus der reinsten Quelle der Pietät." AuS Karlsruhe, vom 9. Februar, wird dem „Frankfurter Journal" telegraphisch gemeldet, daß die Poftconserenz den österreichischen Antrag sür so fortige Aufnahme Holsteins in den deutsch österreichi schen Postverein nicht annehmen werde. Um die nöthi- gen Vorbereitungen für die Ausnahme Holstein» zu treffen, dürfte eine Poftconserenz »<I Uo« einberusen werden. Paris, Freitag, 9. Februar. Der heutige „Mo niteur" veröffentlicht eine vom 23. v. Mt». datirte Depesche de- französischen Gesandten beim Washingto ner Cabinet, Marquis de Montholon, an Hrn. Drouyn de Lhuy». Herr v. Montholon giebt in derselben Rechenschast von denjenigen Schritten, die er insolge der Bagdader Ereignisse gethan, und erklärt, die Uniontregierung habe Maßregeln ergriffen, welche constatiren, daß sie durchaus entschlossen sei, sich nicht durch Flibustier und Agenten von Juarez in einen Conflirt mit Frankreich hineinziehen zu lassen. London, Donnerstag, 8. Februar, Nacht». Zn der heutigen Sitzung de- Unterhauses sand die Fort setzung der Adreßdebatte statt. Odonoghue beantragt ein Amendement zur Adresse bezüglich Irland», welche» aber mit 346 gegen 25 Stimmen vrrworsen wurde. Schließlich wurde die Adresse genehmigt. Tagesgeschichte. Wien, 7. Februar. Nach der „G.-C." ist die in einigen Blättern enthaltene Notiz über eine angeblich bevorstehende Abreise Ihrer kaiserl. Hoheiten des Kron prinzen und der Erzherzogin Gisela nach Ofen nicht begründet. — Ebenso wird die Nachricht, daß eine Vorschiebung von galizischen und von mähri schen Garnisontruppen an die russische Grenze erfolgen und die Reise des Herrn FML. Freiherrn v. Paumgarten von Lemberg nach Prag damit im Zu sammenhänge stehen solle, von der „G.-C." als reine Erfindung und jeder thatsächlichen Begründung ent behrend bezeichnet. — Wie die „G.-C." aus sicherer Quelle vernimmt, wird der derzeit in Paris befindliche kaiserlich mericanische Gesandte am Wiener Hose, Don Barandiaran, schon gegen Ende dieser Woche wie der hier eintreffen. — (Dcb.) Wie in Prag und Brünn, ist nun auch in Wien eine Commission aus Abgeordneten der Statt halterei, der Polizeidirection und der Communalverwal- tung zusammengesetzt worden, welche aus dem gegen wärtigen Wirkungskreise der Polizeidirection jene Geschäfte auszuscheiden hat, die in der Zukunft von der Gemeinde zu besorgen sein , werden. — DaS Reichs gesetzblatt publicirt die sanctionirte evangelische Kir ch env erfassu n g, wie sie aus den Bcrathungen der evangelischen Generalsynoden augsburgischer und hel vetischer Comfession v. I. 1864 hervorgegangen, und soll dieselbe sosort in Wirksamkeit treten, nur mit der Maßgabe, „daß das landesfürstliche Oberaufsichtsrecht Sr. k. k. apostolischen Majestät in Betreff aller An gelegenheiten der evangelischen Kirche sorgfältig zu wah ren und darauf zu sehen ist, daß die allgemeinen Un- terrichtsgesetze aus das evangelische Schulwesen correcte Anwendung finden." Die Kirchrnordnung bas sür das ganze Reich Geltung, mit Ausnahme der Ländernder ungarischen Krone und des lombardo-vcnetianischen Kö nigreichs. Aus den „allgemeinen Bestimmungen" würde herauszuheben sein, daß die Gerichtsbarkeit über die Ehe zwischen Evangelischen, bis das materielle und formelle protestantische Eherecht sestgestellt ist, auch fortan von den weltlichen Gerichten nach dem allgemeinen bürger lichen Gcsetzbuche geübt wird. Agram, 7. Februar. (Deb.) In der heutigen Land tag ssitzung stimmten die Grenzdeputirten für das Amendement, daß die Jntegrirung des Königreichs durch Auslösung der Grenze eine staatsrechtliche nationale Ent wickelung fordere. Auf der morgigen Tagesordnung steht die Unionsfrage mit Ungarn. Berlin, 8. Februar. (B. Bl.) In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses brachte der Han delsminister einen Gesetzentwurf, betreffend die Ausdeh nung des Verkehrs der preußischen Bank auch auf außerpreußische Plätze in Deutschland, ein; er unter scheidet sich von dem vorjährigen nur durch die Erwei terung des Anlagekapitals durch 5 Millionen neue An theile und Veränderung der Bestimmungen über den Reservefond. Der Abg. Wachsmuth begründete hieraus seine Interpellation in Betreff der Steuerverordnungen, welche auf Grund des Art. 63 der Verfassung für da- Jahdegebiet erlassen sind. Die Verordnungen datiren vom 6. Januar und sind durch die Gesetzsammlung am 23. Januar, also während des Beisammenseins des Landtags, publicirt. Der Kriegsminifter erklärte: Das Jahdegcbiet stehe unter der Verwaltung des Marine FeuiUeton. Kunst. Ein Kupferstich nach Tizian von Ed. Büchel. So groß und edel auch Tizian im „Zins groschen" Christus aufgefaßt hat, indem er zugleich ge wissermaßen einen neuen Typus sür die Christusidee schuf, so wird man dennoch in seinen übrigen Kirchen bildern selten einen, dem heiligen Inhalt ganz ent sprechenden Ausdruck finden. Wie fast alle Venetianer, sah auch Tizian von den strengen Stilgesetzen ab, inner halb welcher besonders die großen Florentiner Themen des Glaubens und abstracter Erkenntniß behandelten, und wie allen seinen Schulgenossen, waren auch Tizian die kirchlichen Stoffe nur Mittel, um durch sie das schönheitrrfüllte, lustverklärte Menschendasein in allem Zauber der Farbe zu entfalten. Keiner unter allen Venetianischen Malern aber hat die Schönheit der ein fachen menschlichen Eristenz so entschieden und so glück lich in den Vordergrund gestellt, als Tizian. Die reinste, wohlthuendste Wirkung auf das Gemüth des Beschauers üben daher auch unter seinen Kirchenbildern die ruhi gen Eristenzbilder, die sogenannten ,,«nts conversaeioni aus, wo die besondere historische Intention zurücktritt und ohne weitere Rücksicht auf überirdische Begriffe, ein Klang, eine Stimmung das Ganze erfüllen darf. Wohl das bedeutendste Gemälde in dieser Art ist das in der Kirche S. Maria de Frari zu Venedig, welches Gemälde die Familie Pesaro vor der Madonna zeigt. Aber auch die Dresdner Galerie besitzt in ihrem Reich thum Tizian'scher Schöpfungen zwei derartige Präfen- tationSbilder, worunter eines von großer Schönheit. Wir sehen auf dem Bilde eine jugendlich schöne Frau in Mutterhoffnung demüthig und gesenkten Blicke- der Madonna nahen. In warmem Mitgefühl, mild und gütig, nezgt sich die Mutter Gottes der um Beistand Bittenden zu. Und auch der Christusknabe, welcher von Johannes dem Täufer gehalten auf dem Knie der Madonna steht, lächelt wohlwollend der Gesegneten zu- Klar und schön hebt sich, in einem leuchtenden Gold ton, das zarte, edle Antlitz derselben vom Hintergründe ab, wo gleichsam als Folie tief im Schatten, Hierony mus und Paulus erscheinen. Die srelenvollen Köpfe der Frauen, deren lebenskräftige Formen eine maßvolle Anmuth und vornehme Würde adelt, sind von einer stillen Zaubergcwalt, die den Beschauer immer und immer wieder an das Bild fesseln. Dabei ist dasselbe präch tig gemalt; die Haupttöne sind in große Massen zu- sammengehalten, in welchen Leuchtkraft und, Tiefe mit Schmelz sich paaren. Die Anordnung zeigt noch nicht die Freiheit der spätern Arbeiten des Künstlers, aber die Farbenwirkung und selbst die Zeichnung, obgleich dieselbe nicht ohne Flüchtigkeiten, deutet auf die Reife, auf die Vollkraft seiner Mcisterjahre. Will auch Ein zelnes unfertig oder doch weniger durchgeführt in dem Bilde erscheinen, so dürfte doch die Bezeichnung „Skizze", die einige Kunstsorscher der Arbeit gegenüber gebrauchen, nicht ganz zutreffend erscheinen. Tizian soll, als er alt und schwach wurde, verschiedene seiner Bilder übermalt und so gedroht haben, sie zu verderben; um die Bil der zu retten, hätten seine Schüler ihm Olivenöl unter die Farben gemischt, so daß man, ohne die Unterma lung zu beschädigen, die Uebermalung leicht wieder hätte beseitigen können. Auch da- in Rede stehende Bild soll — nach Quandt — zu diesen Arbeiten gehören; noch vor 40 Jahren habe eine solche weiche Oelhaut sich auf dem Johannes in diesem Bilde befunden. Doch, sei dem wie ihm wolle, jedenfalls wird man in kunstlie benden Kreisen mit Jntereffe die Notiz entgegennehmen, daß das schöne Werk gegenwärtig durch den Grabstichel Nachbildung und Vervielfältigung gefunden hat. Das ¬ selbe ist von Ed. Büchel, einem Schüler des verstor benen Stcinla, gestochen worden. Bei der Concurrenz, welche der Kupferstecherei durch die Photographie, we nigstens dem größern Publicum gegenüber, erwachsen ist, gehört heutzutage muthige Ausdauer und große Kunstliebe dazu, sich «ine derartige Aufgabe zu stellen; und schon deshalb verdient der junge, talentvolle Künst ler, welcher mit hingehendem Fleiß nach Kräften seine Aufgabe zu lösen suchte, eine anerkennende Aufmun terung. Möchte der Künstler diese Aufmunterung auch in der, seiner Arbeit entgegenkommenden Kauflust des Publicums finden, welches letztere in dem correct und wirkungsvoll gestochenen Blatte einen anmuthigen und zugleich künstlerisch werthvollen Zimmerschmuck erhält. C. C. Literatur. k<1. IN. Oettinxor, Aonitour äe» Doles, vontensnt un Million ä« reaseixnement» biograpbique», genöslogique» et k>»loriq«e», pnblie sau» le pslronag« <t« 8» Ksjests le llai äe pru,»e. 0re»<ie, ober l'auteur-säiteur: L. K. Oellinqer. 1866. pet. in sol (ä 3 eol.) *). Endlich liegt von dem längst erwartetet«» Riesen werke des berühmte nsjSchriftstellers die erste Lieferung (S. 1—32 Adolf von der Aa — Marie Therese Aren- berg) vor. Wie dasselbe aussallen würde, konnte man aus den in seinem „Echo der Zeit" gegebenen Proben bereits erwarten, allein ich gestehe gern, daß meine Er wartungen weit übertroffen sind, obgleich ich dieselben ziemlich hoch gespannt, hatte, weil Herr Oettinger be reits eine ähnliche Arbeit von unsäglicher Mühsamkeit in seiner kiblioxr»pb>« dio^ripkiqae univer»«»«, jenem allen Literaturhistorikern und Geschichtschreibern unent behrlichen Buche, grliesert hatte. Etwa- Aehnliche- wie *) Da- Werk ist in deutsch er Sprache abgefaßt, nur der Litel ist französisch. Ministeriums, weshalb er die Interpellation beantworte. Die Publication der Verordnung sei vom 6. bis 23- Januar verzögert. Der Nothstand liege in der, Ol denburg gegenüber übernommenen Verpflichtung, solche Verordnungen gleichzeitig im Jahdegebiet und in Ol denburg zur Geltung zu bringen. Die oldenburgsche Gesetzsammlung, welche die Stcuergesetze publicirt, sei der Regierung erst Mitte December zugegangen, worauf diesseits erst am 6. Januar die Vollziehung der Ver ordnung habe erfolgen können, während in Oldenburg die betreffenden Gesetze schon am 1. Januar in Geltüng treten, das erste Stück der Gesetzsammlung habe nun diese Verordnungen publicirt; dieselben würden von Ker Regierung in Anerkennung ihrer de-fallstgkn Pfljcht „in nächster Zeit" vorgelegt und ihnen eint motivirefide Denkschrift beigefügt werden. Diese Vorlage möge man abwarten. Es folgte die v. Bonin'sche JnterpcllaÜon wegen eines Gesetzentwurfs, betreffend die Naturaltei stungen für die bewaffnete Macht während des Frie densstandes, und deren Vergütung. Der Kriegsminister erwidert, es seien so viele Vorarbeiten und auch eine Verhandlung mit dem Finanzminister nothwendig, daß er zu seinem Bedauern erklären müsse, daß er eS für zweifelhaft erachte, ob die Regierung noch in dieser Session eine Vorlage werde machen können. Die Re gierung werde sich aber ihrer Verpflichtung wohl bewußt bleiben. Es beginnt die Berathung der Petition des Berliner Arbeitervereins um Erlaß eine- neuen, den Anforderungen der Gegenwart entsprechenden und allen Staatsbürgern gleiche Rechte gewährenden Paßgesetze-. Der Regierungscommissar geh. Regierungsrath Weittzel erklärte, daß die Staatsregierung sich eingehend mit dieser Angelegenheit beschäftige und, sei pS auf legis lativem, sei eS auf administrativem Wege, baldmöglichst mit Regelung derselben vorzugehen gedenke. Die Über weisung jener Petition an die Staatsregierung zur Be- rüöffichtigung wurde nach einer kurzen Debatte einstim mig angenommen. Einige von den im ersten Berichte der Petitionscommission behandelten Petitionen (Eon- cessionsverwcigerung) wurden der Staatsregierung 'zur Berücksichtigung überwiesen. — In der heutigen Sitzung de- Herrenhauses war der frühere Ministerpräsident Frhr. v. Manteuffel zum ersten Mal als Mitglied anwesend und wurde ver eidet. Die Verhandlung betraf eine Abänderung der Geschäftsordnung und «ar nur dadurch brmerkenswerth, daß Herr v. Bernuth dir Erklärung abgab, Laß eS ihm und seinen politischen Freunden in Anbetracht der ge gen tz. 12 der Verordnung v. 12. Oct. 1854 (definitiver Ab schluß der Herrenhausbildung) erhobenen RechtSbedenken nicht zulässig geschienen habe, die beantragte Aenderung der Geschäftsordnung mit Stillschweigen an sich vorüber- gehcn zu lassen, weil durch ein solches Schweigen viel leicht die Meinung veranlaßt werden könnte, al-, ob das ganze Haus einstimmig gewesen sei, daß die Ver ordnung vom 10. Novbr. 1865 in Einklang stehe mit denFundamentalgrundsätzen derVerordnung vom l2.Oc- tober 1854. —In der Provinz Preußen regt sich ghgen den Obertribunalsbeschluß vom 29. v. M. bereit- eine starke Agitation. In Danzig und Königsberg wurden Adressen an das Abgeordnetenhaus beschlossen, in Königsberg von den dortigen Wahlmännern, in Danzig von einer Urwählerversammlung. Die Königs berger Adresse ist bereits nach Berlin abgeseudet, be treffs der Danziger Adresse dagegen fand das Polizei präsidium, wie die „D. Z." mittheilt, sich veranlaßt, die zur Unterschriftensammlung circulirenden Druckbogen zu confisciren. — Der Centralcomite für die am 20. October v. I. durch Häusereinstur z verunglück ten Personen hat jetzt seinen letzten Geschäftsbericht veröffentlicht, wonach die Gesammleinnahme beträgt: 38,101 Thlr. — Die „N. Pr. Z." macht heute gegen über der gestern mitgetheilten v. Ammon'schen Er klärung in Betreff des Obertribunal-deschlus-se- sür die demselben zu Grunde liegende Ansicht der Verschiedenheit zwischen „Meinungen" und „Aeußerun- gen" geltend: „Der Ausdruck „Meinungen" stand in K. 57 des Camphausen'schen VersassungsentwursS vom ' der vorliegende blooiteue äe» äste« ist noch niemals unter nommen worden, denn Arbeiten wie »di« französischen Dietionnairo lies «ist«» oder gar On Million so kaiw (d. h. ungefähr 80,000 Notizen) sind auch nicht entfernt damit zu vergleichen. Alle nur irgend in einer Weif« in Kunst, Literatur, Technik, Geschichte rc. merkwürdigen Persönlichkeiten sind darin ausgenommen, und von efner jeden giebt Herr O. durchschnittlich den vollen Por- und Zunamen, den Tag (nicht blos das Jahr) seiner Geburt, das Datum seiner Vermählung, de« v-lle« Namen der Frauen, sowie den TodeStag an, als- i» nur« die vollständigste kiogrspkie Ua<ee»ell«, die jeqials rristirt hat. Darau- folgt aber »ou selbst, daß sein Werk unentbehrlich ist für alle und jede wiffenschaft- liche Kreise, namentlich aber für Autographen rind Porträtssammler, Historiker rc., kurz für Jede», der sich mit irgend einem Zweige des menschlichen Wissens und der Geschichte desselben speciell beschäftigt. Mit «Mem Worte, die Idee, ein solches Werk zu verfasse«, ist ebenso bewunderungswürdig al- die Ausführungwie dies auch der berühmte Ranke (siehe die Rückseite deS Titels) mit Recht anerkannt hat. Nur einem M-t"", der, wie Hr. O-, unendliche Belesenheit mit gleich grpßer Arbeitskraft und Ausdauer verbindet, wird di« Ausfüh rung dieser großartigen Arbeit möglich sei«. Wöge ihm der wohlverdiente Beifall des In- und Au-laodeS in dem Maße zu Theil werden, als e- sein nützliche- Werk verdient. Die Ausstattung und Correctheit. deS Buchs läßt nicht- zu wünschen übrig. Di-. Gr äße. In Pari- starb, wie man der „K L." schreibt, am Abend deS 6. Februar die Mutter »o« Kranz Lssjt. Derselbe beabsichtigt anfangs März '« Pari- eyljil- treffen, um in der Kirche St. Eustache eine Auffüh rung seiner Graner Messe persönlich zu letten.
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