1 Halbhof, besessen 1 Herberge, 1 Halbhos, „ von Äkikel Stuchß (IV), „ Christoph Stnchß (V), „ Hans Haueisen (XIII), „ Ehrhard Zann (Zahn) (XIV), „ ilkikel Wolffert (XXIX), „ Hans Schiller (XXX), zusammen 3^2 Höfe, wozu noch die Wüstung Scheck, ingleichen die beiden Höfe der Pfarrer zu Marieney und Würschnitz und die Herberge des ersteren «die „Burg") zu zählen sind, welche letztere aber zuletzt unter die guts herrlichen Gerichte kam. Sonach bestanden Mitte des 16. Jahrhunderts (außer dem Vorwerke, der Wüstung Scheck, dem Pfarrgute, den Frönern und den Einzelhaus besitzern), zusammen 17 Höfe mit 36 Besitzern, nämlich 5^4 unter dem Amte, bez. den Psarrern zu Marieney und Würschnitz, 6 „ den Altären I^eonlmrti und llostunnis, sowie dem Pfarrer zu Lelsniy, 3 „ Christoph v. Tettau und 3 „ Jobst und Christoph Thoß. Nach dem Generalkataster der Landrentenbank ergeben sich nur 15 Höfe, weil die von der Gutsherrschaft alsbald nach 1545 eingezogenen Tettauischen Höfe (X, XI, XXI, XXII) und die in Frongütchen verwandelten Herbergen darin nicht mehr als .Hofteile anstreten konnten. (Anhang I I I, 0.) Aapitel 4- Lasten. a) Kriegsdienst. (Anhang IV, s.) Alle Männer, welche auf Höfen und Herbergen saßen, also mit Aus nahme der Fröner und Häusler, waren in Marieney, gleichviel ob alt ob jung und ob sie dieser oder jener Gerichtsbarkeit angehörten, kriegsdienst- pflichtig^). 36 an der Zahl "st verteilten sie sich auf die Gerichte 1542 wie folgt: 8 dem Amte zuständig, 2 „ Pfarrer zu Marieney zuständig, I „ „ Würschnitz zuständig, 6 „ Altar llieonsturti zu Selsnin zuständig, 1 „ „ -lostannis „ „ „ 2 „ Psarrer daselbst zuständig, 6 „ Christoph v. Tettau zuständig, 10 „ Gutsherrn zuständig. Von ihnen halsen drei Mann, nämlich der des Altars 8ot. .Inllamns und die beiden des Pfarrers zu Oelsnitz zum Speis- oder Heerwagen nnd fuhren in Kriegszeiten mit über Land, halfen auch im übrigen der Landschaft gleich. Jenen Speiswagen hatten „nach altem Herkommen" in Kriegs- läuften 14 Dörfer, darunter Marieney, für den Amtmann mit 4 tauglichen Pferden samt allem Zubehör, wie Hauen, Schaufeln u. s. w. zu stellen.