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Dresdner Journal : 14.04.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-04-14
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-187204145
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18720414
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18720414
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1872
- Monat1872-04
- Tag1872-04-14
- Monat1872-04
- Jahr1872
- Titel
- Dresdner Journal : 14.04.1872
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8S. Sonntag, den 14. April. lm «„»»«In«» L«t«»»i AUirllod: ... 6 77»1r. ^)SdrlloU> 1 rUr. »v Hgr. LiL»«1o« Hrullwsr»: l Hgr. , I»»«r»1«»pre1»vr ' kür <to» tt»aw sio«r »««p^tvlisil 2«2«i 11t ^8^- Vvtor „Li»g«uwat" äw 2«üo: S Hgr. Lroedvl»»»» Tk-^lled, mit ^am»iuL» cksr 8om»- rmä ?vi«rt»g», Xd«»ä» Kr «ieu solgvuäea 1'«^. Io ?««»«««» tritt sSdrUod L Hlir 8tvwp«IgvbLdr, «mm«rlmld äv» ävut-Ü»«» Lsiodvi ko^ um! Dies-nerZomnal. Verantwortlicher Stedacleur. 3 G Hanmanv. 1872. l»»«r»te»«»»Ltz»« »»»^Srt» i L»1»«tU' Lr«x1«trtt«r, OommimioaLr ck« Vre»«iosr 1our»»I»; «dm»ä»s : A L»A«n /-'»rt u. L. L»» d«^-L«rU»-Vt«i>-l.«Ix«iT-Ü««»I-Nr»»l»o-rr»»öLkart ». N > L»«ur»«tri»> F k^oAier, S«rU» -Visu - L«wd»rU - rr»»L- tvrt «. N.-Aü»«!»«»: Nxci. Ao«e, t»rlM: ^1. >r«»«»: L'.Schotte, Lr«»!»«: i,.Äanv«»'» öüre»u u. K. kr»»tcki»rt ». Ul.; L. ^a,A«r »cL« a. 6. Ae/vn»a»»'i«cdv öuclli , Da«de <t kÄ., kr»U! F>. L^riic^'» kuedd ; Lk«i»»ltn: H. Aava«. Fa/itt,, L«/i»er cö t,'o.» Vi«»; OpxrkiL, »tuttKmt; Da«-e <S 6». Lvr»ll»Uvd«rr Xüllisi. Lipsäiüo» ä«» Vreiäasr 1our»«I», örssäe», 1ck»rgiu-etdsog»»»s Ro. 1. Amtlicher Theil. «nf dl« Är^^u»d 187»; vom 8. April 1872. Wir, Johanu, vou Gotte» Gnaden König von Sachsen rc. re. rc. finden Uns mit Zustimmung Unserer getreuen Stände bewogen, das Fmanzgesetz aus die Jahre 1872 und 1873 zu erlassen, wie folgt Auf Grund des verabschiedeten Staatsbudgets wird die lausende Einnahme und Ausgabe des ordent lichen Staatshaushalts für jedes der Jahre 1872 und 1873 auf die Summe von 13,752,919 Thalern festgestellt, zu außerordentlichen Staatszwecken aber für diese beiden Jahre überdies noch ein Gesammt- betrag von 17,830,780 Thalern hiermit ausgesetzt. 8 2. Zu Deckung des Aufwandes für den ordentlichen Staatshaushalt und der auf die Specialcassen gewiesenen Verwaltungs- und sonstigen Ausgaben desselben sind, außer den, den Staatscassen im Uebrigen budgetmäßig zugewiesenen Einnahmen, auf jedes der Jahre 1872 und 1873 den gesetzlichen Vorschriften gemäß zu er heben: ») die Grundsteuer nach 9 Pfennigen von jeder Steuereinheit, b) die Gewerbe- und Prrsonalsteuer, e) die Schlachtsteuer, ingleichen die Uebergangssteuer von vereinsländischem und die Verbrauchsabgabe von vereinsausländischem Fleischwerke, ä) die Stempelsteuer. Das Gesetz, die provisorische Forterhebung der Steu ern und Abgaben im Jahre 1872 betreffend, vom 12. December 1871 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1871 Seite 280) ist hierdurch erledigt. 8 3- . , Die Termine zur Erhebung der Gewerbe- und Per sonalsteuer hat Unser Finanzministerium festzustellen. 8 4. Alle sonstigen Abgaben, Natural- und Geldleistungen, welche nicht ausdrücklich aufgehoben worden sind oder noch aufgehoben werden, bestehen vorschriftsmäßig fort. 8 5. Die zu außerordentlichen Staatszwrcken be willigte Summe ist aus den, soweit nöthig, durch be sondere Ereditmaßregeln zu verstärkenden Beständen des mobilen Staatsvermögens zu entnehmen. Urkundlich haben Wir dieses Gesetz, mit dessen Ausführung Unser Finanzministerium beauftragt ist, igenhändig vollzogen und Unser Königliches Siegel veidrucken lassen. Gegeben zu Dresden, am 8. April 1872. (L. 8.) Johann. Richard Freiherr vou Friesen. Verordnung, die Ausführung des Finanzgesetzes auf die Jahre 1872 und 1873 betreffend. Zur Ausführung des Finanzgesetzes auf die Jahre 1872 und 1873 vom 8. dieses Monats wird hierdurch Folgendes verordnet: 8 1- In Betreff der für das Jahr 1872 zu entrichtenden Steuern und Abgaben bewendet es bei den in den Ver ordnungen vom 12. December v. I. und 4. März d. I. (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1871 S. 281 und vom Jahre 1872 S. 17) getroffenen Bestim mungen. Es mögen aber, soviel diejenigen, nach 8 16 des Gesetzes vom 23. April 1850 (S. 31 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1850) zu beuttheilen- den Dienstgenußerhöhungen anlangt, deren Bezug zwar von einem früheren Zeitpunkte ab als den 15. April bewilligt worden ist, jedoch erst später angeordnet wird, die deshalb für den 1. Termin nachzuzahlrnden Personal steuerbeträge zugleich bei Abführung der ebenfalls er höhten Steuer für den 2. Termin berichtigt und in der Gewerbe- und Personalsteuerrechnung zuwach-weise mit vereinnahmt werden. Zu diesem Zwecke werden in und für Dresden: von den Anstcllungsbehörden, außerhalb Dresden hingegen: von den betreffenden Dienstbehörden, die erforderlichen Mittheilungen den Steuerbehörden noch vor Eintritt des 2. Termins zugehen, sodann aber von letzteren die Steuermehrbeträge ermittelt und den Betheiligten bekannt gemacht werden. 8 2 Im Jahre 1873 sind an Grundsteuer drei Pfennige den 1. Februar, zwei Pfennige den 1. Mai, zwei Pfennige den 1. August und zwei Pfennige den 1. November von jeder Steuereinheit zu entrichten. 8 3. Im Jahre 1873 ist die Gewerbe- und Personal steuer mit je einem halben Jahresbrtrage am 15. April und 15. October abzuführen. Bei Beurtheilung der Steuerpflicht der Kontribuen ten sind nach 8 4 des Gewerbe- und Personalsteuer- gesctzes vom 24. December 1845 (S. 312 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1845) obige Ter mine zum Anhatten zu nehmen. 8 4. Die Aufweisung der Prrsonalsteuer-Quittungen bei Erhebung von Besoldungen, Gehalt, Wartegeld, Pension und sonstigen Bezügen aus öffentlichen Kassen Hal in den Monaten Juni und December 1872 und 1873 stattzufinden. Dresden, den 9. April 1872. Finanz - Minliltnum. v. Friesen. v. Brück. Bekanntmachunq. Die unterzeichnete Landescommission macht nochmals darauf aufmerksam, daß der Schlußtermin für Ein reichung der Anmeldungen für den industriellen Theil der Wiener Weltausstellung auf den IS. April diese- Jahre ¬ angesetzt ist, gleichviel ob schon früher eine vorläufige Anmeldung bei einer der Handelskammern erfolgt ist. Später eingehende Anmeldungen können auf eine Be rücksichtigung nicht rechnen. Dresden, den 11. April 1872. Die-andt-commission für die Wiener Weltausstellung. 1>. Weinlig. Nichtamtlicher Theit. v ebersich'. Le egcaphijü): rcschrt-i>e.i Zeitnug-schau. (Times. — Journal des DSbats.) TageSgeschichtt. (Dresden. Berlin. Trier. Hannover. Frankfurt a. M. Straßburg. München. Main,. Wien. Prag. Pcsth. Paris. Madrid. Stockholm. Konstan tinopel. Washington. Ottawa.) Dresdner Rach matten. Proviuzialnachrichten. (Zittau. Zschopau. Oederan. Dippoldiswalde.) Feuilleton. Inserate. Tagetkaleuder. sBöcsenuach- richten. Beilage. Reich-tag-fitzuug vom 12. Bpril. Statistik und Lolk-wirrhschast Eingesandt««. Lotteriegewinnliste vom 12. April. Inserate. Telegraphische Nachrichten. Riva (am Gardasee), Sonnabend, 18. April, Morgen-. (Tel. d. Dr. Journ.) Der König und die Königin von Sachsen find gestern Abend hiersrlbst eingetroffe». Ihre Majestäten waren gestern Vor mittag 9 Uhr von Innsbruck abgereist, hatteu nach einer glücklichen, höchst lohnenden Fahrt über den beschneite» Brenner und kurzem Dineraufeutbalte ia Brixen die Bahn Nachmittag« A7 Uhr in Mori verlassen und Riva zu Wage» Abend« 8 Uhr er reicht, wo Lllerhöchstdieselben ia der 11. Etage de« „Hotel« zur Sonne" die bereitgehaltenen Zimmer bezogen haben. Da« schöne Wetter, dessen Ihre Majestäten von München au« Sich zu erfreuen hatten, zeigt Henle Riva im schönsten Blütben- schmuck. München, Freitag, 12. April, Nachmittags. (W. T. B.) Zn der heutige» Sitzung der Kammer der Abgeordneten gelangte der Antrag de« Abg. Freytag, den Staatsbeamten die active Betheili- gung au industriellen Unternehmungen zu unter sagen, zur Berathung. Nach langer Debatte wurde der Antrag des Aus schusses mit einem Zusatzantrage dahin angenommen, daß der König den Staatsdienern die Theilnahme an Gründerconsortien, welche einen vom Betriebsresultate unabhängigen Gründerlohn gewähren oder verheißen, sowie die Betheiligung an der Betriebsleitung von Er- werbsgesellschaften, welche eine Kollision der Geschäfts interessen mit den Interessen des Staates herbeizufüh ren geeignet sei, untersagen wolle; endlich daß den Staatsdienern nicht gestattet werde, unmittelbar oder mittelbar besoldete Stellen im Aufsichts- oder Verwal- tungsrathe von finanziellen oder industriellen Unter nehmungen mit alleiniger Ausnahme von genossenschaft lichen oder wesentlich gemeinnützigen Instituten zu be kleiden. Bern, Freitag, 12. April, Nachmittags. (W. T. B.) Der BundeSrath hat heute dem am 14. Januar d. I. in Rom abgeschlossene» interuatio- «aleu Trlegraphenvrrlragr seiur Genehmigung er- theilt. London, Freitag, 12. April, Abend«. (W. T. B.) Da- Jvürnar ,,Echo" ist ermächtigt, die Nachricht, daß der Lord-Oberrichter Baronet Sir Eockburn al- Vertreter England« bei dem Genfer Schiedsgerichte am nächsten Montage sich nach Genf begeben werde, für unbegründet zu erklären. London, Sonnabend, 13. April, Morgens. (W. T. B.) Au« den gestrigen Sitzungen de« Par lament« ist Folgende« zu berichten: Im Oberhause erklärte der Staatssecretär des Aeußern, Earl Granville, in Beantwortung einer Anfrage Lord Stanhope's bezüglich derAlabamafrage: Die Negierung habe erst vorgestern nach reiflicher Er wägung aller Punkte die Einreichung einer Gegen- proceßschrift beschlossen, welche ausschließlich die direkten Schädenansprüche behandle; eine angefügte Erklärung besage, England habe diese Gegenschrift einzereicht, ohne der in der Korrespondenz mit Washington einge nommenen Stellung zu präjudiciren, und sich ausdrück lich den Rücktritt vom Schiedsgerichte Vorbehalten, falls die gegenwärtigen Schwierigkeiten fortdauern sollten. Lord Russell kündigt für den 22. April eine Resolution an, welche die Einstellung der Schiedsgerichtsardeiten fordert bis zur Zurücknahme der indirekten Schäden ansprüche feiten der Vereinigten Staaten. Im Unterhause beantragte Lawson, in einer Adresse an die Königin Ihre Majestät zu ersuchen, ^Sich von allen Verträgen fern zu halten, welche '.England verpflichten, unter gewissen Eventualitäten 'Krieg zu führen. Der Premier Gladstone widersetzt sich diesem Anträge und bemerkt, daß die fraglichen Feuilleton. (Redtgirt von Otto AanL.) Zur KriegSliteratnr.*) Begreiflicherweise wächst die Kriegsliteratur der gro ßen Periode 1870—187 l von Tag zu Tag und wurde schon jetzt, wo doch ihre Hauptwerke: die officirllen Ver öffentlichungen der Generalstäbe und die wahrhaft ent gehenden, alles Material gleichmäßig berücksichtigenden, im engern Sinne historischen Darstellungen thrils erst beginnen, theils noch völlig ausstehen, eine stattliche kleine Bibliothek bilden. Der Werth der zahlreichen Publicationen ist natürlich ein höchst ungleicher, der größere Tbeil von ihnen dankt seine Entstehung der flachsten Spekulation und gewährt in der Regel nur in sehr bescheidenem Maße einen Theil Dessen, was die Titel verheißen. Wirklich erfreulicher Natur sind im Großen und Ganzen, soviel wir zu übersehen vermö gen, nur zwei ganz verschiedene Arten von Büchern. Ein Mal diejenigen, welche persönliche Eindrücke und Erinnerungen wiedergrben, sodann die, welche sich zu nächst auf eine möglichst vollständige Sammlung und Zusammenstellung bedeutender und in ihrer Fülle und Großartigkeit fast überwältigender Thatsachen und der sie begleitenden Documente beschränken, die wir vom Juli 1870 bi- April 1871 staunend erlebt haben. In dem einen, wie in dem andern Falle pflegen sich In tention und Ausführung der betreffenden literarischen Darbietungen zu decken, während wir in den präten tiöser auftretenden Werken wirklich historische- Urtheil und Fülle de- Detail- großentheils vermissen. Als Material für künftige Geschichtschreiber find einige, aus *) Wir »erde« dieser Besprechung, um Eintönigkeit zu meiden, in ewiger Zeit rin» »mnte von einem ander» specielle« Fachmann folge» lassen D. Red. d. Feuilleton- den Berichten unmittelbarer Augenzeugen und Schilderer des großen Krieges zusammengestellie Geschichten nicht gering anzuschlagen. Sie verläuqnen großentheils ihren journalistischen Ursprung nicht, stellen persönliche Ein drücke und Erlebnisse ihrer Verfasser in den Vorder grund und geben vom Nichterlebte» nur allgemeine Umrisse, zeichnen sich aber naturgemäß in vielen Par tien der Erzählung durch lebendige Frische und An schaulichkeit aus. Zu den besten Werken dieser Art zählt unzweifelhaft die „Geschichte des Krieges von Deutschland gegen Frankreich in den Jah ren 1870 und 1871" von Julius v. Wickede (Hannover, Karl Rümpler), ein stattlicher Octavband, dem ein zahlreicher Leser- und Käuferkrris nicht fehlen kann. Der Darstellung des auf dem Gebiete militäri scher Schilderungen längst heimischen und vielbekann ten Verfassers liegen die Berichte zu Grundt, welche derselbe während des Krieges selbst für die „Kölnische Zeitung" schrieb. Mit regster Antheilnahme an den deutschen Großthaten und der mächtigen nationalen Er hebung, mit lebendiger Wiedergabe des Geschauten und Erlebten, mit tüchtiger Kenntniß der zu Tage liegen den Ereignisse und ihrer allgemeinen Ursachen, ver bindet Wickede ein ritterliches Gerechtigkeitsgefühl, das auch dem Gegner billig zu sein versteht und nicht nach dem leidigen Muster so vieler deutschen Journalisten und Kriegsberichterstatter den verrufenen französischen Chauvinismus in unsre Literatur überträgt. Freilich sind die Anschauungen und Urtheile des Hrn. v. Wickede stellenweiS sehr subjectiv und werden nur von wenigen Lesern seine- Buche- getheilt werden, in den Haupt sachen aber entspricht seine Darstellung und Beurthei lung der geschehenen Dinge allen Ermattungen, die man von eurem so rasch entstandenen Buche hegen darf. - Der zweiten Kategotte der KrirgSliteratur gehört die „Chronik des deutsch-französischen Krieges 1870bis187l. Aus dem „k. preußischen Staats-Anzeiger" bez. „Deutschen Reichs-Anzeiger", von der bereits eine vierte verbesserte und vermehrte Auflage (Berlin 1871, Verlag der k. geheimen Oberhofbuchdruckerer R. v. Decker) uns vorliegt. Hier handelt es sich nur um eine schlichte tabellarische Uebersicht aller, mit dem deutsch - französi schen Kriege in Zusammenhangs ehenden Ereignisse und Kundgebungen, die Tag für Tag vom Beginn des deutsch- französischen Konflikts bis zum 16. Juli 1871 sorgfäl tig registrirt und denen zur weitern Erläuterung eine Reihe von historisch wichtigen Dokumenten: offtcielle Telegramme, Briefe, Depeschen, Verordnungen, diplo matische Rundschreiben, Tagesbefehle, Proklamationen u. s. w. beigegcben sind. Einen ähnlichen Zweck in gedrängter Form verfolgt das „leblos» iustori<ju6 cks l» ßuerr« sianco-alivmanck« 15 3uiIIet 1870 — 10. >l»i 1871" (Berlin, Stilke u. van Nttlyden), wel ches, mit wesentlicher Berücksichtigung des Ausdrucks — Deutsche, die die Sicgeschronik ibres Volkes in franzö sischer Sprache zu lesen wünschen, verdienen und er fahren hoffentlich keine Berücksichtigung mehr! — die wichtigsten officiellen Dokumente ins Französische über setzt, mittheilt. 18. Cultur- und Sittenbilder au« der römischen Üaiserzeit. (Fortsetzung au- Nr. 8t.) Und nun ein Wort über die Gasthöfe. Während die Reisenden höherer Stände gewöhnlich nur in Otten etnkehren, wo sie Freunde und Bekannte haben, bei denen sie zuvorkommende Aufnahme finden, oder wohl auch, mit großem Gefolge reisend, ihre eigenen Sprise- vorräthe und Weine, ihr eigenes Tafel- und Koch geschirr u. s. w., ja selbst ihre eigenen Zette mit sich Verträge nicht zum Kriege verpflichten, sondern England nur das Recht geben, einzuschreiten. — Bei der Ab stimmung wird der Anttag Lawson's mit 126 gegen 21 Stimmen vom Hause verworfen. — Cochrane giebt einen geschichtlichen Ueberblick der Internatio nale, verdammt gleichzeitig lebhaft deren Prtncipien und Endzwecke und protestirt dagegen, daß England derselben ein Asyl gewähre. Der Staatssekretär des Innern, Bruce, erklärt, Maßregeln zur Unterdrückung der Internationale zu ergreifen, würde nicht weise sein. Dresden, 13. April. Der französischen Regierung scheinen aus der Kündigung derHandelsverträge keine rosigen Tage zu erblühen. Namentlich in England regt sich immer entschiedener die Opposition gegen eine erneuerte Schutz zollpolitik. Wenn der Chef des auswärtigen Amtes sich nicht abgeneigt erwies, auf Verhandlungen über die französischen Propositionen sich wohlwollend einzulasien, so gehen aus kommerziellen Kreisen dem Earl Granville bereits energische Reklamationen gegen derartige Zu geständnisse zu. So hat die Handelskammer von Man chester gegen jede Verläugnung ihrer Principien Pro test eingelegt und den Lord Staatssekretär ersucht, die französische Negierung zur Umkehr zu bewegen. In gleichem Sinne äußern sich die hervorragendsten Or gane der Londoner Presse. Die „Times" hofft, daß jeder etwaige Versuch des Herrn Thiers, den Vertrag noch einmal zusammenzuflickcn, in England fehlschlagrn werde. „Der Band der Korrespondenz, betreffend den Handelsvertrag mit Frankreich", schreibt das Cityblatt, „welcher soeben dem Parlament vorgelegt worden, ist vom Anfang bis zum Ende mit dem Nachweise der Ver legenheit angefüllt, in welche sich Freihändler verwickeln, wenn sie sich in Handelsverträge einlassen. Die Kün digung des Vertrags, mit welcher das Buch schließt, wird nach dem Hin und Her der vorhergehenden Coi- respondcnz mit einem Gefühle der Erleichterung aus genommen. Endlich find wir frei von einer falschen Stellung. Wir werden ebenso sehr um Frankreichs, als unsertwillen den Rückfall in die Protection, wel cher in gewissem Grade unvermeidlich scheint, bedauern; aber wenn die Meinung Frankreichs eine protectioni- stische Politik billigt und selbst verlangt, ist es besser, ihm die Gelegenheit zur Entdeckung seiner Jrtthümer zu gönnen. Wir wünschten, es läge in unsrer Macht, der französischen Regierung zu sag«», sie braucht« den Ablauf eines Jahres nicht abzuwarten, um jeden Taris anzunchmen, welchen die Versammlung genehmigen will; denn sie hat, soweit es uns angeht, die Freiheit, die neuen Zollbeträge schon am Ende des Monats zu be stimmen." Nach diesem ärgerlichen Eingänge versichert die „Times", cs sei der englischen Regierung und dem Lord Lyons unmöglich gewesen, der französischen Re gierung und Herrn Thiers, welcher den Vertrag für Frankreich nicht blos als nachtheilig und schädlich, son dern als verderblich bettachte, begreiflich zu machen, um was es sich eigentlich handelte. „Die im Blaubuch veröffentlichten Unterhandlungen beweisen", fährt sie fort, „daß uns die französische Regierung niemals ver stand. Bis zuletzt glaubte Herr Thiers nicht, daß wir bis zur Annahme der Vertragskündigung gehen wür den, und wir sind überzeugt, daß er selbst jetzt noch der Meinung ist, der Vertrag werde in dem von ihm gewünschten Sinne modificitt werden." — Das „Journal des Döbats", welches stets offen für die Grundsätze des Freihandels eingetteten ist, schließt an diese Lage der Dinge folgende Bettachtungen: „Solche Proteste können den Widerstand der verschiedenen Re gierungen, mit welchen Frankreich Handelsverträge ab geschlossen hat und die alle keineswegs geneigt sind, auf die Vottheile jener Verträge Verzicht zu leisten, nur ermuthigen und stärken. Wird Herr Thiers endlich be greifen, daß er einen falschen Weg eingeschlagen hat? In seiner letzten Rede an die Nationalversammlung vor deren Vertagung verwahrte^Thiers sich gegen die führen, dagegen aber reisende Staatsbeamte, höhere Militärpersonen u. s. w. in den vom Staate angelegten und unterhaltenen Stationsgebäuden ihr Unterkommen finden, sind die Wirthshäuser, die sich meist durch ein Aushängeschild mit irgend einer Thierfigur („zum Hahn, Adler, Kranich, Drachen" u.s.w.) ankündigen, eigentlich nur für die niedere Vvlksklaffe bestimmt; blos aus Noth werden sie auch von anständigeren Fremden ausgesucht. Sie sind daher meist ziemlich einfach und dürftig ein gerichtet, man muß desbalb schon sehr zufrieden sein, wenn man ein eigenes, kleines Zimmer und rin rein liches Lager mit weich gestopften Polstern findet und von der gleichzeitigen Anwesenheit roher Gesellen, Pferdeknechte und Maulthiertteiber, sowie von Unge ziefer nicht allzusehr belästigt wird. Die Bewirthung ist in allen Wirthshäusern ziemlich dieselbe. Während die niedrigere Klaffe sich mit ihrem Mehlbrei, grünen Ge müsen, Hülsenfrüchten, Rüben, Zwiebeln u. dergl. be gnügen mußte und von Fleischspeisen nur selten etwas zu sehen bekam, setzte man uns zum Morgenimbiß ge wöhnlich gesalzenes Brod, Milch und Käse, auch wohl Honig, getrocknete Trauben, Feigen oder Datteln, Oliven u. s. w. vor, zum Frühstück aber, wenn ein solches überhaupt eingenommen wurde, etwas kalten Braten oder aufgewärmtes Fleisch von gestern und ba- beliebte lvulsum, ein aus Most oder Wein und Honig bereitetes leidliches Getränk, und endlich zur Haupt mahlzeit, die wir gewöhnlich erst im Nachtquartier und ziemlich spät hielten, da man darauf nicht vorbereitet gewesen war, rin gekochte- Huhn oder Schinken, frisch gesottene kleine Seefische, namentlich Lacerten (die un- einmal recht appetitlich in einem Kranze von gewiegten Eiern und Raute aufgrttegen wurden), und Muscheln, besonder- Peloriden, hatte Eier, Spargel, Porree und den nie fehlenden grünen Salat, dazu ziemlich schlechten
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