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Dresdner Journal : 25.08.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-08-25
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-187208257
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18720825
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18720825
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1872
- Monat1872-08
- Tag1872-08-25
- Monat1872-08
- Jahr1872
- Titel
- Dresdner Journal : 25.08.1872
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Amtlicher Theil. Dresden, 20. August. Se. Majestät der König haben dem Kirchner August Wilhelm Hünerfürst in Reichenbach die goldene Medaille vom AlbrechtSorden zu verleihen geruht. Nichtamtlicher TtM. Uebersicht. Telegraphische Nachrichten. Aettasg-schan. (Daily Telegraph.) Laaetgeschlchle. (Berlin. Breslau. Schlimm. Metz. Braunschweig. Augsburg. Wim. Lemberg. Karlo- Witz. Paris. Vom Bodensee. Madrid. London. Kopenhagen. Stockholm. Bukarest. Belgrad. Phila delphia.) Dreavaer Nachrichten. Vromuzialnachrichrra. (Chemnitz. Ebersbach. Zwickau. Eibenstock. Geithain. Altenberg. Großschönau. Groß röhrsdorf.) Beilage. Inserate. __ _ Telegraphische Nachrichten. Karlsruhe, Freitag, 83. August, LbeudS. (W. T. B.) Die heutige „Karlsruher Zeitung" ent hält fvlgrudeS Privaltetegramm auS Wieu vom gestrigen Tage: Nach auS Brüssel an die kaiser- Uche Familie gelaugten Nachrichten ist Kaiserin Charlotte mit den Sterbesacramentev versehen worden. Wien, Freitag, 83. August, Abends. (Corr.- Bur.) Infolge eines heftigen CholeraauSbrucheS in Czernowitz uud Umgebung find trlegraphisch An- orvnuugrn getroffen worden, um dir Uederfülluug der dortigen iSrsäugulffe zu beseitigen. Minder tSravirle find zeitweilig freigrlaffru, eventuell ist die Errichtung eines BarateugrsävgviffeS in Aus sicht genomplen. > Prag, Freitag, 23. August, AbeudS. (Corr.- Bur.) Dre Potizervirectiou confiseirte zwei iu Leip- zig rrschieneue Broschüren, dre eine unter dem Titel: „Wahlsieg der Verfassungstreuen in Böhmen", die andere unter dem Litel: „Lie Corruptiou in Oester reich". Verfasser der erster« ist Llam-Martiaitz, der letzter» Schaffte. Brünn, Freitag, 23. August. (Tel. d. Boh.) Der Statthalter verfügte die Auslösung des tsche chischen BorschußtaffmverrtnS (/Llo^u») wegen stamteuwidriger Gevahruug und Verwendung der vrreinSgeldrr zu politrscheu Agitatioueu. Trouville, Freitag, 23. August, Mittags. (W. T. B.) Der Priuz von Wales (welcher gestern früh hier angekommen war, vgl. unter „Tagesgeschichte*) ist heute Morgen wieder abgrreist. Die ArNllrrteschieHübuvgen habe« gestern ihr Ende gefunden und die daber beteiligt gewesenen Offiziere ihre Rückreise bereits angetretea. Bern, Freitag, 23. August. (W. T. B.) Die Protestnote des päpstlichen Nuntius gegen die Be- schränkung der Lehrlhätigkeit der „barmherzigen Schwestern" und gegeu dir Ausweisung der „christ lichen Schulbrüdergruoffenschast" auS dem Caston Genf ist vom Bundesrathe der Regierung des Cas tons Genf zur Vernehmlassung üderwtesru worden. Florenz, Freitag, 23. August. (C.-B.) „Ga- zetta Italia" meldet: Ler Papst saudte sämmtliche Kleinodien, darunter besonders die Tiaren, nach Marseille. DreSdeu, 24. August. Ueber die Verhandlungen des in Genf versammelten Schiedsgerichts in der Aladamafrage gehen dem „Daily Telegraph" genauere Berichte aus angeb lich guter Quelle zu, wonach die DiScussion sich gegen Feuilleto«. (RedtgM von Ott» vanck.) Die Blattern uud daS Jmpfgesetz. Bon Lr. LH. Lhachban». (Fortsetzung auS Rr. 1S«.) Es kann mithin dem Publicum sehr wohl eine Ga- ranne gegeben werden bei der Impfung gegen die Uebertragung von Krankheiten und gegen die Herbei führung gefährlicher Folgeübel. Wenn ich von Ga rantie geben spreche, so kann ich natürlich nicht eine ab solute und vollkommene meinen, aber wohl eine zufrieden stellende und genügende. Vollkommenheit ist eine Chimäre, der man nicht allzusehr nachlaufen darf; Nicht-ist vollkom men in der Welt. Man muß hier, wie immer, zwischen zwei Uebeln daS kleinste zu wählen wissen. Es ist wahr, wir impfen eine Krankheit ein, aber diese ist nicht blos gefahrlos, sondern gerade vor großer Krank- hettsgefahr schützend. Freilich, es wäre besser, es gäbe keine Blattern und wir brauchten nicht zu impfen, oder wir hätten ein noch leichtere- und ebenso sicheres Mit tel, die Gefahr der Blattern zu verhüten oder wenig stens die Krankheit zu heilen. Da dem aber eben nicht so ist, müssen nur just helfen, so gut wir können. Wo wären wir überhaupt in der Heilrunst, wenn man ein Mittel verwerfen müßte, weil es nicht immer Hilst und weil es in Ausnahmesällen schädlich werden kann. Denkt denn irgend Jemand daran, die anästhrstrrnde Methode bet Operationen aufzugedrn, weil man mit unremrm Chloroform und bei unachtsamem Verfahren dadurch Schadeu stiften kann? In der Consequenz solcher übertriebener Besorgnisse dürfen wir schließlich unsern Kindern keine Nahrung geben, weil wir ja nie absolut gewiß sind, daß dieselbe nicht gefälscht und vergiftet ist, wir dürfen nicht mehr auf der Eisenbahn wärtig auf folgende drei Punkte erstreckt: Erstlich, ob die englische Regierung seiner Zeit wirklich den „ge hörigen Eifer" dem Schiffe „Alabama" und den ameri kanischen Reclamationen gegenüber an den Tag gelegt; zweiten- über den Inhalt der den südstaatlichen Kreu zern erthrilten Bestallungen und die aus denselben sich für England ergebende internationale Verantwortlich keit; drittens ob sich auS dem Einnrhmrn von Kohlen in britischen Häfen feiten dieser Kreuzer eine Verant wortlichkeit für England ergiebt. In dem Memoran dum der Vereinigten Staaten figuriren acht Kreuzer- schiffe, deren Bau und Thätigkeit auf jede Weise beför dert zu haben die Denkschrift Großbritannien zum Vor wurf macht. Sieben davon sind von geringerer Be deutung, dagegen ist der Alabamafall als der flagran teste mit der größten Ausführlichkeit behandelt worden, wie denn auch er dazu gedient hat, dem ganzen Zwist nicht nur den Namen, sondern auch seinen eigenartigen Charakter aufzuprägen. Keine- der von den Süd staaten entsendeten Caperschiffe hat dem Norden so viel Schaden zugefügt, al- die „Alabama", deren Name seit dem zum Gattungsnamen für alle Marinen geworden, und welche in ihrem Entstehen, auf ihren Kreuzfahr ten und bis zu ihrem plötzlichen Verschwinden nicht ohne dramatisches Interesse und jedenfalls von größter Popularität begleitet gewesen ist. In England an gesichts und unter vollständiger Kenntniß der politischen, militärischen und maritimen Behörden des Landes ge baut, trotz der unaufhörlichen Reclamationen des Vir. Adam-, giU dieses Schiff als Typus der ganzen Frage. Hervorgegangen ist es aus den Laird'schen Werften in Liverpool, die Pläne und Zeichnungen tragen das Da tum vom 9. October 1861. Am 23. Juni 1862 zeigte der Gesandte der Vereinigten Staaten unter Bezug nahme auf die bereits voraufgegangene „Florida" der englischen Regierung an, daß ein neuer Kriegsdampfer zu denselben Zwecken in Liverpool beinahe segelfertig bereit läge. Am 30. Juni erklärten die Kronsyndicr und die Lordcommissare des Schatzes dem Grafen Rus sell, daß nach den vorliegenden Mittheilungen und unter den obwaltenden Umständen die geeigneten Maßregeln in Liverpool ergriffen werden müßten, um die Wahr heit der amerikanischen Angaben zu constatiren. Nach verschiedenen Verhandlungen zwischen dem Gesandten und dem Conjul der Vereinigten Staaten einerseits, den englischen Behörden andererseits ging das Schiff am 29. Juli in See, nahm daselbst am folgenden Tage Mannschaft und Ausrüstung an Bord und segelte am 31. Juli ab. Der Befehl zu seiner Festnahme, wel chen die Vertreter der Vereinigten Staaten bis dahin vergeblich zu erreichen gejucht hatten, wurde am 1. August ertheiU. Die amerikanische Denkschrift folgt dem Schiffe nun auf seinen Kreuzfahrten in allen Meeren. Es wurde von englischen Schiffen mü Kohlen in im Vor aus bezeichneten Häfen versorgt, es rastete, wo es wollte in englischen Häsen, verkaufte seine Prisen in eng lischen Häfen. Endlich lief cs am 11. Juni 1864 in Cherbourg ein und verließ den Hafen acht Tage spater wieder, um im Kampfe mit dem nordstaat- Uchen „Kearsarge" in Brand geschossen zu werden und unterzugehen. Zn der zu Genf stattfindenden Dis- cusston sind nun die Amerikaner bemüht zu beweisen, daß die englischen Behörden nicht den „gehörigen Eifer" entfaltet hätten, um das Auslaufen dieses und der an dern Caperschiffe zu verhindern, während englischersrits behauptet wirb, daß die Befehle der Regierung durch deren Organe schlecht ausgeführt worden seien, imUebrigen aber Englands Handeln die gesetzlichen Grenzen inne gehaUen habe. Der Spruch des Schiedsgerichts über diese sich entgegenstehenden Behauptungen wird daher entscheidend für die Frage der dtrrcteu Schäden sein. Tagesgeschichk. * Berlin, 23. August. Da beim Herannahen drS 2. Septembers der Vorschlag, denselben durch eine ganz Deutschland gemeinsame Erinnerungsfeier fahren, weil wir die Möglichkeit vor uns sehen, daß der Zug entgleist, ja wir dürsten kein richterliches Ur- thril mehr vollziehen lassen, in der Aengstlichkett, daß uns absolut sichere Bürgschaft dafür fehlt, daß keine Ungerechtigkeit, kein Justizmord begangen werde! ES giebt nun viele Freunde der Impfung, welche die Nützlichkeit und Nothwendigkett derselben begreifen, trotzdem aber aus staatsrechtlichen Gründen gegen Er laß eines Jmpfgesetzes stimmen und nur für eine mög lichste Verbreitung ver Impfung durch Rath und Be lehrung zu wirken sich entschlichen können. Diesen ist Folgendes vorzuhaltcn. Die Impfung ist bei un- noch keineswegs allgemein verbreitet, deun nur 90 Procent der Kinder werden freiwillig geimpft; und diese Quote wird sich jedes Jahr, je nach dem Stande der durch Agitation trregeführten Meinung des PublicumS än dern können. Zeigen doch jene Tabellen schon die große Ungleichheit der Impfungen innerhalb der ver schiedenen Bezirke de- Landes. Vollend- die zweite Impfung, deren Verbreitung ebenso wichtig und dring lich ist, wie die ersten, wird gar nicht als Regel, son dern nur ausnahmsweise vorgenommen. Die hohe Zahl der Blatternkranken und Blatterntodten in Sach sen zeigt, daß die Jmpfgesetze und Jmpfanstalten ihrer Aufgabe, Schutz vor BlMternepidrmien zu geben, im Allgemeinen nicht so entsprechen, wie m England, Belgien, Bayern, Baden, wo eine geringe Blatternmor- bilität sich findet. Täuschen wir uns doch nicht über die Wirksamkeit der Aufklärung de- Volks. Wir sehen, wie wenig die öffentliche Belehrung au-richtrt gegen die Reclameu aller der Grheimmtttel und Universal« medictnrn. Und ob wir überall in Polikliniken die besten Consultationen und Arzneien unentgeltlich ver abreichen, da- Publicum kauft die ausposauutrn Quack- salbersäftchen dennoch lieber für sein theures Geld. auszuzeichnen, wieder lebhafter besprochen wird, dürfte eine zusammenfassende Mitthetlung über den gegenwär tigen Stand dieser Angelegenheit nicht ohne Interesse sein. Auf die bekanntlich von der Rhetnprovinz au- angeregte und mit nicht wenigen Unterschriften aus ganz Deutschland unterstützte Aufforderung zu solch' einer Feier sind an die Adresse der Absender Antwor ten aus 199 größeren Städten eingegangrn, von denen sich 172 für den 2. September au-sprechen. Von den 166 auS Norddeutschland ringegaugrnen Antworten er klären sich für den 2. September 154. E- wird außer dem iu vielen Orten, aus denen eine besondere Ant wort nicht erfolgt ist, zum Fest gerüstet; so besonder- in der ganzen Rheinprovinz und vielfach in Baden. So ist beispiel-weise eine Antwort nicht erfolgt aus Düsseldorf, Barmen, Solingen, aber alle die genannten Städte beabsichtigen für diesen Tag eine Kirchen- und Schulfeier. Von den kirchlichen Behörden Preußen- Haben mehrere der bedeutendsten eine kirchliche Feier deS Tages empfohlen, so die Consistorien der Provinz Brandenburg (in einem von Dr. Büchsel unterzeichneten Erlaß), der Provinzen Sachsen, Rheinprovinz, West falen. Zn gleichem Sinne sind, Verfügungen von den Provinztalschulcollegien zu Koblenz, Kassel und Stettin erlassen worden, und ebenso Verfügungen, zum Theil Anordnungen feiten der Regierungen in Potsdam, Frankfurt a. d. O., BreSlau, Danzig, Merseburg, Er furt, Düsseldorf, Koblenz, Trier, Aachen. Von Setten der Landesregierungen sind ferner Anordnungen in die sem Sinne, wie schon bekannt, erlassen worden im Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach, in Detmold und in Gera, Greiz, Sondershausen. Die vorgestern der „Provinzial-Correspondenz" entlehnte Notiz scheint zu bestätigen, daß Se. Majestät der Deutsche Kaiser gleichfalls nach wie vor unter den verschiedenen vorgeschlagenen Tagen den 2. September für den geeignetsten erachtet. Auch andere Mittheilungen bestätigen dies. — Unser neuer Polizeiprä sident scheint in den brennenden Fragen der Kaiserstadt mit der nöthigen, in der letzten Zeit in diesem Ressort hier sehr wünschenswerth geworbenen, Energie vorgehen zu wollen. Der bereits bekannten Entscheidung in der Barakenangelegenheit ist bereits eine andere sehr willkommene polizeiliche Maßregel, die Reinigung der Panke betreffend, gefolgt. Dieselbe er klärt, daß die Reinigung des Flußbettes der Panke aus santtätspolizeilichen Rücksichten erforderlich ist. Sämmt liche Eigenthümer, deren Grundstücke an der Panke be legen sind, werden daher ausgefordrrt, die erforderlichen RäumunMrbeiten sofort zu beginnen und bis zur vollständigen Beendigung ununterbrochen fortzusetzev, widrigenfalls die Reinigung im Wege der Execmion auf Kosten der betreffenden Eigenthümer bewirkt werden wird. Hierbei wird bemerkt, daß die Reinigung sich auf die gründliche AuSkrautung des Flußbettes, auf die Herausschaffung des angesrtzten Schlammes und der sonstigen abgelagerten Unreinigkeiten, sowie endlich des angeschwemmten Sandes zu erstrecken hat. Die Re vision der Reinigungsarbetten wird nach 3 Tagen und demnächst, wo nothwendig, die Execution erfolgen. — Weniger befriedigend schreitet bei den Vätern der Stadt die Angelegenheit, betreffend die Nutzbarmachung des der Stadt gehörigen Terrains bei Treptow für die Be bauung fort. In der gestrigen Sitzung der Stadt verordneten zeigte der Magistrat der Versammlung an, daß er deren Erwiderung vom 8. August erhalten habe und sich mit der Bildung einer gemischten Depu tation einverstanden erklären werde, sobald über die Verwendung der bezeichneten Grundstücke zu dem in seiner Vorlage vom 26. Juli genannten Zwecke selbst von der Versammlung Beschluß gefaßt worden sei. Wenn die Versammlung behufs ihrer Beschlußfassung eine Vor- berathung der Angelegenheit in einer besonderen Depu tation für zweckmäßig erachte, so sei er gern bereit, auf Erfordern Commissare für dieselbe zu ernennen. Er sehe zu diesem Zweck event. einer gefälligen Mitthci- lung über den Zusammentritt der Commission (Drpu- Ebenso üben die phantastischen Schilderungen der Jmpf- grgner nur zu oft mehr Wirkung auf das Volk, als eine nüchterne Belehrung. Und wenn man konsequent sein will, darf man doch, wenn man sich scheut, auf der einen Sette den Zwang des Gesetzes für dir Impfung einzuführen, auf der andern Sette auch nicht das Gesetz anrufen wollen, um den Jmpfgegnern gewaltsam Schweigen zu gebieten. Stellen wir uns also die Auf gabe, tue schrecklichen Blatternepidemien womöglich aus zurotten, so ist hierzu die Belehrung deS Volke- völlig unzureichend. Denn wir haben gesehen, welche gefähr liche Bedeutung gerade bei den Blattern schon jeder einzelne Fall hat. Der prophylaktische Stutzen der Impfung in Bezug auf Hmtauhaltung der Blattrrn- eptdemirn ist de-hald nur durch eine ganz all gemein und ausnahmslos durchgesührte Impfung erreichbar, welche wiederum nur durch ein Jmpfgesetz sichergestellt werden kann. Stur indem wir Alle gegen die Aufnahme de- Blatterngiftes feien und diesem allen fruchtbaren Boden entziehen, auf dem es sich vervielfältigen kann, dürfen wir hoffen, daß die jetzt vorhandene Menge des Giftes nach und nach ad- sterbrn und zu Grunde gehen werde. Lurch halb« Maßregeln dagegen wird der Stutzen der notywendigen Einrichtung nur illusorisch gemacht. Statistisch nach weislich gleicht die Bevölkerung im großen Ganzen die Unvollkommenheit der Jmpfgesetze nicht durch rm frei willige- Jmpfeulassen au-. Namentlich haben die Län der mit Jmpfgesetz eine weit geringere Blatterusteib- bltchkeit al- dir mit Jmpffreihrit, unb zwar ist in jenen Staaten mit Einführung de-Jmpfgesetze- die Blattern» sterdltchlrit gegen dir frühere Zett gesunken. Die Blat- trrnmordttität und -Mortalität ist aber der einzige untrügliche Maßstab für die Brurthetlung der Einrich tungen im Impfwesen eine» Lande-, tation) entgegen. Um so wenig wie möglich Zeit zu verlieren, habe rr inzwischen beschlossen, mit den in der Beilage des Antrages vom 26. Juli angegebenen Ni- vellemrnt-arbeiten vorzugehen, in der Hoffnung, daß die Versammlung mit der Ausführung dieser Arbeiten sich einverstanden erklären werde, und beantrage, der Verwaltung die dazu erforderlichen Mittel innerhalb der vorgeschlagenen Bauschalsumme von 2000 Thlr. »u bewilligen. Nach längerer Berathung wurde ein Alttrag des Stadtverordneten Or. Neumann: „Die Versammlung bewilligt die 2000 Thlr. zu Nivrllirungs- arbriten und ersucht den Magistrat, üder den weiteren Verlauf der Angelegenheit eine Vorlage zu machen," mit erheblicher Majorität angenommen. Eine Petition um Bebauung des Terrains am Gesundbrunnen wurde auf Beschluß der Versammlung dem Magistrat zur Berücksichtigung überwiesen. — Das Personal der zur Sittenpolizei abcommandirten Schutzmannschaft ist in jüngster Zeit erheblich verstärkt worden. In der Straße au der Königsmauer patrouillirrn gegenwärtig bei Lag und bei Nacht drei Schutzleute. — Dir Kaiser- Wil h e lm - S t i f tu n g hat sich dis jetzt progressiv günstig entwickelt, so daß derselben nunmehr beretts über 700 theilS aus bestehenden hervorgegangene, theils neugebil dete Vereine unter Annahme des Statuts der Stiftung beigetreten sind. Hiervon entfallen auf Preußen 7 Provinzial-, 4 Bezirks-, 225 Zweigvereine — auf Bayern, woselbst der „Bayersche Verein zur Pflege verwundeter uud erkrankter Krieger" sich mit seiner das ganze Königreich umfassrnoen VerewsorganisMion an die Katser-Wilhelm-Suftung angeschlossen, außer dem Centrals uSschuß und den 8 Kretsausschüsfen 283 Localvereine. Im Königreich Sachsen ist der dortige „Milttärhilfsverein" al- Lanbesverein der Kaiser-Wil helm-Stiftung deigetrrten. In Württemberg existiren 34, in Hessen 50, in Mecklenburg 21 Zweig-, in Ba den 58 Bezirksvereine, die, gleich den Landesvereinen der übrigen deutschen Staaten, in die Stiftung einge treten sind. Auch der Eentralcormte der deutschen Pflegevereine hat den Bericht über seine und der ge- sammten deutschen Pfiegevereine Thätigkeit fertiggestellt, uud befindet sich derselbe gegenwärtig im Druck. — Die Benutzung von Luftballons fetten der Fran zosen im letzten Kriege hat die Aufmerksamkeit aus die Anwenvbarkett deS Luftschiffes für den Verkehr m erhöhte« rem Maße gelenkt. In Frankreich sind Versuche mit der Lenkbarkeit des Luftballons angejtelll worden und nach den von dort eingegangenen Mittheilungen sollen günstige Resultate erzielt worben sein. Stach der „N. A. Z." muß aber das Ergrbaitz derselben bczwttfctt werben, da eine Commission, welche^von der preußischen Regierung aus Gelehrten unter dem Vorsitze des Pro fessors Helmholtz berufen worden ist, um Versuche über den Luftwiderstand in Beziehung auf die Lenkbarkeit der Luftfahrzeuge anzusiellen, keinen Anhalt für die Lenkbarkeit zu finden vermochte. Im Principe ist die selbe allerdings vorhanden, da durch die Anwendung der Schraube oder des Ruders dem Ballon eine Rich tung gegen den Wind gegeben werden kann. Bei den Versuchen mit der Schraube blieb jedoch die Wirkung wett Himer der Annahme zurück uno war ganz außer ordentlich gering, so daß eme Anwenvbarkett der emem Luftfahrzeuge, al- eine ganz unwirksame zu bezeichnen ist. Wenn schon die Werkfamkett des Ruders sich als eine größere herausstellte, so mußten doch die Fläche desselben und die darauf zu verwendende Kraft eme so bedeutende sein, daß die praktische Ausführung eines Ruderballons wett üder die Grenzen der vorhandenen Verhältnisse hinausgehcn dürfte. Man wird sich des halb wohl auf die Anwendung von Luftschiffen beschrän ken müssen, welche von dem Winde getrieben werden, wobei möglichst Verbesserungen zu erforschen und zur Geltung zu bringen wären. BreSlau, 21. August. (Schl. Z.) Se. königl. Hoheit der Generalfeldmarschalt Kronprinz von Sachsen trifft dew 30. d. M. m Breslau ein, um alS General- iuspecteur des V1. Armeecorps dre 22. Brigade zu in- 8Mus publiv» »uprem» 1ex esto, das muß die Richtschnur für den Gesetzgeber sein, wenn es sich um Maßregeln in Sachen der öffentlichen Gesundheitspflege handelt, und vom politischen Gesichtspunkte aus sollte der Erlaß eines Jmpfgesetzes unstatthaft erschei nen? Nach allgemein giftigen staatsrechtlichen Grund sätzen HM ein gesetzlicher Zwang, die Stöthiguug der Bürger zu einer Handlung, überall da einzutrrten, wo die Unterlassung dieser Handlung für viele andere Mitglieder der staatlichen Gesellschaft schädliche Folgen nach sich ziehen würde, wobei vorausgesetzt wiro, daß die Andern einzeln sonst nicht im Stanoe sind, sich ohne besondere Mühe selbst zu helfen gegen den Nachtheil jener Unterlassung. Die erzwungene Handlung wird hierbei zumeist nicht blos im Juteresfe de- SraateS, sondern auch im eigenen, wenn auch unverstandenen Interesse des Gezwungenen liegen. Eme Wohfthat soll Keinem aufgenöthlgt werden, aver ein Zwang muß em- treten gegen Jeden, daß er sich hütet, Andern Schaden zuzufügen. Nach diesen Voraussetzungen ist offenbar die Ein führung der obligatorischen Impfung vollkommen ge rechtfertigt, und zwar einer ersten uud einer — etwa beim Schulaustritt — wiederholten Impfung, denn e- HM sich durch die Erfahrung gezeigt, daß erst die zweite Impfung den beabsichtigten Erfolg ganz sichert. Durch die Unterlassung der Impfung dringen die Arltern das Leben und die Gesundheit der Kinder in Gefahr; und wenn diese dann an den Blattern erkranken, so dringen sie auch die übrigen Lutte in Gefahr, gegen welche sich diese selbst — auch durch eigene Impfung — nicht immer genügend zu schützen vermögen: man denke nur an die unter einem Halden Jahre allen noch ungrimpf ten Kinder. E- ist, so meine ich, der Charakter eines geordneten
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