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Weißeritz-Zeitung : 23.06.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904-06-23
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-190406237
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19040623
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19040623
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1904
- Monat1904-06
- Tag1904-06-23
- Monat1904-06
- Jahr1904
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 23.06.1904
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Mkmd-Mmig Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend 70. Jahrgang Donnerstag, den 23. Juni 1904. Nr. 71. 80 Eck. vr. Mehnert. 760 5a. Eck. 90 70 des ausländischen Weizens sprach. Das an und für sich schon für Fachgenossen sehr interessante Thema wurde durch gründliche Ausführungen des Herrn Vortragenden vollständig erschöpft. Besonders ging derselbe auf die notwendigen Eigenschaften dieses Mahlgutes ein, welche vorhanden sein müssen, um ein gutes Mehl daraus Her stellen zu können, sowie er weiter auch die Vorzüge und Nachteile der verschiedenen Müllereimaschinen älterer und neuerer Konstruktion beleuchtete. — Am Donnerstag vormittag findet in unsrer Stadt kirche Wochenkommunion statt, während am Freitag (Johannistag) in der Nikolaikirche, wie alljährlich, eine Andacht abgehalten wird. — In der Kirschenzeit können Eltern nicht dringend genug darauf hingewiesen werden, ihre Kinder davor zu warnen, beim Kirschenessen Kerne hinunterzuschlucken. Vielfach geschieht dies ohne Absicht, aus Unachtsamkeit, bei manchen, namentlich kleineren Kindern aber werden die Kerne mit voller Absicht oder aus Nachahmungssucht, wenn sie es bei anderen sehen, mitgeschluckt. In vielen Fällen schadet es nichts, es können jedoch Folgen eintreten, von denen die Kinder in ihrem Unverstände keine Ahnung haben. Darmverschlingungen, Darmverletzungen, Blind darmentzündungen -c. können durch derartige Torheiten entstehen und nehmen häufig unter großen Qualen einen tödlichen Ausgang. Weiter muß dringend davor gewarnt werden, Kirschkerne auf Treppen, in Hausfluren oder auf Fußsteige zu werfen, da diejenigen, die dann auf diese harten Kerne treten, nur zu leicht fallen und zu Schaden kommen können. — Ein Knabe hatte die durch den Stich der Gall io espe auf Eichenblättern entstandenen sogen. Galläpfel gegessen. Das arme Kind ist nach wenigen Stunden unter furchtbaren Qualen verschieden. Reichstädt. Wir wollen nicht unterlassen, nochmals auf die nächsten Sonntag den 26. d. M. von nachmittags 4 Uhr an in hiesiger Kirche stattfindende Geist!. Musik- aufführung aufmerksam zu machen. Zugleich wird be kannt gegeben, daß an diesem Sonntage der schon vor gerichtete, herrliche Schloßgarten dem freien Besuche des Publikums geöffnet werden wird. Glashütte. Der hiesige Turnverein hatte am vorigen Sonntag zu seinem 52. Stiftungsfeste ein Sommerfest veranstaltet, dessen Reinertrag zur Schuldentilgung des Turnhallenbaues Verwendung finden sollte. Es waren viel Veranstaltungen getroffen worden, um die Besucher zu amüsieren. Infolge des schönen Wetters war der Zuspruch ein sehr guter, es sollen fast 1000 Eintrittskarten verbraucht worden sein und dürfte dem Zwecke ein hübsches Sümmchen verbleiben. Dieselbe muß binnen drei Tagen nach dem Tag erfolgen, an welchem der Be- triebsunternehmer von dem Unfälle Kenntnis erlangt hat. Für den Betriebsunternehmer kann derjenige, welcher zurzeit des Unfalles den Betrieb oder den Betriebsteil, in welchem sich der Unfall ereignete, zu leiten hatte, die Anzeige erstatten; im Falle der Abwesenheit oder Behinderung des Betriebsunternehmers ist er dazu verpflichtet. Die erforderlichen Formulare sind durch die Berufsgenossenschaften zu beziehen, auf Wunsch werden dieselben auch von der Königlichen Amkshauptmannschast gegen Erstattung der Kosten abgegeben. Die Ausfüllung der Anzeigen hat mit größter Sorgfalt und genau nach den An gaben des Formulars zu erfolgen. Die zur Erstattung der Unfallanzeigen Verpflichteten können bei nicht rechtzeitiger Einreichung derselben feiten der Berussgenossenschasten mit Geldstrafen bis zu 300 M. belegt werden. Dippoldiswalde, am 16. Juni 1004. Königliche Amtshauptmannfchaft. , Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Durch Bekanntmachung des Stadt rats ist die neue Feuerlöschordnung für die Stadt Dippol diswalde in Kraft gesetzt worden und wird in nächster Zeit die Neuorganisation der Feuerwehren erfolgen. Der Feuerwehrdienst ist nach wie vor entweder ein durch frei willigen Eintritt — in die freiwillige Feuerwehr — oder ein durch die allgemeine Dienstpflicht bedingter und soll die gesamte Feuerwehr künftig aus der freiwilligen Feuer wehr, der Pflichtfeuerwehr, der Pflichtfeuerwehrreseroe und aus etwaigen Fabrlkfeuerwehren bestehen. Zum Eintritt in die Pflichtfeuerwehr bez. Pflichtfeuerwehrreseroe sind alle männlichen Einwohner der Stadt verpflichtet, welche seit mindestens 1/2 Jahr im Stadtbezirk wohnen und das 20. Lebensjahr erfüllt, das 45. aber noch nicht über schritten haben. Zur Pflichtfeuerwehr gehören die Bürger und Hausbesitzer, sowie die Vürgerssöhne, welche das 20. Schließlich werden aber die österreichischen Bevollmächtigten in Berlin auch hierüber noch mit sich reden lassen, zumal wenn sie erst die Überzeugung erlangt haben werden, daß die deutschen Unterhändler angewiesen sind, über bestimmte Grenzen bei der Bewilligung von Zugeständnissen nicht hinauszugehen. Insbesondere wird man sich in Öster reich-Ungarn darein finden müssen, daß deutscherseits an den Schutzmaßregeln gegen die Einfuhr kranken Viehes festgehalten wird. Unter allen Umständen ist die Be hauptung österreichischer Blätter zurückzuweisen, die Maß nahmen zum Seuchenschutz seien nur ein Vorwand, um dem agrarischen Verlangen nach Verhinderung der Ein fuhr auch gesunden Viehes und Fleisches nachzukommen. Die deutschen Verhandlungen mit Italien, der Schweiz re. nehmen einen guten Fortgang. Unterdessen haben auch die Handelsvertragsverhandlungen mit Rumänien begonnen, sie werden in Bukarest geführt. Bekmmtmachnng, die Anzeige von Anfällen betr. Da des öfteren wahrzunehmen gewesen ist, daß die Erstattung von Anzeigen über in versicherten Betrieben vorgekommene Unfälle nicht in Gemäßheit der hierfür gellenden Bestimmungen erfolgt, sieht sich die Königliche Amtshauptmannschaft veranlaßt, die Unternehmer und Leiter unfallversicherungspflichtiger Betriebe hiesigen Bezirks auf die «inschlagenden Vorschriften des § 63 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes, des 8 70 des Unfallversicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft und des § 37 des Bau unfallversicherungsgesetzes vom 30. Juni 1000 aufmerksam zu machen. Hiernach ist von jedem in einem versicherten Betriebe vorkommenden Unfälle, durch welchen eine in demselben beschäftigte Person getötet wird oder eine Körperver letzung erleidet, welche eine völlige oder teilweise Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge hat, durch den Betriebsunternehmer bei der Orts polizeibehörde — d. i. die Königliche Amtshauptmannschoft — und dem durch Statut der Berufsgenossenschaften bestimmten Genossenschaftsorganen schriftlich Anzeige zu erstatten. Die Handelsvertrags-Unterhandlungen Deutschlands. In jüngster Zeit gingen durch die deutsche Presse Nachrichten, denen zufolge die handelspolitischen Verhand lungen Deutschlands mit Rußland und mit Österreich- Ungarn in ein sehr mißliches Stadium getreten sein sollten. Das entspricht aber nicht den Tatsachen. Was zunächst die Verhandlungen mit Rußland anbelangt, so ist es zwar richtig, daß noch gewisse Schwierigkeiten und Gegensätze bestehen, aber ganz zweifellos werden dieselben ihre Be seitigung erfahren, sodaß eine Verständigung bestimmt zu erwarten steht. Dies getreidereiche Land braucht eben Deutschland durchaus als seinen Abnehmer und hat es ja vor Jahren, zur Bismarckschen Zeit, schon zu spüren be kommen, was ein Zollkrieg mit seinem westlichen Nach barreiche, das seinen Getreidebedarf sehr wohl bei andern Staaten zu decken vermag, bedeutet. Sicherlich sind die damaligen Erfahrungen in den maßgebenden Petersburger Kreisen fest genug haften geblieben, um ein handelspoliti sches Abkommen mit Deutschland als sehr rötlich erscheinen zu lassen. Deutscherseits aber ist man zum möglichsten Entgegenkommen bereit, und so darf gewiß auf eine Ver ständigung gehofft werden, besonders, da Rußland durch seine gegenwärtigen kriegerischen Verlegenheiten in Ost asien ohnehin genötigt ist, sich nicht Schwierigkeiten auf noch anderen Gebieten zuzuziehen. Auch dir Gerüchte Aber den Stand der Verhandlungen mit Österreich-Ungarn sind offenbar grundlos. Wenn man in Betracht zieht, wie lange Zeit die österreichisch-ungarischen Reichshälften gebraucht haben, um untereinander einen zollpolitischen Ausgleich herbeizuführen, und daß dieser Zolltarif noch gar nicht die Genehmigung der gesetzgebenden Körper schaften gefunden hat, so wird man freilich nicht erwarten dürfen, daß die Neuregelung der Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und dem österreichischen Kaiserreich« in ein paar Wochen erzielt werden könne. Es sind auch bei diesen Verhandlungen Punkte, bei denen es schwieriger sein dürste, die österreichischen mit den ungarischen, als diese gemeinsamen mit den deutschen Interessen auszu gleichen. Dabei kann angenommen werden, daß über die Bekanntmachung. Nach erstatteter Anzeige ist die dem Uhrmacher Herrn Bernhard Dietrich hier am 20. August 1003 von dem unterzeichneten Stadtrate ausgestellte, auf das Jagdjahr 1003/04 giltige Jagdkarte Nr. r abhanden gekommen, was zur Verhütung von Miß brauch hierdurch bekannt gemacht wird. Dippoldiswalde, am 21. Juni 1004. Der Stadtrat. Voigt. Bekanntmachung, die anderweite Festsetzung der ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter betreffend. Von der Königlichen Kreishauptmannschaft ist der ortsübliche Tagelohn gewöhn licher Tagearbeiter in Gemäßheit der Bestimmung des § 8 des Krankenversicherungs- gesetzes in der Fassung des Reichsgesetzes vom 25. Mai 1003 für den hiesigen Ver- festgesetzt worden. Königliche Amtshauptmannfchaft Dippoldiswalde, am 14. Juni 1004. 742 Pa. Or. Mehnert. WntW Ser zu HMiDM krottae, Son 24. 1S04, abends 8 Uhr, im Sitzungszimmer im hiesigen Rathause. Die Tagesordnung hängt im Rathause aus. Amtsölatt fiir die Königliche Umtshauxtmamschast, das Migliche Amtsgericht und den Kladtrat ,u Dippoldiswalde. Verantwortlicher Redakteur: Paul Irhnr. - Druck und Verlag von Carl Irhne in Dippoldiswalde. Mit achtseitige« „Illustrierten Unterhaltungsblatt". Mit land- und hauswlrtschastlicher Monats-Beilage. waltungsbezirk wiederum aus I M. i >, k» weitaus meisten Forderungen zwischen Deutschland und Österreich eine Verständigung ohne erhebliche Schwierig, ketten zu erzielen sein wird, und daß eigentlich nur in zwei Punkten ernstliche Meinungsverschiedenheiten zu über winden sind. Es handelt sich hierbei um die Minimal zölle auf Braugerste, welche österreichischerseits scharf be- kämpft werden, sowie nm entschiedene Wünsche Österreich- Ungarns hinsichtlich der Viehzölle und überhaupt betresst der Erleichterung des Viehverkehrs nach Deutschland. I Pf. für männliche Erwachsene, „ „ weibliche „ „ „ männliche Jugendliche, „ „ weibliche „ -ZewmßE eins wöchentllch drei- -Dienstag, Donners tag und Sonnabend und «Kd an den vorhergehen- LenAbenden ausgegeben. Preis viert eljSkrlich 1M. W Psg., zweimonatlich 84 Pfg., einmonatlich 42 Psg. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Alle Postan- (stallen, Postboten, sowie «nsere Austräger nehmen Bestellungen an. Jnlerai«, welch« bei dqp bedeutenden Auflage da» Blatter -ine sehr wav sänke Verbreitung finde»!, werden mit 12 PH. solch« aus unserer Amtsbamn» Mannschaft mit 10 Pf^ die Spaltzelle oder deren Raum berechnet. — Ta bellarische und kompll- zierte Inserate mit ent sprechendem Aufschlag. — Eingesandt, im redamo« nellen Teil«, die Spalten- zeile 2V Psg. Lebensjahr erreicht haben, aber noch nicht 36 Jahre alt sind, während die Pflichtfeuerwehrreseroe die übrigen männlichen Einwohner mit selbständigem Haushalt und die Bürger, Hausbesitzer und Vürgerssöhne, welche bis zum erfüllten 36. Lebensjahre der Pflichtfeuerwehr ange hört haben, umfaßt. Die Pflichtfeuerwehr hält künftig jährlich 2 Führer- und 6 allgemeine Übungen ab, die Pflichtfeuerwehrreseroe alljährlich nur 2 Übungen. Letztere tritt auch nur bei Großfeuer in Dienst und zwar auf be sonderen Alarm mittels der Sturmglocke. — Ausnahmsweise wurde der letzte Vereinsabend im „Glück zu" im Jägerhaus-Naundorf abgehalten. Dabei hatte Kommilitone Eichholz aus Marlenwalde in Brandenburg die Ausfüllung des wissenschaftlichen Teile« nach Deutschland, i übernommen, indem er über die praktische Vermahlung
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