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Dresdner Journal : 23.01.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-01-23
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-187401232
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18740123
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18740123
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1874
- Monat1874-01
- Tag1874-01-23
- Monat1874-01
- Jahr1874
- Titel
- Dresdner Journal : 23.01.1874
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1874 Freitag, den 23. Jamar ^18 Xdonnemenlnprslir AreÄnerÄnrnni Verantwortlicher Redakteur: I. G. Hartmann. Karls s-r, tikusftr. von l>r. Grüße. nommcn werden. 28, Nvieks» ?o»t- uock Ltempelruoekltiit din^u. mieden worden und trotz aller Kürze der Form hat der Verfasser lmmer nach 3titter's Vorgang den innern Zusammenhang zwischen Land und Boll uachzuweisen ver bucht, wodurch allein eine wissenschastliche Behandlung seines Stosses hergestellt'werden kann. Jedenfalls wird sein Unternehmeir von allen Denen, welche sich für Examina vorzubereiteu haben, mit großem Beisall aufge- dem r trag 1 kleine ruhig ie treue, Mund ¬ bitten ffenen. ^^Lllrlieb: l Idir. 1b Lioreluv Nummern: 1 en und Schul- , sucht cmrut. dert die I^t« In ,Leb») den liche die Pro Decei itsraths der An ion W. g i. Pr. >r. vor- «-«!< a «len, » nd mit rhen. senden. ^kuilleton. (Redcg»« von Otto Vanck.) Flecken wieder solche nicht gelingen sollte, ihrer weiteren politi- lchrn Haltung nicht präjudiciren. Der Präsident Nechbauer sprach dem gegenüber die Unzulässigkeit einer Di»cussion des NechlSveflande» der «erfaffung und der Legalität des NeichsrathS aus. Der Abg. Kopp beantragte sodann, einen Aus- schuß zur «orverathung der kirchlichen Gesetzes- Vorlagen niederzusetzen. liPest, Mittwoch, 21. Januar, Abends. (Eon.- Bur.) Der Einundzwanztgerauvschuß des Abge ordnetenhauses setzte über Gorove's Antrag einen Nrunersubcomito nieder und vertagte sodann die Verhandlungen aus unbestimmte Zett. Lersaillev, Mittwoch, 21.Januar, Abends. (W. L. B.) Zn der heutigen Sitzung der National Versammlung interpellirre der Deputirte Ricard (von der Lütten) die Regierung über ihr Verhalten gegen die Presse in denjenigen Departements, in welchen der Belagerungszustand herrscht, und be schuldigte die Regierung willkürlichen Vorgehen». Laragnon zeigt, daß da» «erhalten der Regierung vollständig gesetzmäßig sei. Hierauf wurde die einfache Tagesordnung mit 398 gegen 292 Stim men angenommen, also mit einer Majorität von 191 Stimmen zu Gunsten der Regierung. Bern, Mittwoch, 21. Januar, Nachmittags. (W. L. B.) Der päpstliche Nuntius, Msgr. Ag nozzi, bat im Namen seiner Regierung mittelst Note vom 17. d. M. gegen die Aufhebung der päpstlichen Nuntiatur in der Schweiz Protest,rt. Den „Baseler Nachrichten" zufolge sind fast sämmtliche adgesctzte Geistliche des Amtsbezirks Pruntrut im berner Jura in die benachbarten französischen Ortschaften geflüchtet. wenn man die legislatorische und wirthschast ickelung der Provinz nicht lahm legen wolle; rung der Kreisordnung in einzelnen DHeile der wie sic im 8 162 der Kreisordnung vom 13. 1872 in Aussicht genommen, erklärte er für * Zn Bezug auf die Besprechung des Rec lam schen Vortrags (in 'Nr. 17) ist als Truckschlcr zu berichtigen, daß die Sterblichkeit der Landbewohner io 20 pro 'Nulle, nicht Proeent, beträgt und es oberirdische statt oberinvische Verbrennung der Leichen heißen >oll. r Land- »8 Jahre geleitet, zügliches ruhe. Wien. Triest. London. St. Petersburg. Athen. Washington.) Ernennungen, Versetzungen rc. im öffentl. Dienste Dresdner Nachrichten. Provinzialnachrichlen. (Leipzig. Frankenberg. Kamenz Löbau. Rochlitz.) Gerichtsverhandlungen. (Leipzig.) Vermlschtes. Statistik und Voltswirthschaft. Keullleton. Inserate. Tageskatender. Börsennach richten. seitigen, Wcm- erhütcn, ten und mde so- Topographie. Lie „He schichte der Stadt Nüni berg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Be stehens bis auf die neueste Zeit von Zoh. Paul Priem, Eustos der Stadtbibliothek und des städtischen Archivs in 'Nürnberg. Verlag von Z. Zeiser 1873" ist bereits bis zur sechsten Lieferung gediehen, tn welcher die volts- thümlichen Dichtungen des Stablflaschncrs Konrad Grü del (geb. den 3. Zuni 1736, gest. den 8. Mai l80v) besprochen werden. Das ganze Wert erscheint in 12 Lie ferungen zu je 3 Bogen. Der Verfasser, welcher durch seine „Nürnbergischen Geschichten und Sagen" und an dern biographischen und poetischen Arbeiten rühmlich be kannt ist, hat sich der vorgesetzten Aufgabe mit Fleiß und Gewissenhaftigkeit unterzogen und lägt sicher crwar ten, daß das Werk sich nicht nur zu einem gemeinnützigen für die alle Reichsstadt selbst gestalten, sondern auch nn ganzen deutschen Vaterlande, welches der Stadl Nürn berg seine Liebe und seine ungeschwächte Dheilnahmc durch alle Zeiten erhallen hat, willkommen sein wird. f Zn der Nacht vom 19. zum 20. Zanuar starb in Schloß Eoiwey in Westsalen der bekannte Schriftsteller August Heinrich Hoffmann, der sich nach seinem Hei mathsone von Fallersleben nannte. Gr war 1798 ae- Kunst. Zn llrbino ist das kleine Haus, in wel chem 1483 Raphael geboren wnrve und welches bis setzt Privateigenthum war, von der t. Akademie daselbst um 22,000 Fres, angekaust worden. Die Wohnung wird rrstaurirt und rin Museum darin angebracht, wel ches den Namen Raphael s sichren soll. Wien, Mittwoch, 21. Januar, Nachmittags. (W. D. B.) In der heutigen Sitzung des Abgeord netenhauses wurden von der Regierung außer den eonsessloneUen Vorlagen (vgl. unter „Lagesgeschichte") das EonlingentSgcsetz für 1874 und ein Gesetz, betreffend die Aushebung der Jnseratensteuer, ein gebracht. Die neu cingctretenen tschechischen Deputirten Mährens leisteten zwar das Handlöbniß ab; der Deputirte Prazat gab indessen darauf namens der selben die Erklärung ab, ihr Eintritt in den ReichSrath, besten legale Grundlage von ihnen nicht anerkannt würde, erfolge nur zum Zwecke endlicher Verständigung, könne also, wenn eine Syste event. e; ge- Pflege. Nichtamtlicher Theil. Uebersicht. Telegraphische Nachrichten. Lagesgeschichte. (Berlin. Kassel. Straßburg. Ur. Beruh. Kleinpaul. Allgemeine Erdkunde. Zur leichteren Uebersicht in Labellenform. Dresden, 'Meinhold 1873. Das vorliegende Handbuch der Geographie ist gleich zeitig für Lehrer und Schüler, namentlich für Seminare ilnd höhere Schulanslallen bestimmt. Ersteren soll es zu einer gedrängten Uebersicht und Zusammenstellung des Manuals, Letzteren zur Repetition dienen. Die Masse des zu erlernenden Stosses im Gebiete der Erdkunde wächst von Lage zu Lage, wie man z. B. aus dem Umsaugc des bekannten Laniel'schen Lehrbuchs sehen kann; es muß also dem Schüler eine Anleitung gegeben werden, wie sich die Fülle des ihm zur Erlernung vor- gclegten positiven Materials in einen cngern Kreis, der freilich stets eine Ausdehnung zuläßt, zusammendrängeu laßt. Ebenso wird es dem Lehrer wünscheuswcrlh er scheinen, sür allzustellende Examina einen Leitfaden zu besitzen, der ihm das Fragen erleichtert. Beides ist nur durch tabellarische Einrichtung zu ci-möglichen. Ler Verfasser hat jein Handbuch unter folgende allge meine Rubriken geordnet: „'Name der Wellstellung des betrejjenben Landes oder Weltthcils, Größe und Ein wohnerzahl, Grade und Eaps, Grenzen, Küftcnentwicke- lung, Gliederung uud Znsclbildung, Gestalt, Gebirge, Hoch und Tiefland, Flüsse und Seen, Klima, Producte und Beschäftigung, Stamme und Religionen, Staaten und (hauptsächlichste) Städte." Nachdem er eine allge meine Tabelle, welche sich mit der physischen Geographie beschästigt, vorausgeschickt hat, folgen die einzelnen Erd- theile und Länder in zweckmäßiger Ordnung auf einander. Gme trockne rem jtatijtischc Auszählung ist ziemlich gut ver- Amtlicher Theil. Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstages. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc., verordnen auf Grund des Artikels 12 der Verfassung des Deutschen Reichs, im 'Namen des Reiches, was folgt: Ter Reichstag wird berufen, am s. Februar ds. I». in Berlin zusammenzutreten, und beauftragen Wir den Reichskanzler mit den zu diesem Zwecke nölhi- gen Vorbereitungen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unter schrift und beigedrucktem Kaiserlichen Znsiegel. Gegeben Berlin, den 20. Zanuar 1874. (L.d.) (gcz.) BZil heim. (ggz.) Fürst von Bismarck. (Ie, Zrrenan »kranke Behänd ttl» kmi- t«. Die Thürin »hnheiten «gerichtet. VLbs. Declaranten mit der Absicht einer „Verständigung" er scheinen und zum.ersten Male sei. 1862 vie^lschechische Nationalität im Hause vertrete»; weroeu, gelangen, außer einer Reihe anderer Gesetzentwürfe, auch die^bereils vom Telegraphen signalisirten^vier^ conf,ejsionellen Vor lagei» zur Vertheilung.», " OL-Der erste Gesetzelltwun, durch welchen neue Bestimmungen zur Regelung der aavern Rechtsverhältnisse der taiholnchen Kirche erlayen werden, besteht aus 4 Artikel u und Sv Para graphen und hebt durch Art. » das Patent vom ü. November durch welches das Toncordat Mit Gesetzeskraft kuud ge macht wurde, seinem vollen Inhalte nach aus. Zur Erlau gung von kirchlichen Aemtern und Pfründen wird von staatS wegen erfordert der Besitz der österreichischen StaatS burgerfchast, ein in sittlicher und staatsbürgerlicher -Yin sicht vorwurfsfreies Verhalten, sowie die in den Staats geieyen vorgeichnebene beiondere Befähigung. BetrestS der Besetzung Ver kirchlichen Aemter und Pfründen bestimmt diese GefetzeSvorlage, bau jede Befetzuug der Staatsbehörde «»gezeigt werden mutz und eventuell mhibirt werden kann. Die Biiwvfe sind verpflichtet, ihre Erlasse gleichzeitig nm der Publikation derselben oer Staatsbehörde mitzuthellen. Kirchliche, den Gottes dienst betreffende Anordnungen können aus öffentlichen Rück fichten unterlagt werden. Der Gesetzentwurf regelt ferner den Emsluv des Staates auf das Klrchenvermogen. Der zweite Geieyentwurf ordnet die Rechtsverhältnisse der klösterlichen Genossenfchaften. Nach demselben ist zur Errich tung eines Klosters oder Ansiedelung einer klösterlichen Ge nostenschafl die Genehmigung des Staates und die Vorlage der Statuten erforderlich. 3m §allc der Nlchtgenchimgung föll die betreffende kirchliche Eorporanon aufgehoben, refp. oerfelben die Bewilligung entzogen werden. Wenn ein Mitglied einer tnch lichen Eorporatwn vor der politifchen Behörde seinen Austritt erklärt, »oll dastelbe vom Staate als ausgeschiedeu betrachtet werden. Lie Vorstände der Eorporationen sollen alljährlich ein Verzeichnis; der Mitglieder bei de» staatlichen Behörden ein reichen und die ertheilte» LiScipllnarstrafen angebc». Stil tungen, Schenkungen, Legate zu Gunsten kirchlicher Eorporationen sollen der staamwen Genehmlglmg bedürfen. Bei Verdacht ge leywidriger Vorgänge kann eine Visitation durch die Staars beyörden erfolgen. Zur Niederlassung auswärtiger kirchlicher Eorporationen oder zur Erwerbung von Grundbesitz für die »u ländlichen ist ebenfalls Genehmigung des Staates erforderlich. Der dritte Gesetzentwurf regelt du Beiträge aus dein Ver mögen der Pfründen zu dem Religionsfond behufs Deckung - der Bedürfmste des katholischen EultuS. Dieser Beitrag wird für einen Zeitraum von je 10 Jahre» bemeßen. Für diesen Zeitraum betragt der Religionsfondbeitrag: bei einem Veruw gen bis Fl.'K, bei mehr als ID uud steigt vel einem Vermögen über ^00,00» FI. auf »2^^. Die Bei trage sollen auch zur Aufbesserung deö Einkommens der Geist lichtest und zur Deckung des bisher aus den SlaalSstnanzeu bestrittene» Aufwandes dienen. Der vierte Gesetzentwurf enthält Bestimmungen über die gesetzliche Anerkennung der noch Nicht anerkannten Religions gcnostenichastcn. Liefelbe soll erfolgen, wenn die Religion» lehre, der Gottesdienst und die Verfassung dieser Geiwsten fcha,uu nicht» Gesetzwidriges oder sittlich Ansloviges euihalt und die Genossenfwaft einen Namen führt, de» t«u« Var letzung Andersgläubiger involvirt. Die übrigen Bestimmungen sind den entsprechenden Bestimmungen über die bereits an erkannten kirchlichen Eorporationen analog. Eine 'Novelle zmn Eherechl des bürgerlichen Gesetz buchs, betreffend die Wiederverheirathung Geschiedener, und endlich die Regelung der Matntelführung, die den, Elerus abgenonnnen wird, mit Berücksichtigung der alt katholischen Verhältnisse, harren, wie es heißt, noch der kaiserlichen Sanction; doch dürfte, die spccielle Orgaui sirung den einzelnen Landtagen für die verschiedenen Kronländcr Vorbehalten bleiben. — Der Wiener Ge meinderath hat gestern mit allen gegen eine Summe den Antrag seiner Rechtssection angenommen, an die bei den Häuser des Reichsrathes eine Petition nm gesetzliche Ordnung der Rcchlszustände der Allkatholiken, Einsüh rung der Eivilehe und überhaupt um Statuirung aller jener Gesetze, welche zur Sicherung der grundgesetzlichen Freiheit der Staalsbnrger vor jedem Gewissenszwange erforderlich sind, zu richten. Triest, 17. Zanuar. (Bvh.) Zn der gestern Abend slattgehablen Sitzung des Landtags erfolgte die Vor läge des Antrags auf Abäuderung des städtischen Sla tuls. Der sehr umsangreiche Bericht wurde mehreren Mitgliedern des Landtags kaum 48 Stunden, und einigen derselben gar erst 24 Stunden vor der Sitzung über mittelt und gilt dies namentlich von den Mitgliedern der verfassungs und regierungstreuen Miuvntäl. Als erster Redner erhob sich der greise Abg. Hofrath Baron * Zn Bezug auf das augeblich Goethe'sche Gedicht (mitgetheilt in 'Nr. 14) erhielt die „'N. ft. Pr." den Brief eines Ungenannten, der für Freunde der Goethe literalur Beherzigung verdienen möchte: Zenes fragliche Gedicht, heißt es, veranlaßt mich zu einer Bemerkung, die vielleicht den Goetheverehrern vorläufig willkommen ist, bis wir weitern Aufschluß erhalten. Herzog Karl August schreibt an Goethe den 9. April 1801: „Wol- zogen wird Dir gesagt haben, wie die Sachen stehen, und daß er nach Rügland eilt, um uns Gewißheit zu ver- schafsen" (in Betreff der später erfolgten Vermählung des weimarischen Erbprinzen mit der Großfürstin Maria Paw lowna). Deil 6. Zuni 1801 schreibt er wieder: „Aus Rußland habe ich gute 'Nachrichten.eingezogen." Goethe war den ö. Zuni 1801 von Weimar »lach Pyrmont ab- gercist. Den 17. Zuli ging er von Pyrmont nach Göt tingen. Den 14. August reiste er von Göttingen sott und begab sich nach Kassel, den 21. August über Ho- henclchcn nach Kreuzburg, tags darauf nach Eisenach und von da nach Gotha. Dott wurde Goethe den 28. August vom Prinzen August von Gotha zu seinem 50. GeduttS- tage bei Tische mit einer Tone mit 60 Lichtern geehrt. Er war demnach den 21. auf der Reise und den 26., als das Gedicht geschrieben wurde, in Gotha. Dott scheint auch Karl August schon früher die Verhandlungen mit Rußland besprochen zu hoben, und aus eine solche Anregung mag da» Gedicht entstanden jein. Es macht EiMügeschichtk. * Berlin, 21. Zanuar. Der heule Abend erschie- nei»e „D. R. A." bringt die von gestern datitte taiserl. Verordnung, durch welche der Reichstag zum 5. Februar e»nberufen wird (vergl. obeu den amtlichen Lheil). Die „Provinz.-Eorrespondenz" bemerkt hierzu: Der Reichstag muß, den Vorschriften der Reichsversaj- funa gemäß, spätestens 60 Lage nach der Auslösung des vorigen Reichstags, daher diesmal jedenfalls im Laufe des Monats Februar berufen werben. Da bis dahin die Aufgaben des Landtags unter keinen Umständen er ledigt sein können, so entstand die Frage, ob eine mög lichst frühe oder eine möglichst fpäte Berufung des Reichstages ün Laufe des Monats Februar den allseiti gen Interessen am besten entspreche. Die betreffenden Erwägungen haben dahin geführt, daß die Reichstags- jessivn im ersten Drittel des Februar eröffnet und etwa zu derselben Zeit eine Vertagung der beiden Häuser des Landtags unter Zustimmung derselben herbeigeführt wer den soll. Es liegt dabei die Hoffnung zu Grunde, daß bis dahin der preußische Landtag im Stande sein werde, die beiden dringendsten oer bereits in Berathung begrif fenen Aufgaben, den Staatshaushaltsetat und bas Ei vilehegesetz in beiben Häusern zur enbgiltigen Erledigung zu bringen, und daß sodann der Reichstag in dem Zeit räume bis Ostern die Möglichkeit gewinnen werde, die für seine erste vorläusige Session bestimmten Vorlagen, vornehmlich das Reichsmilitärgesetz und das Reichspreß gejctz zu erwünschtem Abschluße zu führen. Unmittelbar nach Ostern würde sodann der preußische Landtag die unterbrochenen Arbeiten wieder aufnehmen und wenig stens einen Theil der großen Entwürfe, welche demselben bereits vorliegen, zur Erledigung bringen können. — Zm Abgeordneten Hause erfolgte heule zunächst die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ver einigung des OberappellationSgerichtS mu dem Ober tribunal, welche vom Zuftizminister Dr. Leonhardt cinge- leitet wurde; derselbe führte aus, daß das Gesetz die Folge einer in der vorigen Session gefaßten Resolution LelegruMlche Uu lynchten. Karlsruhe, Mittwoch, 21. Januar, Nach mittags. (W. L. B.) Nach zweilagiger Verhandlung hat die Zweite Kammer heute bas Ergänzung» gefetz zum Kirchengefetzc angenommen. (Lam einem Telegramm der „Wes. Zlg." erfolgte die Annahme des Gesetzes nach stebenstnnblger, sehr erregter Speeialdebatte mir allen gegen io Stimmen. Vgl. das Res ums der Generaldiseuffion unter „Lagesgeschichte".) Der betreffende Gesetzentwurf fordert sür die Beklei dung eines kirchlichen Amtes nnb die Ausübung kirch Ucher Functionen die Ablegung einer Staalsprüfung und enthält ferner Bestimmungen über die Schließung der Eonvicle für Knaben und Studirende, sowie über die Sicherung des Wahlrechts gegen kirchliche Beeinflussung. Dem Gesetze sind Strafbestimmungen beigefügt, welche die Ausführung desselben sicherstellen, und tann danach gegen einen Geistlichen nacy zweimaliger Berufung des selben, durch eineu gemeiusamen Ausspruch des Staats- ininisleriumö und eines aus drei Richtern bestehenden Eollegiums auf Entziehung des geistlichen Amtes erkannt werden. auf den ersten Blick nicht den Eindruck, als ob es voll Goethe wäre. Das der alkäischen Strophe nachgebiloete Versmaß im Zahre 1801 ist auffällig. Dennoch hat der Gedankengang Etwas, das an Goethe erinnert. Goelhisch ist auch der Beginn des Gedichtes mit „Wenn —"; ich zähle 68 größere und kleinere Gedichte Goethe's, die mit „Wenn —" beginnen. Vielleicht sollte den 21. August eine Verlobungsfeier ftattfinden. Ilnd wenn damit das Tatum nach griechtschem Kalender gemeint ist, so konnte das den 26. August nach unserm Kalender geschriebene Blatt imnier noch ani Newaslranve zurecht kommen. grundst- und die Herstellung besserer eigener Woh- nungenMr die HäuSlinge aus deu Lomänenvvrwerten, mit we en Modistcationen angenommen. Nächste Sitz ung g. Ka , 20. Zanuar. Wie man dem „Fr. Zourn." mittheilt,Hnd im Laufe der letzten Lage beim Evnsistvrium acht Protzokolle über das gegen die renitenten Pa storen emgeleitete slrafgerichtlnüc Untersuchungsverfahren eingegangrn, so daß noch während dieser Woche acht destnrnve Absetzungen bevorstehen. ^Strchßburg, 21. Zanuar. (Lei.) Au Stelle des zu- rückgerretrnen Reichstags ca udidaten der elsässischen Panei, Bergmann, ist von letzterer Advocatanwatl Be zirksralh Ferdinand Schneegans als Eandivat ausgestellt worden. Die elsässische Partei ist zu der Aufstellung eines neuen Eandivaten durch das enge Bündniß der französischen Pattei mit den llltramvntancn veranlaßt und entschlossen, den Bestrebungen dieser beiden Parteien, irr welchen sie eine Gefahr für das Land sieht, den äußersten Widerstand entgegenzusetzcn. Der deutsche Wahlcomito hat einen Eandivaten Definitiv noch nicht bezetchnet, wird aber, dem Vernehmen nach, ebenfalls Schneegans aufstellen. Karlsruhe, 2o. Zanuar. (Fr. Z.) Die Zweite Kammer war heute in sechsstündiger, sehr erregter Debatte von der Berathung des Ergänzungsgesetzcs zum Kircheugesetze vom 9. October 1860 in Anspruch genommen. Gegen dasselbe sprachen die Abgg. Lender (welcher die Principien des Gesetzes von I800 dadurch verändert und beseitigt sieht), v. Buß und Ilr. Hans- jacob; für dasselbe der Abg. Martin, Staatsminisler oi-, Zvlly, Bär, Kiefer, Bluntschli und der Berichter statter Bender. Eine vortreffliche Rechtfertigung des Gesetzes gab T>r. Zolly'S Rede. Die im ersten Theile der Sitzung ruhigere Debatte wurde zu einer mehr ge reizten durch die Auslassungen Or. Hansjacob's, der eine treffliche Eorrectur aber durch Bluntschli erfuhr. Die Specialdiscujsion wurde auf morgen vertagt. — Zn der Bubgetcommission wurde der Beschluß in Betreff der Streichung des erzbischöflichen Lischtitels dahin modificirl, daß die Eommission beantragt, die betreffende Summe für 18i4 zu bewilligen, für t8«ö jedoch zu verweigern, unter Ermachtigling der Regierung, dieselce wieder zahlen zu lassen, sobald der erzbischöfliche Stuhl bis dahin wieder besetzt ist. * Wien, 21. Zanuar. Zu eer heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses, tu welcher die 7 mährischen 1n»ei-»toi»»no«An»«- Oonnniiciäuntli' 4?« Orv«lner lournitl»; c-lx-nck»«.: u N N»r»»>urßs-I.rU»- , SsrU» tort ».». - : Null S«ri»: A. Nir'akcäenttail./T AküfecNt, L' Sr„ I»u: T. ÄuxAt-x'6 Lürc-it»; vkswmti: T > NviAt, kuri» N. i/cieA«-'8vtwu.RT'.Heff»n«ETebvtjuc.lid., DuuLkid k'o., Sörlll»: O , Scuwovrr: O k o., Lüää. Anncmekn-Llloeu«, Ak Oxpe/,1. II«r»u8xek»i-r KSaiLl. Lrpeckition cke« Vrvsckner lourmrl,, Orosckvv, K«i-^»rvtllvn8»«>jt> No. 1. boren, wirkte von 1830—1842 als Professor der deut schen Literatnr ili Breslau, gab 1834—1807, nachdem er sein Ami durch seine politische Richtung verloren hatte, mit Schade in Weimar das „Wenn. Zahibuch" heraus und war seit dem Zahre 1260 Bibliothekar des Herzogs v. Ralibvr zu Eorvey. Zu der altdeutschen Literaturgeschichte hat er sich als svrschcnder und sichten der Gelehrter einen bleibenden 'Namen gemacht, besonders durch die Editionen „Fundgruben für Geschichte deutscher Sprache uud Literatur", „Geschichte des deutschen Kirchen lieves bis auf Luther", „Lie deutschen Gejellschaftslieder des 16. und li.Zahrhnnderts", „Schlesische Volkslieder mit Melodien", „Niederländische Volkslieder rc. 'Nicht minder wirb Hoffmann stets als lyrischer Dichter eine Position behalten, denn wenn auch die Zcitwandluug die Parleireizungeu durch die politische Anspielung mehr und mehr in Wegfall bringt, so bleibt doch die Einsachheit uiiv bas innere musikalische Leben seines Voltsliedertones, die bei diesem Sänger mehr angeboren, als blvse Nach ahmung ist, von nachdrücklicher Wirtnng; so in den „Kinderliedern", „Soldatenliedern" und in andern Edi tionen. Schlage der verstärkten Agrarcomnnssion der An- Abgg. Miguel und Gen., betreffend die Bildung Säuerlicher Besitzungen aus den Domänen Nesdens, »en Gvm le wohnt, »Ue Auf 10 I , versaht Muller. Klasse. Aller. — Komische kusik von kt seine tFran;ö lhr. Ende ,e. üirort Meyen Wirth- bestem en Ge- Jahre 1 lehmen VW«.) gliche sei und lempsahl eine möglichst ^schleunige jBerathung. Nachdem^drr Abg. Ilr. Bahr.(Kassel)„Besorgnisse aus gesprochen und wegen der Wichtigkeit der Sache eine EvmmissionSberathung vorgeschlagen hatte, widerlegte der ZustizpltNister die Bedenken. Daraus erklärte sich der Abg. Windthorst (Bielefeld) gegen, der Abg. Windthorst (Meppen) für eine Eommifftonsberathung, während der Abg. ilr. Laster zwar eitler Eommissionsberathung wi versprach, aber beantragte, daß die zweite Berathung nlcht sofort, sondern erst in den nächsten Lagen staltsinden solle, inn die zur Einbringung von Amendements nö- lhige Lett zu gewinnen. Diesem Volschlage schloß sich das -aus an. Die erste Berathung des 'Antrages der Abgg. IN. Friedenthal nnd Gen. auf Annahme des Entwurfs einer Kreisordnung für die Provinz Posen wurde durch einen eingehenden Vortrag des Antragstel lers »«geleitet, in welchem derselbe des Weiteren aus führt«; daß die Kreisordnung in Posen eingefühtt wer Achten, ße.) Messen eine legislatorische Unmöglichkeit. Schließlich beantragte er die Oerweisung der Vorlage an eine besondere Eom- missiv» von 21 Mitgliedern, welcher Antrag nach einiger Deba^ Annahme sand. Ebenso wurde sodann, nach luoeratc-nprsltu-r ?ilr ckeo ltüum einer zeip^Iteneo ?etitroil«: 2 Axr. Unt«r „kin^Euckt" ckis Leil«: S dltsr. Lrsclielnsar 'IL^Iieb mit XnincRme äer 8ono- unck koiortLx», Absnck» kür äeu tölzsnckon chtbarec s « leiterin. unter ölattes. 6^ Im ä.ut»cd«m »«.cd.: 1° tritt iLllrlioll k»er l N«r 1
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