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Weißeritz-Zeitung : 10.08.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-08-10
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-190708100
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19070810
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19070810
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1907
- Monat1907-08
- Tag1907-08-10
- Monat1907-08
- Jahr1907
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 10.08.1907
- Autor
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WHerih-Mung Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschafi, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Inserate werden mit IS Psg., solche aus unserer Amtshauptmannschaft mit 12 Pfg. die Spaltzeile oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen aus der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 05 bez. ZV Psg. Tabellarische und komplizierteJnserate init entsprechendem Auf schlag. Eingesandt, im redaktionellen Teile, die Spaltenzeile ZV Pfg. Die „Weiheritz-Zeltung" erscheint wöchentlich drei mal : Dienstag, Donners tag und Sonnabend und wird an den vorhergchen- denMenden ausgegeben. Preis viert eijährlich 1 M. 25 Psg-, zweimonatlich 84 Psg-, einmonatlich 42 Psg. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Alle Postan- stalten, Postboten, sowie unsereAusträgernehmen Bestellungen an. Nr. 93. Mit achtseitigem „Illustrierten Anterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirtschastlicher Monats-Beilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle nnd an bestimmten Tage» wird keine Garantie übcriwmmcn. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. - Druck und Verlag von Carl Irhne in Dippoldiswalde. Sonnabend, den 10. August 1907. 73. Jahrgang. Verordnung, die Außerkurssetzung der Eintalerstücke deutschen Gepräges betreffend, vom 3. August 1907. Nachdem der Bundesrat laut der unter T nachstehenden Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 27. Juni 1907 bestimmt hat, daß Limalerstücke deutschen Gepräges vom l. Oktober 1907 ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel gelten, werden lämtliche Staatskassen hierdurch ange- wiesen, in Gemähheit dieser Bekanntmachung Eintalerstücke deutschen Gepräges bis zum 3V. Sep tember 1908 zwar in Zahlung und zur llmwechselung anzunehmen, jedoch ihrerseits nicht weiter als Zahlungsmittel zu benutzen. ...... Die eingelösten Taler sind, soweit sie vorher nicht bei einer Reichsbankanstalt haben um- gewechselt werden können, . .. „ s) von denjenigen Kassenstellen, die nicht unmittelbar Ucberschüsse an die Finanzhauptkasse einliefern, bei dieser oder einer anderen unmittelbar Ueberschüsse einliesernden Kasse um zuwechseln, b) von den anderen Kassen zu den Einlieferungen an die Finanzhauptkasse mitzuverwenden, hierbei Fber getrennt zu verpacken und besonders zu bezeichnen Dlc kurz vor Ablauf der Einlösungsfrist bei den Staatskassen eingehenden Taler werden von der Reichsbank noch bis zum 15. Oktober 1908 angenommen werden. Um zu verhüten, daß bei der Annahme der deutschen Taler etwa auch österreichische Vereins taler zur Einlösung gelangen, die bereits >eit 1. Januar 1001 nutzer Kurs gesetzt sind (Verordnung vom 15. Dezember 1000, Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 957), wird den Kassenbeamten noch zur Pflicht gemacht, bei der Annahme der Taler genau auf ihr Gepräge zu achten. Dresden, den 3. August 1907. Sämtliche Ministerien. (D Bekanntmachung. Aus Grund der Artikel 8, 15 Absatz I Ziffer I des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 (Reichs- Gesetzblatt Seite 233) hat der Bundesrat die nachfolgenden Bestimmungen getroffen. 8 1- Die Eintalerstücke deutschen Gepräges gelten vom l. Oktober 1907 ab nicht mehr als gesetz liches Zahlungsmittel. Es ist von diesem Zeitpunkt ab auszer den mit der Einlösung beauftragten Kassen niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu mhmen. 8 2. Die Taler der im 8 1 dieser Bekanntmackung bezeichneten Gattung werden bis zum 3V. Sep tember 1908 bei den Reichs- und Landeskassen zu dem Wertverhältnisse von drei Mark gleich einem Taler- sowohl in Zahlung als auch zur llmwechselung angenommen. 8 3- Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch (8 2) findet auf durchlöcherte und anders a's durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewichte verringerte, sowie auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung. Berlin, den 27. Juni 1907. Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Stengel. Oeffentliche Sitzung des Bezirksausschusses am 15. August 1907, vorm. 10 Ahr, im Sitzungssaale der Königlichen Amtshauptmannschaft. Die Tagesordnung hängt in der amtshauptmannschaftlichen Kanzlei aus. Königliche Amtshauptmanüschaft Dippoldiswalde, am 7. August 1907. Bekanntmachung. Montag, den 12. August, abends 8 Uhr, Stadtrat Dippoldiswalde, am 8. August 1907. MMW kr Mc. WM, KM mil MRikjtM tck. Gegenwärtig findet hier im vormittags von 8—12 und nachmittags von 2—6 Ahr die 5. Nacheichung der Matze, Gewichte, Wagen und Metz- 9. August die Gewerbetreibenden n. in Brand-Kat.-Nr. 1—70, 12. am 13. August ' I nachmittags „ am 14. am Stadtrat Dippoldiswalde, am 8. August 1907. am am 70—105, 106-140, 141—200, 201—250, 251—290, 291—316, zuweisen. Werden Matze, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge, welche das Stempelzeichen der fünften Nacheichungsperiode nicht tragen, nach Beendigung des Nacheichungsgeschäftes im hiesigen Stadtbezirke bei einem Gewerbetreibenden bez. Landwirt vorgefunden, ohne daß er den Nachweis der später ausgesührten Neueichung zu erbringen vermag, so hat derselbe Bestrafung nach § 369 Nr. 2 des Reichsstrafgesetzbuchs (Geldstrafe bis zu 100 M. oder bis zu 4 Wochen Haft) zu gewärtigen. Außerdem wird die Nacheichung oder nach Umständen die Beschlagnahme und Einziehung der ungeeichten, nicht ge stempelten oder unrichtigen Maße, Gewichte, Wagen oder Meßwerkzeuge herbeigeführt werden. Werkzeuge gemäß 8 1 der Verordnung des König!. Ministeriums des Innern vom 8. April 1893 statt. Die Gewerbetreibenden und Landwirte in hiesigem Stadtbezirke, welche Maße, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge im öffentlichen Verkehr benutzen, werden daher hiermit aufgefordcrt, dieselben zu der vorstehend angegebenen Zeit an den nachstehend verzeichneten Tagen dem Eichungsbeamten zur Prüfung vorzulegen: l vormittags Kat.-Nr. I Abt. 6—20 Abt. 6, s nachmittags „ 21 Abt. 8-45 Abt. 8. Zur Nacheichung derjenigen Wagen und Maße, welche an ihrem Gebrauchsorte befestigt sind, wird sich der Eichungsbeamte an Ort und Stelle begeben. Die Besitzer solcher Eichgegenstände haben dieselben aber vorher dem Eichungsbeamten anzumelden, der dann die Zeit bestimmt, wann die Nacheichung stattfinden soll. Die Matze, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge sind dem Eichungsbeamten in reinlichem Zustande vorzulegen. Andernfalls ist der Beamte befugt, dieselben zurück- 1°. M-E ! »LL/'E ' l nachmittags ,» i vormittags Kat.-Nr. ^gust ^achnMags „ Dienstag, den 13. August d. I., mitt. 12 Ahr, sollen in Reinhardtsgrimma nachfolgende Sachen, als: I (dreiteilig), I KIsirkennvknsnlL, I Vlsnöspivg«! mit Oonsol und vs. 2V TIi». »vs öffentlich gegen sofortige Barzahlung meistbietend versteigert werden. Sammelort der Bieter: Buschhaus daselbst. Dippoldiswalde, am 9. August 1907. H 362/07. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Dienstag, den 13. August d. I., nach«. 2 Ahr, sollen im Auktionslokale des Amtsgerichts hier 1 Posten altertüml. »ievglssvv, Tünnicvüge und TvIIvn, sowie sssgvsiopttv Vögel und 123 plssvken vvvsvk. Vkein öffentlich gegen Barzahlung versteigert werden. Dippoldiswalde, am 9. August 1907. H. 347/07. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Der moralische Bankerott der Sozial demokratie. In den Kreisen der Sozialdemokratie finden fort während Untersuchungen über die Ursachen statt, welche zu der Niederlage bei den letzten Reichstagswahlen geführt haben. Dabei ist nun für die bürgerlichen Parteien das wichtigste die Erkenntnis vieler Sozialdemokraten, daß ein Teil der sozialistischen Theorien für die Agitation in den breiten Bolksmassen jetzt als vollständig verfehlt erscheint, weil diese Theorien keine Wahrheiten enthalten, sondern nur leere Schlagworte sind. Ls ist bekannt, daß schon die sogenannten Revisionisten unter den Sozialdemokraten, an deren Spitze Dr. Bernstein steht, mit einem Teile der sozialistischen Theorien nicht mehr einverstanden sind und deshalb auf den großen sozialdemokratischen Parteitagen eine Revision des sozialdemokratischen Programms ver langt haben. Die maßgebenden Führer der Sozialdemo kratie, zumal Bebel und Singer, haben aber den Revi sionismus als eine höchst gefährliche Erscheinung für die Sozialdemokratie hingestellt, weil dadurch die Einheit in der Partei in die Brüche ginge, und die Revisionisten haben sich schließlich wieder unter das Joch des allge meinen sozialdemokratischen Bannes gefügt. Jetzt erhebt nun aber der Revisionismus wieder in anderer Weise sein Haupt, und zwar sind es die früheren sozialdemokratischen Abgeordneten Ealwer und Fischer, welche den von Lasalle, Marr und Engels ausgestellten Theorien, die bisher als das sozialistische Evangelium galten, scharf zu Leibe gehen. Ealwer und Fischer greifen in langen Ausführungen, Zeitungsartikeln und Büchern direkt die Ideen und Theorien der geistigen Begründer der Sozialdemokratie an und führen zumal aus, daß das sogenannte eherne Lohn gesetz und die Verelendungstheorie durchaus unwahr sind und von Jahr zu Jahr mehr durch die Tatsachen Lügen gestraft werden. Sie weisen nach, daß die Arbeitslöhne sogar sür diejenigen Arbeiter stiegen, die ein bestimmtes Hand werk oder eine bestimmte Berufsarbeit gar nicht gelernt haben. Mit dem ehernen Lohngesetze und der Ver elendungstheorie ist also kein Hund mehr unter dem Ofen hervorzulocken. Am lehrreichsten ist aber der Umstand, daß Fischer die sozialistische Theorie, daß alles Eigentum dem Staate gehöre und jedes Privateigentum abgeschafft werden müsse, ebenfalls in dem bisher gelehrten radikalen Sinne für verfehlt hält. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Zurzeit ist wieder ein größerer Sternschnuppenfall zu beobachten. — Gegenwärtig findet hier die gesetzlich vorgeschriebene Nacheichung der Maße, Gewichte, Wagen und Meßwerk zeuge statt. Dieselbe dauert bis zum 14. August. Die Reihenfolge, in welcher die Nacheichung stattfindet, richtet sich nach der Vrandkataster-Nummer der Gewerbetreibenden und Landwirte und ist aus der amtlichen Bekanntmachung ersichtlich. — Theater. Niemand von den Besuchern und Be sucherinnen der Mittwoch-Vorstellung wird in seinen Er wartungen getäuscht worden sein, die er dem „Abt von St. Bernhard" entgegenbrachte, in welchem uns eine Episode aus dem durch die italienischen Vorgänge zurzeit wieder mehr in den Vordergrund der Erörterungen ge rückten Klosterleben geschildert und veranschaulicht wird, wie hinter Klostermauern nicht nur, wie der Uneingeweihte annimmt, Liebe und Friede herrschen, sondern daß auch der kalte Egoismus mit allen seinen Folgen dort zu finden ist. Ja, niemand von den Besuchern wird enttäuscht ge wesen sein, wohl aber die Direktion, denn wenn nicht einmal ein solches Theaterstück ein volles Haus schafft (besonders die ersten Plätze wiesen große Lücken auf), dann braucht man sich wahrlich nicht zu wundern, wenn die Direktion den Mut verliert. Gespielt wurde wieder mit großer Hingabe, und fleißiges Lernen und Proben ist der Ausführung sicherlich vorausgegangen. Von den Personen sind besonders zu erwähnen der edle Abt Heinrich (Waldeck) und seine Freunde Pater Fridolin (der Senior Haak) und Pater Meirad (Schröder), der selbstsüchtige, kleinliche Prior (Donnebaum) und sein Konkurrent Pater Simon (Heger), ferner die Familie Döbler (Dir. Zahn, Olga Roloff und Steinhäuser), Frau Rand nebst Tochter (Anna Stein und Else Wanonka) usw. Einzelne Szenen machten infolge ihrer packenden Darstellung aus den Zuschauer einen wahr haft überwältigenden Eindruck, was ganz besonders von der Sterbeszene gilt. Die Ausstattung war mustergiltig. — Das Kultusministerium hat angeordnet, man möge beim Mädchenturnen auf Beseitigung des Korsetts und auf Einführung einer praktischen Turnkleidung hinwirken. — Mit dem Tode des hochbetagten Püddlingsmeister I. G. Schüller in Ulberndorf, welcher Ende Juli ge storben ist, ist so ziemlich die letzte Erinnerung an das ehemalige Walzwerk in Obercarsdorf (seinerzeit dem Herrn Baron von Burgk gehörend) erloschen. In den 1850er Jahren konnten Vorübergehende in der späteren Abendstunde noch die Glut beobachten, welche aus den Essen des Hochofens in den Nachthimmel empor lohte. Damals gab es noch keine Bahn; alles Roheisen, sowie fertiges geformtes Eisen mutzte per Wagen zu- nnd abge fahren werden, sodaß sich das Werk nicht rentierte. Es ging sodann in die Hände des Herrn Wilh Nitzsche über,
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