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Weißeritz-Zeitung : 14.02.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-02-14
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-191102145
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19110214
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19110214
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1911
- Monat1911-02
- Tag1911-02-14
- Monat1911-02
- Jahr1911
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 14.02.1911
- Autor
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DK. »Wtiberitz-Zeitune^ Uscheint wöchentlich drei» mal: Dienstag, Donners- !ag und Sonnabend und wird anden vorhergehen- denAbenden ausgegeben. Preis vierteljährlich 1M. 28 Pfg., zweimonatlich 84 Psg., einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern LV Pfg. — Alle Postau- jtalten, Postboten, sowie -msereAusträger nehmen Bestellungen an. Wcheritz-Mung Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. Inserate werden mit kL Pfg., solche aus unsere« Amtshauptma. u 'schast mit 12 Pfg. die Spaltzeile oder deren Naum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nw von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 85 bez. 30 Pfg. - Tabellarische und komplizierte Inserat« mit entsprechendem Aut schlag. - Eingesandt, iu redaktionellen Teile, di, Spaltenzeile 80 Pfg Amtsölatr für die Königliche UmishaupimMuschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtseitigem „Illustrierten Anterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirtschastlicher Monats-Beilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle nnd an bestimmten Lagert wird keine Garantie übernommen. VerankworklicherAedakteur: Paul Jehne. - Druck und Verlag von Carl Irhne in Dippoldiswalde. Nr. 19. Dienstag, den 14. Februar 1911 77. Jahrgang Der Mühlenbesitzer Otto Orgus in Schlottwitz beabsichtigt, zur gleichmäßigeren Ausnutzung der Wasserkraft der Muglitz auf dem Mühlengrundftücke Flurstück Nr. 34 und 37a des Flurbuches für Schlottwitz anstelle eines alten Wasserrades eine Turbine aufzustellen. Gemäß § 17 der Reichsgewerbeordnung und § 33 des Wassergesetzes vom 12. März 1909 sind Einwendungen hiergegen bei Verlust des Rechtes zum Widerspruche gegen die von der Behörde vorzunchmende Regelung binnen 2 Wochen, vom Erscheinen dieser Be kanntmachung an gerechnet, hier anznbringen. Die auf besonderen privatrechtlichen Titeln ruhenden Einwendungen werden durch den Fristablauf nicht ausgeschlossen. Die vom Antragsteller eingereichieki Zeichnungen und Beschreibungen der Anlage liegen während der Einspruchsfrist an hiesiger Awtsstelle zur Einsichtnahme aus. 150 bl.. König!. Amtshauptmonnschaft Dippoldiswalde, am 4. Februar 1911. Die Bau- und Betriebsgeseilschaft für Zentralanlagen (Stslzenmüller) in Chemnitz als Eigentümerin des Elektrizitätswerks Seifersdorf beabsichtigt, nach Maßgabe der bei der unterzeichneten Behörde zur Einsicht ausliegendcn Zeichnungen und Beschreibungen in dem genannten Elektrizitätswerke zwei Francisturbinen einzubauen. Gemäß § 17 der Reichsgewerbeordnung und § 33 des Wassergssetzes vom 12. März 1909 s sind etwaige Einwendungen hiergegen binnen 2 Wochen, vom Erscheinen dieser Be kanntmachung an gerechnet, hier anzubringen. Die Beteiligten, die sich in der bestimmten Frist nicht melden, verlieren das Recht zum Widerspruche gegen die von der Behörde vorzunehmende Regelung. Die aus besonderen prioatrechtiichen Titeln ruhenden Einwendungen werden durch den Fristablaus nicht ausgeschlossen. 143 3 l.. König!. Anttshauptmanufchaft DippslSlsWaSde, am 10 Februar 1911. Die Musterung der Militärpflichtigen im AnshelmngslseMe Dippoldiswalde erfolgt: für Stadt Bärenstein, Dorf Bärenstein, Börnersdorf. Breitenau, Döbra, Fürstenau, Fürsten walde, Hennersbach, Lauenstein, Liebenau, Löwenhain, Oelsengrund, Waltersdorf, Altenberg, Geising, Georgenfeld, Hirschsprung, Rehefeld, Zaunhaus und Zinnwald: viM8ta§, ÜM 21. kobrnsr älS8L8 ölldekL, 8 Mr, im Gasthof „zum Löwen" in Lauenstein, für Berthelsdorf, Börnchen k. L, Cunnersdorf, Dittersdorf, Glashütte, Johnsbach mit Värenhecke, Luchau, Nicdsrfrauendorf, Reinhardtsgrimma und Schloitwitz: Mttwoek, üe» 22. kskrMr ÄL8S8 «Mros, vMMttL88 W Wr, im Gasthofe „Stadt Dresden" in Glashütte, für Bärenklause mit Kautzsch und Zscheckwitz, Börnchen bei Possendorf, Gombsen, i Hänichen, Hausdorf, Hermsdorf bei Dippoldiswalde, Hilschbach, Kleincarsdorf, s Kreischa, Lungkwitz, Possendorf, Quohren, Saida, Theisewitz, Wilmsdorf und Wittgensdorf, Vou»sr8lsx, üen 23. ködrusr, Mk8L8 «ME8, vomMskL 7^ Mr, im „Erdgerichtsgafthos" in Kreischa, a) für Beerwalde, Berreuth, Borlas, Elend, Großölsa, Höckendorf, Kipsdorf, Malter, Naundorf,Niederpöbel,Obercarsdorf,Obe:cunnersdmf,ObcrsranendorsnndObcrhäslich Mvlltkx, ÜM 27. ksdrusr äiL8S8 «Mros, vMMttLM 7'2 Mr, b) für Paulsdors, Paulshain, Reichstädt, Reinberg, Reinholdshain, Ruppendorf, Sadisdorf, Schmiedeberg nnd Seisersdorf, vieuMß, üe» 28. kedrusr ä!e8L8 öLkrss, vormütL88 8 /4 Mr. c) für Spechtritz, Ulberndorf, Wendischcarsdorf, Dippoldiswalde, Bärenburg, Bäcen- scls, Dönschten, Falkenhain und Schellerhau, Mitvovd, äon 1. Märr äiL8S8 3skrk8, vormittLZL 8 /4 Mr, und die Losung und das Zurückstellungsverfahren für den gesamten Aushebungsbezirk voimerMs, äe» 2. Msrr üis8v8 «kLkrss, vvrmittL^L 10-/4 Vdr, im Gasthofe „zum Stern" in DippoldiLwrriüö. Die Militärpflichtigen haben sich zur ärztlichen Untersuchung im Musterungstermine pünktlich und in reinlichem Zustande einzufinden Den Losungsberechtigten ist das Erscheinen im Losungstermine überlassen, für die nicht Erschienenen wird durch ein Mit glied der Ersatz-Kommission gelost. Militärpflichtige, die im Musterungstermine nicht pünktlich erscheinen, werden, sofern nicht härtere Strafoorschrisien Platz greifen, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft, außerdem können ihnen die Vorteile der Losung ent zogen werden. Wer sich der Gestellung entzieht, wird als unsicherer Dienstpflichtiger behandelt. Er kann außerterminlich gemustert rind im Falle der Tauglichkeit sofort zum Dienst eingestellt werden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis einzureichen. Dieses ist durch die Ortsbehörde zu beglaubigen, so fern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen, die versichern können, daß sie aus eigener Wissenschaft die epileptischen Zu fälle an dem Militärpflichtigen wahrgenommen haben, zu stellen oder das Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Es empfiehlt sich, die Zeugen zum Zwecke der Abhörung mehrere Tage vor dem Musterungsgeschäft dem Zivilvorsitzenden nam haft zu machen. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel rc. dürfen auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses, das sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Polizeibehörde zu beglaubigen ist, von der Gestellung befreit werden. > Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er sich im 1-, 2. oder 3. Militärpflichtjahre befindet, darf sich im Musterungstermine freiwillig melden, ohne daß ihm hieraus ein Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst. Der Vorteil besteht darin, daß er am allgemeinen Einstellungstermin eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugeteilt robb oder überzählig bleibt. Militärpflichtige, die sich im Musterungstermine freiwillig melden, haben eine ortspolizeilich beglaubigte Einwilligungs-Erklärung des Vaters oder Vormundes und eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber mit zur Stelle zu bringen, daß sie durch bürgerliche Verhältnisse nicht gebunden sind und sich untadelhaft geführt haben. Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung Militärpflichtiger von der Aus hebung in Berücksichtigung häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse sind von den Militärpflichtigen oder ihren Angehörigen unter Beibringung der erforderlichen Beweis mittel tunlichst fo zeitig der Ortsbehörde zur Begutachtung vorzulegen, daß sie zur Vornahme der Erörterungen m »bestens 6 Tage vor dem Musterungstermine bei dem Unterzeichneten eingehen können. Vordrucke für diese Anträge sind unentgeltlich von der Königlichen Amtshauptmannschaft zu beziehen. Diejenigen Personen, deren Erwerbs- oder Aufsichtsunfähigkeit zur Begrün dung des Antrages behauptet wird, haben im Musterungstermine mit zu erscheinen. Auf Zurückstellungsgesuche, die im Musterungstermine nicht vorgelegen haben und deren Zurückstellungsgründe erst nach dem Musterungsgeschäfte eingetreten sind, wird im Aushebungs^erminc entschieden. Die Herren Bürgermeister nnd Gemeindevorstände werden angewiesen, diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren häusliche Verhältnisse eine Zurückstellung nötig erscheinen lassen, noch besonders darauf aufmerksam zu machen, daß die Zurück stellungsgesuche unter Beibringung der erforderlichen Beweismittel rechtzeitig und spätestens im Musterungstermine zu stellen sind, und daß, wie schon bemerkt, die. Personen, deren Erwerbs- oder Aufsichtsunfähigkeit zur Begründung des Antrages behauptet wird, im Musterungstermine mit zu erscheinen haben. Die Ortsbehörden werden gemäß 8 61,z und 8 62 der Wehrordnung aufgefordert, nach Empfang der Stammrollen die Gestellpflichtigen ihres Ortes zu den Terminen rechtzeitig schriftlich zu laden, etwaige Veränderungen durch Ab- und Zugang mittelst Stammrollen-Auszuges sofort anzuzeigen und zum Musterungstermine selbst mit zu erscheinen und die Stammrollen mitzubringen. Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatzreserve, sowie ausgebildete Landsturmpflichtige 2. Aufgebots, die glauben, nach 8 122 der Wehrordnung für den Fall der Einberufung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch auf Zurückstellung »rachen zu können, haben ihre Gesuche bis zum 20. Februar dieses Jahres bei der Ortsbehörde ihres Wohnortes anzubringen. Diese h-rt die Besuche «isbald unter Beifügung der erforderlichen Nachweisungen an den Unterzeichneten einzureichen. Uebe- diese Gesuche wird die Königliche Elsatzkommisjion v-jNLsrstäk, äsu 2. Mrs ÄlpZOL «kalirsK, vormittags 10/4 Mr, Entschließung fassen Lie Eesuchsteller haben sich zu diesem Termine im Gasthof „Zum Stern" hier einzufinden. Dippoldiswalde, am 9. Februar 1911. Der Zivilvorsitzeude der Königlichen Ersatzkommission des Aushebungsbezirkes Dippoldiswalde Drucksachen für Gemeindebehörden fertigt Buchdruckerei Carl Jehne. Im „Dresdner Anzeiger" vom vergangenen Sonn abend wendet sich ein Herr ?. 8ck. (Paul Schumann, Redakteur für Kunst und Wissenschaft am genannten Blatte?) gegen eine Verunstaltung des Rabenauer Grundes. In aller Stille bereiten sich tm Plauenschen Grunde Dinge vor, aus die die Oesfentlichkeit ein recht wachsames Auge haben möchte, weil sie für den Rabenauer Grund, das schönste Flugtal in Dresdens Umgebung, leicht recht gefährlich werden können. Bekanntlich errichtet man bei Malter eine Talsperre, welche nicht nur wirtschaftlich von hoher Bedeutung sein, sondern auch der Gegend einen be sonderen landschaftlichen Reiz verleihen wird. Man wird es verstehen, wenn man sich hier die Krast der angestauten Wasscrmenge zu technischen Ausgaben nutzbar macht, zumal da die Tuibinenanlage des Eleklrizitätswerksverbandes Ptauenscher Grund, der die Wasserkraft gepachtci hat, unterhalb der Sperrmauer dasGesamtlandschastsUld nicht wesentlich beeinträchtigen und das Wasser dann wieder im natürlichen Flußbetts zu Tale fließen wird. Ganz un abhängig von dieser Talsperrenanlage aber errichtet der selbe Verband bei Coßmannsdorf am unteren Ausgange des Rabenauer Grundes eine zweite Turbmenanlage. Um oas Gefälle des Tales besser auszunutzen, wird in der Nähe der Rabenauer Mühle ein EwUen in den Felsen getrieben, der erst am unteren Talende bei Coßmannsdorf wieder in das Weißeritzbett münden wird. Der Elektrizi- tötswcrksverband hat bereits die Genehmigung erhalten, zwei Sekundenkubikmeter Wasser dem Flußbetts zu ent ziehen und im Stollen weiterzuleiten. Dadurch wird der Wasserlauf natürlich beträchtlich geschwächt. Nun hat aber derselbe Verband um die Erlaubnis zur Entnahme eines weiteren Sekundenkubikmeters Wasser nachgcsucht. Es sollen also dem Flußbett in einer Sekunde 3 Kubik meter Wasser entzogen werden. Das bedeutet aber nichts weniger, als die fast oder ganz vollständige Trocken legung der Weißeritz zwischen Rabenauer Mühle und Coß- mannsdorf, ein Verbrechen an der Natur. Hiergegen sich zu wenden ist heilige Pflicht eines jeden, der ein Herz hat für die Natur und für die Menschen, die in ihr Er holung und Krast suchen und finden. Es wird Sache der hier in Frage kommenden Vereine sein, dahin zu wirken zu suchen, daß eine weitere, als die schon bewilligte Wasserentnahme nicht genehmigt wird. Vor allem aber darf man wohl zur zuständigen Behörde das volle Ver trauen haben, daß sie die Interessen von vielen Tausenden Erholungsuchenden nicht denen einer Erwerbsgemeinschaft unterordnen wird. Hierzu wird uns mitgeteilt: Im Jahre 1904 ist einem Fabrikant in Coßmannsdorf eine Stauanlage genehmigt
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