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Dresdner Journal : 08.01.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-01-08
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-188001088
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18800108
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18800108
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1880
- Monat1880-01
- Tag1880-01-08
- Monat1880-01
- Jahr1880
- Titel
- Dresdner Journal : 08.01.1880
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Donnerstag, den 8, Jannar. 1880. l Emilie Laucha. Nottlob verw. resden. osen iy Robert Tochter orr in >irector ige » will, Porto), urra» e» in ge, be» hast e« ter der L8 n. Ldrt. ' n ks. lOO »den. >7KOS i7S«t S7K74 K847 »1277 «Skb» »»077 ^5 L»,,«rb»Id dv» äeutncbso ltvioüe» tritt ?o»t- und Ltempvlru-ebttig binru. t» r»ai»a Lntek» t ILbrUeb: . . 18 Kark ^Mrliok: 4 blark b0ks. Hillislos Hummern: lo?/ Innorntenpretner k»ür den tiaum siusr ^«»paltaoeo kstitrsile 20 kk. Unter „künzenuudt" dis ^sils KO kk. e Lrscbvlnsat 7'l^slick mit AuanaUm« der 8oov- and ?sisrt»^,-> Av^nd» Wr den folgenden Tug- Ares-nerÄMMl. Verantwortlicher Redacteur: Im Auftrage Rudolf Günther in Dresden. In«er»1e»«nnabme an^Hrkrtur Leixrig: />> Lraeldetrtter, «.'onntnsnionur dm, Orssdner douruul»; S»mdlirg »«rlin Vi,o Leipiig L»»«I -Lr«,I»a ^„olttm t ». N : ^aa«en»te«»» L ?0Aler, »«rlin Visll-Hmidnrg- ?r»g-I^iprig krunkkurt ». H. »äaeUsa: Äud Änne, »«rIm:LHn,ct, /«> a/idend«»^, Zr«m»a: F' AHivtt«,- Lr»»lau: T. LturiAen » Lüreuu; vkewuitr: Fr. er»uitturt ». H: F darAer-»eUv u. d. (7. üerrman»»- »etiv ttnobknndluvg; OkrUtr: 6/. buller, 8«mor«r: (7 , kart» »«rUn-rranLturt ». H -»taUgart: Daud« L Ou.,- üumdarg: F F/cudAen, ^4d äterner. 8 s r n u 8 g v d « r r Xönigl. Lrpedition de» l>re»dnvr dournul», Dresden, Xvivgvretra»»« !/o. 20. Amtlicher Theil. Dresden, 3. Januar. Se. Königliche Majestät hat dem in Ruhestand getretenen Depositen- und Sportel-Rendant Carl August Friedrich Süß in Schwarzenberg das AlbrechtSkreuz zu verleihen aller- gnädigst geruht. Se. Majestät der König hat dem Chausseewärter Benjamin Julius Seidel in Schellenberg das all gemeine Ehrenzeichen allergnädigst zu verleihen geruht. Bekanntmachung. Im Anschlusse an die Bekanntmachung des Mi nisteriums deS Innern vom 12. September dieses JahreS (abgedruckt in Nr. 217 des „Dresdner Jour nals* und in Nr. 223 der „Leipziger Zeitung*) wird andurch dem reisenden Publikum zur weiteren Nach achtung zur Kenntniß gebracht, daß nach einer im diplomatische» Wege anher gelangten sernerweiten Mittheilung des auswärtigen Amtes des deutschen Reichs auch die außerhalb der Stadt Warschau in Polen und anderen DHeilen Rußlands eintreffenden deutschen Reichsangehörigen auf Grund der Russischen Paßvorschristen alsbald nach ihrem Eintreffen am Bestimmungsorte bei der Ortsbehörde sich zu melden haben und im Falle der Nichtbeachtung dieser Bor schrift zur Strafe gezogen werden können. Dresden, am 26. December 1879. Ministerium des Innern, v. Nostitz-Wallwitz. Gebhardt. Bekanntmachung, die Zulassung zu den pharmaceutischen Prüfungen betreffend, vom 24. December 1879. In Gemäßheit eines Beschlusses des Bundesraths vom 5. dieses Monats wird unter Bezugnahme auf die Ministerial - Verordnung vom 5. Februar dieses JahreS — Seite 17 des Gesetz- und Verordnungs blattes — hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Fassung des § 3 Ziffer 2 der Bekanntmach ung, betreffend die Abänderung der Bestimmungen über die Prüfung der Apothekergehülfen, vom 4. Februar 1879, Centralblatt für das Deutsche Reich Seite 91, und de« 8 4 Ziffer 2 der Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Apotheker, vom 5. März 1875, Cen tralblatt Seite 167, in der aus der Beilage sud T ersichtlichen Weise geändert worden ist. Dresden, den 24. December 1879. Ministerium des Innern, v. Nostitz-Wallwitz. Kr. -Ä Bekanntmachung vom 4. Februar 1878. 8 3 2) DaS von dem nächstvorgesetzten Medicinal- beamtcn (KreiSphysikuS, Kreisarzt, BezirkSarzt u. s. w.) bestätigte Zeugniß des Lehrherrn über die Führung deS Lehrlings, sowie darüber, daß der letztere die vor schriftsmäßige dreijährige — für den Inhaber eines von einem deutschen Gymnasium oder von einer im Sinne deS 8 90 Ziffer 2 a der Wehrordnung vom 28. September 1875 als berechtigt anerkannten Real schule erster Ordnung mit obligatorischem Unterricht im Lateinischen ausgestellten Zeugnisses der Reife zweijährige — Lehrzeit zurückgelegt hat, oder doch spätestens mit dem Abläufe des betreffenden PrüfungS- monatS zurückgelegt haben wird. Bekanntmachung vom 5. März 1875. 8 4 2) Der nach einer dreijährigen — für den In haber eines von einem deutschen Gymnasium oder von einer im Sinne deS § 90 Ziffer 2 a der Wehrord nung vom 28. September 1875 als berechtigt aner kannten Realschule erster Ordnung mit obligatorischem Unterricht im Lateinischen ausgestellten Zeugnisses der Reife zweijährigen — Leh,zeit vor einer deutschen Prüfungsbehörde zurückgelegten Gehülfenprüfung und einer dreijährigen Servirzeit, von welcher mindestens die Hälfte in einer deutschen Apolheke zugebracht sein muß. Bekanntmachung, das Institut der geprüften Heilgehilfen betreffend. Nachdem Seiten der Stände zu Ausbildung von Heilgehilfen die erforderlichen Geldmittel bewilligt worden, sind zu den« gedachten Zwecke, auf Grund be züglicher Vernehmungen mit den betreffenden Verwal tungsstellen, bei den Stadtkrankenhäusern zu Dresden, Chemnitz und Bautzen, sowie in dem Kreiskrankenstifte zu Zwickau die nöthigen Einrichtungen getroffen wor den. In dessen Verfolg wird nunmehr da- Nach stehende zur öffentlichen Kenntniß gebracht: Die Ausbildung von Heilgehilfen wird vom Jahre 1880 an bei den genannten Krankenhäusern in jährlich je zwei dreimonatigen Lursen, von welchen der erste mit dem Monat März, der zweite aber mit dem Monat Oktober beginnen wird, erfolgen. Die einzelnen Ausbildungscurse sind bei dem Stadtkrankenhause zu Dresden auf 5, bei dem Stadt- krankenhaust zu Bautzen auf 4, bei dem Stadlkranken hause zu Chemnitz und im Kreiskrankenstifte zu Zwickau auf je 2 gleichzeitige Theilnehmer berechnet. Die Unterweisung der zu Heilgehilfen sich ausbil denden Personen bei den genannten Krankenhäusern wird, im Anschluß an die für die Ausbildung der Militär-Lazarethgehilfen bestehenden Einrichtungen und Vorschriften umfassen: die allgemeinen Grundzüge der Anatomie und Physiologie, die Einführung des Katheters, -—- die Applikation trockener und blutiger Schröpf köpfe, dar Setzen von Blutegeln und Fontanellen, das Anlegen von Binden und Verbinden von Wunden, die Applikation von Klystieren und Blasenpslastern, die Handreichungen bei Operationen, die Kenntniß der wichtigsten chirurgischen Instru mente, die Massage, alle hydrotherapeutischen Handleistungen (Abreiben, Einpacken pp.), die zur Krankenpflege gehörigen Verrichtungen, die Ventilation der Krankenzimmer, die DeSinfectionS-Vorkehrungen, die Lagerung und Umbettung von Kranken und Verletzten, die Herstellung von Umschlägen, Senfteigen rc., den Gebrauch des Krankenthermometers, das Verhalten bei Unglücksfällen und schweren Verletzungen zum Zwecke der ersten Hilfeleistung, sowie bei Scheintodten zum Zwecke der Wieder belebung, die zur Assistenz bei Sektionen erforderlichen Hand reichungen. Wer sich zum Heilgehilfen in einem von den ob genannten Krankenhäusern ausbilden will, hat sich um die Zulassung als Heilgehilfen - Adspirant bei der Di- Feuilleton. Redigirt von Otto Bauet. Die am 5. Januar im Börsensaale abgehaltene zweite Soirße für Kammermusik der Herren Lauter bach, Hüllweck, Göring und Grützmacher war ebenso glücklich in der Aufstellung des Programms, wie genußreich in der Ausführung desselben. Der Wunsch, den Charakter dieser wesentlich der Wieder gabe classischer Compositionen gewidmeten Abende alte- rirt zu sehen, liegt un» gewiß fern. Dennoch können wir dem Schematismus, welcher drei Quartette an einander reiht, nicht das Wort reden. Am bedenklich sten erscheint da» Princip der Gradation, welches an die geistige Hingabe und da» Verständniß der Hörer sich steigernd« Ansprüche macht. Der Brauch bei Birtuosrnconcerten, mit einer mehr äußerlich effectuiren- den und vorzugsweise gefälligen Darbietung zu schließen, ist keinetweg» immer ein leichtfertige» Zugrständniß an dir Neigungen de» Publicum». Die Consumtion»- fähigkeit derselben darf nur eine wahrhaft geniale Natur auf eine harte Probe stellen. Dieser wunderbare Zwang beruht iu der impomrenden und fesselnden Macht de» Individuum». Da» gemeinsame Wirten selbst der vor trefflichsten Künstler entbehrt diese» Bort heil» und kann auf denselben auch gern verzichten. Der Werth ihrer Leistungen bat mit dem Maßstab« pedantischer Strenge und Ernst haftigkeit nicht» gemein. Dem Bedürfniß der Vertie fung trug die» Mal Schumann'» ^ -äur Quartett (op. 41) genügend Rechnung. Wie entzückend wirkte das demselben vorangehende reizende 6-äur-Tr:o von Beethoven! Prächtig leiteten Haydn'S Variationen über „Gott erhalte, Franz den Kaiser* zu der Schlußnum- mer über. Als solche figurirte eine überaus dankbar aufgenommene Novität: „Walzer für Streichquartett* (op. 73) von Friedrich Kiel. Wir kennen und schätzen diesen verdienstvollen Theoretiker auch als Compon.sten; aber solche Frische und Anmuth, wie sie auS dem in Rede stehenden Werke sprechen, hätten wir dem gelehr ten Musiker nimmer zugetraut. Die überaus kunstvolle, in ihrer Behandlung an die Suiten alter Meister er innernde Arbeit mag vielleicht einige Kürzungen vertragen; aber auch in der vorliegenden breiteren Form kommen Humor und Grazie zu vollster Geltung. Der Tom- ponist hat der Subjektivität der Au-führenden reich lichen Spielraum gelassen, und auS dieser Freiheit der Gestaltung zog namentlich die Meisterschaft Hrn. Grütz macher'- ebenso geistvollen, al- technisch frappantrn Ge winn. Rudolf Günther. Die Krequrnzder kSuigl. Sammlungen für Kunst und Wissenschaft im Jahre 1878. Eine Zählung der Besucher der königl. Samm lungen, welche auf Veranlassung der Generaldirection im Jahre 1879 vorgenommen worden ist, hat folgende Ziffern ergeben: Gemäldegalerie. (3 Zahltage, 4 freie Tag«. Beheizt.) Sommer. Winter Im Ganzen. Gegen Zahlung 8 797 5 243 l Frei 106 254 49 569 j rection der betreffende» Anstalt unter Production eines obrigkeitlichen Verhaltscheines zu bewerben Die Bewerbungen haben für den ersten Cursus spätestens bis zum 1. Februar, für den zweiten CursuS spätestens bis zum 1. September zu erfolgen. Bewerbungsfähig sind nur männliche Personen vom erreichten 21. Lebensjahre an. Wessen Bewerbung berücksichtigt wird, der hat in der betreffenden Anstalt Wohnung zu nehmen, unter steht der für dieselbe geltenden Hausordnung und hat der für die Heilgehilfen-Adspiranten geltenden beson deren Instruction genau nachzukommen. Auch ist derselbe verpflichtet, alle Krankenwärter dienste, die von ihm beansprucht werden, unentgeldlich zu verrichten. Stellt sich während der Lehrzeit heraus, daß sich ein Adspirant zum Heilgehilsendlenste nicht eignet, so kann derselbe von der Direktion der Lehranstalt ohne Weiteres entlassen werden. Da- Honorar für die Auslehrung als Heilgehilfe einschließlich der Schlußprüfung wird auS der Staats kasse übertragen. Dagegen ist der Aufwand für das Unterkommen und den Unterhalt in den betreffenden Krankenhäusern während der Lehrzeit von den Heilgehilfen-Adspiranten selbst aus eigenen Mitteln zu bestreiten und haben dieselben in dieser Beziehung mit den Directionen der Krankenhäuser besondere Vereinbarung zu treffen. Am Schlüsse der einzelnen Lehrcurse findet eine Prüfung durch die betreffenden Krankenhaus-Ober ärzte statt. Denjenigen, welche bei dieser Prüfung bestanden haben, wird Solches von der Direction des Kranken hauses bescheinigt werden. Wer im Besitze einer solchen Bescheinigung ist, kann die Ausstellung eines HeilgehilfendiplomS be anspruchen. Der Besitz des Heilgehilfendiploms berechtigt den Inhaber, sich als geprüfter Heilgehilfe zu bezeichnen und unter dieser Bezeichnung seine Dienstleistungen in den erlernten Kunstfertigkeiten öffentlich anzubieten. Denjenigen Militär-Lazarethgehilfen, die im Stande sind, sich durch obermilitärärztliches Zeugniß darüber auSzuweisen, daß sie fünf Jahre hindurch als Lazareth gehilfen vorzüglich gut gedient haben, steht der An spruch auf das Diplom als geprüfter Heilgehilfe ohne Weiteres zu. Bewerbungen um das Diplom als geprüfter Heil gehilfe sind bei dem Landes-Medicinal Collegium unter Beischluß der Prüfungszeugnisse, beziehentlich der vor gedachten obermilitärärztlichen Zeugnisse schriftlich oder mündlich anzubringen. Die Ertheilung der Diplome erfolgt unentgeldlich. Die Namen derjenigen, welche Diplome erhalten haben, werden mit den Wohnorten derselben im Dresdener Journal, in der Leipziger Zeitung und in dem Corre spondenzblatte für die ärztlichen Kreisvereine von dem Landes-Medicinal-Collegium bekannt gemacht. Dresden, am 23. December 1879. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Verordnung. eine Ersatzwahl für den Reichstag im 17. Sächsischen Wahlkreise betreffend. Nachdem der zeitherige Reichstagsabgeordnete für den 17. Wahlkreis des Königreichs Sachsen sein Man dat niedergelegt hat, ist für diese Stelle eine Ersatz, wähl zu veranstalten. Der gedachte Wahlkreis umfaß!, wie seither, die Stadt Glauchau und die zur Zeit des Erlasse- de- Wahlreglements vom 28. Mai 1870 zu den Bezirken der vormaligen Gerichtsämter Waldenburg, Remse, Zoologische- und anthrop.-ethn. Museum. (5 freie Tage. Beheizt.) Sommer. Winter Im Tanzen. 34 106 22433 56539 Gypsabgüsse. a) antike Abtheilung. (Vom 1. Mai an 6 freie Tage. Beheizt.) Sommer Winter. Im Ganzen Gegen Zahlung — 489 l Frei 23065 9 892 j "446 b) moderne Abtheilung. (Seit Juli eröffnet; 6 freie Tage. Im Winter nur auf Meldung.) Sommer. Winter. Im Ganzen. 11121 58 11179 Mineralogisch-geologische- und prähisto rische» Museum. (5 freie Tage. Beheizt.) Sommer. Winter. Im Ganzen 18 666 10002 28 668 Grüne- Gewölbe. (Im Sommer 7, im Winter Sommer. 21221 1 556 6 Zahltage.) Gegen Zahlung Frei Winter Im Ganzen, j -52.. Historische» Museum (6 Zahltage. Beheizt.) Sommer. Gegen Zahlung 8 798 Frei 3 936 und Gewehrgalerie. Winter. Im Ganzen 2^ j 23992 Porzellan- und Gefäßsammlung, tage. Beheizt.) Sommer. Winter Gegen Zahlung 5546 2 062 l Frei 884 469 j (6 Zahl- Im Ganzen 8961 Meerane, Glauchau, Hohenstein-Ernstthal und Lichten- stein gehörig gewesenen Städte und ländlichen Ort schaften. In Gemäßheit von 8 34 des gedachten Reglement- Werden deshalb die Gemeindeobrigkriten de- fraglichen Wahlkreises — als welche in dieser Beziehung für die Städte mit revidirter Städteordnung die Stadträthe, für die Städte mit der Siädteordnung für mittlere und kleine Städte die Bürgermeister und für das platte Land die betreffenden Amtshauptmannschaften anzusehen sind — hierdurch angewiesen, unter Beachtung der em- schlagenden Bestimmungen des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 3l. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt Seite 145), beziehentlich des mehrerwähnten Reglement- (Bundesgesetzblatt Seite 275), insbesondere 88 6 und 7 der letzteren, ungesäumt — und zwar zugleich für die in ihren Bezirken gelegenen exemten Grumstücke — die Abgrenzung der Wahlbezirke vorzunehmen. Hiernächst haben die Stadträthe, Bürgermeister und Gememdevorstände in Gemäßheit von 8 6 des Wahl gesetze- und von 8 1 des Reglements die Wählerlisten aufzustellen. In Gemeinden, welche in mehrere Bezirke emzutheilen sind, hat die Aufstellung dieser Listen für jeden Bezirk gesondert zu erfolgen und es sind daher die Gememdevorstände von den betreffenden Amtshaupt mannschaften wegen der geschehenen BezirkSeintheilung rechtzeitig mit Anweisung zu versehen. Die Ausstellung der Wählerlisten ist so zu beschleu nigen, duß die Auslegung gegen Ende deS lausenden Monats Januar erfolgen kann. Der Tag, an welchem die Auslegung beginnt, sowie der Wahltag wird durch besondere Verordnung festgesetzt werden. Da übrigens für die Wahlprotocolle und Gegen listen, wie früher, gedruckte Formulare ausgegeben werden sollen, so ist von den Gemeindeobrigkeiten über die Anzahl der in ihren Bezirken vorhandenen Wahl bezirke Anzeige Anher zu erstatten. Gegenwärtige Verordnung ist sofort in den betref fenden, innerhalb der Amt-Hauptmannschaften Glauchau, Zwickau und Chemmtz erscheinenden Amtsblättern zum Abdruck zu bringen. Dresden, am 2. Januar 1880. Ministerium des Innern. v. Nostitz Wallwitz. Paulig. . SLkmwtmachung. In Gemäßheit 8 6 der Verordnung über d«n Ge schäftsbetrieb ausländischer Versicherungsanstalten im Königreiche Sachsen vom 16. September 1856 wird von dem Ministerium des Innern hierdurch bekannt gemacht, daß die DeutscheLebens-.PensionS-undRenten- Versicherungs-Gesellschaft auf Gegen seitigkeit zu Potsdam den Sitz für ihren Geschäftsbetrieb in Sachsen vom 1. October dieses Jahres ab von Dresden nach Leipzig verlegt hat. Dresden, am 29. December 1879. Ministerium des Innern. Abtheilung für Ackerbau, Gewerbe und Handel. Schmaltz. Fromm. Mchtumtllchtr Theil. uebersicht. telegraphische Nachrichten. Zeitung-schau. (Time-. Samrday Review. Spec- tator. Norddeutsche Allgemeine Zeitung.) TageSgeschichte. (Dresden. Berlin. Breslau. Straß burg i. E., Arolsen. Brüssel, s Lissabon. London. St. Petersburg. Athen. New Jork.) > Antikencabinet. (Im Sommer 2 Zahltage, 4 freie Tage. Im Winter 6 Zahltage.) Sommer. Winter. Gegen Zahlung 620 362 Frei 7 424 89 Kupferstichcabinet (3 Zahltage, seit November umgekehrt. Beheizt.) Sommer. Winter. Gegen Zahlung 575 235 Frei 4 285 3073 Mathematisch-physikalischer Salon (1 Zahl tag, 1 freier Tag; 4 Studientage frei, im Winter 2 Zahltage, 4 Studientage.) Sommer. Winter Im Ganzen. Gegen Zahlung 56 21 l Fre, 3 929 33 j Bibliothek ») Lesesaal (6 freie Tage. Beheizt.) Sommer Winter. Im Ganzen 2171 1564 3 735 b) Besichtigung (6 Zahltage.) Sommer. Winter. Im Ganzen. 198 72 270. Im Ganzen, j 8495 2 freie Tage; Im Ganzen ! 8168 Während diese Zahlen ein sehr erfreuliche- Bild von der Benutzung der Sammlungen un Allgemeinen geben, lassen ,m Besonderen die Frequcnzziffern de» Winter- erkennen, ein wie hohe- Interesse da» ein heimische Publicum demselben zuwendet; denn die Winterdesucher gehören zum größten Theile dem letzteren an. In den beheizten Sammlungen bildet ab«r da» Wintercontingent ein Drittel bl» beinahe dl« Halste der ganzen Besucherzahl. Uebrrgen» erschöpfen diese Ziffern den ganzen Um fang der Benutzung der Sammlungen kei«e»weg».
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