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Dresdner Journal : 03.02.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-02-03
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-188002032
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18800203
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18800203
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1880
- Monat1880-02
- Tag1880-02-03
- Monat1880-02
- Jahr1880
- Titel
- Dresdner Journal : 03.02.1880
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.V 27 ' 'k Dienstag, den 3. Februar. IktlrUeb: . . 18 )»jiU>rU°t>- « «»rk bv?k. ti!u»»«lQ« 17 : 18 ?t L«—äo»6«ut»ck«> ksioks» tritt?o»t- ooä Stewpvlrui-vülitg Kia»«. t»»«r»t<»peet»«r kLr U«o lr»m» eiosr z««p»ltvova ?«Üt»«iIv LV kk. vot«r „Lii»s»»»Q<tt" cti« 2«t« 60 kt. Lr»eb«l»«»r Hyrliok mit Xa,n»km« ä«r 8ovo vaU ?ei«rt»se Abso t» tür cksn kotxsnäsn 1«^. AreMerAmmml. Verantwortlicher Redacteur: Im Auftrage Rudolf Günther in Dresden. I88U. Io»er»ten»»»»Ume aoRvNrt«, I^ixrtz: F>. Lran<t«tetter, Oomiuiü-iooLr ä« Orsiäovr lourliitl»; L»mdorU -I«rU» Vt«» l^iprtx L»»«I - L^«,l»u-r,'»akknit ». Laa„e««tein L ^vAier, >«!ÜL Vt«»-S^mdLr, kr»U-l^ipiix ». H. na»«L«ii: .Vo«e, I«rU»;§H»,ct,/»raii-i«,<iant, »r«m«»:L Schott«, Lr«,I»a: L. StanAen'» öüre»u; vdsmittt,: F> ^c»At; rrmtkkuri ». N.: F u. F 0. //errmann- »cke Vuokli»v6iu»8! NdrUt«: L»mmr«rr 0 ki-i» Nirlw-rrTLkttu-t ». ».-8t»U«»rt: Da«Le L Smodor,^ L7e»«i-en, St«»«r. N e r » » » x « k e r r ^öniel. LrpeUition 6e» ltrextnsr ^ourmU», DrexUen, 2vii>irkr»>rL«»« Ho. 80. Amtlicher Theil. Dresden, 27. Januar. Se. Majestät der König hat dem Bezirksschuldirector Johann Georg Theodor Robert Krauß in Leipzig das Ritterkreuz II. Elaste vom Verdienstorden allergnädigst zu verleihen geruht. Bekanntmachung. Nach Beschluß des BundeSrathS des Deutschen Reichs darf die Erlaubniß zur zollfreien Wiedereinfuhr in Oesterreich veredelter Deutscher Waaren vom 15. Februar dieses JahreS ab von den obersten Landes» finanzbehörden auf Grund tz N5 Abs. 2 de» Vereins- zollgesetzeS vom 1. Juli 1869 nur noch in besonderen Fällen und zwar dann ertheilt werden, wenn der Nach weis erbracht w rd, daß die Ausführung der Veredelung in Oesterreich für den Deutschen Verkehr nothwendig oder nützlich ist. Hiernach haben sich Alle, die eS angeht, zu achten. Dresden, den 27. Januar 1880. Finanz-Ministerium. von Könoeritz. vr. Rudert. Nichtamtlicher Theil. u e b e r s i ch 1. Telegraphische Nachrichten. Die Neuordnung des Strafvollzugs im deutschen Reiche. II. ZeijungSschau. (Narodni Glaß. Politische Corre- spondenz.) TageSgesckichte. (Dresden Berlin. München. Stutt gart. Karlsruhe. Wien. Prag. Buda-Pest. Paris. Madrid. S». Petersburg. Sofia. Athen. Kon stantinopel) Dresdner Nachrichten. Provinzialnachrichtrn. (Leipzig.) Statistik und BolkSwirthschaft. EingesandteS. Keailletoa. TageSkalender Inserate. Beilage. Telegraphische WittrrungSbrrichte. Börsennachrichten. Inserate. Telegraphische Nachrichten. Wien, Sonntag, 1. Februar, Abend». (Tel. d. Boh.) Die heutige Versammlung der deutschen Abgeordneten auS allen Theilen Böhmens war sehr zahlreich beschickt. Dieselbe wurde in den Lokalitäten deS Clubs der Liberalen vom Ob mann Wolfrum begrüßt und sofort durch den defignirten Vorsitzenden vr. Klier eröffnet, vr. Schmrykal erstattete daS umfassende von den ein zelnen Spkcialreferenten gearbeitete Referat, wor auf nach kurzer, nur formalen Kragen geltender Debatte der Antrag deS vr. Herbst, daS Elaborat zunächst einem Subcomits zur Vorberathung zu- zuweisen, angenommen wurde. Morgen (Montag) wird die Verhandlung fortgesetzt. (Vgl. unsere Prager Lorrespondenz unter „TageSgejchichte".) Lissabon, Sonntag, 1. Februar, AbendS. (W T. B.) Nachrichten auS Rio-de-Janeiro vom 31. vor. MtS. melden, daß in Brasilien daS gelbe Fieber zum AuSbruch gekommen, daß die Epidemie aber bis jetzt nur mit geringer Heftig» krit ausgetreten ist. Tie Neuordnung deS Strafvollzuges im deutsche« Reiche. II. Was die Charakterisirung der verschiedenen Straf arten betrifft, so kann es sich für das künftige Straf vollzuggesetz nur um den weiteren Ausbau derjenigen allgemeinen Umriste handeln, die im Strafgesetzbuche vorgezeichnet sind. In gewisser Hinsicht ist dies zu beklagen; denn das Strafensystem unseres Strafgesetz buchs ist keineswegs ohne Mängel und läßt recht wohl Verbesserungen zu. So ist eS kaum zu billigen, daß die Haft, die als sogenannte oustväia bonesta, als nicht entehrend gilt und deshalb für die Ueber- tretungen polizeilicher Verbote und leichte Vergehen angedroht ist, auch für gewisse Delicte angewendet wer den soll, welche allgemein als Ausfluß einer niedrigen Gesinnung angesehen werden, wie Betteln und Land streichen. Ebenso kann man daran Anstoß nehmen, daß Gefängniß, ja sogar die vom Gesetz selbst als entehrend anerkannte Zuchthausstrafe in einer Reihe von Fällen, wenn schon theilweise alternativ neben Haft und Festungshaft, angedroht werden, in denen nach der allgemeinen Anschauung die betreffende Hand lung an sich keinen ehrenrührigen Charakter an sich trägt. Nun hat allerdings der Gesetzgeber dadurch, daß er die besondere Aberkennung der Ehrenrechte bei der Berurtheilung zu Zuchbausstrafe stets, und bei derjenigen zu Gesängnißstrafe wenigstens in einzelnen besonders gearteten Fällen für zulässig erklärt hat, dem Richter ein Mittel geboten, den verschiedenen Grad der Ehrlosigkeit, welcher in der Handlungsweise der zu Zuchthaus- und Gesängnißstrafe verurtheilten Personen zu Tage getreten, in seinem Uriheil zu berück sichtigen. Dieses AuSkanftsmittel ist indessen nicht geeig net, das oben angeregte Bedenken vollkommen zu beseitigen, ein Mal deshalb, weil die unsers Erachtens im Ge setze selbst zu treffende Unterscheidung dem Ermessen des Richters überlassen worden ist, sodann aber haupt- säHlich um deswillen, weil die Aberkennung der Ehren- reqte auf den Charakter der Strafe selbst ohne Ein fluß bleibt. Man wird vielmehr in diesem wie in dem zuerst erwähnten Falle dem Strafgesetzbuche den Vor wurf machen können, daß es der Fundamentalforderung der Gerechtigkeit, welche nach Cousin darin besteht: „Ungleiches ungleich zu behandeln" nicht genügend ent sprochen habe. Inwieweit diesem Mangel durch ent- fprechende Regelung des Strafvollzuges beizukommen ist, darüber hat sich Herr geh. RegierungSrath d'Alinge in einem bei Otto Wigand (Leipzig 1877) unter dem Titel: „Zum Strafvollzuggesetze" erschienenen Schrift- chen in sehr beachtenswerther Weise ausgesprochen und es gereicht uns zu besonderer Freude, daß der gegen wärtig dem BundeSrathe vorliegende Entwurf eines solchen Gesetzes den von Seiten deS genannten sächsi- fchen Praktikers gemachten Vorschlägen in der Haupt sache Rechnung getragen hat. Denn eS ist darin zu vörderst ungeordnet daß die auf Grund von 8 361, 3—8 deS Reichsstrafgesetzbuches (Betteln ic.) zu Haft- strafe verurtheilten Personen von den übrigen Häft lingen getrennt und in allen wesentlichen Beziehungen, insbesondere in Betreff der Beschäftigung, der Klei dung, deS Rechtes zur Selbstbeköstigung und der DiS- cipiin den Gesängnißsträslingen gleichgestellt werden sollen. Nicht minder hat man den Zuchthaus- und Gesängnißsträslingen, denen die bürgerlichen Ehrenrechte nicht aberkannt worden sind, daS Recht zugesprochen, zu verlangen, daß sie in der Gemeinschaftshaft von den übrigen Sträflingen getrennt gehalten werden, während den Gefängnißsträflingen diefer Kategorie auch von dem AnstaltSvorstande gestattet werden kann,, sich eigner Kleidung und Wäsche, sowie eigner Wäschstückr zu be dienen. Endlich gehört noch die Vorschrift des Ent wurfes hierher, nach welcher nur gegen die der bürger lichen Ehre beraubten männlichen ZnchthauSsträflinge körperliche Züchtigung als Dtsciplinarstrafe angewendet werden darf. In der Hauptsache werden übrigens im Entwürfe, wenn schon Gefängniß- und Zuchthausstrafe in ver schiedenen Anstalten verbüßt werden sollen, die Sträf linge beider Gattungen der gleichen Behandlung unter worfen. Insbesondere ist nicht nur für Zuchthäusler, sondern auch für Gefängnißsträflinge daS Tragen der durch die Hausordnung vorgeschriebenen Kleidung die Regel. Ebenso wird bei Belden das Recht deS An stalt-Vorstandes anerkannt, die Art ihrer Beschäftigung uns das Arbeit-maß vorzuschreiben. Ja es wird in dieser Beziehung nicht einmal zu Gunsten der im Be sitze der bürgerlichen Ehre befindlichen Gefängnißsträf- linge ein Unterschied gemacht, was vielleicht doch wün- schenswerth sein dürfte. Nur in Betreff der Arbeits zeit statuirt der Entwurf eine Verschiedenheit zwischen Zuchthaus und Gefängniß insofern, als er dieselbe im ersteren Falle um eine Stunde verlängert sehen will. Durchaus zu billigen ist die im Entwürfe verfügte vollständige Trennung der weiblichen und männlichen Sträflinge und die Verweisung der jugendlichen De linquenten in besondere Anstalten, Maßregeln, die bei uns in Sachsen längst bestehen und höchst segensreiche Früchte getragen haben. Was endlich — um hier nur diesen Punkt noch zu berühren — die Gefängnißdisciplin anlangt, so hat der Entwurf davon abgesehen, die von hervorragenden Autoritäten auf dem Gebiete des Strafvollzugwesens warm empfohlene*) und auf den sächsischen Strafan stalten mit bestem Erfolge schon seit langer Zeit be stehende Eintheilung der Gefangenen in verschiedene DiSciplinarklassen vorzuschreiben. Man hat dreS den Hausordnungen überlassen zu dürfen geglaubt, welche von der durch die Landesregierungen bestimmten Auf sichtsbehörde sestzusetzen sind und unter Anderm auch darüber Bestimmung treffen können, ob gewissen Kate gorien von Gefangenen Vergünstigungen in Betreff der Beköstigung, der Kleidung, der Höh« de- ihnen gutzuschrei benden Arbeitsverdienstes und der Verwendung eines Thei - les des letzter» zu Genußmitteln gewährt werden sollen. Den Bestimmungen des Entwurfes über die Disciplinar- strafen kann man das Zeugniß nicht versagen, daß dre Verfasser desselben mit günstigem Erfolge bemüht ge wesen sind, den durch die Nothwendigleit strammer Zucht bedingten Ernst der Strafe mit der Rücksicht auf das leibliche und geistige Wohl des Verbrecher- zu verbinden. Dies gilt namentlich auch von dem oben bereits erwähnten Strafmittel der körperlichen Züchtigung, vor deren Anwendung, wo sie überhaupt nach dem oben Bemerkten zulässig ist, nicht nur der Arzt, sondern auch, wie dies in Sachsen schon jetzt üblich, die Beomlenconferenz gutachtlich zu hören ist. Während übrigens dieses Strafmittel nach den hier über in Bayern und Württemberg gemachten Erfch- rungen, wo dasselbe seit länger als 10 Jahren nicht mehr besteht — auch in der Strafanstalt Zw ckau ist die Prügeistrase seit Anfang der 60er Jahre nicht mehr zur Anwendung gekommen — zur Aufrechterhal tung der Gefängnißdisciplin kaum unbedingt erfor derlich erscheint, so wird es umgekehrt als Lriminal- strafe für gewisse DelictSfälle, wo von dem betreffen den Uebelthäter die Freiheitsstrafe als ein Strasübel kaum empfunden wird, von einer großen Zahl von *) Man vergleiche d Älinge, Besserung aus dem Wege der Jndividualijirung (Leipzig, ÄmdrosiuS Barth, 186?) und Vor schläge zum Strasvollzuggesetz (Leipzig, Otto Wigand, 1877). Verwaltung-- und Justizbeamten sehr entschieden ver mißt. Es dürfte sich daher vorkommenden Falle- zur Erwägung empfehlen, ob nicht auch in diesem Punkte eine Ämendirung des Strafgesetzbuchs einzutreten habe. Dre-den, 2. Februar. Aus Ostrumelien wird ein politischer Lonfiict gemeldet, welcher die dort herrschende feindselige Ge sinnung gegenüber der Pforte, sowie das unverkenn bare Bestreben der radicalen bulgarischen Partei zeigt, der Administration Ostrumeliens den gemischten und sozusagen internationalen Charakter iu nehmen, den Europa ihr verleihen wollte. Der Zwischenfall ent stand dadurch, daß General Strecker den Offizieren der ostrumelischen Miliz Mitte Januar verboten hatte, sich an der in Philippopel veranstalteten Feier zur Erinnerung an den Einzug der Russen zu belheiligen. Dessenungeachtet wohnte eine Anzahl russischer und bulgarischer Offiziere dieser Demonstration bei, und mehrere Militärs, die im Sultan ihren obersten Krieg-Herrn sehen müssen, haben sogar Reden gehalten, die von Haß gegen die Türkei durchweht waren und die in der Hoffnung ausklangen, daß „Großbulgarien auf den Trümmern deS ottomanischen Reiches erstehen werde". Said Pascha, der erste Minister des Sultan-, richtete nun unter dem 20. Januar ein längere» Tele gramm an den Generalgouverneur Ostrumeliens, Aleko Pascha, worin er das Verlangen des Souveräns in kategorischer Weise stellte, daß alle Betheiligten aus der Mitte der Miliz vor das Kriegsgericht gestellt und mit aller Strenge bestraft werden sollen. Der Kriegs minister Osman Pascha hatte gleichzeitig in gleichem Sinne an den General Strecker geschrieben. Der Milizcommandant war auch bereit, der aus Konstanti nopel an ihn ergangenen Weisung zu entsprechen, allein der Generalgouverneur verrieth nicht die geringste Neigung, die betreffenden Offiziere zur Rechenschaft zu ziehen. Er machte tausend Gründe geltend, welche ihm ein Einschreiten nicht nur nicht räthlich, sondern geradezu als sehr bedenklich erscheinen lassen. Der „Narodni Glaß", da- Organ der radicalen Bulgaren, veröffentlichte sogar den auS dem oben er wähnten Anlasse vom General Strecker ergangenen ge heimen Tagesbefehl und commentlrte denselben in einer für den Milizcommandanten sehr wenig verbindlichen Wesse. „ES war nicht nothwendig", sagte da- Blatt, „daß Raschid Pascha (der türkische Name Strecker'-) es uns bei so unbedeutendem Anlässe in Erinnerung brachte, daß wir die ergebenen Unterthanen de- Sul tans sind. Diese Demüthigung war uns bereit- durch die Diplomaten des Berliner CongresseS, durch die europäische Commission, welche das organische Statut ausgearbeitet hat, und endlich durch den General Vi talis Pascha bereitet worden, dem sie kein Glück ge bracht hat." Den Schluß deS Artikel- bildete ein auf Strecker gemünzter Ausfall gegen die tagtäglich sich mehrende Anzahl der deutschen Offiziere in der bulgarischen Miliz, während man die russischen, bulgarischen oder überhaupt slawischen Offiziere von den wichtigsten Posten in der Armee entferne. Infolge dieses Angriffes und einiger Kundgebungen innerhalb der Miliz richtete der General an Aleko Pascha ein lange- Schreiben, um ihm anzuzeigen, daß er unwider ruflich seine Demission geben werde, wenn der „Narodni Glaß" nicht eine strenge Rüge feiten der Regierung erhalte, und der Offizier, welcher der Redaction den Tagesbefehl zur Verfügung stellte, nicht au- den Reihen der Miliz gestrichen werde. Seither hat e» da- rus sische Generalkonsulat übernommen, die Sache gütlich beizulegen, und eS ist nach einem Schreiben, welche» der „Politischen Lorrespondenz" au- Philippopel vom 21. Januar zugeht, möglich, daß, nachdem sich auch Aleko Pascha in versöhnlicher Weise bemüht, Feuilleton. «edigtrl von Otto Bauet. K. Hoftheater. — Altstadt. — Sonnabend, den 31. Januar wurde Gounod'S Oper „Margarethe" gegeben mit Hrau Ehnn-Sand al» Gast in der Titelrolle. Mit durchdachter Auffassung, außerordent lich begabter und natürlicher Darstellung und künst lerisch geschickter, innig empfundener Gesang-au-führung sucht un» Frau Ehnn da» französirte Gretchen zu ver deutschen und bringt e» mit dem Goethe'schen herr lichen Frauenbilde voll Einfalt, bürgerlicher Einfachheit, Anmuth, tiefen Gemüth- und Leidenschaft — aber mit entschiedenem Vorwalten de» realistischen Element» — in möglichst nahe Verwandtschaft. In der bekannten ersten Replik im Faust sang sie die fast schwermüthige der Naivetät widerstrebende Phrase Gounod'S wie ge- demüihigt durch die Leichtfertigkeit deS vornehmen Herrn, mit einem Anhauch von Klage der Schutzlosen und doch geheimnißvoll angeregt. Den Glanzpunkt ihrer Leistung — abgesehen von schönen Momenten späterer Scenen — ergab der zweite Act in unmittel barer Einigung wahr und fein gefühlten Gesang»au«- dnrck« und Spiel». Der Vortrag der Arie am Schmuck kästchen voll kindlicher Freude über da» Geschmeide, ohne Hervortreten virtuoser Behandlung gab der Scene Natürlichkeit; vor Allem meisterhaft war die Wieder gabe der Liebe-fcenrn, im Werden und überwältigendem Erfassen der Liebe, und die endlich hervorbrechenden Naturlaute überquellenden innersten Gefühl» und be seligender Hingebung waren von tief ergreifender Wahr ¬ heit und Wirkung, was sich auch durch allgemeinsten Beifall und mehrmaligen Hervorruf sofort bekundete. In der Gesammtdurchsührung mdeß stand trotzdem daS Gretchen der Künstlerin gegen ihre Mignon an Vollendung und Eigenthümlichkeit etwas zurück. Aber wir haben durch die- Gastspiel in Frau Ehnn-Sand mit genußreicher Theilnahme ein für einen kleinen Rollenkrei» in Gesang und Spiel bedeutendes und künstlerisch durchgebildrteS dramatische- Talent kennen gelernt. Leider fehlt die Oper „Carmen", deren Titel rolle zu ihren schönsten Leistungen gehört, unserem Repertoire. In der übrigens bekannten Aufführung der „Mar garethe" sang sehr brav Hr. A. Erl den Faust, vor trefflich Hr. Sommer den Valentin und Frl. Sigler — deren reizende Stimme ich schon besonderer Beach tung der Regie empfahl — den Siebel. Hr. Seide- man — MephistofeleS — war heiser und seine Ge- sang»ieistung hatte daher vollen Anspruch auf Nach sicht. Aber seine Auffassung und Gestaltung der Rolle bedarf sehr der Aenderung Gounod'S Teufel ist sehr zahmer Natur. Die ihm so nöthlge Nachhilfe mit dämonischen Elementen — die einigen Trägern, z B. Kindermann in München vorzüglich gelang — kann nicht durch carikirende Zeichnung, sondern nur durch Toncolorit, Au»druck und geistig überlegene charakteri stische Haltung gegeben werden. C. Banck. K. Hoftheater. — Neustadt. — Am 1. Februar: „Der Bibliothekar". Schwank in 4 Acten von G. v. Moser. (Zum ersten Male.) Der Verfasser trat die» Mal mit einem Stücke hervor, da» von vornherein mit sachlich eatsprehen Gewissenhaftigkeit ein Schwank genannt wird, also nicht die Ansprüche macht, als ein Lustspiel betrachtet zu werden. Das ändert denn auch die nothwendlge Beurtheilung deS Gegenstände-, die selbst dadurch nicht zu einer rigorosen zu werden braucht, daß sich der routinirte Autor ohne peinliche Geschmackswahl der possenhaftesten Ausgelassenheit hmgegeben hat, welche die Gattung de» Schwankes nur irgend gewähren kann. Die» bezieht sich besonder- auf die psycholo gischen Motivirungen der Action und eben so sehr auch auf die Haltung der vorgesührten Persönlichkeiten, die hier und da nicht wenig von den gewaltsam diri- girten Figuren deS Kasperletheater- an sich hoben. Dennoch, ja vielleicht gerade deshalb, erfüllen sie meisten- ihren Zweck, der auf eine drastische Erheite rung durch Verwickelungen, durch SituationSschcrze, durch die derbe Komik de- CaricaturbildeS, durch bur leske Einfälle, Zeitbeziehungen und Verwendungen alter und neuer probat gefundener Coulisseneffccte abzielt DaS Stück, welches wohl seine Wurzel, wenn nicht seinen schon ziemlich ausgewachsenen Stammbaum in England hat, setzt am liebsten ein Sonn oder Fest- tagSpublicum voraus, und e» würde ihm wahrscheinl ch bei unS an kühler gestimmten Wochentagen nicht viel besser ergehen, wie dem Fisch bei zu wenig Wasser. Ein Sonntag war e» denn auch, der dieser Novi tät durch ein überaus volle» Hau-, von animirter Stimmung und mit dem Bedürfniß, sich zu amusiren, die freundliche Aufnahme erleichterte. E» wurde viel gelacht, auch von solchen Theaterfreunden, die selbst an die Posse gewisse strengere Anforderungen stellen Der Grund davon ist naheliegend und für do» Stück günstig. Dies rrgiebt sich nämlich al» ein durchau» harmloser Unterhaltungsstoff, in dessen zusammenge würfelte Composition nirgend ein prickelnde», jetzt leider so viel benutztes frivole- Element hineingemengt ist. Wer bereit dazu ist, amusirt sich hier trivial am Trivialen, aber wird durch nicht- Unsittliche- verletzt. Die Darstellung war von derselben Laune wie der Schwank selbst belebt, man spielte eben possen lustig, wie in andern Possen auch Frl. Diacono, die junge Anfängerin, zeigte auch hier in der Rolle der Editd, daß sie technische Fort schritte macht und neben dem ihr eigenen muntern Wesen die angenehme Fähigkeit besitzt, ein hübsche» junge-, unverdorben» Mädchen auS guter Familie glaubhaft und ohne schablonirttS Comödiantenthum in Neinen Nebenrollen vorsühren zu können. Fernere Stützen der Vorstellung waren besonder» Hr. Jaff» (Macdonald) Frau Wolff (Gouvernante) und die Herren Richrlsen, Büller und Erdmann (Lothair, Gibson der Schneider und Robert, die Titel rolle) Die beiden Letztgenannten wirkten vielleicht noch nie so au-giebig, wir in diesen sorgsam studirten Eari- caturpartien. O B. Industrie. In der Kommer der bayrischen Ab geordneten ist in der letzten Plenarsitzung «ne An gelegenheit zur Sprache gebracht worden, über die man i» ganz Deutschland, ja in ganz Europa schon zu lange geschwiegen hat. vr. Jörg verwie» auf die Lands huter im vorigen September tagende Generalversamai- lung deutscher Geschicht»- und Alterthum»forscher, bei welcher die archivalisch« Grction unter Anderm au»- ««»sprach: „E» ist Pflicht der Archivare, darauf auf-
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