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Dresdner Journal : 20.11.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-11-20
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-188411200
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18841120
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18841120
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1884
- Monat1884-11
- Tag1884-11-20
- Monat1884-11
- Jahr1884
- Titel
- Dresdner Journal : 20.11.1884
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WL72. Ldoouomearoprotor lM U»»^» ck»ar»«d«» L«>kv« ItWrliet»: .... 18 K»rk. 4 80 ?k. Lümow» Kammer«: 10 kf Lo—rluUd äs, äsutsckso ksick« tritt ko»t- uoä Ltompslruictil»^ Kinin losoroteopi-eliej ^ür äs» li»um siuvr ^«»^«tliouvo ?stitrsils L0 ?k. votsr „Lia^ve^uät" ät« 2«ilv 80 ?t. Lm 1»d«11eo- m»ä 2iLoru»»tr 80 ^uk»ell»b. Lroedoi««» c mit XoivLkms äsr 8oiu>- vvä ksiortt^o Xbevä, Klr äo« soljxooäs« Donnerstag, den 20. November. 1884. lu^orotououuaUm« »un^urtnr I^ipitg: /<>. Hranä^tettrr, OomiunütüuLr äs, I)rs»än«r öoura»I»; U»wdur, L«rNa Vt,o l.«ip»t^ >„«I Lr„I,ll rr»okt<>rt ». H ' >e ^n<//rr, >»rUo-Vi»o »«»darz- kriss-I-siniix ?r»»kturt ». II. Sivordoo: Iticä ä/.:«««,' N«rliu: /«ilxiiiäi'mäunk, 8r«m»a - 8r««>»u: T ÄnnArn s Äurrn« <>.'»: 4 /tubu^«),' kreollkart » U r L'. ^«eAsr'scliv liuclik^nälun^; vvrU»: t/. AkÄier; H»iliiov«r i O. §c/»ü«»ier, keri« S«rlM-rrim>lkart «- M »totlgerr: -4 t?0., 8«nvdur^: Ltein«' Verantwortliche Redaction: Oberredacteur Rudolf Günther in Dresden. Hvrausxedsrr Lüniel. krpsäition äe, l>rs,äosr lourv»!», Drv»-äsn. /.vino'n>tr»»»o dio So. Amtlicher Tlieil. Dre-den, 19. November. Se. Königliche Hoheit Prinz Wilhelm von Preußen ist gestern Abend 8 Uhr 38 Min. von Berlin hier eingetroffen und in der Königlichen Villa zu Strehlen abgetreten. tMtnmtlichcr Theil, liederlich«: Telegraphische Nachrichten. ZritungSschau. (Schwäbischer Mercur.) TageSgeslbichte. (Berlin. Stuttgart. Karlsruhe. Wien. Buda-Pest. Paris. Brüssel. Haag. Madrid. London. Stockholm. Belgrad. Bukarest. Rust« schuk. Konstantinopel.) Dresdner Nachrichten. Provinzialnachrichten. (Glauchau. Bautzen.) Unglücksfälle in der Provinz. Berauschtes. Statistik und LolkSwirtbschaft. Eingrsandte». Feuilleton. Lotteriegewinnlistr vom 18. November. Kirchenuachrichten. TageSkalender. Telegraphische WitterungSberichte. Inserate. Beilage. Börsennachrichten. Telegraphische Nachrichten. Brüssel, Dienstag, 18. November, AbendS. (W. L. B.) In der Repräsentantenkammer ent wickelte deute Krdre-Ordan die von ihm angekün- digte Interpellation über die allgemeine Politik der Regierung und wünschte zu wissen, ob das Eabinrt bei der Politik des früher« verharre. Im Lause der Debatte bestätigte Malou, daß die früheren Minister des Innern und der Justiz, Jacobs und Woeste, auf Wunsch des Königs zurückgetreten seien. — Der Ministerpräsident Beernaert erklärte in Beantwortung der Interpellation Frere-Orban's, die Regierung ^abe nicht nöthlg, Ausklärungen darüber zu geben, weshalb einige Minister auf ihren Posten verblieben, wahrend andere ihre Entlassung nahmen. Was das Programm der Regierung angehe, so wolle dieselbe die gouoernementale Action beschränken und der persönlichen Initiative einen größern Spielraum gewähren; hierin bestehe die wahre Freiheit. Beer- naert sprach sich sodann mit großer Anerkennung über das neue Schulgesetz aus und schloß mit dem Be merken, die Regierung glaube die Schulgesetzfrage in wahrhaft liberaler Weise gelöst zu haben. London, Dienstag, 18. November, AbendS. (W. T. B.) Das Oberhaus nahm in seiner heuti gen Sitzung nach halbstündiger Debatte d»e Wahl- reformbill in zweiter Lesung ohne besondere Ab stimmung an. Im Laufe der Debatte erklärte vrr MarquiS v. Salisbury, er könne dem Borschlage der Regierung in der WahlreformvoUagr erst definitiv zustimmen, wenn ein Meinungsaustausch über die Bill, betreffend dir Neueintheilung der Wahlbezirke, stattgehadt habe. Er werbe daher am Donnerstag beantragen, die Specialberathung der Reformbill auf 14 Tage zu vertagen. Alexandrien, Mittwoch, 19.November. (Tel. d. DreSdn Journ.) Nack einer Meldung von „Rruter'S Office" verlautet, der Bericht deS LordS Northdrook über die Lösung der ägyptischen Finanz- schwierigkeiten schlage vor, die Zinsen aller An leihen nicht herab,usetzen, dagegen die Amortisirung der unificiltett Schuld zu suSpendiren, um damit Rath zu schaffen. Lon der neuen Anleihe von 8 Millionen Pfb. Sterl., die England vorschießen soll und mit welcher in erster Lime d,e Entschädi- gungen für Alexandrien bezahlt und die von Roth- schilb und de« localen Banken gemachten Borschüffe zurückgezahlt werven sollen, wird 1 Million für die Bewässerungsanlagen in Unterägypten bestimmt. ES schlägt der Bericht ferner eine erhebliche Steuerherabsetzung für Oberägyptrn, eine geringere für Unterägypten vor, weiter eine dauernde Her stellung des Gleichgewichts im Budget durch die Minderung des Budgets für die Armee und die Polizei um etwa 350000 Pfd. Sterl., sodann die Uebernahme aller Kosten für das englische Occu- pationScorpS von England, endlich die Beseitigung des jährlichen Lrficits be, den Domänenlänbereien und den Dairaanleihen. Die Schulden der Do- manialvrrwaltung Daira und Sanieh solle» mit Hilfe England» zurückgezahlt, dir Verwaltung der Domänen Daira und Sauirh soll vereinigt werden. Dresden, 19. November. Der zum 27. d. nach Stuttgart einberufene Land tag des Königreichs Württemberg wird sich zunächst mit dem Berichte der Eommission der Zweiten Kam mer sür den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Gemeindeangehörigkeit und die Reform der Gemeindeordnung, beschäftigen. Die Commission anerkennt die Nothwendigkelt einer Reform des be stehenden Bürgerrechtsgesetzes und ist auch, abgesehen von einigen principlellen Abweichungen, mit den Grund zugen des EntwurseS im Allgemeinen einverstanden. Was die leitenden Grundsätze dieses eine größere Autonomie der Gemeinden anbahnenden Gesetzes an belangt, jo sind es folgende: das Streben, dem Bürger rechte wieder einen lebenskräftigen Inhalt zu ver schaffen; Beibehaltung des Bürgerrechtes als alt hergebrachtes persönliches Recht, aber Anknüpfung der Erwerbung des Bürgerrechtes an den Wohnsitz im Gegenjatze zum Bürgerrechtsgesetze vom 4. December 1883; Zwang für württembergische Staatsbürger, welche im Gemeindebezirke wohnen, das 2ö. Lebens jahr zurückgelegt und 3 Jahre Steuern bezahlt haben, das Bürgerrecht zu erwerben; AuSfchließung der Nlcht- bürger von gemeindebürgerlichen Wahl- und Wählbar keitsrechten; Erklärung der Pflicht, Gemeindedienste zu leisten, als eine Pflicht fämmtlicher Gemelndeeinwohner; Bestehenlassen althergebrachter Rechtszustär de bezüg lich der Gemeindenutzungen; Regelung der Ausweijung bestrafter Personen einerseits im Sinne einer Milde rung des bestehenden Rechtes durch die Verwandlung des Rechtsanspruches der Gemeinden auf Ausweisung in ein Antragsrecht, andererseits im Sinne der Verschärfung des bestehenden Rechtes durch Aus dehnung der AuSwelfungsbefugniß auf bestrafte Per sonen derjenigen Gemeinde, in welcher sie das Bürgerrecht haben. Im Schooße der Eommifston er hob sich nur ein Widerspruch gegen jedes Zwangsrecht bei emer BürgerrechtSerihcilung, und bezüglich der wegen Fruchtlosigkeit verschiedener Ungehorjamsstrasen erfolgten Aberkennung des gemeindebürgerlichen Wahl und Wählbarkeitsrechtes sprach sich die Commission für Zulässigkeit der Beschwerde aus. Was endlich die wichtige Frage der Zulässigkeit der Ausweisung be strafter Personen anbelangt, so will die Commission darüber erst nach Einberufung des Landtag» eine end- giltige Beschlußfassung herbeisühren. Die wichtigsten Anträge der Commission sind folgende: In Abs. 2 des Art. 1 ist, entgegen dem bestehenden Rechte, ausge sprochen, daß nicht blos zu Mitgliedern des Gemeinde- rathe» und BürgerauSfchusjeS, sondern auch zu Mit gliedern der für einzelne Geschäftszweige niedergesetzten Deputationen und Commissionen nur Gemeindebürger gewählt werden können. Nach der Ansicht der Com mission geht die Ausdehnung ans die Mitglieder der vom Gemeinderathe bestellten Deputationen und Com missionen zu weit; sie führt zu einer Einschränkung der Gemeindebehörden in der Anstellung ihrer Beam ten, welche sich m der Praxis als sehr unzweckmäßig erweisen würde. Man denke nur an technische Aemler, z. B. Bauschau, Fleijchfchau u. s. w., zu welchen es häufig unter den Bürgern an geeigneten Personen fehlt, ja die nicht immer in der Gemeinde sich finden. Die Commission beantragt hiernach: Abs. 2 so zu fassen: .Nur Gemeindebürger können zu Mitgliedern des Ge memderalheS und Bürgerausjchusjes gewählt werden." Nach Abs. 1 des Art. 10 wird durch die An stellung als Ortsvorsteher das Bürgerrecht in der be treffenden Gemeinde erworben, gegen die Bezahlung einer Gebühr von 2 M. Die Commission stellt den Antrag, Abs. 1 so zu fassen: .Durch die Anstellung als Ortsvorsteher wird das Bür gerrecht in der betreffenden Gemeinde gebührenfrei er worben." Art. 11 räumt den Gemeindecollegien das Recht der Verleihung des Ehrenbürgerrechtes an Männer, welche sich um die Gemeinde oder deren Angehörige besonders verdient gemacht haben, ein und setzt den Rechtsinhalt dieses EhrendürgerrechteS fest. Es herrschte Einstimmigkeit m der Commission darüber, daß die Ertheilung des Ehrenbürgerrechtes nicht beschränkt werden sollte auf Verdienste um die Gemeinde und ihre Angehörigen, sondern allgemein zugelassen werden sollte an Männer, welche sich nach Ansicht der Ge meindebehörde überhaupt verdient gemacht haben. Der Commissionsantrag geht deshalb auf Streichung der Worte: .um die Gemeinde oder deren Angehörige." Zu Art. 19 Abf. 2 beantragt die Commission fol gende Fassung: .Temienigen, welcher aus Grund gesetzlicher Verpflich tung ein Gemeindeamt belleidet, kann, auch wenn ihm ein gesetzlicher BeireiungsHrund nicht zur Seite steht, auf fein Ansuchen gleichwohl die Enthebung von diesem Amte durch den Gememderalh (anstatt Oberamt) ertheilt werden, sofern auch der Bürgerausjchuß aus dtingenden Gründen sür die Gewährung des Gesuches sich ausgesprochen hat." Das Capitel über die Gememdenutzungen (Art. 20 bis 40) bringt eine materielle Aenderuilg des bestehen den Rechtes insofern mit sich, als jede Vermehrung bereits bestehender Gemelndenutzliiigen nur gegen volle Vergütung des der Gemeindecasse entgehenden Ertrages künftig zulässig sein soll. Die Commission beantragt bezüglich dieser Bestimmungen folgende Einschaltungen: .Art. so» Wenn vermöge rechlsbegrundelen Herkom mens der Ertrag eines uutziaren Reche» cer Gemeinde bis her unter die Burger ober Einwohner der Gemeinde ver theilt oder die Ausübung eines solchen Rechtes den Bür gern oder Einwohnern überlassen worden ist, jo finden auf diese Nutzungen die Bestimmungen dieses Gesetzes über Ge meindenutzungen gleichmäßig Anwendung Im Falle der Ablösung einer solchen Berechtigung kann der Gemeinderaih mit Zustimmung des Bürgerausschusses die Nutzung der für das abgelöste Recht abgetretenen Grundstücke oder gezahlten Eapitalien den Bürgern zu gleichen Theilen ober nach Ber- yallNtß des Grunddeiitzes oder Btehslandes oder nach einem sonstigen, der seitherigen Nutzung entsprechenden Maßstabe gewähren. Im Ueerigen finden ganz oder theilweise auf diese Nutzungen gleichjalls die Bestimmungen diejeS Gesetzes über Gemeinbenutzungen Anwendung", und als Uebergangsbestimmung: FtuiUeton. Redigirt von Otto Banck. A. Hoftheater. — Neustadt. — Am 18. November trat am Ende der beiden Stücke „Er hat etwas ver gessen" von Berthold und „Die Sirene" von Mosen- thal die Solotänzerin Frl. Adler in einem ck« äsux serivux und m einer Mazurka Mit dem durch seine Tüchtigkeit bewahrten Hrn. Balletmeister Köller auf. Es zeigte dieses Debüt der jungen für unser Ballet engaglrten Tänzerin eine glückliche Wahl von Seiten unser» Theaters, da vor Allem der Gesichts punkt festzuhalten ist, neben der üblichen und noth wendigen Fertigkeit in der Technik eine angenehme und noch frische Erscheinung sür eine Kunst zu fordern, deren Leistungen bei uns wesentlich zum Schmucke der Oper bestimmt sind und dem Auge wohlgefällig sein müssen. Diesen Bedingungen widerspricht die freund lich ausgenommene Debütantin nicht. O. B. Bildliche Darstellung der Uviformirungöepochen der sächsischen Armee. Seit gestern, Dienstag dem 18. d. Mts., ist in der 2. Etage des Wachtgebaudes »wischen der östlichen und westlichen Caserne der Albertstadt, Grenadiercaserne, die 3. Serie der vom Herrn Obersten z. D. v. Wurmd in» Leben gerufenen Sammlung zur Ansicht de» Publi cum» ausgestellt. Dieselbe enthält, wie wir schon mehrfach zu erwähnen Gelegenheit hatten, Bildnisse sächsischer Regenten, Generale und Osfizlere, sowie Lr- inneruugSblätler an die sächsische Armee, ist daher eine eben so werthvolle, wie interessante Ergänzung und Vervollständigung der früher» Serie. Unter den Portraits der Mitglieder des fächsischen Regentenhaujes finden wir neben einer Anzahl ziemlich guter Kupfer stiche von fächsischen Fürsten früherer Jahrhunderte eine Reihe von Jnteresfe gewinnenden Zeichnungen des Hochsellgen Königs Friedrich August 1t, weiland des Prinzen Maximilian und der hochseligen Könige Anton und Johann, zumeist aus der Mappe des Majors Schneider und nach dem Leden gezeichnet. Ein Er- mnerungsblatt an jenes verhängnißvolle Unglück in Tirol, welches den Tod des Königs Friedrich August II. zu Brennbüchl am 9. August 1854 zu Folge hatte, fehlt ebenfalls nicht, sooann sind Bilder Sr. Majestät des Königs Albert als ganz junger Mann und dann al» Kronprinz vor Pans wi Jahre 1871 zu Pferde, ferner Ihrer königl. Hoheiten der Prinzen Friedrich August, Johann Georg und Max vorhanden, weiter eine große Anzahl von Kupferstichen, Aquarellen, Lithographien und Zeichnungen anderer fächsischer Prinzen, Generäle und sonstiger Befehlshaber der früher» Zeit angehörig. Vom März 1867 und aus dem Jahre 1873 sind photographische Gruppen bilder von der fächsischen Armee ausgestellt, die zum Theil bekannte und jetzt noch im Dienste befindliche höhere Offiziere aufwersen; originell find weiter meh rere portrastähnliche Bilder von Wachtmeistern, Unter offizieren und dergleichen aus früheren UniformirungS- epochen, an denen gleichzeitig interessante Studien über da» damalige Dienstreglernent gemacht werden lönnen. ES folgt nun eine Gruppe von Bildern, welche die Gefechte der königl. sächsischen Depot» unter dem Be fehle des Obersten v. Thielemann gegen das Corps des österreichischen Generals am Ende während des Feldzugs 1809 bei Dresden darstellen, sowie Erinne rungen an speciclle Begebenheiten des KriegSjahres 1809, ferner Kriegsbilder von 1806, 1812, 18 l3 und 1814, Paradebilder von 1821, Manöverbilder von 1816. Eine besondere Abtheilung bilden dann die Erinnerungen an die Revolution in Dresden 1849, wobei gleichzeitig mehrere zur Ansicht ausgestellte Kar tätschenkugeln und Eisenstücke nicht unerwähnt bleiben mögen, die am Morgen des 9. Mai 1849 in der Schloßstraße aufgesunden wurden. Der dänische Krieg 1849 und die Occupation in Holstein 1863 und 1864 sind ebenfalls durch mehrere Bilder vertreten, an welche sich dann schließlich die Kriegsbilder aus dem deutsch- französischen Kriege schließen, meist nach Bildern des bekannten Schlachtenmalers, Obersten v. Götz, photo- graplstrt. Eine photographische.Wiedergabe des Ge mäldes: Kurfürst Johann Georg lll. vor Wien ist hier eingeschaltet. Schließlich finden sich noch eine Reihe von Städteansichten, Abbildungen verschiedener Gräber von in Böhmen gefallenen sächsischen Offizieren, von Armeedenkmälern in Böhmen und Frankreich, sowie endlich sehr gut ausgeführte orientirenbe Aqua rellen von französischen Kriegsschauplätzen vor. ä. W. .Art. 40». Soweit in den Fällen des Art. so» bisher zur Theilnahme an Nutzungen der dort bezeichneten Art auch Einwohner ohne den Besitz de» Bürgerrechte» befugt waren, bleibt ihnen für ihre Person diese Besugniß." Art. 31 bezweckt die Wahrung der aus dem Bür- gerrechte abzuleitenden Ansprüche hinsichtlich des Ge nusses von Stiftungen oder de» Bezuges fonstiger nicht unter den Begriff der perfönlichen Gemeuldenutzungen fallenden Vermögensvortheile. Was im Königreiche Württemberg geschichtlich ent standen ist, weicht vielfach von anderen deutschen Län- dern ab; das hat die Versassungsurlunde von 1819 in dein vom Standpunkte der deutschen Geschichte sehr zu bezweifelnden Satze zujammengesaßt: „Die Ge meinden sind die Grundlage des StaatsvereinS" und daran die weitere Folgerung geknüpft: „Jeder Staatsbürger muß daher, sofern nicht gesetzlich eine Ausnahme besteht, emer Gemeinde als Bürger oder Beisitzer angehöien." Der jetzt vorliegende Entwurf macht die Gemeindewahl- und WählbarkeitS- rechte überhaupt von dem Besitze des Bürgerrechtes abhängig und nöthigt damit den in der Gemeinde wohnenden, daselbst nicht verbürgerten Staatsbürger, das Bürgerrecht zu erwerben, um daS ihm blS jetzt unbeanstandet zugestandene Wahlrecht auszuüben. Die Motive rechtfertigen diefe Verkürzung de» bestehenden Wahlrechtes mit der Absicht, das Gememdebürgerrecht wieder zu demjenigen Rechtsverhältnisse zu machen, aus welchem allein das Recht zur Theilnahme an der Selbstverwaltung der Gemeinde und die Pflicht zur Annahme der Gemeindeämter fließen. Es soll das Bürgerrecht wenigstens zum Theile wieder Das wer den, was eS nach den Bürgerrechtsgejetzen war, und der Grundsatz zur Geltung gebracht werden, daß die Gemeinde durch ihre Bürger verwaltet werde. „Es ist selbstverständlich", schreibt der „Schwäbische Mercur", „dag die Wiederherstellung des Gemeinde- bürgerrechtes als politisches Recht die Folge haben must, baß den Gemeindebürgern die Gemeindewahl- rechte zukommen. Aber eine andere Frage ist, ob es nothwendig oder zweckmäßig ist, zum Zwecke der Er langung des Wahlrechtes drrect ooer indirect Bevölle- rungsclassen zum Eintritt in das Gemeindebürgerrecht zu bestimmen, welche hierfür keine Neigung haben und welche hereinzuziehen die Gemeinde keinen Grund hat. Der Gemeindeverband hat jeme natürliche Grundlage in der Gemeinschaft des Zufammenwodnens und dem gemeinsamen Tragen der Gemeindelasten; das Ge« meindebürgerrecht aber als die engere Genoffenjchaft der nicht blos thalfäclstich, sondern mit voller freier Ent schließung zur dauernden Gemeinschaft Verbundenen, in dieser Freiheit des Zusammenarbeiten», feinen Hauptwerlh in der Idee dieser Gemeinsamkeit. So wenig e» da rum nolhwendig sein wird, den thatjächlich zur dauern den Gemeinschaft verbundenen Einwohnerclasjen ihre Wahlrechte zu entziehen oder zu fchmalern, ,o wenig scheint auch Grund vorzuliegen, dieses Element der Be völkerung unmittelbar, oder auch dadurch mittelbar zum Eintritte in die Bürgergemeinde zu nöthlgen, daß ihr Wahlrecht abhängig gemacht wird von der Er werbung de» Bürgerrechtes. Ist ihnen nur der Zu gang hierzu nicht durch unberechtigte Schranken ver wehrt, wre die» der Entwurf mit sich bringt, jo wird es ihre Sache sein, vb sie in den engern Verband der Bürgergemeinde emlreten wollen, oder nicht; für die Gemeinde aber bringen solche gezwungene Elemente keinen besondern Gewinn, wenn sie nur ,m Uebrigen gleich den Bürgern zur Tragung der Gemeinbelasten verpflichtet sind. Mögen die Stände diese Erwägungen beherzigen und das Zwangsbürgerrecht wie in der un mittelbaren, fv auch in dec mittelbaren Form beseiti gen l Die Genossenschaft der freien Bürgergemeinde neben den weiter Wahlberechtigten wird sich nur um so freier und richtiger gestalten und entwickeln." Freda. Novelle von E. Cameron. Aus dem Englischen von August Frenzel. (Fortsetzung.) Dem Policeman war es gelungen, Platz zu schaffen, um die Betheiligten nach der nächsten Poli zeistation zu sühren. Dadurch konnte ich weiter gehen und auch die Dame genauer sehen, um die es sich handelte. Etwas in der -arten, weinenden Gestalt kam mir bekannt vor. Gewiß hatte ich sie früher fchon gesehen. Plötzlich erhob sie ihr bleiches, betrübtes Gesicht. „Kutscher," sagte sie feierlich, „ich würde Sie be zahlen, wenn ich könnte, aber da ich das Gcld nicht habe, so üben Sie Mitleid und lassen Sw mich fort gehen. Die gute That wird Ihnen in der andern Welt vergolten werden. Ich bin sehr unglücklich und habe nun auch noch mein Geld verloren; — Alles — Alles!" fügte sie verzweifelt hinzu. Ihr tragischer Appell machte auf diesen echten Londoner Droschkenkutscher, der sich betrogen glaubte, aber nicht den mindesten Eindruck. Ich hatte sie jedoch erkannt — die blasse, kummervolle, dunkeläugige, kleine Dame, welche während des Gewitters bei un» in Slopperton Zuflucht gefucht und mir einen Ein blick in ihr gebrochenes Leben gewährt hatte — sie war eS. „Ich kenne diese Dame," wendete ich mich an den Polizisten. „Ich will den Kutscher bezahlen." Man machte mir Platz, der Policeman griff höf lich an seinen Hut und der Droschkenkutscher, der die
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