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Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 4.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891
- Sprache
- German
- Signatur
- I.788
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454406Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454406Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454406Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Teilweise fehlerhafte Paginierung: S. 211 nach 212 eingeheftet
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (20. Januar 1891)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefwechsel des Gehilfen-Verbandes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fragekasten. (Antworten)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeine Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 4.1891 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1891) 1
- AusgabeNr. 2 (20. Januar 1891) 8
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 8
- ArtikelPeter Hele, der Erfinder der Taschen-Uhren (Fortsetzung) 8
- ArtikelChronodeik 10
- ArtikelVermischtes 10
- ArtikelOffene Stellen. Stellengesuche 11
- ArtikelSonst und Jetzt 11
- ArtikelSprechsaal 12
- ArtikelDomizilwechsel 12
- ArtikelAufruf an die Uhrmacher-Gehilfen 13
- ArtikelVereinsnachrichten 13
- ArtikelBriefwechsel des Gehilfen-Verbandes 14
- ArtikelFragekasten. (Antworten) 14
- ArtikelFragekasten. Fragen 15
- ArtikelPatent-Nachrichten 15
- ArtikelAdresstafel der Vereinslokale und Vorsteher der Vereine des ... 15
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 3 (5. Februar 1891) 16
- AusgabeNr. 4 (20. Februar 1891) 24
- AusgabeNr. 5 (5. März 1891) 30
- AusgabeNr. 6 (20. März 1891) 36
- AusgabeNr. 7 (5. April 1891) 43
- AusgabeNr. 8 (20. April 1891) 50
- AusgabeNr. 9 (5. Mai 1891) 60
- AusgabeNr. 10 (16. Mai 1891) 69
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1891) 76
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1891) 86
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1891) 95
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1891) 103
- AusgabeNr. 15 (1. August 1891) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 121
- AusgabeNr. 17(1. September 1891) 131
- AusgabeNr. 18 (15. September 1891) 141
- AusgabeNr. 19 (1. October 1891) 155
- AusgabeNr. 20 (15. October 1891) 167
- AusgabeNr. 21 (1. November 1891) 175
- AusgabeNr. 22 (15. November 1891) 187
- AusgabeNr. 23 (1. December 1891) 196
- AusgabeNr. 24 (15. December 1891) 205
- BandBand 4.1891 -
- Titel
- Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. 2. Allgemeine Uhrmacher-Zeitung. 14. Briefwechsel des Gehilfen-Verbandes. Köln. Wir erhielten aus Köln ein Schreiben fol genden Inhalts: Der Kölner Uhrmacher-Gehilfen-Verein erlaubt sich dem Verbände folgenden Antrag zu unterbreiten mit der Bitte, denselben baldmöglichst im Verbände zu bespre chen und zur Ausführung zu bringen. Antrag: Jeder dem Verbände angehörende. College ist verpflichtet, freie oder frei werdende Stellen dem Central-Vorstand des Verbandes unver züglich anzuzeigen. Jeder stellensuchende College wird in eigenem Interesse dringend ersucht, sich vor her bei dem betreffenden Verein, über den Platz, den er zu besetzen gewillt ist, Aus kunft zu erbitten. Die Vereine sind verpflichtet, über jede Anfrage umgehend möglichst ausführliche und unparteiische Auskunft zu ertheilen. Zweck ist: Jedem nach Möglichkeit die seinen Fähigkeiten und Ansprüchen zusagende Stelle zu sichern und zweckloses Reisen und Umherirren zu' vermeiden. Die Vereine haben dem Vorstande des Verbandes eine Liste einzureichen, in welcher die in ihrem Bezirke befindlichen anerkannt guten und soliden Firmen ver zeichnet sind, so dass besondere Auskunft nur über zweifelhafte Firmen zu erfolgen braucht. I. A.: M. Powitz, 1. Schriftführer. Wir bringen gern diesen Antrag zur öffentlichen Kenntniss, weil die Reorganisation unserer Stellenver mittelung dringend notliwendig ist. Unsere Stellenver mittelung, welche nach bestehenden Mustern eingerichtet wurde, ist ganz werthlos; sie bietet weder den Meistern noch den Gehilfen den erwünschten Erfolg und ist nichts mehr, als wie auch die Stellennachweise anderer Organe., Wir aber wollen dieses nicht länger mit anselien und kurz entschlossen die bisherige Art der Stellenvermittelung an den Nagel hängen. Es gilt hier etwas zu schaffen, was Hand und Fuss hat und von durchschlagender Wirkung ist. Wir wer den hierbei zum ersten Male Gelegenheit bekommen, die Standhaftigkeit und collegialisches Zusammenwirken aller Genossen auf eine harte Probe zu stellen, denn die von uns einzusclilagendeu Wege müssen von Jeder mann strikte befolgt werden, auch selbst dann, wenn Mancher nicht sogleich eine Besserung daraus ersehen könnte. Wir legen auf eine gute und zweckdienliche Stellen vermittelung den höchsten Werth, denn wir haben hier an der Centrale des Verbandes die beste Gelegenheit gehabt, zu sehen, wie manche unnütze Ausgabe sich der Gehilfe, wie auch Prinzipal macht, ohne zum Ziele zu kommen. In der bevorstehenden Vorstandssitzung wird die Stellenvermittelungs -Vorlage zur eingehenden Bespre chung und Beschlussfassung gelangen und werden die Vereine dann über das Resultat baldigst unterrichtet werden. Augsburg. Ein Verbandscollege ersucht uns, mög lichst darauf einwirken zu wollen, dass diejenigen Ver eine, die ihre Vereinigung einen besonderen Namen geben wollen, doch nicht hierzu die Benennungen ein zelner Uhrtheile wählen möchten. Er halte es' für schöner und richtiger, wenn dazu die Namen berühmter Meister benutzt würden und bittet uns, einige derselben anzuführen. Wir kommen diesem Wunsche gern nach und geben nachstehend die Namen einiger berühmter Meister, die sich um unsere Kunst hervorragend ver dient gemacht haben, an: Christian Huggliens, geb. 14. April 1629, -j- 1695. George Graham, geb. 1674, f 1751. Julien Le Roi, geb. 8. August 1686, -f 1759. Johann Harrison, geb. 1693, f 24. März 1776. Thomas Mudge, geb. 1715, -j- 25. Januar 1794. Ferd. Berthoud, geb. 19. März 1727, -J- 20. Juni 1807. Louis Breguet, geb. 10. Januar 1747, f 17. Sept. 1823. * * * Leipzig. Der College Herr Paul König, Prome nadenstrasse 7, meldet sich zum Eintritt in den Ver band an. Laut Verbandsstatut haben sich die Collegen zunächst bei dem Verein des betreffenden Platzes zu melden, sofern sie in den Verband eintreten wollen; wir ersuchen daher den Collegen König, seine Meldung dem Leipziger Uhrmacher-Gehilfen-Verein zu unterbrei ten, derselbe wird bereitwilligst seinem Wunsche ent sprechen. * * * Quittungsniarken. Zu unserem grössten Bedauern sind fast in jedem Quartal Klagen geführt worden, über die Unregelmässigkeit der Einsendung der Quittungs marken, sobald ein Betrag gezahlt worden ist. Beson ders hat schon wiederholt der Verein Magdeburg hier über Klage geführt, auch haben in den letzten 8 Tagen noch vier weitere Vereine Marken reklamirt, die wir bereits s. Z. eingesandt haben. Wir senden dieselben ,.unter Drucksache‘‘ offen im Couvert; wir können nichts anderes annehmen, als dass die Sendungen auf der Post zwischen grössere Drucksachensendungen gerathen und verschleppt werden. Dem Verband entsteht durch die fortdauernden Reklamationen viel Mühe und Unkosten und um diese unliebsamen Vorkommnisse zu beseitigen, sehen wir uns veranlasst, sobald der Vorrath an Mar ken erschöpft ist, keine neuen Marken mehr anfertigen zu lassen. Die eingesandten Beträge werden dann durch unser Organ unter einer dafür bestimmten Rubrik qüittirt werden. Es ist dies der einfachste und sicherste “Weg; dem Verband werden jegliche Unkosten gespart, die Kassenangelegenheit findet eine prompte Erledigung und der Geschäftsgang erhält dadurch eine nicht unbe deutende Erleichterung. Fragekasten. (Antworten.) Antwort auf Frage 33. Der Gehülfe kann kündigen und ge kündigt werden, an jedem beliebigen Tage und ohne Rücksicht auf den Tag. an welchem das Salair gezahlt wird. Es ist das eine vielfach verbreitete, aber irrige Ansicht, dass die Aufkündigungen nur an den Lohntagen erfolgen könne. § 122 der Gewerbeordnung sagt darüber: Das Arbeitsverhältniss zwischen Gesellen oder Ge- liülfen und ihren Arbeitgebern kann, wenn nicht ein Anderes verab redet ist, durch eine jedem Theile freistehende, vierzehn Tage vor her erklärte Aufkündigung gelöst werden. Mehrfach ist uns schon die Anfrage zagegangen, welche Vor fälle einem Gehülfen zur sofortigen Niederlegung der Arbeit be rechtigen ? Zur Aufklärung lassen wir dieserlialb den Wortlaut des § 124 folgen : Vor Ablauf der vertragsmässigen Zeit und ohne Aufkündigung können Gesellen und Gehülfen die Arbeit verlassen : 1. Wenn sie zur Fortsetzung der Arbeit unfähig werden; 2. wenn der Arbeitgeber oder seine Vertreter sich Thätlichkeiten oder grobe .Beleidigungen gegen die Arbeiter oder gegen ihre Familienangehörigen zu Schulden kommen lassen; 3. wenn der Arbeitgeber oder seine Vertreter oder Familienan gehörige derselben die Arbeiter oder deren Familienangehörige zu Handlungen verleiten oder mit den Familienangehörigen der Arbeiter Handlungen begehen, welche wider die Gesetze oder die guten Sitten laufen ; 4. wenn bei Fortsetzung der Arbeit das Leben oder die Gesund heit .der Arbeiter einer erweislichen Gefahr ausgesetzt sein würde, welche bei Eingehung des Arbeitsvertrages nicht zu erkennen war; 5. wenn der Arbeitgeber den Arbeitern den schuldigen Lohn nicht in der bedungenen Weise auszahlt, bei Stücklohn nicht für ihre ausreichende Beschäftigung sorgt, oder wenn er sich wider rechtlicher Uebervortheilungen gegen sie schuldig macht. Zu den unter No. 2 u. 3 gedachten Fällen ist der Austritt aus der Arbeit nicht mehr zulässig, wenn die zu Grunde liegenden Thatsachen dem Arbeiter länger als eine Woche bekannt sind.
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