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Sächsische Dorfzeitung : 10.08.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-08-10
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-189908102
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18990810
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18990810
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1899
- Monat1899-08
- Tag1899-08-10
- Monat1899-08
- Jahr1899
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 10.08.1899
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älhsische MchtitunS 61. Sahrgang Donnerstag, dm 10. August 1899 Inserate werden bi- Montag, Mittwoch u. Freitag Mittag angenommen und kosten: diel spalt. Zeile 15 Pf. Unter Eingesandt: 30 Pf. Liu unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann. Amtsblatt für die kgl. Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden-Neusta , für die Ortschaften des kgl. Amtsgerichts Dresden, sowie für die kgl. Forstrentämter Dresden, Tharandt und Moritzburg. Verantwortlicher Redakteur und Verleger Herrmann süsser in Dresden. - bei btldcn Hch genügt die Eintragung in das W ^ F-äu i-h°n rar ihrer V-ih-i'°lbung da- G.we-de, M, da» G-schiit an und lur sich her Emgehung der Ehe -l- -ing-brach"« Gul in di- Verwaltung und ainonieüuna de» Ehemänner, so daß zur Vermeidung NrÄLungen .rn- Han°.^ °d-. G-°..b.!r°u -in«>n Ebevertrag schließen muß, um sich du» Ge- Ust als Vo b halt-gut zu sichern. Ucberläßt der Nmann der Ehefrau zur Einrichtung de- GesäES Sachen au- dem Eingebrachten, so behaltcn diese dessen Natur die Ehefrau wird aber, wie m den Motiven Ar°°rg°h°b°n ist, zur Verfügung über die Sachm zum Zwecke des Geschäftsbetriebes ermächtigt, die Sachen beiden durch solche Verfügungen aus dem Eingebrachten au und Erlös aus den Umsatzgeschästen wird VorbehaltSgut. Der Ehemann kann jedoch später Ersatz für die überlassenen Gegenstände verlangen. Vicekönig der Karolinen war vor Jahren bereits ein Deutscher. Diese angesichts der nabe bevorstehenden Besitzergreifung über die Sudseeinsel, gruppe durch das Deutsche Reich gewiß interessante und wahrscheinlich kaum bekannte Mittheilung kommt aus Kiel Dieser Vickkönig war der Kapitän TetenS, ein Sohn des JustizratHS Teten- in dem holsteinsch.n Städtchen Wilster. Tetens fuhr mit englischen Schiffen und betrieb einen schwunghaften Handel mit Schnecken, diesen Leckerbissen der Chinesen. Nachdem er eine Ladung" Schnecken von den Karolinen nach China eingeführt hatte, begab er sich nach den Inseln zurück und heirathete die Tochter deS „König-" der Karolinen. Tetens machte mehrere Kriege der Eingeborenen als Häuptling mit und kaufte später eine Insel von seinem königlichen Schwiegervater. Dort erbaute er sich ein Haus. 1864 führte er ein Schiff nach Amsterdam und besuchte damals seine Heimath, kehrte aber wieder in sein „Königreich" zurück. So wird nach einer Mil- theilung der „Elmshorner Nachrichten" aus dem März 1865 berichtet. Angeblich soll damals TetenS tue preußische Regierung darauf aufmerksam gemacht haben, daß die Karolinen herrenlos seien. Diese Angabe ist wenig glaubhaft, denn eist 20 Jahre später entschloß sich die Reichsregierung, die Besitzergreifung der Karo linen ins Werk zu setzen. Es war am 25. August 1885, als der Kommandant des später untergegangenen Kanonenboots „Iltis", Kapitänleutnant Hosmeier, auf der Herrnheimschen Faktorei in Aap die deutsche Flagge hißte und das deutsche Protektorat über die Karolinen proklamirte. Daß das Kanonenboot „Albatroß" infolge des päpstlichen Schiedsspruches die Flaggenhiffung nach Jnserateu- Annahmestellen: Invalidendank, Haasenstein L Bögler, Rudolf Mosse, G. L. Daube L Co. in Dresden, Leipzig, Frankfurl a/M., G. Kohl, Kesselsdorf, Hugo Müchler, Kotzschenbroda u. s. w. und unverschuldeten Unfällen überflüssig werden, man hätte auf einem anderen Wege das erstrebte Ziel schon erreicht. Jedenfalls ist nur zu wünschen, daß da- Reich-versicherung-amt an diesem einmal eingenommenen Standpunkte nun auch festhält. Der Arbeiter, der die Wohlthaten der Unfallversicherung, für die er keinen Pfennig beisteuert, genießt, hat doch mindestens die Verpflichtung, aus die Gefahren deS Betriebes zu achten und die gegebenen Unfallverhütung-Vorschriften zu be- folgen. Thut er die- nicht, so geht er der Wohlthaten der Versicherung durch eigene Schuld verlustig. Es ist das ein ganz korrekter Standpunkt und eS ist nur zu wünschen, daß recht weite Arbeiterkrcise von dieser Rechtsprechung deS Reichs-Versicherungsamtes Kenntniß erhalten. Dadurch wird den sich mehrenden selbst verschuldeten Unfällen besser vorgebeugt werden, als durch noch so eingehende Vorschriften und noch so gute Betriebseinrichtungen, die andererseits selbstverständlich nicht überflüssig werden. lieber den Begriff „Handelsfrau" im neuen Handelsgesetz wird folgende Betrachtung aufgestellt: Diesen Begriff deS jetzigen Handelsgesetzbuchs kennt das neue Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897, da mit dem 1. Januar 1900 in Kraft tritt, nicht. Die betreffenden älteren Vorschriften sind durch bas B -G.-B. entbehrlich geworden. An sich gilt Alles, was in dem neuen Handelsgesetzbuch über Kaufleute bestimmt ist, auch für Frauen, die ein Handelsgewerbe nach §8 1, 2 deS neuen Handelsgesetzbuchs betreiben. Nach dem B -G -B. ist zum Betriebe eines selbstständigen Erwerbs- geschäftS, also auch eines HandelSgewerbes, seitens einer Ehesrau die Einwilligung deS ManneS an sich nicht nölhig; sie hat nur insofern Bedeutung, als in Ermangelung dieser Einwilligung die Handelsfrau nur mit ihrem VorbehaltSgut den GeschLftsglüubigern ver haftet wird, wogegen sich diese an daS der Verwaltung und Nutznießung des Mannes unterliegende eingebrachte Gut der Frau nicht halten können. Hat der Ehemann seine Zustimmung gegeben, so find die Rechtsgeschäfte der Frau auch dem Manne gegenüber verbindlich und dieser muß sich die Inanspruchnahme de- Eingebrachten gefallen lassen. Der Einwilligung des Ehemanns in den Geschäftsbetrieb der Frau steht es gleich, wenn sie mit Wissen und ohne Einspruch des Mannes daS Handelsgewerbe betreibt. Dritten gegenüber ist ein Einspruch des Ehemanns und der Widerruf seiner Ein willigung nur wirksam, wenn die Willensakte in dem Güterregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen oder den Dritten bekannt geworden find. Zuständig ist das Amtsgericht, in deffen Bezirk der Ehemann seinen Wohnsitz hat und falls sich die Handelsniederlassung der Ehefrau an einem anderen Orte befindet, außerdem -Ard. v. Redaktion Dresden-Neuftavt kl. Meißner Gasse 4. Die Zeitung erscheint Dienstag, Lannerstag und eonnaben- früh. MonnementS- Preis: »terieijährt. M. 1,50. Zu beziehen durch die kaiserlichen Post- «lstalien und durch unsere Boren. Lei sreier Lieferung ins Haus erhebt die Poi! noch eine Ge bühr von 25 Pf. Politische Weltschau. Deutsches Reich. Bei einer Besprechung jetzt durch verschiedene Blätter verbreiteter angeblicher «euße- nmgen deS Reichskanzlers Fürsten Hohenlohe über Reichstagsdiäten, die übrigens von vielen Seiten auf eine weit zurückgelegene Zeit zurückgeführt wird, erinnern einzelne Kreise daran, daß vor einiger Zeit mitgetheilt worden sei, in Regierungskreisen würde ernstlich erwogen, ob cs sich nicht empfehle, Tagegelder für die anwesenden ReichLtagSabgeordneten, also sog. Präsenzgelder, einzuführen. Die Frage sei zwar noch nicht au- dem Stadium der Erörterung herausgekommen, werde aber jedenfalls demnächst diese- Stadium ver lassen. VielerseitS hält man die Einführung von Tage geldern oder Präsenzgeldern für unbedingt erforderlich im Interesse deS Mittelstandes und seiner zweckmäßigen Vertretung im Reichstage. Ob's wohl was helfen wird! An die Gefahr, daß nach Einführung solcher Tagegelder für manche Streber das Reichstagsmandat noch mehr ein bloßes Geschäft werden könne, als jetzt schon, scheint niemand zu denken. Den Werth und die ? Würde deS Reichstages heben die Tagegelber sicher- ! lich nicht! Auf die Notwendigkeit, durch gesetzliche Be- ! siimmungen dem vielfach festgestellten Leichtsinne der Arbeiter gegenüber Betriebsgefahren und der ! Außerachtlassung der UnfallverhütungSvor- > schriften zu steuern, wurde schon bei der erstmaligen Revision der Unfallversicherung aufmerksam gemacht, linier anderen Vorschlägen wurde auch eine verschiedene Bemessung der Renten, je nachdem unverschuldete oder verschuldete Unfälle in Frage kämen, zu diesem Zwecke angerathen. In den vor zwei Jahren dem Reichstage vorgelegten, allerdings nicht erledigten Unfallversiche rung-Novellen befand sich eine hierauf bezügliche Neue rung nicht, indessen scheint auf anderem Wege dem zu ^klagenden Mißstände Abhilfe gebracht zu werden. In dem neuesten Berichte der rheinisch. westfälischen Hütten- und WalzwerkS-BerufSgenossenschaft wird betont, Lie die Berufsgenossenschaften in der Durchführung der Unfallverhütung-Vorschriften eine recht wirksame Unter- Nutzung dadurch erhalten hätten, daß das Reichs- LerficherungSamt Rentenansprüche abgelehnt habe, sobald sich der Verletzte durch sein Verhalten und durch Nichtbeachtung der Unfallverhütung-Vorschriften „außer halb de- Betriebe-" gesetzt oder sich in eine „selbst- geschaffene Gefahr" begeben habe. Wird diese Recht, syrechung des Reichs-VerficherungSamteS eine regel mäßige, so würde eine gesetzliche Aenderung zur Herbei. ! sührung einer Unterscheidung zwischen verschuldeten ! Ilcuilteton. Die Sünden der Väter. Roman von Osterloh. (Nachdruck verboten.) (17. Fortsetzung.) „Sehr anspruchsvoll meine kleine Schwester. An Arn Stelle als Bräutigam würde ich mir da- nicht dütrn lassen. Denn eS geht ihr doch gut, der Else?" .Wie ich höre, ja. Der Arzt sei mit dem Be. ßodm zufrieden, erzählte mir Martha. Gestern ist Frau Ziel zum ersten Male aufgestanden." Este war krank gewesen. Eie hatte zum tiefsten Leidwesen ihre- ManneS um mehrere Monate zu früh eiu todteS Kind geboren. Jetzt war alle Gefahr für Ke vorüber; nur der Schonung und der Ruhe bedurfte sie noch. Und die genoß sie im vollsten Maaße. Wie eine Prinzessin lag sie auf dem Sopha, daS weiße Bärenfell über die Füße gebreitet, ein elegante- Häub- ihm auf dem zierlich frisirtev Haar; eine Fülle der Hövsten Blumen in Töpfen, Vasen und Körben um sie herum und Gatte, Mutter und Schwester wett- nserten, jeden ihrer Wünsche zu erfüllen. Martha, von häuslichen und bräutlichen Pflichten in Anspruch genommen, fand eigentlich, daß ihre Gegenwart hier ^nsiüssig sei; allein ElSchen sah gern viel Menschen sich, ein Vergnügen, da- sie sich sonst durch ihre ^Sgäage zu bereiten verstand und da- ihr jetzt sehr Klk. Und man wußte LlSchen allen Willen thun, o« durfte LlSchen nicht aufregen. 18. In dem Ziel'schen Salon wartete ein Herr. Lc batte dem Schreiber seine Karte gegeben und nach dem Rechtsanwalt gefragt. — Der sei augenblicklich be schäftigt. Ob sich der Herr nicht rin paar Minuten gedulden wolle? Lr werde ihn sobald als möglich melden. Darüber war jetzt bald eine Viertelstunde ver gangen. Ter junge Mann durchmaaß mit ungeduldigen Schritten da- Zimmer. Die zeitige Dämmerung ver dichtete sich mehr und mehr. LS war fast dunkel um ihn herum. Schlossen koch die schweren Portieren, da- modische Uebereinander mehrfacher cremefarbener Vorhänge selbst in den längsten Sommerlagen da- Helle Licht au- und ließen den Raum in ein mystische- Dunkel gehüllt erscheinen und nun gar heute bei dem braungrauen Zwielichte eine- nebligen Novembernach- mittagS Der Wartende trat an- Fenster, entfernte da- gelbliche Spitzengewebe und blickte herab auf da- be wegte Straßenbild. Heute war er dieselben Wege gegangen, wie vor Jahren, aber Niemand hatte den Hut vor ihm abgenommen oder ihm freundlich zuge. Nickt, wie ehedem. Lr lehnte den Kopf nachdenklich gegen die Fenster scheibe. Im Hause gegenüber waren die Gasflammen angezündet worden und ein Heller Lichtschein fiel ge rade auf da- Gesicht de- jungen Manne-: ein Nord, ländergestcht, gebräunt unter dem Einflüsse eine- südlichen Klima«; da- Blondhaar nochgedunkelt, nur der kurzverschnittene, etwa- stachelige Bart von hellerer Färbung und die Augen blau und hellleuchtend, den energischen Ausdruck der festen Züge freundlich wüdernd. Plötzlich wurde die Mittelthür hastig geöffnet. Ja der Erwartung, den Rechtsanwalt eintreten zu sehen, verließ der junge Mann die Fensternische und schritt rasch der Mitte deS Zimmer- zu. Er war nicht wenig erstaunt, sich unvermuthet einer Dame gegenüber zu finden. Auch diese war leicht überrascht durch die all dem Dunkel auftauchende Gestalt. „Entschuldigen Sie", sagte sie flüchtig. „Ich wußte nicht, daß Jemand hier wartete." Und schon war sie an ihm vorüber geeilt. Im selben Augenblick trat der Schreiber in- Zimmer, in der Hand eine Lampe, die er auf den Mitteltisch stellte. Er mochte sich de- Wartenden erinnert haben und brachte ihm nun Licht, indem er zugleich ankündigte, der Herr Rechtsanwalt werde sehr bald ei scheinen. „Gut, gut." Beim Klange dieser Stimme wandte sich die Dame unwillkürlich noch einmal um. Die Lampe be- leuchtete em schöngeformte- dunkle- Mädchenantlitz und: „Fräulem Andree!" rief mit freudiger Betonung der lange Mann. Martha stutzte. Sie war ihrer Sache noch nicht ganz sicher und doch begann ihr Herz mächtig zu Diese schönen blauen Augen — sie hatte sie "AI, v^kssen und die weiche volle Stimme — be rührte sie nicht eine Saite, die lange nicht mehr ge- die nun wieder anfing zu vidriren und Et- Warum regte sie da- Wieder- immer? "" ^mem, mit dem sie fertig war für
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