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Erzgebirgischer Volksfreund : 07.06.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-06-07
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-187306076
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18730607
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18730607
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1873
- Monat1873-06
- Tag1873-06-07
- Monat1873-06
- Jahr1873
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 07.06.1873
- Autor
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(6244) 75-76) Hßr. (6204) Kretzschmar. von Götz. (6206—7) Oeser. (3581—83) Mllr. (6137-38) xiMetend verk« Juni 187S. certe ein ebltvon e an erg. ndenden fentliche aillons« S, und ind Ge- Hen i—12) Frau n Zeug- iebe zu ung so- ie Exp. cllen 31—2> Ulkau Oberstärke, Unterstärke, L eeberg derMit- Gesang- für du den 8. ahn. Die in neuerer Zeit wiederholt vorgekommenen Waldbrände geben Veranlassung, das Publikum andurch wiederholt vor unvorsichtigem und unbefugtem Gehren mit Feuer in den Waldungen und auf den angrenzenden Wegen und Flächen ernstlich zu verwarnen und auf die einschlagenven Bestimmungen de» Strafgesetzbuches wodurch das unbefugte Anzünden von Feuer in Wäldern oder Haiden mit Geldstrafe bis zu zwanzig Thalern oder mit Haft bis zu vierzehn Lagen du aus Fahrlässigkeit herbeigesührte Jnbrandsteckuvg eines Waldes aber mit Geldstrafe bi- zu dreihundert Thalern oder mit Gefängmß bis zu emem Jahre bedroht ist sowie auf die noch immer in Kraft bestehende Vorschrift in Cap. 3 8 20 der Dorffeuerordnung vom 18. Februar 1775 hinzuweisen, wonach beim Ausbruche eines Waldbrandes die Bewohner der nächsten Ortschaften verbunden sind, sofort und ohne Aufgebot mit Aerten, Hacken oder Schaufeln nach der Brandstelle zu eilen und nach Anleitung der Forstbeamten durch Fällung von Bäumen, Ziehung von Gräben und auf jede sonst zweckmäßige Weise zur Beschrän kung des Feuers behülflich zu sein, bei Versäumung oder Verweigerung dieser Pflicht aber Geldbuße bis zu fünfzig Thalern oder vrrhältmßmäßige Haststrafe zu gewärtigen haben. Die Königliche Oberforstmeisterei zu Schwarzenberg und das Königliche Gerichtsamt zu Grünhain, « am 3. Juni 1873. Königliches Gerichtsamt daselbst. Dressler. Königliches Gerichtsamt daselbst. Stoß. Die Gemeindevorstände im hiesigen Verwaltungsbezirk wcrdm hierdurch noch besonders darauf hingcwiesen, daß in Gemäßheit der Vorschrift in 8 24 deS Gesetzes vom 3. December 1868, die Wahlen für den Landtag betr. und in 8 11 der dazu gehörigen Ausführungsverordnung die LandtagSwahllisten im Laufe dieses Monats emer Revision zu unterwerfen sind und daß auf die vorzunehmende Revision der Listen, auf das jedem Betheiligten zustehende Recht der Einsichtnahme derselben und darauf, etwaige Einsprüche gegen deren Inhalt rechtzeitig anzubringen, öffentlich aufmerksam zu machen ist. Grünhain, den 3. Juni 1873. DaS Königliche Gerichtsamt daselbst. — Kretzschmar. In Gemäßheit deS 8 24 des Gesetzes vom 3. December 1868, die Wahlen für den Landtag betr., werden auch im laufenden Monat die die LandtagS- »ahl betreffenden Listen einer Revision unterworfen werden. Jedem Betheiligten steht das Recht zu, von der Wahlliste Einsicht zu nehmen und find etwaige Einsprüche gegen letztere bis zum Ende deS 7. Tage» nach dem Abdrucke deS WahlauSschreibenS in der Leipziger Zeitung anzubringen, widrigenfalls dieselbm keine Berücksichtigung finden können. ES wird Solches gemäß § 11 der Ausführungsverordnung vom 4. December 1868 hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Schwarzenberg, den 4. Juni 1873. In der Zeit vom 23. d. M. Abends bis zum Morgen des 24. d. M. sind an dem von Lößnitz nach Lenkersdorf führenden Wege 29 Straßenbäumchen 23 Kirsch - und 6 Vogelbeerbäumchen — dem Vermuthen nach von einem Knaben abgehackt worden. ES wird Jedermann gebeten, alle Verdachtsmomente ungesäumt beim unterzeichneten Gerichtsamte anzuzetgen. Lößnitz, am 30. Mai 1873. Fürstlich Schönburg'sches Genchtsamt daselbst. Martini. Auf das zu dem Nachlass« deS Schneider Carl Gottlob Grimm in Elterlein gehörige, ortsgerichtlich auf 850 Thlr. —- — - gewürderte HauSgrund- stück Fol. 67 des Gmnd- und Hypothekenbuchs und Nr. 66 deö BrandcatasterS für Elterl:?,, ist hier die Summe der ortSgerichtlichen Taxe, also 850 Thlr. — - —Kaufgeld geboten worden. Um jedoch wegen der betheiligten Unmündigen wo möglich einen höheren Kaufpreis zu erlangen, wird das gedachte Grundstück andurch noch öffentlich mit der an Kauflustige gerichteten Aufforderung zum Verkauf auSgeboten, etwaige höhere Gebote, als das oben erwähnte, am I. Juli L8S» bis Mittags LS Uhr bei unterzeichnetem Gerichtöamte, welches auch über die sonstigen Verkaufsbedingungen Auskunft ertheilt, zu thun. Grünhain, den 31. Mai 1873. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Kretzschmar. Dee NerwaltungSrath daselbst Au«-Hänel. Nächsten Monta«, den«. Juni »8?», solle« von Vormittags S Uhr an in der hiesigen Gemeindewaldung am Neumühlenwehre 278 Stück weiche Stämme von 10 bis 35 Eentimeter Mittenstärkh 38 „ „ Klötzer von 10 „35 — 1200 „ „ Stangen von 3 „ 15 6 Rauacubikmeter weiche Scheite, 16 Wellenhundert Abraumreissig und 13 Haufen Langreissig Subhastationspatent Von dem unterzeichneten Königl. Gerichtsamte soll den 13. Juni 1873 AS dem Julius Wilhelm Georg iin Reust ädtel zugehörige, aus 2 Wohngebäuden, Scheune, Hofraum, Garten, Feld, Wiese, Hutung, Steinhorst bestehende Grundstück Nr. 16,140. Abth. 6. deS CatasterS für Neustädtel, Nr. 2»., 2l» , 40, 4t, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 50»., 58 deS Flurbuchs, Rr. 14 deS Grund- und Hypothekenbuchs für Mühlberg, welches Grundstück am 24. März 1873 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 4218 Thlr 11 Ngr. —- gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Schneeberg, den 25. März 1873. Kalb,, höpsm« tel. eute am und v. worden. ' ist zu zenberg. feiertags die Post lcht den meeberg en und r Nach« N- (1-3) ema Ehrler. 1873. -7-—- !> > 1 f Sonnabend, den 7. Juni Erscheint täglich mit AusnahqreMoN! -z / rc^>-iWrer» v'.-ireu^r- . '.' ilMlL. Rgr. — Mn- d. tionsgMhren die gHpal- > tene Zeile 10 Pfeumge.- » Inieru.enannahne für dir A am Abende erscheknend« ^»Nummer bis Vormitta» 11 Uhr. «»t-d.att der «k «N 12S «chttnunt«, «»rünhan. Lo- dmmaeoroenyad» Schnee- Mb l>era.SLMi"xenverk u.«öU< denfett «no der Stadträthe Aue,'Elterlein, Grünharn, Hanenstein, Johannaeor» , W geuMr.LögmsNeuftavrel. G, Vmneeberq.DiÄw rrzenberg »Udenfels und Zwönitz.
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