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Erzgebirgischer Volksfreund : 08.02.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-02-08
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-187402088
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18740208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18740208
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1874
- Monat1874-02
- Tag1874-02-08
- Monat1874-02
- Jahr1874
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 08.02.1874
- Autor
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ksblwkk d«r Go- tämter Grünhain, A>- igeorgenstadt, Schnee- Schwarzenberg »Mil- :U undderStadttäthe MÜIIW, M FMßMEsfwO tag«*— P^^ertelM^ Itch 1v Ngr. — Jnsev- tiondaebühre« die gespal tene gelle 10 Vfenuiae-—- Lnsnatenaunahme für die am Abende erscheinende GRnmmer bis Dormittas 11 Uhr. Die Königliche Werkmeisterschule zu Chemnitz eröffnet dm 13. April 1874 einen LehrrurS der »echavifchen Abthellung für Maschinenbamr, Schlosser, Mühlenbauer, Spinner re. und einen Lehr- curs der chemische» Abthetluvg für Färber, Brauer, Seifensieder, Papiermacher, Droguisten ic. *(H. 3550b.) Per Unterzeichnete ertheilt auf Erfordern nähere Auekunst. Anmeldungen find bis zum 8. April m bewirkm. Böttcher, Reaierunasrath. Betanntmachuug. Die auf dm 8. April 1874 anberaumte, in Nr. L6 des diesjährigen Erzgebirgischen B olksfreundes bekannt gemacht« nolhwmdige Versteigemng der zu dem überschuldeten Nachlaß des Strumpfwirkers Carl August Eberlein in Elterlein gehörigen Grundstücke Fol. 83, 513 und 518 des Grund- und Hypotheken- buchS für Elterlein wird hierdurch wieder aufgehoben. Grünhain, dm 4. Februar 1874. . Das König!. Genchtsamt daselbst. In Stellvertretung: M üUer,M. L «KLLLtMLvKuUL. Der 1. Termin Grundsteuer ist nach Höhe von drei Pfennigen pr. Steuereinheit vom 2—Iv. Februar d. I. an unsere Stadtsteuereinnahme einzuzahlen. (1236—37) Schneeberg, am 31. Januar 1874. Der Sta d t r a t h. Geier. K. Holzauktion auf Iohanngeorgenstädter Revier. Im Rathhaufe zu Johanngeorgenstadt sollen Sonnabend, den T L. Februar dieses Jabres, von Vormittags 10 Uhr an, folgende in den Forstorten: Schwarze Teich, Kranichsee, Ziegelhütte, Schimmelfels und Fastenberg aufbereitete Hölzer, als: 2102 Stück welche Klötzer von 10—15 Ctm. oberer Stärke, l k 1659 - . 16—22 . - - i 3,. M. lang, 681 - - - - 23-41 - - - j 182 - - . - 23 -40 - - - 4 - - und von Nachmittags 14 Uhr an, 31 Raumcubikmeter weiche Scheite, 83 - - Klöppel, 88 - - Stöcke und 701 - weiches Streureißig einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter dm vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunterzeichneten Revierverwakter zu wende!?. König!. Forstrentamt Eibenstock und RevierverwaLtung Johanngeorgenstadt, am 30. Januar 1874. Wettengel.Petasch., ES!! Rechtsstellung einnähmen, als die Energie, womit die Regierung es emem rent- niemals dulden würden, daß der Erzvifchof ins Gefäigniß geführt wuden «Uten Knchekfmstcn, oem „Primas von Polen", ohne Umstände klar macht, würde, lange genug hat »au die gesetzliche Berzögerung dkS Strafverfahrens so EageOgefchichte Der »eue Märtyrer So hätte denn Erzbischof LedochowSki sein Ziel erreicht, er ist als Gefangener a«S seiner Diärese nicht, wie früher berichtet wurde, in das erzketzerische Frank furt an der Over, sondern nach Östrowo in der Provinz Posen tn'S Gefängniß abgeführt worven, wo er seine Haft zu verbüßen haben wird. Lang hat die preussische Regierung gezögert, blS sie sich zu diesem Aeußrrsten entschloß. In dessen ließ sich die Maßregel nicht länger hinauSschteben. Nachdem dem reni tenten Kirchenfürsten seine Temporalien gesperrt waren, nachdem ihm all' seine bewegliche Habe abgepfändet war und neue Geldstrafen über ihn verhängt wor- den, die er nicht zahlen konnte rind wollte, blieb nichts Anderes übrig, als die Gtsängnißstrafe, welche das Gerücht eventualiter gegen ihn ausgesprochen hatte, zur Anwendung zu bringen. DaS KreiSgericht, welches die früheren Geldstrafe» über den Erzbischof verhängt und die Pfändungen vornehmen ließ, war es denn auch, das, nachdem sich im PalaiS deS Kirchenfürsten nichts weiter zu pfänden fand, die Abführung deS fürsterzbischöflichen Verurihetlten tn'S Gefängniß verfügte. Die Verhaftung LedochowSkt'S ist ohne Widerrede ein schwerwiegendes Ereigntß und in der That als Wendepunkt deS ganzen preußisch deutschen Kirchen- strelleS aufzufaffen. Nichts von alledem, was von Seite der Regierung gegen dm gehorsamrerweigernden preussischen EpiScopat unternommen wurde, vermag dem letzteren so deutlich und handgreiflich die Entschiedenheit der Staatsgewalt hin sichtlich der Aufrechterhaltung der Autorität der EtaateS und seiner Gesetzgebung klar zu machen, nichts vermag den preußischen Bischöfen und ihren Geistlichen «S nachdrücklicher zu betbätigen, daß sie in erster Linie preußische Staatsbürger tzt« und vor alle« übrigen Bewohnern deS Königreiches keinerlei erceptionelle htSstellung einnähmen, als die Ei Bekanntmachung. Auf Grund deS Gesetzes vom 18. August 1868 und entsprechend dem Regulative vom 28. No^mber 1868 die Erhebung der Hundesteuer betreffend, werden die Besitzer von steuerpflichtigen Hunden hiermit aufgefordert, den vorhandenen Bestand ihrer Hunde zu verzeichnen und daS daiüber aufgenommene Ver- zeichniß bis spätestens den 21. Februar 1874 schriftlich anher abzugeben, auch die regulativmäßige Steuer von 1 Thlr. — - — - für den einzelnen Hund, beziehendlich nebst den Zuschlägen für mehrere Hunde bis zum 28. Februar dieses Jahres gegen Empfangnahme der Steuermarke zu berichtigen. — Hinterziehungen der Hundesteuer «erden mit dem dreifachen Betrage geahndet. Elterlein, am 4. Februar 1874. Der Stadtrat h. Weber, Brgrmftr. daß dle MtlrUndUr Kmmmstab kein Privilegium zurTesttz-Sverachtting ver leihen und daß selbst ein Bischof die Folgen seines revolutionären Gebahren» ohne Weiteres zu trage» habe. ES muß sich nun bald zeige», ob die getroffene Maßregel den gewünschten Erfolg hat, ob sie im Stande ist, die Widerstande kraft der Ultramontane» in Preußen zu brechen. Wahrscheinlichkeit spricht nicht dafür. Preußen hat den Kampf mit einem Gegner begonnen, dim mü Gewaltmitteln schwer beizukommm ist. Schon einmal hat die protestantische Vormacht den Fehdehandschuh de» VaticanS aufgehoben, hat Kirchensürsten auf die Festung geschickt und nicht- unversucht gelassen, um die Hartnäckigkeit der römischen Curie zu breche». Der Krieg zwischen den „zwei Schwertern' war damals ebenso heiß als langwierig und der Staat schien wie heute ernstlich entschlossen, seine Position gegen die Ansprüche des ClruS zu behaupten. Allein daS Ende entsprach nicht dem An fangs Durch Vermittlung kam «S zum Frieden« schluß und der Sieger war nichl der „weltliche Arm". Ja, aus den Kämpfen gegen die Erzbischöfe Droste- Vischering und Dunin gingen jene Gesetze hervor, welchen daS geflügelte Wort entsprang: „Die größte Freiheit besitzt die katholische Kirche in dem protestan tischen Preußen!" Allerdings find heute die Verhältnisse in de» Ringen von Staat und Kirche ganz andere; Preußen wird nicht durch den „Romantiker auf dem Throne" lahm gelegt und Fürst Bismarck ist aus andere« Holz geschnitzt, als die „Staatsmänner" der Vierziger Jahre. Der eiserne Kanzler dürfte endlich doch dir Mittel finren, welche geeignet sind, die gegenwärtigen kirchlichen Wirren für immer zu löse». Demefchland. . Pofe«, 3. Februar. Die hiesige Ostd.Ztg. schreibt über die Verhaltung deS Erzbischofs: „Lange genug hat man tendentiös erlogen, daß hohe Pe.soien
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