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Erzgebirgischer Volksfreund : 27.02.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-02-27
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-187402278
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18740227
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18740227
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1874
- Monat1874-02
- Tag1874-02-27
- Monat1874-02
- Jahr1874
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 27.02.1874
- Autor
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Freitag, dm S7. Fcbruar. « 48. 1874. rMö.UMsfrmnh (2101-2) «mttblntt dm D«. NchtSämt« Srünhain.Jo. baimaeoraeniradt, Emneo» b^^chwarzenberg uMil. bense!« undderEtadträthe Tur, Elterlein, Grünhain, Harrensteiitd Johanngeor- «mstaddLößnitz NenstÄtel, LvkamilmLetiuuL, die Zurückstellung von Landwehr- und Reservemamschasten betreffend. Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 20. Januar diese» Sabres, abzedruckt in Re. 18 de» Srzgebirgischen BolkSfrmnde», wird zu der von deuuntttzrickneten Behörden im Anschluß an das Kreis-Ersatz-Geschäst zu Entscheidung über Zurückstellungsgesuche »o« Landwehrleute«, Reser» »iften und «rfatzNeservisten erster Klaffe abzuhaltenden Sitzung " l für de» AushebungSbczirk IMrenfriedersdorf »<r 18. «P»« dieses Jahre«, ««BWi«««» , Ähr, richtSamtSbezirkS Oberwiesenthal, den 24. April 1874 für die Militärpflichtigen aus den Städten Scheibenberg und Schlettau und den sämmtlichen Landgemeinden des Gerichts» amtöbezirks Scheibenberg, den 23. April 1874 Loofungstermin für den gesammten Auöhebungöbezirk Annaberg. III. Aushebungsbezirk Marienberg, a) Musterungsstation Annaberg in Bahles Restauration: den 27. April 1874 für die Militärpflichtigen aus der Stadt Jöhstadt und den sämmtlichen Landgemeinden des Gerichtsamtsbezirks Jöhstadt; b) Musterungsstation Zöblitz in Schubert's Restauration: de« 2S. April 1874 für die Militärpflichiige» aus der Stadt Zöblitz und den sämmtlichen Landgemeinden de» GcrichtSamtSbezirkS Zöblitz; e) MusterungsstatLon Marienberg in Oschütz's Restauration: den 30. April 1874 für die Militärpflichtigen aus der Stadt Marienberg und den sämmtlichen Landgemeinden des Gerichtsamtsbezirks Marienberg, den 1. Mai 1874 die Militärpflichtigen aus der Stadt Lengefeld und den sämmtlichen Landgemeinden de- GerichtSamtSbezirkS Lengefeld, den 2. Mai 1874 Loofungstermin für den gesammten Auöhebungöbezirk Marienberg. Alle Musterungstermine beginnen früh 8 Uhr, die Loofungstermine Vormittags 10 Uhr. Sämmtliche Militärpflichtige der Altersklasse 1874/54, die Zuruckgestsllten und die bei den früheren Aushebungen disponibel Geblie- benen, sowie die früheren Jahrgängen angehörigen Meiitär-Rcstanten und Solche, über deren Militärverhältniß noch nicht endgültig entschieden wor den ist oder welche von Wiederholung der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden sind, haben sich bei Vermeidung d.r in 8 176 ff. der Militär-Ersatz- Instruction vom 26. März 1868 angedrohten Nachtheile an dem für sie festgesetzten Tage rechtzeitig im Musterungslocale persönlich einzufinden und find die Militärpflichtigen der Städte durch ein RathSmitglied, die der Dörfer aber durch den Gemeindevorstand oder eine OrtSgerichtSperson zur nöthigen Auökunftöer- theilung über ihre Verhältnisse dahin zu begleiten. In Fällen, in welchen die persönliche Gestellung eines vorgeladenen Militärpflichtigen Krankheitshalber unthunlich erscheint, find Behufs Entschul digung seines AußenbleibenS ärztliche und von der OrtSbehörde bestätigte Zeugnisse beizubringen. Das Erscheinen im LoosungStermine Seiten der LoosungSberechtigten ist freigestellt; für Abwesende hat ein Mitglied der KreiS-Ersatz-Commission zu loosen. Militärpflichtige, welche im ersten Concurrenzjahre bei der Musterung und vor dem LoosungStermine die Erklärung abgeben, daß sie ohne Rücksicht auf baS Looö freiwillig zum Militärdienste eintreten wollen, bczichendlich sich freiwillig zu einer dreijährigen und bei der Cavallerie zu einer vierjährigen activen Dienstzeit verpflichten, erlangen dadurch die Berechtigung, die Waffengattung und den Truppentheil, bei welchem sie eingestellt zu sein wünschen, sich zu wählen, ihre Brauchbarkeit für die betreffende Waffe vorausgesetzt, wogegen später eingehenden Gesuchen um Wahl deS Truppentheilö aus dienstlichen Gründen nicht ent sprochen werden kann. Den zu einer vierjährigen activen Dienstzeit bei der Cavallerie sich verpflichtenden Mannschaften kommt außerdem noch gemäß 8 12,2 und 52,5 Absatz 3 der Landwehr-Ordnung vom 5. September 1867 c Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1873, Seite 9 flg.) der Vortheil zu, daß sie in der Landwehr fiatt der gesetzlichen Dienstzeit von 5 Jahren nur 3 Jahre dienen und zugleich von allen Hebungen in der Reserve und Landwehr befreit sind. Alle für Militärpflichtige etwa zu stellende Anträge auf Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse — Reklamationen — find bei Ver lust derselben spätestens im Musterungstermine bei der KreiS-Ersatz-Commijsion obrigkeitlich erörtert und begutachtet (bescheinigt) ein- Anrichen. Auf die Verheißung eine» nachträglich zu führenden Beweises kann keine Rücksicht genommen werden. Auch find Reclamationöanträge, zu welcher nicht das dafür bestimmte, in dem diesseitigen Erlasse vom 8. März 1872 gedachte Formular sul» verwendet worden ist, als formell sür unzureichend zu erachten. Die Entscheidungen der Kreiö-Ersatz-Commisston auf Reclamalionen gelten am dritten Tage nach dem Musterungstermine 12 Uhr Mittag» al» publicirt. Etwaige Rekurse gegen diese Entscheidungen müssen bei Verlust derselben binnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, wo die Entscheidung sür publicirt anzusehen war, bis Nachmittags 5 Uhr des zehnten Tagcö bei der Kreis-Ersatz-Commission angebracht werden. Unter Hinweis auf die nach 8. 71, 1. der Militair-Ersatz-Jnstruction den OrtSobrigkeiten obliegende Pflicht nochmaliger Vorladung der Militärpflich tigen und mit der Aufforderung an diese Behörden, di «Letzteren wegen derAnmelvung zu freiwilliger Uebernahme drei- oder vierjährigerDienstzeit und die dadurch W erlangenden Bortheile ausdrücklich aufmerksam zu machen und behufig zu verständigen, werden diese Bestimmungen andurch zur öffentlichen Krnntniß gebracht, «nnaberg, den 21. Februar 1874. Der Eivil-Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Commission in den Aushebungsbezirken Amraberg, Ehrenfriedersdorf und Marienbergr von Einfiedel.I. Erscheint täglich mit «u«nabme M-u- tag«. - Preis vlertelj«» ltch IS Ngr. — Jnfer» tion-gebahre« die gespal tene geile 10 Pfeuula».— Jnseratenannahnie für die «m Abende erscheinende GREm« bi« Bormittag 11 Uhr. (2098--9) Bekanntmachung. Das Kreis-Ersatz-Geschäft in den Aushebungsbezirken Annaberg, Ehrenfriedersdorf und Marienberg betreffend. Das diesjährige Kreis-Ersatzgeschäst in den vorgenannten AuShebungöbezirken hat zufolge des ausgestellten und genehmigten GeschäftSplaneS wie nach» bemerkt stattzufinden, und zwar: L. Aushebungsbezirk Ehrenfriedersdorf, Musterungsstatlon Ehrenfnedersdorf, im Rathhause: den 13. April 1874 für die Militärpflichtigen aus den Städten Ehrenfriedersdorf und Gcher, den 14. April 1874 für die Militärpflichtigen aus den sämmtlichen Landgemeinden des GerichtSamtSbezirkS Ehrenfriedersdorf und der Stadt Thum, den 13 April 1874 für die Militärpflichtigen aus der Stadt Wolkenstein und den Dörfern Drebach und GroßolberSdorf, den 16. April 1874 für die Militärpflichtigen aus den sämmtlichen übrigen Landgemeinden des GerichtSamtSbezirkS Wolkenstein, / den 17. April 1874 sür die Militärpflichtigen aus dem GertchtSamtSbezirke Giünhain und den Städten Elterlein, Grünhain und Zwönitz, den 18. April 1874 Loofungstermin für den gesammten Aushebungsbezirk Ehrenfriedersdorf. II. Aushebungsbezirk Annabseg, Musterungsstation Annaberg, in Bahls Restauration: den 20. April 1874 für die Militärpflichtigen aus der Stadt Annaberg, den 21. April 1874 sür die Militärpflichtige» aus der Stadt Buchholz und den Landgemeinden EunerSdorf, Dörfel, Frohnau, Herrmannsdorf, Sehma und Tannenberg, den 22. April 1874 für die Militärpflichtigen aus den sämmtlichen übrigen Landgemeinden des Gerichtsamtsbezirks Annaberg, den 23. April 1874 für die Militärpflichtigen aus den Städten Oberwiesenthal und Unterwiesenthal und den sämmtlichen Landgemeinden de» Ge
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