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Erzgebirgischer Volksfreund : 17.09.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-09-17
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-187409177
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18740917
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18740917
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1874
- Monat1874-09
- Tag1874-09-17
- Monat1874-09
- Jahr1874
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 17.09.1874
- Autor
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D»«nerstag,B« Leptemt«. ZlSIS. 187ä InEß.MKsfmmd . .-AM (UGD H. « Auf den Hilferuf, welcher aus Meiningen für die völligen Brandcalamttosen ergangen ist, erklärt sich die unterzeichnete Bcyölve zu Annahme und Beförderung von Liebesgaben für jene bereit. Schneeberg, den 16. September 1874. De r S t a d t r a t h. Geier. ' 3m hiesigen Handelsregister ist heute in Folge Anzeige vom 12. September » e. auf dem die Firma A. A C. Lang in Johanngeorgenstadt betreffenden Folium 59 das Erlöschen der dem Kunsttischler Karl Heinrich Lana ertheilt gewesenen Procura verlautbart worden. König!. Gerichtsamt Johanngeorgenstadt, am 14. September 1874. Kühn. täglich nMUuMlabrneNSr' tW - Vr« viertel«* N< » Rgr. - 3n1«»- tlvuogebührq» die aespat- tm« Zeile 10 Pf«m,e.^- L ti .ralenannahme für dt« .c Abende erscheinend » . --r bis 's«es U «»- St. Joy. Kirche und fanden den Caplan sowie seinen Wirch, den Propst, noch im Bette. N. folgte de« Beamten ohne irgend welchen Widerstand nach der bereitstehenden Droschke: Zwischen der St. Joh. Kirche und dem Pfarrhause hatte» sich etwa 50 Personen etnglfunden. Als der rc. Neumann heraustrat, wurde er von den Weibe,« mit Weinen, von den Männer» mit Zurufen «m- An hiesiger Selectenschule ist Mitte nächsten Monates eine Hilfslehrerstelle zu besetzen. Bei freier Wohnung im Selectenschulhause jährlicher Gehalt 280 Thlr. Bewerbungsgesuche mit Zeugnissen sind bis Ende dieses Monates bei der unterzeichneten Collaturbehörde etnzureichen. Schwarzenberg, am 14. September 1874. Der Stadtrath das. Weidauer. TagsSgefchichts. Berlin, 14. Gept. Ueber de» Vorfall bet Guetaria ist nu»mehr ein Bericht des Gcschwadercommandanle», Capitün zur See Zembsch, ei»gegangen. Die „Nordd. Allg. Ztg." theilt Folgendes aus demselben mit: am 3. und 4. Septbr. füllte« „Nautilus" und „Albatroß" Wasser auf t« PaffageS, und am 5. d. M. Morgens um 5 Uhr g ngen die Schiffe in See, zuerst an der Küste entlang östlich bis vor den Bidaffoafluß, um die «egend kennen zu ler- «e», und dann ebenfalls dicht unter Land westlich zurück »ach Santander zy. Als sie in der Näh« der kleinen befestigten Stadt «urtaria, welche von Regie rungstruppen besetzt ist, kamen, hörte man Geschütz- und Gtwchrfeuer u»d sah näher kommend, daß die Stadt «uetarta von den Carlisten, die einen nahelie gende» Bergrücken besetzt hatte», mit Gewehrfeuer beschösse« wurde. Die Stadt hat «ach dieser Seite hin eine alte Mamr, hinter welcher Infanteristen der Garnison standen und auf die Carlisten, welche ihrerseits in niedrigem Gebüsch hinter Steinen gedeckt lagen, feuerte». Eine hohe auf dem Berge dominirend gelegene Batterie feuerte mit einem Geschütz nach den sCarlisten, aber scheinbar ebne Erfolg. Die letzteren hatte«, wie eS schien, kein Geschütz. Die Schiffe gingen auf ihrem Cursr dicht an der Küste e»tla»g unbeirrt weiter und hatte« daS Fort und die Stadt Guetaria längst passirt, mochte« aber etwa 800 Meter quer ab von dm rächstliegenden Carlisten entfernt sein, als diese ihr Feuer auf sie richtete». Die Kugeln pfiffe» der Mannschaft um die Köpfe und durch die Takelage, zum Theil schlugen sie dicht vor und hinter dem Sch ff i«S Wasser^ glücklicherweise wurde Niemand getroste». Ein Mißverständniß konnte hier gar «icht obwalten, die Flaggen wehten klar auS; es war gegen 114 Uhr Vor mittags u»d h ller Sonnenschein. Die Schußrichtung«« von den Carlisten ou» gegen die Stadt Guetaria und gegen „Albatroß" und „Nautilus" waren mehr als SO Grad auseinander, so daß auch in dieser Beziehung ein Versehen der Carlisten unmöglich war. AIS die Schiffe das Fcucr bekamen und der Capi- tän Z mbsch merkte, daß die Gewehre der Carlisten bis an die Schiffe heran und über dieselben hinwegtruge», dreht er in einem Bogen langsam vom Land ab und ließ Klar-Schiff schlagen, machte auch an „Albatroß", fder in diesem Augenblick etwas weit ab. war, das Signal „Klar zum Gefecht" Gleichzeitig tat er den Corvettexcapitän v. Nostiz, an Bord zu kcmmen und verabredet« mit ihm, auf welche Weise sie den von den Carlisten besetzten Bergrücken beschießen wollten, und daß dafür zu sorge» sei, daß keines der in der Umgegend licgcn- ten Bauernhäuser getroffen werde. Nachdem die» geschehe«, feuerte« beide Schiffe einige Schuß mit dem vorderen Geschütz aus der Bugpforte, mit den mittleren Geschütz n aus den Seitenpforten und mit dem Heckgeschütz aus dec Heckpsorte, während sie in einem Vogen langsam auf durchschnittlich 1300 Me ier Entfeirung passtrten. Der erste Schuß deS „Nautilus" ging etwas zu niedrig, der zweite ging über den Berg hinweg, der dritte aber und der vierte faßen vortrefflich und man konnte vom Schiffe aus sehe», daß die Carlisten iheilS nach dem Inner», theils nach dem Wasser in ein Eeitemhal flohen. Da nach 3 weit.ren Schüssen daS Feuer der Carlisten aushörte, so stellten die Schiffe auch das ihrige ein und «ahmen ihren alte» Cur» wieder auf. Auch „Albaircß", der auf weitere Entfernung schoß, glaubt einige Treffer erzielt zu haben. , Nautilus" verf-uerte 7, „Albatroß" 8 Schuß. München, 14. September. Die Polizeidirection erklärte durch Verord nung vom 12. d. sämmtliche bestehenden socialdcmokratischen Zweigvereine der Arbtttergenoss nschasten als selbstständige politische Vereine und versügte deren Schließung, nahm gestern Haussuchung bei den socialdemokratischen Führern vor, Und belegte die auf die Verein« ihätigkeit bezüglichen Schriftstücke mit B. schlag; firafgerichiliche» Einschreiten wegen Verletzung deS VereinsgesetzeS ist bevorstehend. Hamburg, 14. September. Die hiesige geographische Gesellschaft wird Li« österreichischen Nordpolsahrer, welche am 22. September eintreffe», festlich empfangen und mit einem Dampfschiff auf der Elbe einholen. Weyprrcht kommt wir der Mannschaft auf dem Seewege, Payer landwärts von Stockholm. Abends findet eine außerordentliche Sitzung der geographischen Gesellschaft und Festmahl statt, wozu viele auswärtige Ehrengäste geladen sind. Thor«, 12. September. Sapla« Neuman« hat der Verfügung, wonach »r de« Kreis Thorn binnen drei Tage« verlassen sollte, nicht Folge gegeben, und wußte deßhalb wie die „Th. Z." «ittheilt, zwangsweise ausgewiesen werde». Mm 10. d. stütz gegr« 6 Uhr begab« sich Polizeibeamt« «ach der Propste! drr pfangen, jedoch enthielte« sich die nicht gedrängt, sondern mehr zerstreut st-h-nden Zuschauer jedes Unfugs selbst in ihren Worten, wohl gewarnt durch die Vor gänge am 6., und auch wohl davon unterrichtet, daß Vorsorge getroffen war, jede etwa versuchte Ruhestörung im Entstehen unterdrücken zu könne«. Die Polizeibcamte« führe« mit dem Caplan nach d,m Bahnhost, wo sich wiederum etnlge Anhänger eingesunden hatte« und in dem Wartesaton mit ihm ein GlaS Wei» zum Abschiede trank,». Vom Bahnhofe ist der Ausgewiesene durch Hm. Polizeicommiffar Finkenstein nach Bromberg begleitet, wo ihm dann die Wahl seines Aufenthaltes mit Ausschluß deS Kreises Thorn freigestcllt wird. Uebri- gexS steht auf den 15. d. vor dem hiesigen KreiSgericht wieder ein Untersuchung»- termin gegen den renitente» Caplan a» wegen zwei» Amtshandlungen, die er seit seiner Rückkehr hier unbefugter Weise und gegen daS gesetzliche Verbot vor- genomme» hat. Ob für diese nicht auch der Pfarrer, ohne dessen Willen und Genehmigung sie doch nicht geschehen konnten, verantwortlich ist, das zu ermessen uph zu entscheid« wird Sache der StaatS-Behörden sein. An de« bekanntlich wegen Richtewziehtarkeit der gegen ihn verhängte» Geldbußen gegenwärtig eine Gifängnißstrafe verküssenden Bischof von Bader- born, Conrad Martin, ist, wie die „Epen. Ztg." «ittheilt, die Aufforderung ergangen, sein Amt niederzulegen. Die Frist zur Beantwortung dieser Aus- ' fordern«« läuft dieser Tage zu Ende. Rach fruchtlosem Ablauf dieser Krist wird der« königlichen Gerichtshöfe für kirchliche Angelegenheit«» die Anklage auf Dienstentsctzung erhoben werd«. Die Aufforderung zur Niederlegung deS Amr ö und der denmächstige Antrag bei d,m Gerichtshof« auf Einleitung des EntlassungSv-rfahren- ist »ach 88 25 und 26 deS Gesetzes vom 12. Mai 1873 vom Obe,Präsidenten der Provinz zu stell«. Ko schm in. Vor einiger Zeit kam in einem hiesigen öffentlichen Lokale die Rede auf jüdische Begräbnisse, bei welcher Gelegenheit der daselbst anwesende DistriclS-CommissariuS v. G. die Behauptung aufstelle, daß die Juden ihre Leiche« i« sitzender Stellung begraben, in Folge dessen auch auf den jüdischen Kirchhöfen ein det Gesundheit schädlicher Leichengeruch bemerkbar sei. Natürlich wurde hierauf diese lächerliche Behauptung von anderen anwesenden Personen b:kämpft und d,m Herr» CommissariuS klar gemacht, daß kicS nicht möglich, da die Jude« hier ebenfalls in Särgen begraben werden, in welchen ein« fitzende Stellung wohl uudei kbar. Herr v. G. blieb jedoch bei seiner Behauptung und erklärte außerdem, daß er von nun an k,in jüdisches Begräbniß hier dulde» werde, das nicht frühe» seine Genehmigung hätte, wozu er sich berechtigt halte, da der jüdische Begräbnißplatz an der Grenze der Etadr Koschmi» auf Terri torium deS Dominium Orla liege, also zum Distrikte des hesigen CommiffariatS gehöre. — Man sollte wohl meinen, daß diese Erklärung nur im Spaße g-- scheh« — doch dem war nicht so. Herr Commiffartus v. G. erließ in de« nächsten Tagen eine Verfügung an de» hiesigen Coiporaiionö-Vorstand, daß er kein Begräbniß gestatte, das nicht früher s-ine Gen.hmigung habe. Der Cor- poraiionS-Borstand erwiderte hieraus schriftlich, daß er nur verpflichtet sei, beim hiesig« Magistrat resp. d«r hiesigen Polizeiverwaltung d e Genehmigung zum Begräbniß nachzusuchen, wie eS stets geschehen, und werde er von dieser PrariS nick» abgrhen. Herr DistrictS-CommiffariuS v. G. wollte aber durchaus seinen Willen durchgesüyrt s hen, und als am 11. d. ein Begrävniß stattfindr« sollte, begab sich derselbe in Begleitung eines GenSdarmen im BsrauS auf den jüdi schen Kirchhof. Bei Ankunft deS Leichenzuges trat er an der Thüre des Vor hauses aus dem der jüdischen Gemeinde gehörigen G und und Boden dem Zuge entgegen, indem er laut schrie: „Ich verbiete dieses Begräbniß!" Als nun der anwesende Rabbiner mit dem CorporationS-Vorsteher näher tretend fragte», mit welchem Rechte er dies verbiete, war seine Erwiderung: „Haben Sie die Cr- laubniß hierzu?" Hierauf erklärte der CorporationS-Vorsteher, daß er die Geneh migung von der Polizeiverwal ung in Koschmtn habe, und da außttdem allen gesetzlichen Vorschrift« genügt sei, bitte er, ferner diesen religiös« Act nicht zu störe«. Nun aber trat Herr v. G. einige Schritte zurück, zog einen Revolver, laut rufend: „Ich will doch s hen, wer hier durchlömmr l" Nun «tstand rin großer Lärm durch Stimm« aus dem Traueraelrite, welche schrie«, «st welchem Rechte er den Revolver gezogen. Herr v. S. befahl Arauf de« anwrscndrn
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