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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 4.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454460Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454460Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454460Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen die S. 1 bis 10 (H.1, 1880) und die S. 19 bis 34 (H.3/4, 1880)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (16. März 1880)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Abonnements-Einladung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 4.1880 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 2 (16. Januar 1880) 11
- AusgabeNr. 5 (1. März 1880) 35
- AusgabeNr. 6 (16. März 1880) 45
- ArtikelAbonnements-Einladung 45
- ArtikelBekanntmachung 45
- ArtikelEinführung von Musteruhren in die Schwarzwälder Uhrmacherei ... 46
- ArtikelF. L. Löbner´s freier Ankergang für Pendeluhren 47
- ArtikelUeber das Vernickeln von Messing, Eisen etc. 47
- ArtikelUeber die Einwirkung der Gabellänge auf den Gang einer Pendeluhr 48
- ArtikelAus der Werkstatt 48
- ArtikelSprechsaal 49
- ArtikelVereinsnachrichten 50
- ArtikelVermischtes 52
- ArtikelBriefkasten 53
- ArtikelInserate 53
- AusgabeNr. 7 (1. April 1880) 55
- AusgabeNr. 8 (15. April 1880) 63
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1880) 73
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1880) 83
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1880) 93
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1880) 103
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1880) 111
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1880) 121
- AusgabeNr. 15 (1. August 1880) 129
- AusgabeNr. 16 (15. August 1880) 139
- AusgabeNr. 17 (1. September 1880) 147
- AusgabeNr. 18 (15. September 1880) 155
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1880) 163
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1880) 171
- AusgabeNr. 21 (1. November 1880) 179
- AusgabeNr. 22 (15. November 1880) 187
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1880) 197
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1880) 205
- BandBand 4.1880 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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luiriieni-Prtis: pro 4 gespaltene Petit-Zeile 25 Pik. Arbeitsmarkt: 20 Pfg. Erscheint monatlich 2 Mal. Alle Correspondenzen sind an die Expedition Berlin, W., Markgrafenstr. 48 zu richten. Juer$ensin kesseh Ahonnimenti-Prtla: pro Quartal im deutsch, und österr. Postverbande Km. 1,50; im Auslande und für Kreuzbandsendung Km. 1,75 pränumerando. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Kreuzbandsendungen sind bei der Expedition zu bestellen. Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Verlag nnd Expedition bei R. Stäekel, Berlin, W., Markgrafen-Strasse 48. IY. Jahrgang. * Berlin, den 16. März 1880. * No. 6. Inhalt. Abonnements-Einladung. — Bekanntmachung des Centralvorstandes. — Einführung von Musteruhren in die Schwarzwälder Uhrmacherei. II. — FL. Löbner’s freier Ankergang für Pendeluhren. — Ueber das Vernickeln von Messing, Eisen etc..— Ueber die Einwirkung der Gabellänge auf den Gang einer Pendeluhr. — Aus der Werkstatt. — Sprechsaal. — Vereinsnachrichten. — Vermischtes. — Briefkasten. — Anzeigen. Abonnements ■ Einladung. Bei Herannahen des neuen Quartals richten wir an unsere geehrten Postabonnenten die Bitte, das Abonnement baldmöglichst und vor Ende d. M. bei der nächsten Postanstalt erneuern zu wollen, damit jede Stockung in der regelmässigen Zusendung vermieden werde. Auch wollen wir nicht unterlassen, wiederholt darauf hinzuweisen, dass bei späterem Abonnement die Post mir lür einen Aufschlag von 10 Pf. und auf besondere Bestellung die bereits erschienenen Nummern des neuen Quartals nachliefert. Unsere werthen Streifband-Abonnenten, welche nur bis Ende dieses Quartals abonnirt haben, jedoch die Zeitung auf diesem Wege weiter zu beziehen wünschen, bitten wir ebenfalls um baldigste Erneuerung des Abonnements, indem wir höflichst ersuchen, den Abonnementsbetrag in Briefmarken oder durch Posteinzahlung beizufügen, da die so oft gewünschte Entnahme des Betrages durch Postvorschuss den Herren Abonnenten unverhältnissmässige Mehrkosten verursacht. — Ueber jeden in Briefmarken eingehenden Betrag wird sofort Quittung ertlieilt. Die Zeitung kostet im Streifband-Abonnement für das Vierteljahr M. 1,75, das halbe Jahr M. 3,40 und das ganze Jahr M. 6,75 pränumerando. Schliesslich ersuchen wir um gefällige Begleichung der noch aus dem vorigen Jahre restirenden Abonnementsbeträge. Hoehachtunsvoll Die Expediton. Bekanntmachung. Auf unser Ersuchen ist der verehrliche Aufsichtsrath der deutschen Uhrmacherschule in Glashütte durch seinen Vorsitzenden, Herrn Gross mann, mit der Königl. sächs. Staatsregierung über die Eigenthumsfrage sowie über die Sicherstellung des vom Centralverband einzuzahlenden Stiftungskapitals in Unterhandlung getreten, und können wir heut die er freuliche Mittheilung machen, dass die hohe Staatsregierung, in vollem Vertrauen auf die guten Zwecke des Centralverbandes, bereitwilligst auf die Wünsche desselben eingegangen ist. Das Königl. sächs. Ministerium will in Erwägung, dass durch die Bildung einer Gesellschaft zur Unterhaltung der Schule dem Verband Schwierigkeiten erwachsen, von der Erfüllung dieser ersten Bedingung absehen, und will ferner das vom Central Vorstand im Namen des Central verbandes einzuzahlende Stiftungskapital unter den Schutz des Staates nach § 60 der Verfassungsurkunde für das Königreich Sachsen stellen. Derselbe lautet wie folgt: „Alle Stiftungen ohne Ausnahme, sie mögen für den Cultus, den Unterricht, oder die Wohlthätigkeit bestimmt sein, stehen unter dem besonderen Schutze des Staats, und das Vermögen oder Einkommen derselben darf unter keinem Vorwande zum Staats vermögen eingezogen, oder für andere, als die stiftungs- mässigen Zwecke verwendet werden. Nur in dem Falle, wo der stiftungsmässige Zweck nicht mehr zu erreichen steht, darf eine Verwendung zu anderen ähnlichen Zwecken, mit Zustimmung der Betheiligten und, insofern allgemeine Landesanstalten in Betracht kommen, mit Bewilligung der Stände erfolgen.“ Hiermit ist alle Sicherheit geboten, dass im Falle einer Auflösung der Schule das Stiftungscapital unverkürzt einem anderen, für die Ge- sammtheit der Geber gemeinnützigen Zwecke Vorbehalten bleibt. Das hohe Ministerium hat es ausdrücklich für statthaft erklärt, dass bei der Einzahlung des Stiftungscapitals vom Centralvorstande eine Stiftungsurkunde beigefügt werden kann, in welcher die angeführten Vor behalte niedergelegt sind. — Mit Genehmigung dieses Statuts erlangt dann die Stiftung ohne Weiteres die Rechte einer juristischen Person, und wird somit die Schule Selbsteigenthümer des für sie errichteten Gebäudes. Wir halten demnach auch diese zweifelhaften Punkte als im günstigsten Sinne für das Gesammtinteresse des Centralverbandes er ledigt. In Betreff der Wünsche, dass dem Centralverband ein grösserer Einfluss auf die Leitung und Verwaltung der Schule zu sichern ist, be richteten wir bereits in der vorigen Nummer, und werden in nächster Nummer den vereinbarten Wortlaut der bezüglichen Paragraphen in der Schulordnung mittheilen. Es erübrigt uns noch einige Zweifel über das Bedürfniss für die Er richtung eines Schulgebäudes zu beseitigen. Wir haben in jüngster
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