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Erzgebirgischer Volksfreund : 21.02.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-02-21
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-188002210
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18800221
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18800221
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1880
- Monat1880-02
- Tag1880-02-21
- Monat1880-02
- Jahr1880
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 21.02.1880
- Autor
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Sonnabend, den 21. Februar. V. 43 1880 Grzgeb-ISolksfreim- 860 Stück weiche Klötzer von 13—15 cm. oberer Stärke, s 5! Ort ¬ oder wor- die Mittel der Erziehung, die dasWaifenhauS darbietm katM, nkchf die Klötzer > u. ji 4 18 Raummeter buchene Brennscheite, - einzeln und Wettengel. Höpfner. eine (1-2) gesucht. Bl. in 12 2222 2973 1034 1665 315 49 2210 36 rzlichster e Krank- dem Be- Tochter, iibsch m Dank, n Herrn >n Worte Gesang- rgesänge cht min- , liebe, reich, « ahlreiust 4 m. lang, lfutz. höchsten 11—19 Etm. Mittenstärke, 20—25 - Schtt- , Juden- 16-22 - 23-29 - 30—77 - 23-40 - :r, buchene - - weiche Stange» - Derbstang. - 109 44 6 36 partienweise 2., Von der Aufnahme in die Anstalt unbedingt ausgeschlossen sind dagegen: », Kinver, welche schon sittlich so verdorben sind, daß zu ihrer Besserung für die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünharn, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. den sind, c., Kinder, für welche deren Eltern aus Armuth, Krankheit, oder sonstigen Gründen zu sorgen außer Stande sind. Die eheliche oder uneheliche Geburt hat auf die Aufnahmefähigkeit eines Kin des keinen Einfluß. an werden Bekanntmachung, das obererzgebirgische Waisenhaus zu Pöhla betr. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Preis vierteljährlich 1 Mark 80 Pfennige — JnsertionSgebühren: die gespaltene Zeile 10 Pfennige, die zweispaltige Zeile amtlicher Inserate 25 Pfennige. — JnsertionSannahme für die am Abende erscheinende Nummer bis Vormittags 10 Uhr. egerv I onn * uer Hause !80. «eilte Nachdem die Königliche Kreishauptmannschaft zu Zwickau Inhalts Verordnung vom 27. Januar laufenden Jahres mit Genehmigung des Königlichen Ministeriums des Innern beschlossen hat, vom laufenden Jahre an die Verpflegbeiträge für die im ober- erzgebirgischen Waisenhause zu Pöhla untergebrachten, bez. in Zukunft unterzubringen den Kinder von jährlich 100 Mk. auf jährlich 80 Mark für je ein Kind zu ermäßigen, sich auch für besondere Fälle eine Herabsetzung der regelmäßigen Verpflegbeiträge von 80 Mk. auf jährlich 60 Mk. ausnahmsweise Vorbehalten hat, so wird Solches den Ge meinden des amtshauptmannschaftlichen Bezirkes zur Kenntniß gebracht und denselben die Benutzung der gedachten Anstalt, in welcher eine Anzahl Stellen zur Erledigung gekommen sinv, angelegentlich empfohlen. Die Aufnahmebedingungen sind nach der Verordnung vom 12. Januar 1876 und der Verordnung vom 27. Januar laufenden Jahres folgende: Das obererzgebirgische Waisenhaus zu Pöhla ist bestimmt zur Aufnahme von armen Waisen und ihnm gleichzuachtenden Kindern aus den obererzgebirgischen Ort- Der Gemeinderath allda Bochmann. 1 421 61 264 1217 w"eAe° ! Brennscheite, - Brennknüppcl (Rollen), buchene Zacken, - Aeste, weiche - - Stöcke und M' s- ötzeren beliebte llschaft wz. auch ne Leute, tteben schleu- rzen Le- !OO im » (3)1' Lotte- lern ein sch als sschulbe- 8- rn. en unter (2» u. 3,, Meter Länge, 4 Meter Länge, 4,^ Meter Länge, 2—4 Mtr. Länge, 3,, Meter Länge, 2944 2983 3406 273 305 273 Haufen weiches Reißig. Mit Ausnahme der weichen Aeste und der Stöcke lagern diese Hölzer sämmt- lich auf dem Schlage in Abtheilung 12. Dieselben können vorher in Augenschein genommen werden, ohne daß es erst der Anmeldung bei dem mitunterzeichncten Oberförster bedarf, der indeß zu Ertheilung weiterer Auskunft bereit ist. Forstrentamt Annaberg und Forstrevierverwaltung , Crottendorf, -z, am 18. Februar 1880. MehEt. Möller. weiche - - Brennknüppel, buchene Aeste und weiche Aeste Floßteich, Jägerbursche, Thaufichtig, Erbendorf, Kahre und Tränktrögel, d. i. in den Abtheilungen 9, 12, 16, 17, 20, 23, 25, 26, 32, 39, 43, 45 und 67, aufbereiteten Hölzer gegen sofortige Bezahlnng und unter den vor Beginn der Auction bekanntzumachenden Bedingungen versteigert werden, und zwar: Donnerstag, den 26. Februar: Eiche gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt gemacht werdenden Bedingungen ver steuert werden. Beutha, im Februar 1880. Holz-Auction aus Crottendorfer Staatsforstrevier. Im „Schießhause" zu Crottendorf sollen den 2« und 28. Februar 1880, an jedem Tage von früh halb 10 Uhr anj' die in den Maldorten: Einenkel, Großer Hemmberg, Hirschbächek, Eisensteingruben, - 4„ gegen sofortige Bezahluug und unter den vor Beginn der Action bekannt zu machenden Bedingungen an die Meist bietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mit unterzeichneten Revierverwalter zu wenden. Bei Uebersteigung der Credite kann der Zuschlag nicht er- solgen. Forstrentamt Eibenstock und Revierverwaltung Sosa, am 16. Februar 1880. f- beige- mrch die - Aue — ohannge- nfelS — itheke in m. lang, Stangenklötzer von 8—12 cm. oberer Srärke, 4 m lang; Sonnabend, den 28. Februar: 1 Raummeter weiche Nutzscheite II. Classe, Stück ASpcn, - Kirschbäume, - Linden, - Birken, - Ahorn und. HolZ-Auctron. Im Gasthosc „zur Sonne" in Sosa sollen Dienstag, den 24. Februar 188V, von Vormittags 9j- Uhr an auf Sosaer Revier in den Forstorten: Hinterer Märzenbeng, Abth. 20, Auersberger Grund,'Abth. 30 und Keller, Abth. 35 aufbereiteten Nutz- und Brennhölzer, als: 505 Stück weiche Stämme von " m zum i, wozu wrsaison ngenom- —3) -schäft s- iten di» Vormit ¬ schaften des Regierungsbezirkes Zwickau. 1., Hiernach sind als aufnahmefähig zu betrachten: »., arme Waisen, und zwar nicht nur elternlose, sondern auch vater mutterlose, !>., Kinder, welche aus polizeilichen Gründen ihren Eltern entnommen ihemni . mißtag ssenen. ein r Ratten tenv, p.. ecberg. Nutzholz-Auction. Donnerstag, den 26. Februar o. o., Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem Gemeindegrundstück zu Beutha 37 6 4 39 3 auSreichen, und welche sich daher mehr für eine Eorrectionöanstalt oder ein Rettungshaus eignen, d., Kinder, welche mit einer ansteckenden oder ekelerregenden Krankheit oder ' einem sonstigen Gebrechen behaftet sind, wegen dessen sie einer außerge wöhnlichen Pflege oder Beaufsichtigung bedürfen. Demnach sind namentlich Blinde, Taubstumme und Blödsinnige nicht aufnahme fähig. 3., Die Aufnahme eines Kindes erfolgt in der Regel nicht vor vollendetem 6. und nicht nach vollendetem 13. Lebensjahre. Dagegen erfolgt die Entlassung in der Regel sofort nach der Confirmation, oder wenn diese vor vollendetem 14. Lebensjahre stattfinden sollte, spätestens mit Ablauf dieses Jahres. 4., Anträge auf Unterbringung eines Kindes in der Anstalt sind von den be- theiligten Armenversorgungsbehörden oder beziehentlich den rechtlichen Vertretern der be treffenden Kinder gehörig vorbereitet bei der Königlichen Kreishauptmannschaft einzurei chen und ist mit Rücksicht darauf, daß die regelmäßige Aufnahme in das Waisenhaus zu Ostern jeden Jahres stattfindet, dafür zu sorgen, daß derartige Gesuche mindestens zwei Monate vor diesem Termine dahin gelangen. 5., Aufnahmen außer dieser Zeit können nur in besonders dringenden Fällen und beziehentlich insoweit, als vacante Stellen in der Anstalt vorhanden sind, geneh migt werden. ES bleibt jedoch den bethciligten Antragstellern, deren Gesuche lediglich mit Rücklicht auf die bereits vorhandene etatmäßige Zahl der Pfleglinge haben zurück- gewiesen werden müssen, unbenommeu, diese Gesuche zu dem unter Nr. 4 bemerkten Zeitpunkte zu wiederholen. 6., Für jedes Kind, welches auf Kosten eines Ortsarmenverbands in die An stalt ausgenommen wird, ist ein jährlicher Verpflegbeitrag von 80 Mk. zu entrichten. Eine Ermäßigung findet ausnahmsweise, bis auf 60 Mk.. statt. Ermäßiguugsgesuche sind bei der Königlichen Kreishauptmannschaft unmittelbar anzubringen und hierbei jedesmal die Armencassenrcchnungen der drei letzten Jahre bei- zufügen. 7., Für jedes aufzunehmende Kind ist ein Impfschein und ein Taufschein bei zubringen und sind diese Zeugnisse und eventuell die am Schlüsse von Nr. 6 erwähn ten Armencassenrechnungen mit den unter Nr. 4 bemerkten Aufnahmegesuchen vollstän dig bei der Königlichen Kreishauptmannschaft einzureichcn. 8., Die OrtSarmenbehörven und beziehentlich die bctheiligten rechtlichen Ver treter sind verpflichtet, die in die Anstalt aufzunehmendcn Kinder auf ihre Kosten durch einen zuverlässigen Begleiter dahin bringen zu lassen, sowie die aus derselben Entlas senen in gleicher Weise wieder abzuholen. Schwarzenberg, am 18. Februar 1880. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. von Wirsing. 13—15) - Oberstärke, 16—22 - 23—73 - 23-52 - 23—42 - 18—56 - 8—12 - 10—15 - Unterstärke,
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