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Dresdner Journal : 05.04.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902-04-05
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190204053
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19020405
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19020405
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1902
- Monat1902-04
- Tag1902-04-05
- Monat1902-04
- Jahr1902
- Titel
- Dresdner Journal : 05.04.1902
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« Dresdner Immull Deal l«-b «tujeloc Herausgegeben von der Königl. Expedition de- Dresdner Journals, Dresden, Zwingerstraße 20. — Fernspr.«Anschluß Nr. 1295. Krschetnenr Werktag« nachm. b Uhr. Mrd Zurü^pduna der für »KkchniM'ÜUl^ destiinmica, «Ser von dieser nicht ein- ßtsordertrn Veiträge beaa- gpnuht, io iß dal Post-eid beizufügen Sonnabend, den 5. April nachmittags. 1902 A»kü«dt,»»»«Oe»»tzre»i Die Zeile Nein« Schrift der 7 mal gespaltenen Lntündü guny--«tile oder deren Rau» <0 Ps Bei La bellen- und Piffernsatz ö Ps Ausschlag für dir Zelle Unterm Re- daktion-strich (Eingesandt) die Lextzeile mittler Schrift oder deren Raum bv Ps. Aebllhren - Ermäßigung bet öfterer Wiederholung. Annahme der Anzeigen bi» mittag- l« Uhr sllr dre nach mittag- erscheinende Nummer. Amtlicher Teil (Vehirdl Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigentelle.) Nichtamtlicher Teil. Kunst md Wissenschaft Er Majestät der König haben Allergnädigst ge ruht, den Assessor bei dem Amtegerichte Leipzig Ür. Loikmur Richard Schöne zum Landrichter bei dem Landgerichte „Bautzen zu ernennen. Ge. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem in Sachsen staat-angehörigen Königl. Preußischen Hofkunsthändler Eduard Müller in Berlin den Titel und Rang als Kommerzienrath zu verleihen. Ee. Majestät der König haben Allergnädigst arruht, dem Buchhändler Jäger und dem Prokuristen Leonhard, bilde in Leipzig, da; Ritterkreuz 2. Klasse vom Al brecht-orden zu verleihen. Zur Steuerreform. Der Ersten Kammer ist eine Petition de» Bezirk«, verein« Dresden-Bautze« de« Bunde» der Industriellen zugrgangen, in der gegen die von der Regierung ge. plante Bermögrn«steuer Stellung genommen wird. Um dies« Petition mit der ihr gegebenen Begründung näher würdigen zu können, empfiehlt r« sich, zunächst nochmal« kurz da» Reformprogramm der Regierung, wie «» dem Königl Dekret Nr 4 zu Grund, liegt, und Vesten Auf. «ahme in der Zweiten Kammer sich zu oergegenwärtigen. Da« Regierung«programm gipfelt bekanntlich in folgen- den drei Punkten: l. Die Einkommensteuer wird unter Beseitigung der f»-e»annten Horizontale, d. i. de» Ruhen« der Pro gression zwischen den Einkommen von 9400 M und 25 OVO M, um etwa SS Proz erhöht, von welcher Er höhung nur die untersten Steuerklassen befreit bleiben. II Zur Vorausbesteuerung der im VermögenSbefitze »urzelnden erhöhten L«istung«fähiakeit wird ein« all. aemeine Vermögenssteuer nach dem Muster der preußischen SrzL^unzSsteuer eingrführt, deren Steuersatz — ab« grsehrn von namhafte« Erleichterungen bei der Be- fieuerung der Minderbemittelten — H vom Tausend de« BermögenSwert« beträgt Den Land« und Forst« wirte» ist nachgelasten, auf Antrag von ihrem Grund« besitze und 8etri«b»kapitale 3 Pfennig pro Grundsteuer« einheit al« Bermögen«steuer zu entrichten, welchenfall« die auf dem Grundbesitze haftende« Schulden nicht in Abzug kommen Ul. Die zeitherige Staat«grundsteuer wird außer Hebung gesetzt; gleichzeitig komm» die Schuldotation, d i die Ueberweisung der Hälfte der Grundsteuer an die Schulgemeinden, in Wegfall Die Zweite Kammer hat die Einkommensteuer. Novelle (l) einstimmig, die Vermögenssteuer (II) mit 60 gegen 7 Stimmen, die Ausscheidung der Grundsteuer au» dem Staat«steuersystem mit der darau« resultierenden Aufhebung der Echuldotation (III) gegen 4 Stimmen «genommen. Nach Absicht der Regierung sollte die Reform in alle« ihren Teilen erst vom I. Januar 1904 an in Kraft treten. Die Zweite Kammer hat diesen Termin bezüglich der Einführung der Vermögenssteuer und der Aulscheidung der Grundsteuer angenommen Dagegen hat sie beschlossen, die Einkommensteuernovelle schon vom I. Januar d. I» an in Wirksamkeit treten zu lasten; doch ist dieser Beschluß dadurch gegenstandslos geworden, daß inzwischen der Abschluß der Einkommensteuerkataster für da« Jahr 1902 noch auf Grund de« bisher giltigen Ginkommensteuertarifs erfolgen mußte Al« finanzielle« Ergebnis der Reform läßt sich für da» Jahr 1904 erwarten ») von der erhöhten Einkommensteuer unter Berücksichtigung der von der Berichte aus den König!. Sammlungen 1901. ö. Porzellansammlung. Die Erwerbungen bestanden aus 25, zum Teil au« Mehreren Gegenständen sich zusammensetzenden Nummern, die sämtlich durch Ankauf erlangt wurden Davon ent fielen 14 Nummern auf Alt-Meißen, 2 Nummern auf Kloster-Veilsdorf, je eine Nummer auf Frankenthal, Berlin, Wien, Chantilly und Etruria (Wedgwood), 3 auf khina und 1 auf Japan Au« den altmeißner Stücken ist vor allen anderen zu nennen die bunte Figur de« bekannten Hofnarren Joi-pH Fröhlich, an den in der Sammlung u a bereit« eine prachtvolle große Büste und eine herrliche Gruppe erinnern, welch' letztere ihn zusammen mit dem nicht Minder bekannten Hofnarren Junge, genannt Baron Schmiedel, vorfahrt. Die neu erworbene Figur stellt iha stehend vor mit durch di« Hosenträger gesteckten Händen Er trägt grüne Pumphosen, violette« Wam« mit weißen Verzierungen, eine schwarze grlbgefütterte Jacke mit blauen Aufschlägen und goldenen Knöpfen, eine weiße Halskrause und rote Hosenträger, auf denen die Initialen und die Jahre«zahl 17—39 verteilt sind, kurze schwarz« Stulpstiefel und «inen hohen gelben Lirolerhut mit blauem Band und buntem Blumenstrauß Dir mit der Schwertermarke versehene Statuette ist 21 em hoch und steht auf einem weißen Postament mit in Gold abgesetzten Kanten. Dazu gesellte sich ein sehr interessanter weißer Krug »it bauten, demselben Hofnarren geltenden Malereien zwischen breiten Goldstreifen, mit vergoldetem H«nkel, in Silber getriebenem Deck«!, in den ein Dresdner Thaler de» Kurfürsten Friedrich August l. (König August Zweiten Kammer beschlossenen Er ¬ leichterungen ein Mehr von 8 500 000 M d) von der Vermögendste»« 6 000000 . zusammen l 4 500000 M Dagegen beläuft sich der durch di« Aufgabe der Grundsteuer entstehende Ausfall auf .... 2 035000 M , wozu noch diejenigen 400000 » zu rechnen sind, um welche an Stelle der weg fallenden Schuldotation der Fonds zur Unter stützung bedürstigerSchul- gemeinden verstärkt wer den möchte 2 435000 M. sodaß sich das Mehrergebni» der Steuerreform auf 12 065 000 M mithin auf rund 12 Mill M beziffert. Zu diesen 12 Mill M tritt noch eine weitere Million, die durch die bereit« al« Gesetz publizierte 25proz Erhöhung der lande«gesetzlich geordneten Ge- richt«kosten erlangt werden soll, so daß sich di« aus da« Jahr 1904 zu erwartende Mehreinnahme auf 13 Mill M beläuft Der Bezirk«verein DreSden-Bautzen de« Bunde« der Industriellen bekämpft nun die Einführung der Ver mögenssteuer und die Beseitigung der Grundsteuer im wesentlichen au» folgende« Gründe«: 1. Die Vermögenssteuer erscheine finanziell entbehr lich, wenn die von der Regierung in Höhe von 6 Mill, jährlich geforderten WohnungSgelderzuschÜffe der Be amten auf die Hälfte ermäßigt würd«« und die Grund, steuer forterhoben werde 2. Die Vermögenssteuer sei dazu bestimmt, da« fundierte Einkommen zu treffen; von vielen Industrie. Unternehmungen werde sich aber nicht behaupten lasten, daß da» in ihnen angelegte Kapital rin gesicherter Be sitz fei 3 Mit der Aufgabe der Grundsteuer tverde dem Grundbesitz ein ungerechtfertigte« Geschenk gemacht. Denn einmal stelle sich die Vermögenssteuer, namentlich bei verschuldetem Grundbesitz, niedriger al« di« zeitherige Grundsteuer; sodann s«i zu berücksichtigen, daß die Grundsteuer überhaupt nicht mehr als Steuer empfunden werd», da sie beim Ankäufe der Grundstücke von deren Werte kapitalisiert in Abzug gebracht wrrde; endlich liege «ine unbillige Bevorzugung de« Grundbesitzen darin, daß nach einem Beschlusse der Zweiten Kammer den Grundbesitzern die an die bisherige Grundsteuer, entrichtung geknüpften Vorrechte auch fernerhin gewahrt bleiben sollten 4. Der 25prozentige Zuschlag zu den GetichtSkosten werde im wesentlichen von den Handel- und Gewerb- treibenden getragen werden 5 Die Einschätzung zur Vermögenssteuer bringe schwere Gefahren für den Kredit deS Kaufmann« mit sich Nach alledem empfehlen die Petenten, da« Projekt einer Vermögenssteuer fallen zu lasten und die Grund steuer beizubehalten Al«dann werd« sich durch Abstriche vom Etat, durch erweiterte Besteuerung der Erbschaften und Schenkungen, durch Einführung einer Baulandsteuer ein Weg au« den gegenwärtigen unbefriedigenden Etat- Verhältnissen finden lasten. Im Interesse de« endlichen Zustandekommen« der seit Jahren geplanten Steuerreform erscheint e« geboten, diese Ausführungen und Voischläge nicht unwidersprochen zu lasten. Daß die Einkommensteuer einer Ergänzung durch die Vermögenssteuer bedürfe, ist schon bei Ein« führung der ersteren eingehend erwogen worden Schon damal« erkannte man, daß die steuerliche Leistung«- fähigkcit de« Einzelnen nicht allein von der Höhe seines Einkommen«, sondern auch von der Größe seine« Ver mögen« abhänge Wer 2500 M Einkommen lediglich durch geistige oder körperliche Arbeit verdient, ist weniger leistungsfähig, als einer, der 2500 M. auS dem Be- triebe der Landwirtschaft oder eines kaufmännischen Ge- des Starken) von 1702 eingelötet ist, und silbernem Boden mit gezacktem Rande Die Malerei stellt den gedachten Hofnarren Fröhlich in ganzer Figur vor mit roter Jacke, braunen Pumphosen, schwarzen weitschaftig«« Stiefeln, blau-grünlichem Hut mit roter Feder und schwarzen Hosenträgern, auf denen in Gold die Siglen I—b' und die Jahreszahl 1—7 j 2—8 angebracht sind. Ueber der Figur schließen zwei junge Eichen ihre Zweige, auf denen rechts und links, sowie oben je eine Eule sitzt, deren Anblick Fröhlich bekanntlich nicht vertragen konnte, während an hinausragenden Zweigen zwei Taschen mit Spielkarten und Zauderstab, die rechte violett ^i roter und die linke rot mit violetter Schnur, angebracht find Auf dem bewachsenen Boden recht« eine davon- laufende graue Wildsau mit rückwärt« gewandtem Kops«, link», an den Eichstamm sich haltend, ein grauer Affe (Meerkatze), der mit der linken Hand dem Hofnarren einen Becher entgegenhält Dazwischen liegen drei Würfel Auf rotem Bande schließlich, da« am Boden sich rollt, in Goldschrift Name und Titel de« Vor- gestellten: Joseph Frölig Hoff, laschen-spieler Der Krug hat ohne Deckel eine Höhe von 15 mm Fast ganz dieselbe Vorstellung, die in scherzhafter Weise unsern Hofnarren mit seinen Attributen um- geben vorführt, girbt ein Kupferstich in klein quer 4 ' Format, der in der Zeitschrift für allstem Museologie 1878 S. 12, Anm. beschrieben ist Dem dort Gesagten können wir beifügen, daß diese« Blatt von C F Boetiu« in Dresden graviert ist, aber nicht, wie e« a a O heißt, die Jahreszahl 1722, sondern da« Jahr 1729 trägt, also nach unserem Krug entstanden ist Sodann ist an altmeißner Gegenständen hervorzu- heben ein auf einem Felsblock sitzende« Liebespaar, ein Bursche in weißem Hemd mit Halskrause, rotem Wam«, gelben Kniehosen, weißen Strümpfen und schwarzem Hütchen, der die auf seinem Schoß« sitzende Dame i« buntgrblümtem Kleide und grünem Mieder, die ihm die düste, während auf den Schmalseiten ein vor einer Bank stehender Kavalier und eine vor einem Obelisken stehende Dame dargestellt sind Zu Seiten des kurzen engen HalseS, der einen späteren durchbrochenen Silber- d-ckel trägt, find bunte modellierte Früchte aufgesetzt. Neben der blauen bchwertermarke eingestempelt X und 40. Eine umfangreiche glänzende Erwerbung bildet rin altmeißner bunter Service, welches dem auf fast allen seinen Bestandteilen erscheinenden Wappen nach für einen de« letzten sarnesischen Herzöge von Parma, Franz (1-1727) oder Anton (1721 bi« 1731), hergestellt worden ist. Dasselbe, nicht mehr ganz vollständig, besteht au« Kaffe«, und Theekanne, Zuckerdose, ovaler muscheliger Schale, sechs doppelt gehenkelten hohen Taffen, drei Theetaffen und vier Untertaffen. Sämtlich« Gegenstände find mit feiner Chinesenmalerei und reicher Golddekoration ge- schmückt und tragen mit Ausnahme der Schale, mit breiter Goldborte um die Chinesenmalerri, da« bunte vollständige herzogliche Wappen, und zwar die beide« Kannen, die Dose und die hohen Taffen je zweimal, vorn und hinten, während e« auf den Theetaffen nur vorn erscheint, stets mit anderen chinesischen Figuren gleich Schildhaltern zur Seite. Die Kaffeekanne ist nur mit zwei großen Goldpunkten markiert, die übrigen Gegenstände tragen diese Punkte unter der blauen Schwertermarke. Ein andere« schönes altmeißner Service, weiß mit Landschaften, Jagd- und Tirrstücken, sowie Streublümchen in Purpurmalerei, au« der sogenannten Punktzeil (Schwertermarke mit darunter stehendem Punkt), zählt 16 Gegenstände: Kaffeekanne mit Deckel, der eine modellierte Blume trägt, Milchkanne, Zuckerdose, Spül- napf, sech« hohe Taffen mit durchbrochenen, au« Astwerk bestehenden Henkeln und sech« Untertaffen Schließlich verdienen an altmeißner Geschirren noch Erwähnung: eine die bchwertermarke tragende henkellos, Wange streichelt, liebkosend umfaßt, während ein zu ihren Füßen auf dem mit aufgesetzten bunten Blumen geschmückien Boden liegender Harlekin in buntscheckiger Jacke und kurzen schwarzen Hosen neugierig und schelmisch aufblickt Weiter ist zu gedenken einer zier« lichen bunten Figur: eine« stehenden jungen Manne« mit gepudertem, gebundenem langen Haar, in blauem Rocke mit aufgesetzten violetten Schleifen, buntgeblümter Weste, kurzem violetten Beinkleid mit gelben Schleifen und weißen Strümpfen, ohne Hut, von einem weißen Baumstumpf gestützt, auf mtt vergoldeten Rokoko-Orna» menten und aufgesetzten grünen Blättern samt Blume geschmücktem Boden, ohne Marke mit eingestempelter 3; sowie einer weißen Figur, ebenfalls ohne Marke: «ine» Mädchens in kurzärmeligem Faltenhemd, Mieder, Rock und aufgesetztem Hütchen, die Bauernleier spielend Unter den altmeißner Geschirren find b»merkrn«wert ein noch den AeSkulapstab tragender Napf mit Blumen malerei in Blau und Rot innen und außen und auf der Außenseite dazwischen gemalten bunten Vögeln, sowie eine hohe Obertaffe mit Henkel, bemalt mit einer ringsum laufenden Landschaft, in deren Mitte ein Kavalier in violettem Rocke, Stulpstiefein und schwarzem dreieckigen Hute zwischen vier Jagdhunden steht Der selbe hält mit der einen Hand die auf dem Boden stehende Büchse und stützt sich mit der andern auf einen ausgeschweiften braunen Schild, auf dem in weißer Schrift zu lesen ist: Christian l Friederich s Glaßewaldt j den 24 I August j 1724 Da« wegen seiner datierten Aufschrift besonder« interessante Stück trägt keine Marke. Weiter hervorzuheben ist eine altmeißner große Thec- büchse mit bunten Watteaubildern auf den vier beiten unter lambrequinartiprr Pupureinfaffung, die mit Gold kreuzchen dekoriert ist. Die in feiner Malerei au»- grführten Bilder bieten auf den Breitseiten in land schaftlicher Umgebung je eine Dame und einen Harlekin in tanzender Stellung, das «ine mal vor einer Faun»- schäft« oder au« zin«tragend angelegten Werten bezieht. Der Unterschied hat seinen Grund darin, daß der Land- wirt, der Geschäftsmann, der Rentner in seinem Ver- mögen einen Rückhalt hat, der ihm Kredit verschafft, der ihm in schlechten Zeiten al» Notpfennig dient, der thm die Sorge für fern Alter und für den Unterhalt der ihn überlebenden Familienangehörigen erlerchtttt. E» ist ein Hauptverdienst Miquel«, diesen Gedanken in der preußischen Steuerreform von 1893 al« erster in Deutschland mit aller Schärf« und Klarheit verwirklicht zu haben Einkommensteuer mit ergänzender Ver- mögentsteuer: da« ist seitdem di« Losung de« steuerlichen Fortschritt« in allen denjenigen deutschen Bunde«- staalen geworden, die desttebt sind, ihr Steuer- syftem auf die Höh« der Zeit zu bringen. Schon sind Hessen und Braunschweig dem preußischen Vorbilde gefolgt; in denselben Bahnen bewegt sich die baoifche Steuerreform, und dem gleichen Endziele streben die Reformbewegungen in Württemberg zu. Aber nicht nur in Deutschland erblickt man in der Zusammen fassung von Einkommen- und Vermögenssteuer da« ge rechteste Steuersystem: nein, auch Holland und zahlreiche Kantone der Schweiz sind Vertreter diese» System« In allen diesen Staaten — abgesehen von einigen Schweizer Kantonen, in denen von alter» her die Vermögens steuer al« Hauptsteuer behandelt und deshalb in un verhältnismäßiger Höhe erhoben wird — sind Klagen gegen da« au« Einkommen- und Vermögenssteuer zu sammengesetzte Steuersystem nicht laut geworden, na- mentl ch nicht au« industriellen Kreisen Au« Preußen insbesondere wird versichert, daß sich die Vermögens- steuer rasch und gut eingelebt habe So konnte der SeehandlungSpräfident a D. Frhr v. Zedlitz u. Neu kirch am Schluffe seinc» Werke«: „Dreißig Jahre prru- bischer Finanz- und Steuerpolitik" sein Urteil über die Thätigkeit Miquels in di« Worte zusammenfaff«n: „Die Steuerreform bildet den Höhepunkt der Leistungen und Erfolg« Hrn v. Miquel«, und der Vater landSfrrund kann nur beklagen, daß er nicht früher in sein« Stelle berufen worden ist Manche der großen staatlichen und sozialen Aufgaben, welche jetzt der Zukunft verbleiben, wären dann sicher einer so befriedigenden Lösung ent- gegengeführt wie die Steuerreform" Aber wie alle« Gute und Neue auf dem Gebiete de« Steuerwesen», so hat auch die Miquelsche Eteuerriform bi« zu ihrem glücklichen Zustandekommen schwere Jntereffenkämpfr durchzufechten gehabt. Auch in Preußen war e« vor zugsweise di« V«rmögen«steutr, di« von den verschieden sten Seiten auS angegriffen und zum Teil leidenschaftlich bekämpft wurde Jeder Stand behauptet», bei der Ver- mögenisteuer der Hauptleidtragende zu sein; der Land- wirt wegen der geringen Rentabilität, der Industrielle wegen der relativen Unsicherheit seines Besitze« und wegen der angeblich seinem Kredit drohenden Schädig ungen. Jetzt, nachdem die ErgänzungSsteuer seit 1895 besteht, ist e« im industriellen Lager ganz still ge- worden; die Befürchtungen, die man vor der Vermögens steuer gehegt hatte, sind eben nicht eingetroffen. Auch bei der Verhandlung über den VermögenSpruerentwurf in der sächsische» Zweiten Kammer haben hervorragende Vertreter der Industrie, die als Inhaber preußischer HandelSniederloffungen Gelegenheit gehabt haben, die preußische ErgänzungSsteuer au» eigener Erfahrung, gleichsam am eigenen Leibe kennen zu lernen, nur zu bestätigen vermocht, daß sich diese Steuer in der An wendung wohl bewährt habe und keine Belästigungen de« Steuerpflichtigen mit sich bringe. An und für sich müßten schon diese Thatsochrn genügen, um der Petition de« Bunde« der Industriellen wirksam entgepengehalien zu werden, soweit sie lediglich au« der Struktur und praktischen Durchführung der Vermögenssteuer ihre Be- denken gegen dieselbe herleitet Gleichwohl soll im Nachstehenden auf die zur Begründung der Petition geltend gemachten einzelnen Punkte näher eingegangen und deren Unhaltbarkeit dargelegt werden. Zu 1. Wenn in der Petition der Satz an die Spitze gestellt wird, die Vermögenssteuer sei finanziell nickt notwendig, wenn nur die WohnungSgelderzuschLffe der Beamten auf die Hälfte herabgesetzt würden, so zeugt die« von einer vollständigen Verkennung unserer Finanzlage Man werfe nur einen Blick in den Ent- wurf de« StaatShauShaltletat« für die Finanzperiode 1902/03! Da finden sich in den außerordentlichen Etat eingestellt und mithin auf die Deckung durch Anleihe» verwiesen nicht weniger al« 19 Mill. M. Ausgaben für unproduktive Bauten, Ausgaben, die nach den Grundsätzen vernünftiger Finanzpolitik au« den laufen- den Einnahmen bestritten werden müssen, wenn der Staat auf die Dauer solvent bleiben will. Man täusche sich nicht darüber, daß Ausgaben wie diese 19 Mill M auch in künftigen Etatsperioden wieder- kehren werden. E« ist „bitter not", dafür zu sorgen, daß nach und nach diese Ausgaben, wie rS noch bis zum Jahre 1894 geschehen ist, wieder au» Mitteln de» ordentlichen Etat» gedeckt werden Geschieht dies nicht, so kann die Folge davon nur ein weitere« bedrohliche» Anwachsen der Staatsschuld und eine weitrre erheblich« Mehrbelastung unsere« ordentlichen Etat» mit Schuld- zinsen und Schuldtilgungsraten sein. Schwer« Sorgen erwachsen un» ferner au« unserem finanziellen Verhältnis zum Reiche. Für die Jahre 1900 und 1901 sind von Sachsen rund 4H Mill M bar an da» Reich herau». zuzahlen gewesen. Für die laufende Finanzperiode haben wir noch einen in früheren besseren Jahren angesammelten UeberweisungSsteurrfond», der vielleicht jetzt noch einmal genügen wird, um die Herauszahlungen an da» Reich zu decken. Später müssen die hierfür erforderlichen Mittel auf ander« Weise beschafft werden. Daß aber in Bälde auf eine Besserung unserer finanziellen Be ziehungen zum Reiche zu rechnen wär«, dafür ist trotz ernstlicher Bemühungen der Einzrlstaaten bei der Halt ung der ReichSlagSmehrheit keine auch nur einigermaßen sichere Gewähr vorhanden Wie kann man angesichts dieser Ausblicke in die Zukunft davon sprechen, daß die Vermögenssteuer durch den Abstrich von «in paar Mil- lionen Mark von den Wohnung«geldrrzuschüffen finanziell entbehrlich gemacht werden könne? Zu 2. Wenn die Petenten davon au»gehen, dir Vermögenssteuer sei dazu bestimmt, da« fundierte Ein kommen zu treffen, so muß man sich vergegenwärtigen, daß damit da» Wesen dieser Steuer nicht vollständig getroffen und erschöpft wird. Bei der Vermögenssteuer kommt e« im Prinzip nicht darauf an, ob ein Ver mögen dem Besitzer Einkommen zubringt oder nicht. Zum steuerbaren Vermögen gehören auch ertragslose Vermögen«objeHe, wie z. B. Bauplätze, Park», Gold- barren rc. „Diese Ignorierung der ErtragSverhältniff« durch di« VelmügenSsteuer ist eine absichtlich gewollte und auch durchaus rationelle, da alle jene im Bereich« deS Vermögens besitze« sich abspielenden, di« Rentabilität oder Nichtrentabilität beeinflussenden Vorgänge ihre voll« Berücksichtigung bei der Einkommenstruerveranlagung finden. Die Vermögenssteuer hält sich im Gegensatz« hierzu an die Thatsache de« Vermögensbesitze«, welche Thatsache den Besitzenden über den Besitzlosen wirt schaftlich herauShebt und ihm eine wesentlich günstigere Positron gewährt, die daher gerechterweise auch in den öffentlichen Beitragsleistungen zum Ausdruck kommt" (Buchenberger, Die Steuerreform im Großherzogtum Baden, Finanzarchiv 1901, S 1 flg ). Bildet somit eine Steuer nach dem Maßflabe de« Vermögen»besitze» die passendste Ergänzung der Be steuerung nach dem Maßstabe de« Einkommen«, so ist e» nur ein weitere« Erfordernis steuerlicher Gerechtig keit, daß jede Art des VermögenSbefitze« von der Ver mögenssteuer getroffen werde Gewisse Arten des Ver- mögrnSbesitze« von der Besteuerung auSzunehmen, würde sich ebensowenig rechtfertigen lassen wie die Befreiung gewisser Arten deS Einkommen« von der Einkommen steuer. Wie bei der Einkommensteuer nicht unterschiede« werden kann, ob ein Einkommen sicher oder unsicher ist, so kann auch bei der Vermögenssteuer nicht darauf Rücksicht genommen werden, ob ein Vermögen sicher oder weniger sicher angelegt ist. Gewiß hat je mand, der 100 000 M in sächsischen Staatspapieren anlegt, einen gesicherteren Besitz al« e>n anderer, der für
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