Erzgebirgischer Volksfreund : 19.02.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-02-19
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-188502195
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18850219
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18850219
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1885
- Monat1885-02
- Tag1885-02-19
- Monat1885-02
- Jahr1885
-
165
-
166
-
167
-
168
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 19.02.1885
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
rWb."AMsfrem§ Stillt»», B-rtaa und Druck von E. M. Gärtnrr in Schamberg. Ui. 41 Donnerstag, den 19. Februar 1885.. St. D Gemeinde-Bezirk lter- Bemerkungen. den 1884. tt St. :beit -xpe- 3„ «nd 4 m. Länge, s 3 cm. unterer von r w/ch- ) u»d mi- Moller. Mehnert 13-15 16—22 23—57 26-41 8—12 mlich- Z» lattes am 17. Februar 1885. Frhr. von Wirsing. r ein gan, Held räge «rg. und . ist cherg, 10414 6 Gegenstand des Betriebes.*) io Pfanne, dir zweisvalti« AM Sb Pfemüg^^. « r t des Betriebes.**) «ug G. Rame des Uuteruehmers (Firma). v (Unterschrift des zur Anmeldung Verpflichteten). Staat Sachsen Regierungsbezirk Holz-Auktion auf Crottendorfer Staatsforstrevier. ? auf Grund des 8 N des Unfallverstchemngsgesetzes ar sie n «ine i und «Äuer nichtige undtn. ger in »r.35. -n ge- : nisten Tageblatt für Schwayenberg und Umgegend. NmtsUatt für die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt- Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. 6. kurze« >lagan« rbciu- Pöhla Zahl der durchschnitt lich beschäftigten Versicherungs- Pflichtigen Personen. am 16. Februar 1885. Bekanntmachung, die Anmeldung unfallverficherungpflichtiger Baubetriebe betr. Nachdem der BuudeSrath auf Grund des 8 1 Absatz 8 de- UnfallversicherungS- gesetzeS vom 6. Juli *884 beschloffen hat, " Arbeiter und BetriebSbeamte, welche von einem Gewerbetreibenden, dessen Ge werbebetrieb sich auf die Ausführung von Tüncher«, Verputzer-, (Weißbinder-), Gypser-, Stuckateur-, Maler-(Anstreicher-), Glaser-, Klempner- und Lackirer- arbetten bet Bauten, sowie auf die Anbringung, Abnahme, Verlegung und Reparatur von Blitzableitern erstreckt, in diesem Betriebe beschäftigt werden, für versicherung-pflichtig zu erklären, hat gemä-8 11 de- Unfallversicherungsgesetzes jeder Unternehmer eine- der genannten Betriebe diesen Be trieb unter Angabe de« Gegenstände- und der Art desselben, sowie der Zahl der durch schnittlich darin beschäftigten versicherung-pflichtigen Personen anzumelden. Die Frist der Anmeldung ist auf die Zeit bi- zum 2. März 1885 festgesetzt worden und werden die betreffenden Betriebsunternehmer veranlaßt, die Anmel dungen nach Maßgabe de- mitabgedruckten Formular- bi- spätesten- zum gedachten Ter mine bei der unterzeichneten Behörde zu bewirken. Königliche Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, — — GMA Ggmz, Hit Abnahme der Hs,NN« uuv Festtage. Prci« v»eri«liahr!lch t Mark M Pfennige. s s *) z. B. Baumwoll-Spinnerei, -Weberei, -Färberei, -Appretur, Holzfäaemüble. Getreidemühle, Oelmühle. Bei mehreren Betriebszweigen ist der Hauptbetrieb zn unterstreichen. **) z. B. Handbetrieb, Betrieb mit Dampf-, Wind-, Wasserkraft, Gasmotor rc. Nachdem die Herstellung einer Kutzbrücke über die Mulde an Stelle der frühe ren Eisenbrücke zwischen Niederschlema und Siberoda vollendet und dieselbe dem öffentlichen Verkehr übergeben worden ist, wird Solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Königliche Amtshauptmannschast Schwarzenberg, am 17. Februar 1885. Frhr. von Wirsing. 2165 w. Stangenklötzer 133 Hundert Weiche Reisstangen 41 - - « Im Monat Januar dieses Jahres betrugen die Durchschnittspreise für Fou- rageartikel für die Lieferunqsverbände Zwickau und Schwarzenberg 7 M. 25 Pf. für 50 Ko Hafer, 4 - 25 - - 50 - Heu und 2 - 75 - - 50 - Stroh. Die Königliche« AmtShauptmaunschafteu Zwickau und Schwarzenberg. am 16. Februar 1885. von Bose. Frhr. von Wirsing. 2330 weiche Klötzer von 6630 - - - Freitag, den 27. Februar 240 Raummeter weiche Brennschette, - Brennknüppel (Rollen), harte Zacken, 4„ m. Länge, 4 m. Länge, Stärke, 4—6 cm. unterer Stärke; Bekanntmachung. Das nachstehende Regulativ ist beschloffen worden und tritt mit seiner Veröffent lichung in «rast. Lößnitz, den 12. Februar 1885. „ Der Rath der Stadt Lößnitz. vr. von Woydt. die polizeiliche An- und Abmeldung m Lößnitz betreffend. 8 1. Jede in Lößnitz feste Wohnung nehmende Person ist verpflichtet, binnen 1 Woche vmu erfolgten Anzüge an ihre Wohnung an Rath-meldestelle anzuzetgen, und sich h erbet durch di« entsprechenden Le-itimation-papiere über ihre StaatS- und OrtSangehörigkeit, Familien-, Militär- und sonstigen persönlichen Verhältnisse, sowie auf Erfordern darüber auSz»weisen, daß bet ihr die AbvetsungSgründe der 88 2—5 de- FretzügtgkeitSgesetze- nicht vorltegen. Die unter dem Viehbestände des Gemeindevorstands Gündel in WittigSthal auS- gebrochene Maul- und Klauenseuche ist wieder erlösche«. Schwarzenberg, am 17. Februar 1885. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. von Wirsing. E. Familienmitglieder unterliegen, wenn sie 18 Jahre alt find und fich^selbständig ernähren, der gleichen selbständigen Anmeldepflicht. Jede WobnnngSveränderung ist binnen Wochenfrist oder Wegzug aus Lößnitz später an RathSmeideüelle anzuzeiien. Ueber die erste Anme'dung wird ein Anmeldeschein (Logiskarte) gegen 25 Pf. Gebühr ertbeilt, welcher bet späteren Meldungen zu produciren ist, damit auf ihm gegen gleiche Gebühr die Veränderungen nachgetragen werden könne». Beim Wegzüge wird dtztsekbe zurückbehalten. 8 2. Jede in Lößnitz in einem Arbeit-- oder Dienstverhältnis stehende Person (Ge- werbsgebtlfen, Arbeiter, Lehrlinge, Tommis, Dienstboten u. s. w.) hat ihr Dienstverhältniß, jede Veränderung desselben in der Person eines Arbeitsgeber- oder Dienstherrschaft oder Auslösung binnen 3 T^gen an Rathsmeld-stelle anzuzeigen. Ueber die erste Anmeldung wird ein (Arbeit--) Anmeldeschein gegen 30 Pf. Gebühr ' dann besonder- (außer der etwaiaen Logiskarte des K 1) erthellt, wenn da- SrbettSver« hältniß nicht zugleich Wchnung im Hause de- Arbeitsgeber- mit sich bringt. Verände rungen stnd auf diesem Scheine bet dessen Production gegen gleiche Gebühr Nachzutrage«. Bet Dienstboten erfolgen die Einträge in ihrem Gefindezeugnißbuch. 8 3. Besuch-fremde in Privatfamilien, haben sich binnen Wochenfrist an,»melden, wen« ihr Aufenthalt länger als 14 Tage dauert. Ueber die Anmeldung wird ein Anmeldeschein (AufenthaltSkarte) gegen 30 Pf. Gebühr au-geferttgt. Im Uebrigen findet 8 1 analoge Anwendung. 8 4. Hauswirths und Quartirgeber find zu 88 1, 3, Arbeitgeber und Dienstherrschaf ten zu 8 2 dafür verantwortlich, daß die An- und Abmeldungen dec 88 i, 3 bez. 8 2 genannten Personen fristgemäß erfolgen. Die meldepflichtigen Personen der 88 1, 3 find verpflichtet, den ihnen au-gehän« digten Anmeldeschein binnen 24 Stunden nach Empfang den Personen de- 1. Absätze- za übergeben, welche das Recht der Aufbewahrung des Anmeldescheins habe«. Die in Absatz 1 genannten Personen genügen ihrer Verpflichtung, wenn sie nach Ablauf von 24 Stunden über die »n 88 1—3 geordneten Meldefristen, während welcher fie den Anmeldeschein nicht empfangen, die- an RathSmeldestelle anzeigen. Sie find zu dieser Anzeige bei Vermeidung der 8 7 angedrohten Strafen zu 8 1 binnen Wochenfrist, zu 8 2, 3 binnen 3 Tagen verpflichtet. 8 5. Gasthausfremde haben ihre Personalien nach Bor- und Zunname«, Stand oder Gewerbe, Wohnort, Tag der Zu- und Abreise binnen 12 Stunden nach ihrer Ankunft dem GasthofSbefitzer schriftlich anzu,eigen oder in das zu haltende Fremdenbuch einzutrageu. Die Gastholsbefitzer stnd verpflichtet, entweder die schrMiche Beschönigung iü ein Buch zu sammeln oder ein Fremdenbuch zu halten. Diese Bücher find den Polizei« organen bei Revisionen vorzulegen. 8 6. Meldungen von Lehrlingen, Almosenperzipienten oder nach Ermessen der Polizei verwaltung sonst unbemittelter Personen find gebührenfrei zu lassen. Vertretung bei den Anmeldungen ist zulässig. 8 7. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Regulativs werden mit Geld strafe bis 15 Mark oder entsprechender Haftstrafe geahndet. 8 8. Die besonderen Vorschriften anderer Gesetze, Statuten oder Regulative über da- Meldewesen werden von diesem Regulativ nicht berührt. 1 Ä Lößnitz, den 31. Januar 1885. '^-"6 S Der Rath der StEAMH. vr. von Woydt. Oeffkntliche Sitzung der stadlverordneten in SchneebeW" ' -L Donnerstag, de« 19. Februar 188s/ abends 6 Uhr 59 227 99 278 1145 « weiches Abraumretßtg in Laufen. Auskunft ertheilt der mitunterzeichnete Oberförster. Forflrentamt Annaberg und Forstrevierverwaltung 5. U». ider- heute eberg. ittibs unter Exp. Im „Schießhause" zu Crottendorf sollen den 26 und 27. Februar 1885, a« jedem Tage bau früh /,1Ü Uhr a«, die in den Waldorten: Großer Hemmoerg, Etsenstetngruben, Erbendorf und Katzenstein, in de« Abtheilungen 11, 19, 4', 42 und 54, aufbereiteten Nutz- und Brennhölzer gegen so fortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion bekanntzumachenden Bedingun gen versteigert werden, und zwar: Donnerstag, den 26. Februar: 3 fichtene Stämme von 32—38 cm. Mitten stärke, 92 buchene Klötzer von 15—66 cm. ob. Stärke und 2—5 «. Länge, cm. oberer Stärke,
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- No fulltext in gridpage mode.
- Show single page
- Rotate Left Rotate Right Reset Rotation
- Zoom In Zoom Out Fullscreen Mode