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Erzgebirgischer Volksfreund : 10.06.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-06-10
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-188506106
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18850610
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18850610
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1885
- Monat1885-06
- Tag1885-06-10
- Monat1885-06
- Jahr1885
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 10.06.1885
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Fra» ter. -reSde«. erg Redaction, Verlag und Druck von b. M. Männer in Sebneeber» 131. 1885 Kinder. Bekanntmachung Schneeberg, am 2. Juni 1885. Der Gemeinderath Bretschneider. 2 Günther, G-V »rich Dietz. tger. öintler in Sri. «. Tagesgefchichte Deutschland. worden ist, hat ergeben, daß derselbe weder durch das An fahren eines Dampfers, noch durch seine schlechte Be schaffenheit, sondern lediglich durch die Ueberlastung von mehreren Hundert andrängenden Menschen zusammenge brochen ist. e unsere i Lontse - länge- kenlager n Vater mhe. am 7. tUotuss. vt» vollständig eingetreten. Der hohe Herr schläft gut und der Appetit hat sich entsprechend gehoben. Es ist bisher nicht über die engsten Hoskreise hinaus bekannt geworden, daß während der Krankheit Sr. Majestät auch die Ansicht des Tageblatt für Schwayenberg und Umgegend. Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. lzen u. chlitten, igeräthe lfen bei A für. „ Mittwoch, de» 10. Juni In! die geip-uleue 1Ü Pfennige, die zweispaltige Zeile amtlicher Inserat« SL Psenaige. , Konigl. Amtsgericht. Müller. H, des 2. Juni wurde ein Officier in Uniform beim Heraus« kommen aus dem Theatre des Variete» von einem Italiener, den er nicht im geringsten gereizt hatte, auf grove Weise geschlagen. Deshalb vor da» Zuchtpolizeigertcht gestellt, vurde der Italiener zu der lächerlichen Strafe von sechs Tage« Gefängniß vemrtheilt. Dieses Urthetl, welches den General« Commandanten tief entrüstet hat, versetzt iya in die Noth- wendtgkett, bestimmte Weisungen zu geben, um die Achtung der französischen Uniform, die militärische Sicherheit und die Züchtigung der Angreifer ficherzustellen. Deshalb wird edem Militär in Uniform befohlen, von seinen Waffen je« >e»mal Gebrauch zu machen, wenn er ohne Aufreizung sei- nersett» von einem Individuum, einerlei welcher Rationa lität es angehört, angegriffen oder geschlagen wlrd. E» wird außerdem de« Leute« der Truppe anempfohlen, nicht allein in den Straßen herumzugehen. Da die Staatsbehörde Ve- — Die „Madeb. Ztg." schreibt sehr zutreffend: Die deutsche Lehrerversammlung in Darmstaot hat sich u. A. auch mit der Frage der Kinder- und Frauenarbeit in Fabriken beschäftigt. Von dem Reickstagsabgeordneten Halben waren einige Thesen vorgeschlagsn worden, nach welchen diese Arbeit bei weniger als vierzehnjährigen bezw bet noch schulpflichtigen Kindern ganz verboten, bei verhei- ratheten Frauen in der Weise beschränkt werden soll, „daß die Kinder der »ihnen nöthtgen mütterlichen Pflege und Zucht nicht entzogen werden." Die Thesen find von der großen Versammlung einstimmig angenommen worden, zu gleich mit der Aufforderung an alle deutschen Lehrervereine, durch Eingaben an die zuständigen gesetzgebenden Behörden die Annahme dieser Vorschriften herbetzuführen. So er freulich es ist, wenn ein so bedeutsames Glied unseres Ge- sellschastSkörperS, wie der Lehrerstand, mit Wärme für die Förderung der Arbeiterschutzgesetzgebung eintritt, so noth- wendig ist es auch anderseits, daß man bei den zu machenden Vorschlägen auch die nüchterne Kritik nicht überhöre. Welcher Mensch mit fühlendem Herzen sollte nicht wünschen, daß Kinder vor vollendetem vierzehnten Lebensjahre in Fabriken überhaupt nicht beschäftigt würden? Die Frage ist nm, ob eine dementsprechende gesetzliche Zwangsbestimmung nicht vielleicht thatsächltch die LebenSverhAUniffe vieler Kinder schlechter gestalten würde, als fie gegenwärtig find. Die Reichsgewerbeordnung von 1869 ließ das Arbeiten von Kiewern unter zwölf Jahren in Fabriken zu unter der Bedingung, daß fie nicht zu einer «regelmäßigen Beschäf tigung" angenommen wurden. Die Novelle von 1878 ver bot das Arbeiten von Kindern u«1er zwölf Jahren in Fabriken ganz. E-ist bekannt, daß Über diese Neuerung grade aus Arbetterkretsen vielfach geklagt worden ist. Man darf überzeugt sein, daß eine wettere Verlegung der Grenze > von 12 auf 14 Jahre jene Klage lehr bedeutend steigern würde. Dieser Versuch ist praktisch dmchgeführt bekanntlich allein in der Schweiz. Sin abschließende» Urthetl über seine dortigen Wirkungen läßt sich noch nicht fällen; darüber aber ist kein Zweifel, daß er von der großen Mehrheit der , Wegfall de» Verdienste» der Kinder auf den HauShaltSttat l der betreffenden Arbeiterfamilien von nachtheiltgem Einflüsse und dadurch auch für das Individuum selbst, welches man schützen will, schädlich sein kann. Aber nicht da- allein. Für viele Kinder ist der Aufenthalt in einem geräumigen, gut gelüfteten, im Winter gut gehetzten Fabrtksaale geradezu eine Wohlthat gegenüber ihren häuslichen WohnungSver- hältnissen. Nicht minder ist für ihr sittliches Wohl in den Fabriken meistens bester gesorgt als bei unbeaufstchttgtem Umherlungern auf den Straßen u. s. w. Die Befürchtung körperlicher Ueberanstrengung ist bei vielen Fabrikattonsarten von vornherein ausgeschloffen. Außerdem besteht die Gefahr, daß Arbeiterkinder, welche man aus den Fabriken auSschlteßt, anderweitig zu viel schwereren Arbeiten angehalten werden. Im llebrigen ist eS eine bekannte Thatsache, daß die Fabrik- Unternehmer, je schärfer die jetzt bestehenden Vorschriften über die Kinderarbeit gehandhabt werden, um so mehr die Zahl der von ihnen beschäftigten Kinder etnzuschränken suchen — sehr gegen die Wünsche der Aeltern. Unter diesen Umständen würde sich doch wohl zunächst eine genaue Untersuchung darüber empfehlen, in welchem Umfange in Deutschland Kinoerarbett in Fabriken überhaupt noch besteht und welches die wirthschaftltchen Folgen ihrer Aufhebung sein würden. Was aber den Vorschlag betreffs Beschränkung der Frauenarbeit anlangt, so genügen zwei Bemerkungen. Erstens: Wer hindert dis aus der Fabrik ausgewiesenen Frauen, sich anderswo — vielleicht weniger gesunde — Arbeit zu suchen? Und dann: Könnte nicht eine solche Gesetzesbestimmung geradezu eine Prämie auf das Concubinat werden? — Man steht, mit der „Menschenfreundlichkeit" allein ist es in diesen Dingen nicht gethan. AkauPPvkch» Paris, 5. Juni. Da das Zuchtpolizetg«richt von Tunis einen Italiener, der einem Lieutenant vom 3. Jäger- Regiment beim Herausgehen au» dem Theater eine Ohrfeige gegeben hatte, nur zu sechs Tagen Gefängniß vemrtheilt >at, so erließ der General Boulanger, Commandant der Occupattons-Dtviston, folgenden Tagesbefehl: Am Abend Bekanntmachung. Die Landtagswahllisten für Neustädtel, deren Revision bevorsteht, liegen von jetzt ab zur Einsicht für jeden Betheiligten an RathSstelle hier au-, und sind etwaige Einsprüche gegen deren Inhalt längstens bis Ende de» siebenten Tage» nach de« Abdrucke de» Wahlausschreiben» in der Leipziger Zeitung bet un» bei Vermeidung de» Verluste» der selben anzubringen. Der Stadtrath zu Neustädtel. Speck, Brgm. Bekanntmachung Die LandtagSwahlltste ist der vorschriftsmäßigen Revision unterzogen worden, dieselbe liegt für die Betheiligten beim Gemeindevorstand zur Einsichtnahme au» und sind etwaige Einsprüche gegen den Inhalt derselben binnen 7 Tagen anzubringen. Niederschlema, den 9. Juni 1885. Professors vr. Schweninger eingeholt wurde. Der bekannte Leibarzt des Reichskanzlers erklärte, daß er das Auftreten heftiger Schmerzen — sie waren eine Folge von Unter leibsbeschwerden — bet einem so hoch betagten Patienten für ein günstiges Zeichen halte, da sie den Beweis lieferten, daß noch eine verhältnißmäßig starke physische Kraft vor handen sei. Er sprach die üeberzeugung aus, daß der Kaiser trotz vorübergehender Schwächeanfälle die Krankheit ohne nachtheilige Folgen bald überstanden haben werde und der Verlauf hat ihm glücklicher Weise durchaus Recht ge geben. Sigmaringen, 6. Juni. Die Beisetzung des Fürsten Karl Anton von Hohenzollern ist heute unter Bethetligung der zahlreich anwesenden Fürstlichkeiten, Generäle, weltlichen und geistlichen Behörden, Deputationen derjenigen Regimen ter, deren Chef der Verstorbene gewesen, erfolgt. Nach dem feierlichen Trauergottesdienste in der Stadtktrche setzte der Leichenzug sich nach de: Familiengruft in Bewegung. Un mittelbar hinter dem Sarge schritt der Kronprinz, neben ihm Fürst Leopold von Hohenzollern, König Karl von Rumänien; sodann folgten der Großherzog von Baden, der Herzog von Anholt, Prinz Wilhelm von Württemberg, Fürst Fürstenberg und die übrigen fürstlichen Personen. Der Kronprinz hatte sofort nach seiner Ankunst einen Kranz am Sarge des Fürsten niedergelegt. Berlin, 8. Juni. Bei der Dampfschiffstation Tabberts Waldschlößchen, Spree-Vergnügungsort, brach vergangene Nacht infolge übergroßen Menschenandrangs die Einsteige brücke zusammen. Etwa 40 Personen stürzten in das vier Fuß tiefe Wasser, wobei zwei Erwachsene und ein Kind um kamen. Berlin. Ueber den gestrigen Unglücksfall an der Landungsbrücke bei Tabberts Waldschlößchen erfahren wir von amtlicher Seite folgendes: An dem genannten Etablissement befindet fich ein schmaler Steg, um Personen von den dort anlegenden Dampfschiffen nach dem Lande und von da nach den Dampfern zu bringen. Gekem Nach mittag waren alle Lokale an der Oberspree überfüllt und die von oben herab kommende« letzten Dampfer immer schon besetzt, wenn fie an dem Etablissement Waldschlößchen «Kamen. Infolge dessen sammelten sich abend- auf dem schmalen Stege eine gröbere Menschenmaffe von etwa 200 Personen an, die dort auf die nächsten Dampfer warteten. Al- nun zwei Dampfer zugletch anfuhren, um die Wartenden aufzunehmen, entstand ein mäßige- Drängen .der Massen nach vorn und brach infolge dessen der Steg in der Mitts zusammen, sodaß etwa 30—40 Personen in- Wisser fiele». Da da- Wasser an jener Stelle nur etwa 4 Fuß^ttef ist/ Freiwillige Versteigerung. Das zum Nachlasse der Mau Karoline Friedericke verehel. Schürer verw. gew. Sündig hierfelbft gehörige brauberechtigte Hau-grundstück Nr. 509 des BrandcatasterS, Fol. 506 des Grund- und HypothekeubuchS, Nr. 519», 519b des Flurbuch» für hiesigen Ott, welche» auf M. 4358 gewürdett worden ist, soll Erbtheilungshalber den 2V. Juni 1885, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Sertcht-stelle öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden. Die BersteigerungSbedtngungen, sowie eine Beschreibung des HauSgrundstückS liegen an hiesiger GerichtSstelle zur Einsicht aus. nserer in en Toch- HttVrir, -schieden, en herz während neu ihre zräbniffe Trauer- izeugten. den lie- -ranstal- >ie dem das be- rrS aber Schreyer Möge »er Ber ¬ st 1885. >ubrtg. Mk. ;r Theil, unsere» > sagen aufrich- 5. lei«. r Tyetl- Bezräb- md ur- Nächsten Montag, dm 15. Juni 1885, Vormittags 11 Uh gelaugt i« hiesigen SerichtSgebäude ein in gute« Zustand« befindliche- Hiaxi«» gege« vaarzahlung zur Versteigerung. Löbnitz, am 8. Juni 1885. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Günther. llf. ebauter r unter kauf in Reflee- Besttzer 2 Werg, dtenstag Somtabeud, -e« IS. laufende« Monats, Vormittags 10 Uhr, gelangen im hiesigen SerichtSavktionslocale 1 Gla»schra«k, I Nähmaschine, 1 Gopha, 1 Kleider- schrauk, 1 Bohrs und 1 Wegmaschtue, 1 Ambo- mit Sperrhake« und 1 Satz Näder meistbietend gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung.! Schwarzenberg, am 8. Juni 1885. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. Roth. Amtstag Sonnabend, den 13. Juni 1885, von Nachmittags */,3 Uhr an, im Rathhause zu Schötcheide. Schwakenberg, am 8. Juni 1885. Königliche AmtShanvtmamschast. Kchr. ». «ckk E. ige. Ehlig- hiedener . Länge,, igel in och in'S !el em- Nachdem die Landtagswahlliste für Zelle einer Revision unterzogen worden ist, liegt dieselbe von jetzt ab zur Einsicht für jeden Bethetligten bei dem Unterzeichneten aus. Etwaige Einsprüche gegen den Inhalt der Liste find spätestens bis zu« End« der siebenten Tages, nach dem Abdrucke des Wahlausschreibens in der Leipziger Zettmig, hier anzubringen. Zelle, am 8. Juni 1885. tzrWb.-Dolkssrcun- ..., , Straßen herumzuaehen. Da die Staatsbehörde Be- aber ist kein Zweifel, daß er von der großen Mehrheit der rufung gegen da» Utthetl einlegt, so ließ fich General »ou« verheiratheten Arbeiter keine-weg» mit Freude begrüßt langer bestimmen, die Motte „lächerliche Strafe" und „tief worden ist. In der That liegt ja auf der Hand, daß der'entrüstet" au» seinem Tage-befehl zu streichen. Der ver« wurden, soweit bis jetzt konüatirt werden konnte, alle gerettet, bis auf drei, ein junger Mann von etwa 20 Jahren, ein Mädchen in etwa gleichem Alter, die bisher noch nicht rekognoSzitt worden sind, uns ein 11jährtgeS Kind, die Berlin. Die Genesung des Kaisers ist jetzt nahezu f Tochter des Schuhmacher Cohn, Monbtjouplatz 12, welche wahrscheinlich durch die nachstürzende Menge im Wasser erstickt worden find. Die Geretteten haben sich nach Berlin zurückbegeben, nur »wet junge Damen aus Berlin waren, wohl infolge des Schreckens und der Aufregung, erkrankt und im Lokal zurückgeblieben. Die Besichtigung des Steges, der erst im vorigen Jahre auf Anordnung der Schiffahrts polizei reparirt und mit neuem starken Bohlenbelag versehen Dietz. r Qua- l 75 Pf. !, Wetz- wgabeln Dietz. . Ma Lfen, hheer- :r und
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