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Dresdner Journal : 10.03.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-03-10
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190503103
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19050310
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19050310
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1905
- Monat1905-03
- Tag1905-03-10
- Monat1905-03
- Jahr1905
- Titel
- Dresdner Journal : 10.03.1905
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t t 12«,7» G. l 16«,60 G. lI74 G l ISS,40 b«. :«S7 b« 168 « > 181 b». . 181 G. 200 G 202 «. 129,78 B. 17b S 249 « 168,75 G. 1Sb S 129 bS. 101 G. 100 S 101 «. 97,75 B. »3 G 10L,LV G. >02,50 B. IVO G WI,7ü G. oo.sr G. 00 B. 00 A 7,7S l'N. oi,eo s. 04 « 02,so G. 04 G ) G )2 G )0,7Ü «. >0 G >1 G >0,50 G. >4 G. >,7b G ,S0 G. G. o G ei frist. ivre anv T146 >z, wer Rio Nahsv. !o 55'^, Norf i Pacific Silber n S Uhr loralion lonsoli- ka 7,SO, Roode- tfouteia ing and d 1,78, 10.9», sonjoli laliener Norfolk lapaner nachm Um- Spetu- mdeaz: , Liese- 4,08, i 4,04, 4,68, lember 4 10, rmber- v°rk secu- Kern rfolk >ulh. ^fic- Ugl« nal. >luß- vurch. Zint- taget läge) i7,20, tage) Lage) anla- >pela- Zaul- Rto lnott Drei«: Veim Be-uae durch die na.i.Set, tumnchat» Pre»»«u 2,bv M (rrnschl. Zutraguua), durch die IM Teliischcn Reich« I M. (au-schlicfilich Bestellgeld) vierteljährlich Einzelne Nummer» 10 Pf. Wirl> Zurückseoduna der für die Schristleitung bestimmten, ober von dieftr nicht «in» geforderten Beiträge beau- 'prucht, fo ist da- Postgeld beizufügen. Drrs-Ntr Immal Herausgegeben von der Königl. Expedition des Dresdner Journals, Dresden, Große Zwingerstraße 20. — Fernspr.-Anschluß Nr. 1295. Erschau««, Werktag- nachm. b Uhr. — Originalberichtt und Mitteilungen dürfen nur mit voller Quellenangabe nachgedruikt werden. >«rü«dt«»»«s«t»ützre»: Li« Zeil« kleiner Schrift d«r 7 mal gespaltene« Antündi- guna- Keile oder deren Raum 20 Pf. Bei Tabellen, und Ziffern fad b Pf Aufschlag für die Zeile Unter« Re- daktion-ftnch (Lingefandt) die TextzeUe mittler Schrift oder deren Raum »0 Pf. Gebühren - Ermäßigung bei öfterer Wiederholung. Annahme der Anzeigen bis mittag- 12 Uhr für dl« nach mittag- erfchetnende Nummer OS8 Freitag, dm 1v. März nachmittags. 1805 Ämilichtr r.a Le. Majestät der König haben Allergnädigst ge ruht, dein in den Ruhestand getretenen Landrichter bei dem Landgerichte Leipzig Feodor Max Neu mann den Titel und Rang eines Landgerichtsrats zu verleihen. Le Majestät der König haben Allergnädigst ge ruht, den Amtsrichter bei dem Amtsgerichte Leipzig Di Max Robert Zenker für die Zeit vom 1. April 1905 an zum Landrichter bei dem Landgerichte Leipzig zu ernennen. Mit Allerhöchster Genehmigung ist der Privat- dozent an der Technischen Hochschule in Dresden vr. pbü. HanS Bucherer zum außeretatmäßigen außerordentlichen Professor ernannt worden. Le. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der Kanzleisekretär Schulze beim Reichsgericht zu Leipzig den ihm von Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser und Könige von Preußen verliehenen Kronenorden IV. Klasse anlege. vrneimungen, Versetzungen re. im öffent» lichen Dienste. Im »eschLstödereich« des Ministerium» der Finanzen. Bei der Berg- und Hüiien-Berwaltung sind ernannt worden: Rudolph, seither Expedient, als Pureauafsistent: Lange, seither WerkSschreiber, als Expedient bei den staatlichen Hüttenwerken bei Freiberg. (Pebördl Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile) nichtamtlicher Teil. Vit Land- und Miuengtsellschaften in Deutsch- Südwestasrika. Dem Reichstag ist soeben vom Reichskanzler eine hochinteressante Denkschrift über die im südwestafrikani schen Schutzgebiete tätigen Land- und Minengesell- schasten vorgelegt worden. Zur Erörterung stehen die folgenden Gesellschaften: 1. Die Deutsche Kolonialgesell schaft für Südwestafrika, 2 die 8outb 5V«st ^krio» l owpan^ vtä., 3. die Siedelungsgesellschaft für Deutsch- Sildwestafrika, 4. tbs 8outk ^krioun Dvrritorios I-tä, 5 die Hanseatische Land-, Minen- und Handelsgesell schaft, 6. die Kaoko-Land- und Minengesellschaft, 7. die Otavi-Minen- und Eisenbahnaesellschaft, 8. die Gibeon- Schürf und Handelsgesellschaft m. b. H. Ihrer rechtlichen Form nach zerfallen diese Gesell schaften in vier Klassen: 1 Der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwrst- ajrika wurden die Rechte einer juristischen Person aus Grund des Titels 6 Teil II ZK 25 ff. de- preußischen allgemeinen Landrechts durch Kabinettsorder vom 18. April 1885 verliehen. 2 Die 8outü ^Vssi ^kricu Oowpauzc und die koutb Hinean I'srrünne« sind nach englischem Rechte gegründete Äkliengesellschastcn. Kunst und Wissenschaft. Im nächsten Jahre tritt in Berlin die große internationale Konferenz in Sachen der Berner Konvention zur Bildung eines Verbands für den Schutz von Werken der Literatur, der bildenden Kunst, Musik und der Photographie zusammen. Die Verbündeten Regierungen nehmen den regsten Anteil an diesen Bestrebungen; sie können aber die Interessen der deutschen Autoren gegenüber dem Auslande nicht energisch vertreten, wenn ihr nicht die Wünsche, Vorschläge und Anregungen, die sie zur Kenntnis der Konferenz bringen soll, rechtzeitig und d h möglichst bald, spätestens bi« zum Juli d. I. unterbreitet werden. Es geht da« insbesondere die Verleger, Buch-, Kunst- und Musikalienhändler, Schrift steller, Künstler und Photographen an Dit zuständigen Behörden (Auswärtige« Amt oder Reich«amt de« Innern) vermißen, soweit wir unterrichtet sind, bi« jetzt noch Kundgebungen dieser Kreise. Tas Sexuelle in der Jugenderziehung. I. Immer weitere Kreise lernen e« heut« begreifen, daß die althergebrachte Gebeimtuerei, die bei der Erziehung der Jugend in sexuellen Dingen geradezu zum Grund sätze erhoben wurde, sich als ein großer Fehler erwiesen hat, au« dem der heranreifenden Generation nur Rach teil erwachsen kann In den nachfolgenden Ausführungen, die diese Frage behandeln, folgen wir einer Darstellung, die Prof. vr. Kopp in den Flugschriften der Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (Leipzig 1904, Verlas von I. A. Barth) gibt Sie enthält für Eltern wie für Erzieher eine Fülle des Beherzigcn«wcri>n Prof Kopp schreibt: Überblicken wir einmal kurz die verschiedenen Etappen, in denen sich mit den fort schreitenden Jahren da«, wa« man heute die sexuelle Be lehrung der Kinder nennen könnte, ai ruipielen pflegt 8. Di« Sirdtluag-grstllschast für Deutsch. Südwrstafrika, di« Hauftatischr Land-, Minen- und HandeUgesellschaft, die Saoko-Land- und Minengeftllschaft, wir auch die Olavi- Minen- und Eisenbahngesellschast find deutsche ItcloinilAlftl: schäften im Sinne der KK 11 bi- 18 de- Schutzgebiet-gesetze-. 4. Die Gideon - Schürf- uod Handel-geklljtast wurde uach den reich-gesetzlichen Bestimmungen über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung begründet. Von den genannten Gesellschaften haben die nach stehenden im Wege staatlicher Verleihung Rechte er worben: Die Soutb ZVest Xkrio» Oompao^ (Bergrechte und eine« Landbesitz von 18 000 olcm). Die Siedelung-gesellschaft für Deutfch-Südwestafrika (Landbesitz von 10 000 quw, nach Ab rechnung der wiederabgetretenrn 10 000 qLm). Die 8ootd Africa« Dvrritoris» (Bergrechte und einen Landbesitz von 10 SOO Die Hanseatische Land-, Minen- und Handels» gesellschaft (Bergrechte). Die Gibeon-Schürf- uud HandeU- gefellschaft (Scharsrechte). An Land ist hiernach an Gesellschaften regieruna«- seitia ein Areal von insgesamt 33 300 qicm vergeben worden Der Gesamtflächeninhalt des Schutzgebiet« be trägt 831000 glcrn. Was die übrigen Gesellschaften anlangt, so leitet die Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwestafrika sowohl ihre Land- als auch ihre Bergrechte aus den regierungs seitig anerkannten Lüveritzschen Erwerbungen her. Ihr sind im Konzessionswege keinerlei Rechte zugewiesen worden So besteht auch hinsichtlich dieser Gesellschaft keine Konzessionsurkunde. Das gleiche ist der Fall in Ansehung der Kaoko-Land- und Mincngesellschaft und der Otavi-Minen- und Eisenbahngesellschast Ihre Rechte hat erstere von der Deutschen Kolonialgesellschast für Südwestafrika, letztere von der 8outd Vsst ^krio» Oompav)- auf Grund besonderer Abmachungen erworben Der Landbesitz der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika mag auf 133250 c^Km, derjenige der Kaoko-Land- und Minengesellschaft auf 99900 yftm ge schätzt werden Von diesem Areal kann der Küstenstreifen, der seiner Ausdehnung nach wohl über die Hälfte des Besitzes ausmachen dürfte, wegen seiner Lage im Wüsten- aebiete, für wirtschaftliche Zwecke nur in geringem Um fange in Betracht kommen. Hiernach besitzen die Ge sellschaften insgesamt 32 Proz des Flächeninhalts de« Schutzgebiets. Dieser Anteil sinkt jedoch auf 20 Proz., wenn man von dem wirtschaftlich unbenutzbaren Teil des Gescllschaftsbesitzes absieht. Durch staatliche Verleihung sind lediglich 4 Proz. des Gesamtflächeninhalts der Kolonie in den Besitz der Gesellschaften gelangt. Steuerprivilegien sind der 8outk ^krio» Ooin- p»nv, der Siedelungsgesellschaft für Deutsch-Sübwrst- afrika und der Hanseatischen Land-, Minen- und Handels gesellschaft verliehen worden Die Ländereien dieser Ge sellschaften sind, so lange sie unbenutzt im Gesellschafts besitz verbleiben, sowie für einen Zeitraum von fünf Jahren, nachdem sie verkauft oder in Benutzung ge nommen sind, von allen Abgaben und Steuern befreu. Die gleiche Vergünstigung genießt der Landbesitz der Otavi-Minen- und Eisenbahngesellschaft auf Grund ihrer Abmachungen mit der 8outd IVest ^krie» Oompan^. Daneben ist der 8outb ^Vsst ^kricm und der Hanseatischen Land-, Minen- und Handelsgesellschaft für einen Zeitraum von 20 Jahren von Erteilung der Kon zession ab auch für ihre bergbaulichen Betriebe Abgaben und Steuerfreiheit zugestanden worden Die Otavi- Minen- und Eisenbahngesellschaft nimmt an dieser der 8outd Ws8t ^krie» Company gewährten Vergünstigung teil. Die erwähnte Abaabenfreibeit auf bergbaulichem Ge biete wurde den Gesellschaften nn Hinblick auf die an die Regierung zu zahlenden Förderungsabgaben zu gebilligt. In der nachstehenden Tabelle wird ein übersichtliches Bild über die finanziellen Verhältnisse der Gesellschaften gegeben. Die darin enthaltenen Zahlen beruhen auf Geschäftsberichten und Bilanzen wie auf amtlich ein gezogenen Äußerungen der Gesellschaften: Ramen der Gesellschaften Grundkapital Bisher zu Gesell- schafttzwecken auf den Schutzgebieten v«rwend.Barmitlrl Bisherige Z bilanzmäßige Brrluste davon in<g«samt M bar eingezahlt M 1. D. «ol «es. f. S.-W -« . 2. 8ovtd VVsst Africa 60. . 8. Siedl -Ges s. D.-S-W.-«.. 4. Loutii ^kric. Tsrritor.. . 5. Hans Land-, Min«»- uud HandelS-Ges. K. Kaoko -Laud- u Minenges . 7. Olavi-Ges . 8. Gib.-Schürf- und Handcls gesellschaft . 2 OVO 000 40 000 000 300 000 10 000 000 2 640 000 10 000 000 20 000 000 1 022 100 1 300 OVO 8 498 SSO 163 500 2 465 800 380 OVO 800 000 20 VOS 00« 1 022 100 1 907 895 2 854 920 560 000 2 086 480 286 000 421 458 8 354 116 49 851 388 167 1 256 900 260 000 1 SOO 000 430 000 270 782 insgesamt s8ü vS2 1v0 Dividenden sind bis 34 625 36vjl6 520 720 jetzt von keiner die 4 055 849 er Gesell. schäften gezahlt worden. Der Bahnbau der Otavi- Minen- und Eisenbahngesellschaft wird nach den bis herigen Berechnungen einen Gesamtkostenaufwand von rund 15 Mill M verursachen Bis jetzt sind von ihr auf den Bahnbau 6 777 847 M. verwendet worden Dieser Bettag zuzüglich der 1 576 269 M. betragenden Kosten für die bergmännischen Utersuchungsarbeiten im Otavi- gebiete ergibt die in vorstehender Tabelle aufgeführte Summe von 8 354 116 M. Erhöht man diesen Betrag um den noch verfügbaren Rest der sich auf 15 000000 M. belaufenden Baukosten, der mit 8 222153 M. zu beziffern ist, so würde die« eine bare Gesamtaufwendung seitens sämt licher Gesellschaften in Höhe von 24,7 Mill. M. ergeben. Demgegenüber wird die Feststellung von Interesse sein, daß das Reich vom Jahre 1885 bis 1903 (ein schließlich) auf das südwestafrikanische Schutzgebiet einen Gesamtzuschuß von rund 65 Mill. M. geleistet hat. Dieser Zuschuß schließt insbesondere auch die Auf wendungen für sämtliche im genannten Zeitraum gegen die Eingeborenen ausgeführte kriegerische Expeditionen in sich. Nach diesen Mitteilungen allgemeiner Natur gibt die Denkschrift über die sämtlichen Gesellschaften, ihre Ver träge mit den Eingeborenen-Kapitänen rc. ausführliche Details. Zum Schluffe ist eine vorzügliche Karte Süd- westafrikaS angefügt, die in verfchiedenem Farbendruck die Gebiete der Gesellschaften veranschaulicht. Der russisch-japanische Krieg. St. Petersburg, 9. März. Kuropatkin meldet vom 8. d. M: Auf dem rechten Ufer des Hunho richtet der Feind seine Offensive gegen Mulden von Nordwcst und teilweise von Norden; Zentrum und linke Flanke unserer Armeen gehen ohne Kampf in die ver schanzten Stellungen auf dem rechten Ufer des Hunho zurück. Der Feinh griff heute in der Nord front an, wobei er ein kleines Vorpostendetachement von dem Dorfe Padiasa bis auf zwei Werst nordwestlich vom Dorfe Taentun zurückwarf Die Angriffe des Feindes auf unsere Stellungen nördlich von Mulden wurden mit großen Verlusten für die Japaner abgeschlagen. Auf der Westfront griff der Feind unsere Stellungen bei dem Dorfe Nlusitun an, wurde aber auch hier zurück geschlagen. Bei einem Gegenangriff machten unsere Truppen eine große Zahl Gefangene. Auf allen übrigen Stellungen war während des Tages kein Kampf. Wie die Kinder nun einmal wißbegierig sind, erhebt sich in der Regel zunächst die Frage: „Wo kommen die kleinen Kinder her, woher kommt das Brüderchen oder Schwesterchen, wie bin ich selbst zur Welt gekommen?" Und nun kommt mit unfehlbarer Sicherheit die schöne Fabel vom Storch zum Ausdruck, an den die Kinder wohl eine Zeitlang, aber keineswegs sehr lange Zeit treuherzig glauben, bis ihnen später, aber meist doch schon in verhältnismäßig früher Zeit, sehr berechtigte Zweifel an der Tatsächlichkeit dieses merkwürdigen Naturereig nisses kommen Die Geschichte vom Storch mag man, wenn man von ihr um des poetischen Inhalt» willen nicht lasten will, für die ersten Kinderjahre gerne bcibehalten Die rein kindliche Neugierde ist damit fürs erste befriedigt. Doch erscheint e« unter allen Um ständen richtig, di« ganze Storchenfabel von Anfang an nicht zur unbedingten Glaubenssache zu machen, sondcln sie als da« zu gebcn, wa« sie in Wirklichkeit ist: al« ein anspruchsloses Märchen. Die Zeit de« Märchen- glauben« ist aber nur allzu rasch vorüber, und wenn romantisch angelegte Gemüter die« bedauern können, so ist e« au« pädagogischen Gründen erfreulich, wenn der gesunde Wirklichkeitssinn der Kinder mit dem erwachenden ^crstandc sich von der nunmehr ungenießbar gewordenen geistigen Nahrung mehr und mehr abwendet und den Kmdermärckcn Unglauben entaegeüstellt Wenn nun die kindliche Wißbegier immer auf« neue iml Fragen gleicher Richtung anstürmt: welche Antwort, wclckc Bclclnuno wird dem meist wohl schon im volk«schuI>''UchNgen Alter stehenden Kind« zuteil? Entweder halten die Eltern an der nunmehr unhaltbar gewordenen Storch- aeschichte hartnäckig fest, oder do« Kmd wird mit ver legenem Lächeln abgewiesen, wohl auch mit Scheltworten; im besten Falle vertröstet man die Wißbcgwrde auf di« Zukunft, mit dem Gedanken, daß man dann eine Be lehrung geben wird, die d<stt „dumme Kind" noch nicht versteht Diese Belehrung kommt aber nie, denn bei jeder wiederholttn Anfroge wird di« Antwort immer wieder hinau«gefrboben Dabei fehlt e« nicht an verlegenen Mienen, «»«weichenden Antworten, schließlich auch an derber Zurückweisung, bi« da» Kmd zu dem sehr natürlichen Schluffe kommt, daß cs sich mit seinen Fragen lästig macht, daß hier etwa« Unrechtes zugrunde liegt, daß man ihm nichts sagen will, vielleicht auch nichts sagen kann oder darf, und fchließlich zu frcwen aushört. Je nach dcn äußeren LebenSvcrhält- niffen und dem Unterrichtsgange erhält das Kind nun fort und fort eine Reihe von in das sexuelle Gebiet fallenden Eindrücken und Anregungen, deren Ver arbeitung dem phantasievollen Sinne des Kindes allein überlasten bleibt, wodurch cS in die größten physischen und moralischen Gefahren gerät. Da weder Haus noch Schule in die Eerualmystik der Jugendjahre die nötige Klarheit bringen, so ist eS kein Wunder, daß mit den zunehmenden Jahren und meist schon vor Eintritt der Pubertät au« fast immer sehr unsauberen Quellen (die Haupttolle spielen hier ältere Freunde und Freundinnen oder Dienstboten) eine gewisse reelle Kenntnis der sexuellen Verhältnisse der Knaben und Mädchen ver mittelt wird. Gerne wird zuzugeben sein, daß die wohl behüteten Mädchen der sogenannten besseren Klaffen ver- hältniSmäßia am längsten vor der schädlichen Einwirkung solcher Einflüsse bewahrt werden können E« ist merkwürdig, überraschend und beschämend zu gleich: wa« tut man nicht alle«, um heute die Kinder duvch hygienisch« Dork«hrung«n vor körperlichen Gefahren zu schützen, durck Unterricht auf geistigem Gebiete zu fördern und für oen Kampf um« Dasein vorzubereiten, und wie wenig geschieht, um da« Kind und den Heranwachsenden Menschen vor für Körper und Geist gleich nachteiligen geschlechtlichen Entgleisungen »u schütz.!. Da läßt man seine Nachkommen schaft schütz, und hilflos zu einer Zeit, wo sie der Hilf« so f«hr bedürftig wär«; man überläßt e« qrdankenlo« dem Zufall, daß der einzelne sich selbst zurechtfinde, und leider nur allzuhäufig smd jene Erfabrungcn nübsicr Art auf Kosten der körperlichen und geistigen Gesundheit unserer Nachkomme» Di« ab und zu immer wieder laut werdenden Klagen über di« Zunahme der Unsittlichkeit erscheint wenig be gründet Älter« Leut« werden nur aUruicicht Lobredner vergangener Zeiten und vergessen mit Vorlieb« ihre eige- Ein Telegramm Sacharows an den Generalstab vom heutigen Tage meldet: Auf der Nordfront machte der Feind mehrere heftige Angriffe während der Nacht, die aber abgewiefen wurden; auf den übrigen Stellungen herrschte in der vergangenen Nacht Ruhe. Tokio, 9. März. (Reuter) Das japanische Haupt quartier auf dem mandschurischen Kriegsschauplätze berichtet unter dem heutigen Datum folgendes: In der Richtung auf Sintsching verfolgen unsere Truppen, welche die Rusten bei Matschuntan geschlagen haben, die Feinde weiter. Am Schaho östlich von der Eisenbahn macht sich das Zurückgrhen des Feindes bemerkbar. Unsere ganze Linie eröffnete am 7. d. M. um Mitter nacht den allgemeinen Angriff, drängte den Feind aus seinen Stellungen und verfolgt ihn jetzt in der Richtung auf den Hunho. Der ganze Bezirk westlich der Eisenbahn und südlich des Hunho ist in unseren Händen. Bei den Operationen auf dem rechten Ufer des Hunho fährt der Feind in der Nähe von Aangschih- tun und Likuanpu fort, hartnäckig Widerstand zu» leisten. Er machte mehrere Gegenangriffe, die wir jedoch, unter schweren Verlusten für die Rusten, ab gewiesen haben. Unsere Truppen drängen jetzt die Rusten nach Mulden zu. Im Norden von Mulden besetzten wir trotz hartnäckigen Widerstands des Feindes Siaochitun, fünf Meilen nordwestlich von Mulden, und Pachiatsu, zwei Meilen nordöstlich von Siaochitun sowie Santaitsu, fünf Meilen nördlich von Mulden Unsere Truppen zerstörten die Eisenbahn im Norden von Mukven — Eine zweite Depesche besagt: Seit gestern feuert die feindliche Artillerie häufig auf unsere Toten und auf die Verwundeten, die auf Tragbahren und Fuhrwerken nach einem Punkte westlich von Nungkuantun bei Aangschihtun gebracht werden. London, 9. März. Dem „Neuterschen Bureau" wird auS Niutschwang von heute gemeldet: General Nogi setzt den Vormarsch in Eilmärschen, bis zu 25 Meilen täglich, fort und operiert in Verbindung mit OkuS linkem Flügel. Es heißt, er habe eine große russische Streitmacht bei Tieling umgangen und di russischen Hufstruppen abgeschnitten, die sich eiligst zu der russischen Hauptmacht begeben wollten. Es heißt weiter, Nogi sei während des Marsches an einer russischen Division vorbeigegangen, habe derselben jedoch keine Aufmerksamkeit geschenkt, bis er seine Umgehungs bewegung vollendet hatte. Erst dann habe er von allen Seiten einen vernichtenden Angriff gemacht Kuropatkin hat^ wie erklärt wird, seit dem 1. März keine Ver stärkungen aus der Richtung von Charbin erhalten. London, 9 März. Der Korrespondent des „Reuter- schen Bureaus" bei der Armee des Generals Olu meldet von gestern: Die linke japanische Armee hat die Eisenbahn zwischen Mulden und Tieling ab geschnitten und zerstört. Einzelheiten waren nicht zu erhalten Die Russen ziehen sich auf den nördlichen Straßen zurück. Die linke Kolonne der genannten Armee hatte bei Likampu, sieben Meilen nördlich vom Hunho und fünf Meilen westlich von der Eisenbahn, ein heftiges Gefecht mit einer dreifach stärkeren Anzahl des Feindes. Die Verluste der Ruffen betragen 10000 Mann Das Zentrum der Russen zieht sich in großer Verwirrung zurück Tagesgeschichte. Dresden, 10. März Se. Majestät der König empfing heute die Herren Staatsminister und den Königl. Kabinettssekretär zu Borträgen. — Aus Brüssel wird unter dem 8. März be richtet: Das Befinden Ihrer Majestät der Königin- Witwe ist ein ganz vortreffliches. nen Jugendtorheiten In den Moralpredigten der Alten steckt oft genug ein unbewußtes Stück Heuchelei, und die öffentlich zur Schau getragene Moralität ist nur allzu- häufig eine Eigenschaft, die sich mit der Abnahme des Sexualtriebes progressiv steigert. Diese Art von Morali tät ist nicht besonders hoch emzuschätzen Im allgemeinen ist man heute ganz gewiß weder viel moralischer noch unmoralischer als früher Fast alle neueren Schriftsteller, denen Beispiele zu der neuerdings wieder aufgerollten Frage der sexuellen Erziehung der Jugend zu verdanken sind, äußern sich übereinstimmend dahin, daß die unbefangene Natur beobachtung und naturwissenschaftliche- Wissen den zweifel los besten Weg zur Vermittelung der für unsere Jugend so dringend notwendigen Unterweisung bietet. Die Frage, ob der Hauptanteil der zu gebenden Unterweisung dem Elternhause oder der Schule zusallen müsse, läßt sich in der Weise beantworten, daß, wie auf anderen ErzirhungSgebietcn, Schule und HauS zusammen arbeiten müssen. E« ist al« selbstverständlich zu betrachten, daß die von uns angestrebte Aufklärung der Kinder allmählich erweitert und in einer d« jeweiligen Altersstufe und FaffungSgabr entsprechenden Form vermittelt wird E» erscheint durchaus nicht notwendig, auf einmal alle« zu sagen; der kindliche Verstand ist durchau« unfähig, den ganzen Inhalt der Lehre von der Vermehrung und Er- Haltung de« Leben« ohne weitere« zu begreifen und zu verarbeiten' aber alle« käme darauf an, sich immer m einem Vorstcllungskreise zu erhalten, der de« logischen Zusammenhang« nicht entbehrt, und dessen Grundlage eben nur die Wirklichkeit sein darf Zum mindesten gilt die« von einer Zeit an, wo die Kinder vmfftändib genug find, Märchen für Märchen zu halten, wenn dir Wiß- begierde sich regt und die Fragen immer eindringlicher werden Für die allerersten Lebensjahre kann man ja di« Kabel vom Storch vielleicht beibehalten, doch wird man diese Erzählung immer mehr al« eme scherzhafte behandeln müssen Für« erst« pflegen sich ja die Kinder damit zu begnügen „Besser freilich", so führt Prof Kopp wörtlich au«, „erscheint e« mir, den innigen Zu»
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