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Dresdner Journal : 25.04.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-04-25
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190804254
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19080425
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19080425
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1908
- Monat1908-04
- Tag1908-04-25
- Monat1908-04
- Jahr1908
- Titel
- Dresdner Journal : 25.04.1908
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Dlsniglich Sächsischer StacttsMizctgcv. VerordnunOblatt der Ministerien nnd der Ober- und Mittelbehörden. Str. 95. e> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat Do enges in Dresden. <- Sonnabend, 25. April 1998. Bezugspreis» Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mart vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint: Werktags nachmittag». — Fernsprecher Rr. 1295. Ankündigungen: Die Zeile N. Schrift der 6mal gespalt. Ankündigungsseite 2b Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 7ü Pf. Preisermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm 1 l Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den in den Ruhestand versetzten nachgenannten Beamten der Staatseisenbahnverwaltung und zwar dem Lokomotivführer Metzler in Dresden das Albrechtskreuz, ferner dem Bahn wärter Glauche in Brockwitz b. Coswig sowie den Weichen wärtern II. Kl. Hecht in Zwickau, Hentschel in Neusalza- Spremberg und Zapf in Markneukirchen das Ehrenkreuz zu verleihen. Generalverordnung über die Zahlung von Dienstbezügen und so weiter im Wege des Giroverkehrs vom 10. April 1908 zu Nr. 1169/1242 allgem. Verf. Reg. Zur Verminderung des baren Geldverkehrs und im Interesse der Beamten und Pensionäre, die einen Teil ihrer Dienstbezüge oder Pensionen auf kürzestem Wege vorübergehend verzinslich nutzbar machen wollen, werden diejenigen dem Finanz ministerium unterstehenden Kassen, welche mit der Auszahlung von Besoldungen, Wartegeldern, Pensionen, Unfallrenten oder Unterstützungen für Rechnung des Reichs oder der sächsischen Finanzhauptkasse beauftragt und an den Giroverkehr der Reichsbank oder der Sächsischen Bank angeschlossen sind, hier durch ermächtigt, vom 1. Mai 1908 ab den Beamten und Pensionären, die ein Konto bei einem an den Giroverkehr der Reichsbank oder der Sächsischen Bank angeschlossenen Bankhause haben, auf Antrag die Besoldungen, Wartegelder, Pensionen, Unfallrenten oder Unterstützungen dem Bankkonto im Girowcge zuzuführen. Hierzu wird im einzelnen bestimmt: I. Die Giroüberweisung der Pensionen und Unterstützungen wird nur mit der Beschränkung zugelassen, daß die fälligen Beträge dem Bankhaus in voller Summe überwiesen werden, eine teilweise Barzahlung also nicht erfolgt. Bei Besoldungen, Wartegeldern oder Unfallrenten kann der Antrag auf Über weisung des Gesamt- oder eines Teilbetrags gestellt werden; der nach Abzug der Giroüberweisung noch bar zu zahlende Betrag ist letzterensalls an den Empfänger nach Maßgabe der bestehenden Bestimmungen zu verabfolgen. II. Der Antrag auf Giroüberweisung ist schriftlich bei der zurzeit auszahlenden Kaste unter Bezeichnung des Bank hauses, bei dem die Gutschrift auf Konto erfolgen soll, zu stellen. Er bleibt wirksam, solange er nicht abgeändert oder zurückgezogen wird. III. Bankkontoinhaber, die zur Zeit ihre Besoldungen und so weiter aus einer nicht an den Giroverkehr der Reichs bank oder der Sächsischen Bank «»geschlossenen Kaste beziehen, können bei der Finanzhauptkaste die Zahlbarmachung durch eine in den Giroverkehr der Reichsbank oder der Sächsischen Bank einbezogene Staatskaste beantragen. IV. Tie zahlende Kaste hat die Beträge an den dem Fälligkeitstage vorhergehenden Werktag und, wenn der Fällig keitstag auf einen Sonntag oder Festtag fällt, an dem zweit vorhergehenden Werktag mittels roter oder grüner Schecks von ihrem Konto bei der Reichsbank oder Sächsischen Bank auf die Konten derjenigen Bankhäuser zu überweisen, bei welch.» die Empfangsberechtigten ihre Konten haben. Die überwiesenen Beträge sind als Teile des Kastenbestandes zu behandeln, bis nach Eingang der Quittungen ihre Buchung erfolgen kann. V. Zur Sicherung der rechtzeitigen Übertragung der überwiesenen Beträge auf die Konten der einzelnen Empfänger wird die zahlende Kaste die Überweisungen den beteiligten Bankhäusern zwei Tage vorher anmelden. VI. Eine Benachrichtigung der Empfänger über die er folgten Überweisungen wird seitens der Kaste nicht erteilt; die Empfänger haben vielmehr bei der Beantragung der Überweisungen auf eine Benachrichtigung durch die Kasten ausdrücklich zu verzichten. Es bleibt dem Einzelnen anheim- gestellt, sich über die Gutschrift de- überwiesenen Betrags auf sein Konto selbst zu unterrichten und nach Befinden sich eine Benachrichtigung hiervon seitens des Bankhauses über senden zu lasten. VH. Im übrigen treten durch die Auszahlung im Giro wege in den Bestimmungen über den Tag, an dem die Be soldungen und so weiter erhoben werden können, sowie über die Form der Quittungsleistung keine Änderungen ein. Die unterzeichneten und, soweit erforderlich, mit den vorgeschriebenen Bescheinigungen über Leben und so weiter versehenen Quit tungen sind von dem Empfangsberechtigten nach erfolgter Gutschrift auf seinem Bankkonto umgehend an die Kaste einzu reichen. Von Beibringung der Bescheinigungen über Leben und o weiter kann bei den sogenannten Einzclquittungen, daß heißt >ei den Quittungen über die in den ersten 11 Monaten oder in den ersten drei Vierteljahren eines Rechnungsjahres erhobenen Bezüge, außer in den jetzt vorgesehenen Fällen, auch dann ab gesehen werden, wenn das Bankhaus die Verpflichtung über nimmt, der Kaste den überwiesenen Bettag wieder zuzu führen, falls der Bezugsberechtigte den Fälligkeitstag nicht erlebt hat. Die Übernahme dieser Verpflichtung hat das Bankhaus schriftlich zu dem Überweisungsanttage zu erklären. Unter den Jahresquittungen sind die erforderlichen Be scheinigungen nach wie vor in jedem Falle beizubringen. Zu den Anträgen auf Giroüberweisung und den zwischen zeitlichen Abänderungsanträgen werden Formulare bei den Kasten unentgeltlich verabfolgt. Finanzministerium. 28»? Nach § 56 Absatz 1 des Gewerbe- und tz 17 des Bau-Unfallversicherungsgesctzes ist jeder Unternehmer eines vcrsicherungspflichtigen Betriebs verpflichtet, diesen zur Über weisung an die Berufsgenostenschaft bei der unteren Ver waltungsbehörde anzumelden. Nach einer Eingabe des Ver bandes der Deutschen Berufsgenostenschasten unterbleibt diese Anmeldung vielfach, so daß die Berufsgenosienschasten und ihre Organe in der Regel erst nach Monaten oder Jahren zufällig von den neu entstandenen Betrieben oder von einem Betriebswechsel Kenntnis erhalten. Die verspätete Anmeldung verursacht Schwierigkeiten in der Geschäftsführung der Be rufsgenossenschasten, sie setzt die Betriebsunternehmer und deren Vertreter der Bestrafung nach 88 147, 148 des Ge werbeunfallversicherungsgesetzes und 8 45 deS Bauunfall versicherungsgesetzes aus und ist insbesondere auch geeignet, verletzte Personen bei der Durchführung ihrer Entschädigungs ansprüche zu beeinträchtigen. Die Gemeindebehörden werden deshalb veranlaßt, bei den Anmeldungen, die ihnen nach 8 14 der Reichsgewerbeordnung über die Eröffnung eines Gewerbebetriebs erstattet werden, die Betriebsunternehmer oder deren Vertreter ausdrücklich auf die ihnen nach den Unfallversicherungsgesetzen obliegende besondere Anzeigepflicht aufmerksam zu machen. 22c 16 Dresden, am 14. April 1908. 2868 Ministerium des Innern. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im «eschäftsbereiche des Ministerium» der A4«an,e«. Bei der Post-Verwaltung sind ernannt worden: Bülz, Kaanebter und Reuther, seither Ober-Pofipraktikanten, Arnold, seither Ober Postpraktikant in Trier, PreHsch, seither Ober- Postpraktikant in Metz, als Postinspektoren im Ober-PostdirektionSbezirke Chemnitz; Bodin, Heidemann, Maedel in Bückeburg, Wurzler in Eis leben, seither Ober-Postpraklikavten bei Verkehrsämtern, Besser, seither Ober-Postpraktikant in einer Ober-TelegraphensekrtSrsteve, al- Ober Postpraktikanten bei der Ober-Postdirektion Chemnitz; Frey, seither Ober-Postsekretär, al- Postmeister in Oelsnitz (Erzgeb.); Peuckert, seither Postmeister in Königstein (Elbe), als Postmeister in Marienberg (S); Werner, seither Ober-Telegraphenassistent, al- Ober-Postassistent; Bäßler, seither Telearaphenassistent, als Post- assistent; Harnisch, seither Postmeister in OelSnitz (Erzgeb ), als solcher in Königstein (Elbe); HermS, seither Postmeister in Marien berg (Sachsen), al- Ober-Postsekretär in Mügeln (Bz Dresden); Weiß, Rasttg, Schulze, Steiner, Jlschner, Höpfner, PeterS, Sentner, Lang, Scheimpflug, Wagner, Bauch und Liebel, seither gegen Tagegeld beschäftigte Postassistenten, Berger, Gentzsch und Jentzsch, seither Postauwärter, al« etat- mäßige Postassistenten. Im Geschäftsbereiche de» Ministerium» de» «ultu» ». Ssteutl. Unterricht». Zu besetzen: Eine ständige Stelle in Remse. Kollator: oberste Schulbehörde AusangSgehalt 1400 M, Endgehalt 2400 M., in dreijährigen Zulagen mit dem vollendeten KO Lebensjahre erreicht Gesuche bis zum S. Mat an den K Bezirks- schulinspektor in Glauchau. (Behördlich« Bekauutmachuugen erscheiueu auch im Anzeigenteile) Nichtamtlicher Teil. Vom Königliche« Hofe. Dresden, 25 April Se. Majestät der König kehrt heute nachmittag 4 Uhr 48 Min mit Ihren König!. Hoheiten den Prinzen-Sohnm von Oybin-Zittau nach hier zurück Heute abend wird Se. Majestät einer Einladung des König!. Großbritannischen Ministerresidenten Mr. ManSfelvt de Cardonnel Findlay zum Diner Folge leisten Am Montag, den 27. d. M. nachmittags gedenkt Se. Majestät der König sich zur Auerhahnpirsch nach Bad-Elster zu begeben. — Ihre König!. Hoheiten der Kronprinz und der Prinz Friedrich Christian werden heute der Aufführung der Oper „Lohengrin" im König!. Opernhause beiwohnen — Ihre König! Hoheit die Prinzessin Mathilde wohnte gestern abend dem Symphoniekonzert im König! Opern hause bei. Deutsche« Reich. Die höhere Postlaufbahn. Da» heutige Amtsblatt des Reichspostamt» enthält den Erlaß de» Staatssekretärs, die Wiedereröffnung der höheren Postlaufbahn betreffend Für geeignete Anwärter ist damit die neue, gemäß dem Allerhöchsten Erlasse vom 5. Fe bruar 1902 von Grund aus umgestaltete höhere Laufbahn nun mehr endgültig wieder erschlossen Zu den bevorstehenden Landlagswahlen in Preußen. Die Bekanntmachung des Minister» des Innern iber den Termin der Landtagswahlen hat folgenden Wortlaut: „Für die Wahlen zur cinundzwanzigsten Legislaturperiode de» Hauses der Abgeordneten habe ich auf Grund der 88 I? und 28 der Verordnung vom 30 Mai 1849 (Gesetzsammlung S. 205) als Wahltcrmine: für die Wahl der Wahl männer: den 3. Juni d. I., für die Wahl der Abgeordneten: den 16 Juni d. I festgesetzt — Wo infolge der Einführung von Frist- oder Gruppenwahlen (Art. I 88 3, 4 de» Gesetze« vom 28 Juni 1906 Gesetzsammlung S 318 ff) die B-endigung »er Wahlen an den bezeichneten Tagen nicht möglich ist, find die Wahlen der Wahlmänner am 4. und 5 Juni, die Wahlen der Abgeordneten am 17 Juni fort- und zu Ende zu führen " Wre Berliner Morgenblätter melden, hat der Vorstand des Wahlverein» der Freisinnigen Volksparter in Breslau auf eine Anfrage de» Wahlkomitee» der sozialdemokratischen Partei, ob er gewillt sei, den Sozialdemokraten bei der diesjährigen Landtagswahl ein Mandat abzulassen, in ablehnendem Sinne geantwortet (»lektrifcher Betrieb auf preußischen Staatsbahnen. Die Projekte des Eisenbahnministeriums, soweit sie die Umwandlung des Dampfbetriebs der Eisenbahnen in den elektrischen Betrieb vorsehen, hatten bisher nur der Berliner Stadt-, Ring- und Vorortbahn gegolten, d. h. eS war für die Umwandlung wohl eine Vollbahn, aber nicht ein Voll betrieb in Frage gekommen, da hier nur der Personenverkehr in Betracht kam, von einem Güterverkehr aber nach der ganzen Sachlage nicht die Rede sein konnte Nunmehr aber steht, wie der „Berl. Lokalanz." mittrilt, eine Umwandlung in Aussicht, die Personen- und Güterverkehr einschließt — und zwar wendet sich das Projekt sogleich zwei Vollbahnen zu. Es sind die Strecken Leipzig—Bitterfeld—Magdeburg und Leipzig- Halle. Beide Linien unterstehen dem Direktionsbezirk Halle, der vom Minister Breitenbach mit den nötigen Weisungen ver sehen worden ist. Diese Weisungen gehen dahin, daß die Direktion eingehende Erhebungen darüber anstellen solle, wie sich der elektrische Betrieb im Vergleich zur jetzigen Betriebsart wirtschaftlich stellt. Die Vorarbeiten für diese Erhebungen sind bereits im Ministerium gemacht worden, so daß Halle vielfach nur nachzuprüfen braucht, ob die Voraussetzungen, unter denen da« Ministerium an der Sache herangezogen ist, auch zutteffen. Aus Oldenburg. Berliner Morgenblätter melden aus Oldenburg: Da» SiaatSministerium bestätigte die Wahl de» Schreiber» Andrea» zum Beigeordneten der Gemeinde Peuende nicht, weil er So zialdemokrat ist Koloniales. * Eine internationale Konferenz über die Frage der Waffen- und Munition»einfuhr in den afrika nischen Kolonien wird nach der „Neuen politischen Corre- svondenz" am 28. d M. in Brüssel beginnen. Die entsprechenden Bestimmungen der Brüsseler Generalakte über den Sklaven handel vom Jahre 1890 haben sich al» nicht ausreichend erwiesen Die den europäischen Kolonialstaaten durch den zunehmenden Verkauf von Feuerwaffen und Munition an die Eingeborenen Afrika» drohende Gefahr hat da« solidarische Interesse der Mächte in dieser Frage so stark hervortteten lassen, daß die neue Konferenz von Vertretern aller direkt oder indirekt beteiligten europäischen Regierungen beschickt werden dürste. Wie sehr sich durch entschiedene Verwaltung« - maßnahmen die Einfuhr von Waffen zum Verkauf an Eingeborene beschränken läßt, zeigt da« Beispiel von
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