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Dresdner Journal : 25.06.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-06-25
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190806255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19080625
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19080625
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1908
- Monat1908-06
- Tag1908-06-25
- Monat1908-06
- Jahr1908
- Titel
- Dresdner Journal : 25.06.1908
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Dresdner W Murn al. TLoniglieh Sächsischer Staatsanzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 145. -c> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat Doenges in Dresden. Donnerstag, 25. Juni 1908. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße SO, sowie durch die deutschen Postanstalten 8 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher Nr. 1295. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6 mal gespalt Ankündigungsseite 25 Pf, die Zeile größerer Schrift od deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Ps. Preisermäßigg. aus Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr Amtlicher Teil. Dresden, 25. Juni. Ce. Majestät der König sind heute vormittag 10 Uhr 8 Min. nach Kiel gereist. Eine Anzahl von Geschäftsinhabern in Frankenberg hat auf Grund von 8 139k der Reichsgewerbeordnung den Antrag gestellt, den Achtuhrladenschluß für alle Geschäfts zweige mit offenen Verkaufsstellen in der Stadt Frankenberg und für alle Tage anzuordnen. Ausgenommen sollen bleiben 1. alle Sonnabende, sowie die Werktage vor Fest- und Feiertagen, 2. die letzten 14 Werktage vor Weihnachten, 3. der Sylvestertag, sofern dieser auf einen Werktag fällt, andernfalls der vorhergehende Werktag. Zur Absetzung des nach H 1391 Absatz 3 der Reichs gewerbeordnung vorgesehenen und in der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 25. Januar 1902 (Reichsgesetzblatt S. 38 fg.) geregelten Verfahrens wird Herr Bürgermeister vr. Irmer in Frankenberg als Kommissar bestellt. i040aIV Chemnitz, am 19. Juni 1908. 4449 Königliche Kreishauptmanuschaft. Die Königliche Kreishauptmannschast hat beschlossen, dem Klöppelmaschinenlehrling Adolf Wüster in Cranzahl für die von ihm am 15. Moi dieses Jahres mit Mut und Ent schlossenheit bewirkte Rettung eines Knaben vom Tode des Ertrinkens eine lobende Anerkennung öffentlich auszusprechen. Chemnitz, am 20. Juni 1908. 24S1UI Königliche KreiShauptmauuschaft. 4450 Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche des Ministerium- des Kultus und öffentlichen UnterriwtS. Zu besetzen vorbehältlich der Genehmigung deS Kultusministeriums: die 2. ständige Lehrerstell« in Liebstadt. Kollator: die oberste Schulbehörde Das gesetzt. Grundgehalt und die gesetzl. Entschädigung für Fortbilduogsschul- und Turnunterricht, 80 M für Vertretung deS Kantors im Kirchen- dieust, Amtswohnung. Bewerbungsgesuche nebst den erforderlichen Beilagen bis zum 8. Juli a« den K. BezirkSschulinspektor zu Pirna. (Behördliche Bekanntmachungen erfchetueu auch'im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 25. Juni. Se Majestät der König kam von Wachwitz heute früh kurze Zeit in da- Residenzschloß und reiste sodann mit Ihren Königl Hoheiten dem Kronprinzen und dem Prinzen Friedrich Christian vormittag« 10 Uhr 8 Min. ab DreSden-Neustadt nach Kiel, um als Gast Sr. Majestät de« Kaisers an der Kieler Woche teilzunehmen. Se Majestät der König wird hierbei auf S. M Jacht „Hohenzollern", Ihre Königl. Hoheiten die Prinzen-Söhne im Prinzenhause zu Plön Wohnung nehmen. Im Allerhöchsten Gefolge befinden sich: Generaladjutant Generalleutnant v. Müller, Exzellenz, Overzeremonienmeister Graf Wilding v. Königsbrück, Flügeladjutant Major v. Eulitz und Militärgouverneur Major Baron O'Byrn. Die Rückkehr Sr. Majestät und der Königl. Prinzen nach hier erfolgt am Sonntag, den 28. d. M. früh. . Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. --'Se. Exzellenz der Hr. StaatLminister vr. Beck stattete am 22. d. M. in Begleitung des Ministerialdirektors Wirkt. Geh Rates vr. Warnt,g, Exzellenz, und de« Geh. Regierung«, rat« vr. Schmaltz den an der Helmholtz- und George Bähr- Straße gelegenen Lehrgebäuden der MechanischenAdteilung der Technischen Hochschule einen Besuch ab Der Hr Minister wurde vom Rektor Magnifiku» Geh. Hofrat Prof, vr. Moehlau sowie vom Abteilungsvorstand Prof. Kübler be grüßt und nahm die einzelnen Institute unter Führung ihrer Direktoren mit lebhaftem Interesse und warmer Anerkennung in Augenschein Im 4. Stück seines Verordnungsblatt« bringt da« Evangelisch-lutherische Landeskonsistorium da» Kuchen- gesitz über die Verkündigung von Anordnungen der lande«kirchlichen Behörden und Gemeindevertretungen zum Abdruck. Danach werden Verordnungen und Bekannt machungen de« LandeSkonsistorium«, soweit sie nicht, gleich den Kirchengesetzen und den Verordnungen der ia be ¬ auftragten Staatsminister, nach staatsgesrtzlichen Vorschriften durch das Gesetz- und Verordnungsblatt zu verkündigen sind, durch das Verordnungsblatt de« Eo-luth LandeSkonsistorium« verkündigt. Die verbindliche Kraft der darin veröffentlichten Anordnungen de« LandeSkonsistorium« beginnt für den Bereich der Verwaltung der evang.-luth. Landeskirche mit dem dritten Tage nach Ablauf de« Tage«, an dem das betreffende Stück des Blattes in Dresden ausgegeben worden ist, sofern nicht im einzelnen Falle ein anderer Zeitpunkt bestimmt ist Die Ver kündigung der Verordnungen, der allgemeinen Anordnungen und der Bekanntmachungen der Konsistorialbehörde für die Ober lausitz, sowie der allgemeinen Anordnungen und der Bekannt machungen der Kircheninspektionen hat durch deren Amtsblätter zu geschehen. Allgemeine Anordnungen (Regulative, OrtS- statuten u. dgl) und Bekanntmachungen, die von den Kirchenvorständen und kirchlichen Verband«- und Sonder- vertretungen auSgehen, werden, soweit nötig, durch Ab druck im Amtsblatt der Kircheninspektion, für den Ober- lausitzer Landkreis im Amtsblatt der Kreishauptmannschaft Bautzen al« Konsistorialbehörde, oder durch Anschlag verkündigt Alle mit dem Gesetze in Widerspruch stehenden OrtSgewohn- heiten sind aufgehoben. — E« schließen sich an da« zugehörige StaatSgesetz, die Bekanntmachung wegen Einführung des Kuchengesetze« in der Oberlausitz, sowie die vom LandeS konsistorium dazu an die Kreishauptmannschast Bautzen als Konsistorialbehörde, die Kircheninspektionen und Ephoren, sowie an sämtliche Pfarrämter und Kirchcnvorstände erlassene Ver ordnung. — ES folgt die Verordnung, die von den in Lvan- Lellow beauftragten StaatSministern unter Zustimmung der LandeSsynode und der Ständeversammlung erlösten worden ist zur Abänderung der Verordnung vom 26. Juli 1886, betreffend da« Verfahren bei der Anstellung von solchen Kantoren und Organisten, deren Kirchendienst nicht mit einer bestimm ten ständigen Schulstelle verbunden ist, nebst der Verordnung, die staatliche Genehmigung dieser Verordnung betreffend. Im Anschlusse hieran wird vom LandeSkonsistorium der nun mehrige Wortlaut der abgeänderten Verordnung und die Einführung der Abänderungen in der Oberlausitz bekannt gemacht. Dasselbe Stück de« Verordnungsblatts enthält die Ver ordnung wegen Einsammlung einer allgemeinen Kirchen- kollekte für den Kirchenbau in Graupa am 12. Juli Die drei Ortschaften Groß-, Klein- und Neu-Graupa, im Elbtale zwischen Pillnitz und Pirna gelegen, jetzt etwa 1000 Seelen umfastend, aber stetig wachsend, sind nach dem 1H bi« 2 Stunden entfernten, hoch gelegenen Schönfeld eingepfarrt. Nachdem es ihnen unter größeren Opfern gelungen ist, in Großgraupa einen eigenen Gottesacker anzulegen, haben sie den berechtigten Wunsch, auf dem Gottesacker auch eine eigene kleine Kirche zu haben. Diese allein zu bauen, sind aber die drei schon recht belasteten Ortschaften, die sehr viel arme Bewohner, darunter namentlich viel Witwen und Waisen von Steinbrucharbeitern, haben, außerstande. Sie erbitten des halb die Mithilfe der gesamten Landeskirche. Eine weitere Verordnung betrifft die von den Gefängnis geistlichen zur Fortsetzung der im Gefängnis begonnenen seel sorgerischen Arbeit den Pfarrämtern derjenigen Gemeinden zu erteilenden Nachrichten, in denen die Entlassenen ihren Auf enthalt nehmen wollen. Im Hinblick darauf, daß durch Störungen kirchlicher Betriebseinrichtungen, wie durch Abstürzen eines Klöppels beim Läuten, durch das AuSströmen gefährlicher Gase au« einer Ofenheizungsanlage u. dgl., eine Gefährdung von Personen herbeigeführt werden kann, verordnet das LandeSkonsistorium, daß derartige Betriebseinrichtungen auch ohne zutage getretene Gefahr jeweilig durch Sachverständige auf ihre Gefahrlosigkeit geprüft und etwaige Mängel beseitigt werden sollen. Weitere Bekanntmachungen betreffen die Errichtung der selbständigen Parochie Oberwürschnitz, sowie die Erhebung der bisherigen Hilfegeistlichenstellen in Ebersdorf, Klein zschachwitz und Einsiedel zu Diakonaten und die Um- pfarrung von Reppis und Schweinfurth. Schließlich wird auf das bei Richard Menzel Ns. in Zittau erschienene Werk „Recht und Brauch im kirchen musikalischen Amte", herausgegeben von Kirchenmusikdirektor P. Stöbe und Kantor G Tannert, hingewiesen. — In der am 20 Juni abgehaltenen öffentliche« Spruch« fitzung de- Königl. Lande-versicherun-samt- gab der Vor sitzende Hr. Ministerialdirektor Geh Rat Or. Schelcher vor Eintritt in die Verhandlungen dem Kollegium zunächst Kenntnis von dem Hinschtiden deS langjährigen richterlichen Mitglieds deS Amtes Ober- landeSgericht-ratS 0r Richter und gedachte mit ehrenden Worten der bewährten Mitarbeiterschaft und der besonderen Verdienste deS Ver blichenen um die Rechtsprechung deS LandeSversicherungsamtS AuS den Verhandlungen filbst ist folgende- hervorzuhebev: Der Maschinenführer Karl Johann Knöfel in Ottendorf ist am 12 April 1907 gestorben Seine Witwe führt den Tod auf einen Unfall zurück, den ihr Mann am 1. desselben Monats im Betriebe eines DampfsägewerkS in Moritzdorf durch Abstürzen von einer Treppe erlitten habe. Den Anspruch auf Hinterbliebenenrente für Witwe und Kinder hat die Sächsische HolzberufSgenossenschast ab gelehnt, weil Knvsel nicht infolge eine- Betriebsunfalls, sondern an den Folgen eines Gehirnschlags gestorben sei. Lus die Berusung der Hinterbliebenen und auf deren Rekurs sind noch ärztliche Sach verständige gehört worden, deren Gutachten in dem Schlüsse gipfeln, daß ein Zusammenhang des Todes Knöfels mit einem Unfälle un wahrscheinlich sei. Unter diesen Umständen blreben die Rechtsmittel erfolglos. Der frühere Maschinenmeister Theodor Seifert in Königstein bezieht seit April 1904 die Invalidenrente, weil er an schwerer Neurasthenie leidet. Inzwischen ist er in einem dortigen Sägewerke als Vermesser von Rundholz tätig gewesen. In diesem Betriebe hat er zwei Unsälle erlitten. Er behauptet, daß infolge dieser beiden Unfälle seine Beschwerden derart zugenommen hätten, daß er am 2. Juni 1906 fast ganz und am 6 August 1906 völlig die Arbeit habe aufgeden müssen und seitdem erwerbsunsähig sei. Die Holz- berufsgenossenschast hat den Anspruch auf Unsallrente zurückgewicsen, weil die Erwerbsunfähigkeit lediglich eine Folge der bereits vorher bestandenen neurasthenischen Erkrankungen gewesen sei. Aus Seiferts Rekurs hat das Schiedsgericht die Berufsgenossenschast verurteilt, dem Kläger für die Unsallsolgen eine Rente von 83»/z Proz der Vollrente zu gewähren. Im übrigen ist die Berusung des Klägers, der die Bollrente beanspruchte, verworfen worden. DaS Schiedsgericht hatte angenommen, daß durch die beiden Unfälle eine wesentliche Ver schlimmerung der Neurasthenie und dadurch völlige Erwerbsunfähig keit deS Klägers herbeigeführt worden sei. Zur Festsetzung deS Prozentsatzes der Rente von 33^ Proz war eS deshalb gelangt, weil er um 66^, Proz. bereits vor dem Unfälle erwerbsunfähig gewesen sei. Es steht aber fest, daß er von seinem Arbeitgeber einen JahreS- arbeitSverdienst von 774 M. 60 Ps. und außerdem freie Wohnung und Heizung im Werte von 240 M gewährt erhalten hat Seifert hat das Schiedsgerichtsurteil mittelst Rekurses angefochten, den er damit begründete, daß die Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit, wie sie nach der Invalidenversicherung zu berechnen sei, bei Fest stellung der Unsallrente außer Betracht bleiben und die Rente nach dem tatsächlich bezogenen Arbeitsverdienstes berechnet werden müsse. Diesen Einwand sah das Rekursgericht als beachtlich an Die Be- rufsgenossenschast wurde deshalb unter Abänderung der Schieds gerichtsentscheidung verurteilt, dem Kläger vom Beginn der 14. Woche nach dem Unfall ab bis 1 Juni 1906 eine Teilrente von 50 Proz. und weiterhin die Vollrente nach dem wirklichen JahreSarbeitSverdienst zu gewähren. Friedrich Ernst Meier in Crimmitschau war eine kurze Zeit lang in einer dortigen Vigognespinnerei als Nachtwächter in Stellung Er verlangt Unsallrente wegen eines Unfalls, den er in der Nacht vom 31 August zum 1. September 1907 bei Ausübung seines Dienstes erlitten zu haben behauptet. Nach seiner Angabe hat er sich in der erwähnten Nacht von seiner Wachstube aus nach dem Pferdestalle begeben, um die dort angebrachte Kontrolluhr zu stechen. Im Pferdrstall sei er von einigen fremdländischen Arbeitern, die im Betrieb beschäftigt waren und über dem Pferdestall gewohnt haben, überfallen und mißhandelt worden. Der Grund zu dem überfall liege darin, daß er den Arbeitern verboten hätte, in nächster Nähe des Fabrikhofs FeuerwerkSkörper abzubrennen. Meier behauptet, seit der ihm wiederfahrrnen Mißhandlung in der Erwerbsfähigkeit be einträchtigt zu sein. Mit seinem Unsallentschädiguugsanspruch ist er von der Sächsischen Textilberufsgenossenschafl und dem Schieds gericht abgewiesen worden, weil sich durch die angestelllen Er örterungen keinerlei Beweis für die Richtigkeit der klägerischen Be hauptungen hat erbringen lassen. Auch sein Rekurs wurde verworfen. Der Gutsbesitzer Friedrich August Schanze in Stetzsch hat einen Unfall erlitten. Seinen Rentenanspruch haben die Vorinstanzen ab gewiesen, weil der Unfall sich nicht beim landwirtschaftlichen Betriebe ereignet habe. Aus dem gleichen Grunde wurde auch sein RekurS verworfeo. Die Gutsbrsitzersehefrau Elisabeth Jähne in Schönbach hat im landwirtschaftlichen Betriebe ihres Ehemanns einen Unfall erlitten. Mit ihrem Entschädigungsanspruch« ist sie von der Berussgenossen- schaft und dem Schiedsgerichte abgewiesen worden, weil sie ihn erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist von zwei Jahren geltend gemacht hat. Neuerdings hat sich, wie angenommen wird, infolge des Un falls eine Operation nötig gemacht. Der Rekurs der Klägerin wurde, insoweit eS sich um verjährte Ansprüche handelt, verworfen. Die Berufsgenossenschaft wurde aber verurteilt, der Klägerin die durch die Operation erwachsenen Kosten zu erstatten. " Der Gartenarbeiter Emil Hermann Schumann in Pochra und Klara verehel. Emmerich in Plauen beziehen seit mehreren Jahren wegen erlittener Unsälle Renten, deren Erhöhung sie verlangen Da eine Verschlimmerung der UnsallSsolgen nicht dargetan ist, wurden sie mit diesem Verlangen in allen Instanzen abgewiesen. Anna Auguste Urban in Dahlen ist mit der ihr von der land' wirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und dem Schiedsgerichte zu' gebilligten Unfallrente von 20 Proz. der Bollreate nicht zufrieden Mit ihren Mehransprüchen wurde sie vom R^kursgerichte abgewiesen Robert Beyer in Leipzig-Plagwitz hat sich durch einen Sturz von einer Treppe ein Nervenleiden zugezogen und bezog deshalb von der TextiberusSgenossenschast bis Ende Januar 1908 eine Teil rente von 66U Proz der Vollrente. Einem Anträge der BerufS- genossenschaft aus Herabsetzung dieser Rente auf einen niedrigeren Prozentsatz hat das Schiedsgericht nur teilweise entsprochen Auf den Rekurs der Berufsgenossenschaft wurde beschlossen, das Verfahren auSzusetzen und den Kläger zunächst noch in einer Nervenklinik be obachten zu lassen. Der Färbereiarbeiter Anton Kubitschke in OberherwigSdors ist nicht damit einverstanden, daß seine Unfallrente abgemindert worden ist und der HilfSweickensteller Wilhelm Heinrich Gustav Wagner in Gera will die Unfallrente, die er längere Zeit bezogen hat, weiter genießen Ihre Rechtsmittel wurden abgewiesen, weil sich die Unfallsfolgen gebessert bez verloren hätten. Die übrigen Streitfälle wurden ohne mündliche Verhandlung erledigt.
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