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Dresdner Journal : 10.06.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-06-10
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190706109
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19070610
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19070610
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1907
- Monat1907-06
- Tag1907-06-10
- Monat1907-06
- Jahr1907
- Titel
- Dresdner Journal : 10.06.1907
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Dresdner Louenal Ttoniglieh Sächstsch-V Statttsanzetgev. werbe. »t-Iiche »schule lellun- »le, zu ademie »emtter chtnen. cue Lehr- ». An, önigliche önigliche »tember «tschen mch über 4686 m, Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 132. i> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat DoengeS in Dresden. < Montag, den 10. Juni 1907. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die Post im Deutschen Reiche 3 Mart vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher Nr. 1295. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der «mal gespalt. Ankündigungsseile 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf S mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. Preisermäßigg. aus Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. n mipöüdlt wiml, o. »2 lMll, .So 27 Ule. n i I 309k n. 0A>- frei. l.Wpen , srers plsfle 4146 Ms hrt. ,ett von ksst ProsPett. l. Ämtlichcr Teil. Se. Majestät der König habeu Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der ordentliche Professor an der Universität Leipzig vr. Georg Steindorfs den ihm von Sr. Hoheit dem Khedive von Ägypten verliehenen Groß herrlich Türkischen Osmamye - Orden 3. Klaffe annehme und anlege. Öffentliche Sitzung des KreisauSschusseS findet Mittwoch, den 19. Juni 1907, nachmittags 1 Uhr in dem Sitzungssaale der unterzeichneten Königlichen Kreis- hauptmannschast statt. Die Tagesordnung ist in der Hausflur des hiesigen Regierungsgebäudes angeschlagen. bhrmnitz, am 7. Juni 1907. 4718 Königliche Kreishauptmannschaft. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Dresden, 10. Juni Am vergangenen Sonnabend hat inmitten feines ungari schen Volke« Kaiser Franz Joseph die vierzigste Wieder kehr des Tage« festlich begangen, an dem er zum Könige von Ungarn gekrönt wurde. Mit seinem Allergnädigsten Herrn, der dem greisen Beherrscher Österreich-Ungarns durch verwandtschaftliche Bande und Bande der Freund schaft auf« innigste verbunden ist, hat da« Volk der Sachsen an diesem Tage verehrungsvoll de« erlauchten Fürsten gedacht, der durch ein Menschenalter hindurch unermüdlich für das Wohl und die gedeihliche Entwickelung der habsburgischen Gesamtmonarchie gewirkt hat. Mit den Völkern der österreichisch- ungarischen Monarchie vereinigen sich König und Volk der Sachsen heute in dem tiefgefühlten Wunsche, daß dem ehrwürdigen Kaiser Franz Joseph von Österreich, apostolischem König von Ungarn, ein langer, freundlicher Lebensabend und eine weitere gesegnete Regierung beschieden sei. Lom Königliche» Hose. Dresden, 10. Juni. Se. Majestät der König zeichnete am vergangenen Sonnabend nachmittag das Sommerfest des Dresdner Verein« der Blinden im Gasthofe zum Erbgericht in Niederpoyritz mit Allerhöchstseinem Besuche aus. Am gestrigen Sonntag wohnte Se. Majestät vormittag« dem Gottesdienste in Wachwitz bei und nachmittags vereinigte Sich die Königliche Familie zur Tafel bei Ihrer König!. Hoheit der Prinzessin Mathilde in Villa Hosterwitz. Heute vormittag traf Se. Majestät nach dem gewohnten Ritt in der Heide im Residenzschloffe ein und hörte die Vor träge der Herren StaatSminister. Auf der Rückfahrt nach Villa Wachwitz besichtigte Allerhöchstderselbe im Brückenbaubureau die abgeänderte Planung für den Neubau der AugustuSbrücke. An der heutigen Königlichen Mittagstafel in Villa Wachwitz nahm Se König!. Hoheit der Prinz Waldemar von Preußen mit dem militärischen Begleiter Hauptmann Müllenhoff teil. Heute abend begibt Sich Se. Majestät nach dem Truppen übungsplätze Zeithain, übernachtet daselbst und wohnt morgen früh dem Scharfschießen de« 5. Feldartillerieregiment« Nr. 64 bei. — Se. Majestät der König hat Ihren Majestäten dem König und der Königin von Schweden au« Anlaß der Feier der goldenen Hochzeit telegraphisch Allerhöchseine Glück wünsche ausgesprochen. Hosterwitz, 10. Juni. Ihre König!. Hoheit die Prin zessin Mathilde empfing heute nachmittag den König! Groß britannischen Ministerrefidenten Viscount Gough nebst Gemahlin in Abschiedsaudienz. Lom diplomatische« Dienst. * Der König!. Gesandte an den süddeutschen Höfen Wirk!. Geh. Rat Frhr. v. Friesen ist vom Urlaube nach München zurückgekehrt und hat die Leitung der König!. Gesandtschaft wieder übernommen. Mitteil»ge» a«S der öffentliche» Verwaltung. - verha»dt»«se« de» KSntgl. ELchstsAe» Oder- Bor etwa 15 Jahren hatte der inzwischen verstorbene Privatmann Rietzschel zur Erschließung eines ihm gehörigen Geländes die Gartenstraße in Niedersedlitz, die im dortigen Bebauungspläne vorgesehene Straße T, sowie die beide Straßen ver bindende Strecke der Straße III (Flurstück 77 e) angelegt Seinen dort anliegenden Grundbesitz hatte er in späterer Zeit veräußert. Bei Durchführung deS viergleisigen Ausbaues der Dresden—Boden bacher Eisenbahnlinie zwischen Dresden und Pirna und der Ver legung deS Güterbahnhof- Niedersedlitz wurde u. a das Fluistück 77e mit enteignet und zur Verbindung deS neuen Güterbahnhofs Nieder sedlitz mit dem Niedersedlitz —Zschachwitzer Kommunikationswege unter Benutzung der entsprechend veränderten Wegestücke 77«, 89 und 78» eine Straße von etwa 12 m Breite angelegt. Nachdem der StaatSfiSkuS auf dem Flurstücke 78 einen Güterschuppen erbaut hatte, verlangte die Erbin des genannten Privatmanns unter Bezug nahme auf die tztz 1, 77 und 37 des Baugesetzes vom StaatSfiSkuS anteilige Erstattung der Kosten für Herstellung der Straße III in Höhe von 1305 M. und deS in diese Straße fallenden Teiles der Straße T (Flurstück 78») im Betrage von 480 M Die KreiS- hauptmannfchaft Dresden al- Berwaltungsgericht wies die Klage ab, weil der Staat-fiSkuS hinsichtlich de- Flurstücks 78 nicht al- Anlieger in Betracht komme. DaS Lberverwaltungsgericht hat die daraus erhobene Berufung verworfen, und zwar unter folgender Begründung: Der Anspruch auf anteilige Erstattung der Straßenbaukostrn durch später Anbauende sei zwar nicht davon ab hängig, daß der Unternehmer zu der Zeit, wo er ihn geltend mache, noch Eigentümer deS Straßenlands sei, denn in der Regel werde dieses dann bereit- der Gemeinde abgetreten sein. Dagegen sei das Vorhandensein der Straße und zwar als einer für den Anbau bestimmten Wegeanlage die notwendige Voraus setzung für den Fortbestand der RückvergütungSsorderung; denn so bald die betreffende Landfläche aufhöre, Straße zu sein, falle die tatsächliche Möglichkeit des Anbaues und der Entstehung eines Er stattungsanspruchs weg Um einen solchen Fall handle es sich aber hier Die au- den Flurstücken 77s und 78» gebildete Straße Hl sei vom StaatSfiSkuS enteignet und hierdurch ihrer Zweckbestimmung entzogen worden. Habe aber die Straße III zu bestehen ansgehört, so könne von einem Anbau an ihr lein» Rede mehr sein. Der StaatSfiSkuS habe nun zwar die Flurstücke 78» und 77o al-Grund lage für die von ihm rampenartig angelegte Güterzufuhrstraße mit benutzt. Da- sei aber ein rein äußerlicher, zufälliger Umstand, die letztere hätte an sich ebenso gut an jeder anderen Stelle hergestellt werden können Es komme also nicht eine Verbreiterung oder Ver änderung der Straße III, sondern eine vollkommen neue, selbständige Wegeanlage in Bettacht, die anderen Zwecken al- jene zu dienen habe. Sie sei ihrem Wesen nach eine Privatstraße, die lediglich die Zu- und Abfuhr von Gütern nach dem neu geschaffenen Güter- bahnhofe Niedersedlitz zu vermitteln habe. Durch die Enteignung sei der Anspruch auf anteilige Erstattung des Aufwands sür Herstellung der Straße III, soweit er früher bestand, vom baurechtlichen Standpunkte au- jedenfalls untergegangen. Nach den Grundsätzen deS Enteignungsrechts würde die Klägerin wegen ihrer Ansprüche auf Anliegerletstungen nur dann Schädensorderungen geltend machen können, wenn sie zur Zeit der Enteignung noch Eigentümerin deS Flurstücks 77 e gewesen wäre. In diesem Falle würde nur der ordentliche Rechtsweg beschritten werden können. Zeit«»gSscha». Uber den in der verfloßenen Woche hier in Dresden ab gehaltenen Zweiten Sächsischen Mittelstand«tag schreibt die „Kreuzzeitung": »Die Mittelstandsbewegung im Königreich Sachsen ist recht rege und hat einen starken Aufschwung genommen Auch in die letzte Reichstagswahlbewegung hat sie nach Kräften eingegriffen und ihre Tätigkeit hat auch ihren Anteil daran, daß die Sozialdemokratie in so erfreulicher Weise in Sachsen, das sie nach ihren Erfolgen im Jahre 1903 anmaßend das «rote Königreich" nannte, zurückgedrängt wurde. Nach dem in der Delegiertenpersammlung erstattete» Jahres berichte Hal die sächsische MittelstandSorganisation bei der letzten ReichStagSwahl 238 000 Wahlflugblätter verteilt und in zahlreichen Briefen und Rundschreiben ihren Vertrauensmännern im Lande An weisungen erteilt. Auch hielt sie 15 Vettrauensmännerveriammlungen und einige öffentliche Versammlungen ab Bon den 13 gewählten ordnungsparteilichen Reichstagsabgeordneten haben sich 11 für die Forderungen der MittelstandSvereinigung erklärt. Auch in die gegen wärtige Landtagswahlbewegung in Sachsen hat sie bereit- mit Eifer eingegriffen. Für die rein technische Sewerbesörderung, wie bessere Ausbildung, Hebung deS Genossenschaftswesen- und dergl., haben sich bereit- alle Kandidaten der Ordnung-Parteien ohne Ausnahme erklärt Damit allein ist eS aber nicht getan, die Mittelstandsvereinigung legt den Hauptwert darauf, daß ihre wirtschaftlichen und sozialen Forde- rungen nachdrücklich vertreten werden, bei denen eS sich darum handelt, daß der Ertrag der reellen Arbeit in Stadt und Land auch denjenigen verbleibt, die sich im Schweiße ihre- Angesicht- redlich dafür abmühen Davon soll insbesondere die Unterstützung der einzelnen Kandidaten abhängig gemacht werden " Uber den Mißbrauch de« Asylrecht« durch russische Flüchtlinge führen die „Münchner Neuesten Nach richten" mit Recht folgende Klage: .Das Asylrecht ist nicht nur ein Recht, sondern eS sühn auch Pflichten mit sich, Pflichten sür den Staat, der eS gewährt, und Pflichte» für die Individuen, die eS genießen Zu jenen gehört die Pflicht, nicht zu dulden, daß die fremden Gäste da- Asyl zu Agi tationen und Anschlägen gegen die Regierung der Heimat benutzen; die Türkei, die im Jahre 1849 dieser Pflicht getreulich nachkam, war also in ihrem Rechte, als sie die Auslieferung der aus ihren Boden geflüchteten Insurgenten verweigerte; anderseits verlangte die Regie rung der französischen Republik von de« geistlichen Kurfürsten, die e- zuließen, daß französisch« Emigrierte sich in ihre» Gebieten militärisch organisierten, mit Recht, daß sie diese Herr»» au-wiesen, und be trachtete die Nichtberücksichtigung ihrer Beschwerden als «ine feind ¬ selige Handlung. Diese Pflicht ist unbestritten; schwieriger ist die Frage zu entscheiden, inwiefern die aus politischen Gründen be gangenen gemeinen Verbrechen, wie Mord, Raub rc., eine Forderung aus Gewährung deS Asylrechts und auf Nichtauslieferung begründen. Hier wird sich kaum eine allgemein gültige Regel aufstellen lassen und die Entscheidung nach den begleitenden Umständen jedes einzelnen Falle- zu treffen sein Dagegen sind abermals unbestritten die beiden Sätze, daß die gastlich ausgenommenen Flüchtlinge sich den Gesetzen deS Gastgebers sügen, also kein Verbrechen begehen, und daß sie sich der politischen Agitation enthalten Früher waren es besonders die Italiener, jetzt sind eS die Russen, die sich unliebsam und ausfallend durch Nichtbeachtung dieser elementarsten und selbst verständlichsten Grundsätze bemerkbar machen. Die Geschichte der Attentate der letzten fünfzig Jahre ist bekannt genug und eS braucht daher nur an sie erinnert zu werden. Schon einmal ge fährdete der Mißbrauch des Asylrechts dieses selbst; al- daS Attentat Orsinis gegen Napoleon III., trotz der geringen Sympathie«, die man diesem Herrscher entgegenbrachle, den Unwillen der ganzen Welt er regte, brachte Palmerston eine Bill ein, die bestimmt war, de» Aus wüchsen des Asylrechts entgegrnzutrele»; aber die Bill erregte den Unwillen der Engländer in so hohem Grade, daß das Ministerium Palmerston darüber zu Fall kam (Februar 1858). Neuerdings nun häufen sich ähnliche Vorkommnisse allerorten, und da die Russen zu vergessen scheinen, daß die unerträglichen Zustände ihres Vaterlands ihnen durchaus nicht daS Recht geben, sich in den Ländern, die ihnen gastliche Ausnahme gewähren, so aufzuführe», als ob dort auch un erträgliche Zustände herrschten, so wird man zu Maßregeln gegen sie gezwungen, die ihnen darüber energische Belehrung erteilen Die Taktlosigkeit der Russen in Sachsen, die den Sozialdemokraten Schlepperdienste leisteten, gehört in dasselbe Gebiet; russischen Flücht lingen soll deutsche Gastfreundschaft gewährt werden, aber wir haben keine Veranlassung, unser politisches Leben von Elementen beeinflussen , zu lasten, deren Rückständigkeit auf allen Gebieten des öffentlichen und kulturellen Lebens am allerwenigste» ihnen das Recht gibt, un politische Ideal« nach ihrer Manier und nach ihren Begriffen aufzu- drängen Wollen sie zu uns kommen, um zu lernen, — sie seien willkommen; wir verlangen zum Dank dafür von ihnen nur, daß sie sich als Gäste fühlen und benehmen, daß sie den Inhabern deS Hauses, das sie aufnimml, keine Unbequemlichkeit veruLachen Sagt thr eigenes Taktgefühl ihnen nicht, was sich für Leute in ihrer Lage schickt, so müssen sie sich gefallen lassen, daß man ihnen ihre Pflichten in deutlichster Weise zum Bewußtsein bringt. WaS die russischen Flüchtlinge in der Schweiz treiben, ist freilich noch ärger, und die freundlich« Aufnahme, die sie bei dem wackeren, frei heitsliebenden Volke gefunden haben, wird von ihnen in infamster Weise belohnt. Es sind arge, abscheuliche Dinge, die aus Zürich be richtet werden, und wir verdenken eS den Schweizern nicht, wenn sie mit dem Gedanken umgehen, sich eine Schutzwehr gegen die Aus schreitungen eines wüsten Gesindels zu schaffen, das mit voller Ab sichtlichkeil das rettend« Fahrzeug, aus dem sie einer besseren Zu kunft entgegensegeln möchten, zu einem Piralenschiff umwandrlt. Die Freiheit der Meere ist internationales Gesetz; aber die, welche es mißbrauchen, Seeräuber und Piraten, gelte» als Feinde deS Menschengeschlechts und werden unerbittlich verfolgt und auSgerottet; so wird und muß es auch den Schändern deS Asylrechls ergehen, die sich mit ihren nutzlosen und abscheulichen Mistetaten als Feinde nicht nur derer, die ihnen Bules erwiesen haben, sondern auch ihrer eigenen UnglückSgefähnen bezeigen. DaS Unabhängigkeilsgefühl der Schweizer Bevölkerung wird ihr die Aufrrchterhallung ihres allen Kleinods, des Asylrechts, zur Herzenssache machen; aber das wird sie nicht hindern, ihr Hausrecht gegenüber Gästen zu wahre», die für sich keine der Pflichten anerkennen, die sür die Kulturnatronen der europäischen ZiviUsatron als selbstverständlich gelten Ob man mit Bombenattenlaten, Revolverschüsten, Raub und Diebstahl bessere Zustände in Rußland herbeiführe» kann, ist eine Frage für sich; aber eine Übertragung dieser heimiscken politischen Kampfmittel über die russische Grenze verbitten sich die westlichen Länder sehr ernstlich " Deutsches Reich. Vom Kaiserhofe. (W T. B) Berlin, 9 Juni. Heute vormittag nahm das Kaiserpaar an dem Gottesdienste in der Garnifonkirche zu Potsdam teil und begab Sich dann im Automobil nach Berlin, wo es kur; nach 12 Uhr lm Königlichen Schlöffe eintraf. Se Majestät der Kaiser empfing alsbald den Wirk! Geh Legation«- rat v. Schn-ntzkcovcn zur Meldung und den Reglerungsaffeffor v Grone und den Kammerherrn v Veltheim zur Rückgabe von Orden An der Frühftückstafel nahm Prinz Oskar teil Nach mittag« 2 Uhr 20 Min. ging das Kaiserpaar an Bord der Jacht „Alexandria", um Sich nach Grunau zu den Ruder regatten zu begeben Der Kaiser trug Marincunisorm, Ihre Majestät die Kaiserin eine weiße Robe mit rotem Hut. Mit den Majestäten befanden sich an Bord Prinz Oskar und Prin zessin Viktoria Luise von Preußen, Staatssekretär v. Tirpitz, preußischer Staat«minister vr v Studt, Chef des Marine kabinett« Admiral v Müller, Admiral v Hollmann, Ober hofmarschall Graf Eulenbura, Hofmarschall Gras v Zedlitz, Flügel adjutanten Kapitän v Rebeur - Paschwitz und Major v Neu mann-Cosel, Gräfin Keller, Gräfin Eulenburg, Kammerherr v Winterfeld, Flügeladjutant de« Prinzen O«kar Graf v Soden Auf der Fahrt sprecaufwärt« wurde die „Alexandria" allent halben begrüßt In Grünau hatten sich bei dem schönen Wetter gewaltige Menschenmengen zusammengefunden Die Tribünen, Lokale und freien Ufer waren dicht besetzt. Be wimpelte Kähne und Jachten ankerten der großen Tribüne gegenüber Nach dem zweiten Rennen um 4 Uhr traf die „Alexandria" ein. Die Majestäten wurden mit brausenden
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