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Dresdner Journal : 28.10.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-10-28
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190810280
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19081028
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19081028
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1908
- Monat1908-10
- Tag1908-10-28
- Monat1908-10
- Jahr1908
- Titel
- Dresdner Journal : 28.10.1908
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50. — >80 83 24 33 60 85 Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint: Werktag- nachmittag». — Fernsprecher Nr. 12SK. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespalt-AnkündigungSseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. Preisermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil Zwickau, den 23. Oktober 1908. Die Königliche Kreishauptmannschaft (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil Dresden, am 19. Oktober 1908. 3573.III Königliche Kreishanptmannfchaft. 7409 465 k VII 501k VII 69 21 321 0 34 86 98 20 609 79 424 764817 62 65 86 327 -9 176 72 908 508 20 63 458 96 401 a) die Anfangs- und Endzeit — nach Tagesdaten —, b) der Ort und o) die Art der Tätigkeit. Ferner sind die einzelnen Zeitangaben fortlaufend 54 762 71 687 77 804 , 87 93 141 53 65 108 ' 32 90. icksrad« ^winner 00 M., 10 88 5 675 ?3 446 41 49 69. - 7 622 77 609 Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Ober-Postschaffner Sparmann in Löbau (Sa.) das Ehrenkreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Musikverleger Großherzogl. Sächsische Kommerzienrat Siegel, der Redakteur und Geschäftsführer des Vereins der Deutschen Musikalien händler Hesse und der Musikverleger Schultz in Leipzig die ihnen von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen. verliehenen Auszeichnungen, und zwar Siegel - - und Hesse den Roten Adlerorden 4. Klasse und Schultz den Kronenorden 4. Klasse, annehmen und tragen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der vr. Rudolf Banck in Dresden das ihm von Sr. Majestät dem Negus von Abessinien verliehene Offizierskreuz des Sternes von Aethiopien an nehme und trage. 10 Uhr 34 Min. über Leipzig—Cöln nach Paris bez. Cannes abgereist. Dresden, 28. Oktober. Ihre König!. Hoheit die Prinzessin Mathilde, Herzogin zu Sachsen, ist heute vormittag 11 Uhr 47 Min. nach Wien gereist. Tas Königliche Ministerium des Innern hat be schlossen, mit der Errichtung einer zweiten Apotheke in Ane (Stadtteil Zelle) vorzugehen. Auch soll die durch Verzicht des jetzigen Besitzers erledigte Konzession für die Apotheke in värenwalde unter der Bedingung neu vergeben werden, daß das seitherige Apothekengrundstück, die Einrichtung und etwaige Vorräte zu einem angemessenen Preise mit übernommen werden. Bewerbungen um eine dieser Apothekenkonzessionen sind bis zum 30. November 1908 bei der unterzeichneten Königlichen Kreishauptmannschast einzureichen. Die Bewerber haben außer ihrem Approbations scheine und einem Lebenslaufe noch 708 77 17 22 91 681 22 512 239 62 l 52 80 544 50 9 342 466 99 9 126 93. - 67 944 0 700 69 734 64 73 772 77 16 406 36 75 59 75 47007 32. - 32 62 42 615 87 721 98 632 24 28 94 205 46 482 023 78 72.- 73 735 88 401 48 132 64 66 91 82 32 59 97 Die Königliche Kreishauptmannschaft hat beschlossen, dem Graveur Albert Wollmann und dem Packer Bruno Bilz, beide in Dresden, für die von ihnen am 10. Mai 1908 mit Mut und Entschlossenheit bewirkte Rettung eines Schulknaben vom Tode des Ertrinkens in der Elbe eine öffentliche Belobigung auszusprechen. 952 65 6 917. 317 19 540 54 83 306 SSO87 84 94 >0 447 '8 395 58026 86 773 i12 49 Zeugnisse zu setzen. Außerdem wird noch auf folgendes hingewiesen: 1. Bewerber, welche eine Apotheke bereits besessen und sie freiwillig wieder veräußert haben, können in der Regel keine und nur ausnahmsweise beim Vorhandensein ganz besonderer Umstände Berücksichtigung finden; 2. Gesuche von Apothekern, welche sich vom Apotheker gewerbe abgewendet und durch Übernahme anderweiter Geschäfte und Stellungen sich ihrem Berufe entfremdet haben, können nicht berücksichtigt werden; 3. Gesuche von Apothekern, die erst seit kürzerer Zeit als 12 Jahre zurückgerechnet approbiert sind, haben keine Aussicht auf Erfolg; 4. die Konzessionen werden nur als persönliche ver liehen, sind also unveräußerlich und unvererblich. 7403 Das Ministerium des Innern hat den außerordent lichen Professor an der Technischen Hochschule in Dresden vr. pdil. Robert Bruck zum Mitgliede der Kommission zur Erhaltung der Kunstdenkmäler ernannt. 38916 Dresden, den 24. Oktober 1908. 7394 Ministerium des Innern. Mit Allerhöchster Genehmigung wird dem Staats fiskus im Königreiche Sachsen zu der im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Eisenbahnbetriebes erforder lichen Herstellung einer Wasserleitung zur Speisung von Lokomotiven auf dem Bahnhofe Olsnitz i. V. nach dem von den Ministerien der Finanzen und des Innern unterm 3. und 19. Oktober 1908 genehmigten Plane auf Grund des Gesetzes, die Expropriation von Grundeigentum für Erweiterung bestehender Eisenbahnen betreffend, vom 21. Juli 1855 (G.- u. V.-Bl. S. 120) in Verbindung ^mit § 94 des Enteignungsgesetzes vom 24. Juni 1902 (G.- u. V.-Bl. S. 153) das Enteignung-- recht verliehen. 5381 v Dresden, am 19. Oktober 1908. . 7395 Ministerium des Innern. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. Lffeutliche Lpruchsitzuug de» Aömgl. La«de»»Versicher«»g»- «mt» am 24. Oktober. Der Waldarbeiter Karl Friedrich Richter in Reisland war am 13. Dezember 1906 bei einer Jagd auf Borstendorfer Staatsforstrevier als Treiber tätig. Nach Be endigung des zweiten Treibens wollte Richter einen entlaufenen Dachshund einfangen, dem er zu diesem Zwecke über einen Graben nachsetzen mußte. Etwa 15 m von diesem Graben entfernt ist Richter bewußtlos aufg«sunden worden. Sein Zustand hat sich in der Folge verschlimmert und zu völliger Erwerbsunfähigkeit geführt und am 24. Juli 1907 ist Richter verstorben. Der von ihm an den StaatsfochfiSkus erhobene Anspruch auf Gewährung von Unfall rente ist von der Aussührungsbehörde zurückgewiesen worden, weil nach dem Gutachten des gehörten ärztlichen Sachverständigen die Krankheitserscheinungen nicht als Folge eines Unfalls beim Staatsforstbetriebe anzusehen seien, sondern mit einer Arterien verkalkung zusammenhingen, an der Richter gelitten habe. Die Leiche Richters ist geöffnet worden. Sowohl das Gutachten des Arztes, der die Sektion vorgenommen hat, als auch das Gutachten eines vom Schiedsgerichte gehörten anderen Arztes sprachen sich dahin aus, daß das Vorliegen eines Betriebsunfalls und dessen ursächlicher Zusammenhang mit der Erkrankung und dem Tode Richters anzunehmen sei. Auf die Berufung der Hinter bliebenen, die inzwischen auch Anspruch auf Witwen« und Kinderrente erhoben hatten, hat das Schiedsgericht den Staatsfiskus zur Zahlung der gesetzlichen Unfall entschädigungen verurteilt. Hiergegen hat die Ausführungs behörde Rekurs eingewendet. Sie focht die Gutachten der vom Schiedsgerichte vernommenen Sachverständigen an und vertrat nach wie vor die Meinung, daß Richter lediglich der Arterien verkalkung erlegen sei, die zu Gehirnblutungen geführt habe. Das Landesversicherungsamt verwarf den Rekurs der Aus führungsbehörde, bestätigte also das schiedsgerichtliche Urteil. Diese Entscheidung gründete sich hauptsächlich auf da» in der Verhand lung noch eingeholte ärztliche Obergutachten, nach dem anzu nehmen sei, daß es sich bei Richter nicht um einen gewöhnlichen Schlaganfall gehandelt habe, sondern große Wahrscheinlichkeit da für spreche, daß der Verstorbene beim Rennen nach dem Hunde gestrauchelt, hingestürzt und mit dem Kopse aufgeschlagen sei, wo durch ein Bluterguß in» Gehirn herbeigeführt worden sei, der die Bewußtlosigkeit und später den Tod Richters verursacht habe. Ernst Ferdinand Eilzer in Müdisdorf macht Entschädigungs ansprüche wegen eines Unfalls geltend, den er im Betriebe der Landwirtschaft erlitten haben will. Er ist Besitzer eines Haus grundstücks, zu dem ein GraSgarten gehört, der ihm nach seinen Angaben etwa 25 M. jährlich einbringt. Neben dem Tischlerei handwerk betreibt er den Musikerberuf und einen Teil seine» Unterhalts erwirbt er durch Fischerei, die er in fünf erpachteten Teichen und im Dorfbache ausübt. Eines Tages im November 1907 hat er die Löcher mit Rasenstücken verstopft, die sich an einem der erpachteten, einem Gutsbesitzer gehörigen Teiche gebildet hatten. Beim Aufheben einiger Rasenstücke mittels einer Gabel will er sich einen Schaden im Ellbogengelenk zugezogen haben, der ihn in der Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt. Tie Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und das Schiedsgericht haben seinen Ent schädigungsanspruch abgewiesen, weil die Fischerei nicht gegen Unfall versichert sei und im vorliegenden Falle auch mit keinem landwirtschaftlichen Betriebe in einem inneren Zusammenhang« stehe. Sein hiergegen gerichteter Rekurs wurde vom Landes versicherungsamte aus gleichen Gründen verworfen.? Friedrich August Walther in Zwickau war in einer dortigen, mit Motorbetrieb versehenen Holzspalterei beschäftigt. Er trug das gespaltene Hslz in Körben vom Wagen aus zu den Lunden. Am 15. Oktober 1906 fuhr der Unternehmer des Betriebs in Begleitung Walthers nach Crimmitschau. Als dort das Holz verkauft worden war und beide in einem Gasthof ihr Abendbrot verzehrt hatten, wollte Walther in der Schoßkelle des Wagens seinen Sitz zurecht machen. Dabei fiel er von der Deichsel herab und zog sich Verletzungen zu, die ihn in der Arbeitsfähigkeit be einträchtigen. Die Sächsische Holzberufsgenossenschaft hat die Gewährung einer Unfallentschädigung abgelehnt, weil sein Arbeit geber ihm verboten gehabt habe, den Wagen zu besteigen, weil die Arbeit beendet gewesen und der Unfall auf dem Heimweg« von der Arbeit, also nicht beim Betriebe vorgekommen sei. Das von Walther angerufene Schiedsgericht hat die Ent schädigungspflicht der Berufsgenossenschaft um deswillen verneint, weil der Kläger, der Invalidenrente bezieht, schon vor dem Unfälle so gut wie ganz erwerbsunfähig gewesen sei. Auf den Rekurs des Klägers wurden der Genossenschasts bescheid und das Schiedsgerichtsurteil aufgehoben und sein Ent schädigungsanspruch dem Grunde nach festgestellt. Es sei er wiesen, daß der Kläger einen Unfall erlitten habe, der seine bereits vorher verminderte Erwerbsfähigkeit noch weiter gemindert habe. Es sei aber auch anzunehmen, daß der Unfall sich bei dem fabrikmäßigen Betriebe des Arbeitgebers ereignet habe. Denn die Fahrt nach Crimmitschau und die Rückfahrt nach Zwickau habe im engsten Zusammenhänge mit dem Betriebe gestanden und der Kläger habe sich daher, als er den Wagen bestieg, noch im Banne des versicherungspflichtigen Betriebs befunden. Vor sätzlich habe er sich den Unfall nicht zugezogen. Daß seine Er- werbssähigkeit schon vor dem Unfall erheblich gemindert war, stehe dem Entschädigungsansprüche nicht grundsätzlich entgegen, dieser Umstand sei vielmehr nur auf die Höhe der Rente von Einfluß. Emil Paul Rothe in Lengenfeld hat im Betriebe seines Vaters, bei dem er als Böttchergehilfe tätig war, einen Unfall erlitten, für den die Sächsische Holzberufsgenossenschaft ihre Entschädigung»pflicht anerkennt. Streit besteht nur darüber, welcher Jahrcsarbeitsverdienst der Rentenberechnung zugrunde zu legen ist. Die BerufSgenossenschast hat den Betrag von eine nach der Zeitfolge geordnete lückenlose Übersicht über die bisherige Tätigkeit seit der Approbation bei- durch Italien. Die Rückkehr nach Dresden erfolgt vor zufügen, aus welcher hervorgeht: 'aussichtlich Anfang Dezember. -osterwitz, 28. Oktober. Ihre König!. Hoheit die Prinzessin Mathilde hat Sich heute vormittag 11 Uhr 47 Min. ab Pirna in Begleitung der Hofdame Freiin v. Gaertner zum Besuche Ihrer Kaiser!, und König!. Hoheit der Frau Erzherzogin Maria Josefa nach Hetzendorf bei Wien begeben. Anschließend an diesen Besuch unternimmt Höchstdieselbe eine längere Reise Born Königlichen Hofe. Dresden, 28. Oktober. Se. Majestät der König begab Sich heute vormittag in Begleitung des König!. Kämmerers Generalleutnant v. Criegern nach der Dia konissenanstalt und legte am Sarge des verstorbenen König!. Kammernherrn v. Arnim-Hennersdorf einen Kranz nieder, wobei Se. Majestät der König persönlich den Angehörigen Allerhöchstseine Teilnahme aussprach. Hierauf traf Se. Majestät im Residenzschlosse ein, nahm von '^11 Uhr ab militärische Meldungen sowie die Vorträge der Herren Staatsmmister und des König!. Kabinettssekretärs entgegen. Von ^1 Uhr ab erteilte der Monarch an nachstehende Herren Audienzen: Geh. Regierungsrat vr. Ayrer-Zwickau, ordentl. Prof Geh. Hofrat vr. Birch-Hirschfeld-Leipzig, Oberstaatsan walt vr. Gerhard-Dresden, Oberamtsrichter Oberjustizrat Keller - Stollberg, Oberregierungsrat Thiele - Zwickau, Superintendent vr. Frotscher-Werdau, Finanz- und Bau rat Friedrich-Pirna, Rektor Prof. vr. Vollprecht-Zwickau, ordentl. Honorarprofessor vvr. Gregory-Leipzig, König!. Forstmeister Wemme-Markersbach, Baurat und Brand versicherungsoberinspektor Foige-Chemnitz, Rechtsanwalt Justizrat Schomburgk-Stollberg, die Professoren vr. Bosse- Leipzig, Lösche-Stollberg, vr. Stapelfeld-Crimmitschau, vr. Steglich-Dresden, vr. Däbritz-Rochlitz, Kittkewitz- Dresden, Pfalz-Chemnitz und den Professor der Musik Teichmüller-Leipzig, Kommerzienrat Meutzner-Plauen, Sanitätsrat vr. Horn-Zwickau, Hofrat vr. Oehme- Dresden, Ingenieur und Fabrikant Burkhardt-Glashütte, Kaufmann und Stadtrat Landrock-Plauen, Ritterguts besitzer Platzmann-Nenkersdorf, Kaufmann Rosenthal- Dresden, Postmeister Fülleborn-Zwenkau, Bahnhofs inspektor Killig-Limbach und Direktor der Mädchenfort bildungsschule Riedel-Plauen. Dresden, 28. Oktober. Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Johann Georg sind heute vormittag 10 Uhr 34 Min. über Paris nach Cannes abgereist, um daselbst der am 4. November stattfindenden Vermählung Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Marie Pia von Bourbon-Sizilien, Schwester der Frau Prin zessin Johann Georg, mit dem Prinzen Ludwig von Orleans, Königl. Hoheit, beizuwohnen. Am 25. November gedenken Ihre Königl. Hoheiten wieder in Dresden einzutreffen. Dresden, 28. Oktober. Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Johann Georg,.-u numerieren und die entsprechenden Nummern auf die Herzog und Herzogin zu Sachsen, sind heute vormittag zugehörigen, der Zeitfolge nach geordneten und gehefteten 48 5g 10 37 99 24 7. — 1 837 22 30 52 97 08 13 55 61 21133 !5. — 0 812 19. — 6 851 72 74 26013 68 76 !9 338 0 501 26 51 7 629 '0 285 ALoniglieh Sächsischer Staatsanzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 252 1908 Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat Doenges in Dresden. < — Mittwoch, 28. Oktober Dresdner Journal.
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