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Sächsische Dorfzeitung : 20.03.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-03-20
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-186203200
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18620320
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18620320
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1862
- Monat1862-03
- Tag1862-03-20
- Monat1862-03
- Jahr1862
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 20.03.1862
- Autor
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Nr."<12. Donnerstag, ÄnsiLÜen. Lin unterhaltendes Wochenblatt M d-» Würger und Landmann. in der ELpedi- tisn, kl. Meißn. Gaffe Rr. s, zu Haden. 1 ONk - sre«sta-t- vierteljährlich 12»>Rgr. Au L? beziehen durch Nedacteur und Verleger: Friedrich Walther. die großherzogliche Regierung möge sich auch ferner ia aemeinsamer Gesebeswerke angelegen sein lassen ung au alte infolge des bei d und rr Gogg, ein« volt Derselbe kann in und das Ministerium ist Ein Wiener Blatt will MO«»«,;—r< flüchtigen politischen Verurtheilten auS dem Jahre 1849 die Helmath wieder offen. Es ist nämlich nunmehr die Ver- lährung der ausgesprochenen Contumacial-Urtheile eingetteten und die demnäe^ zusammentretenden Schwurgerichtshöf«. werden deshalb die ferner 3«it erhobenen Anklagen und getroffenen a«. Wirksamkeit setzä. Daß L ^,7?^ Erneuerung der Steckbrief« unterbrochen wurd«, ck """ ^ntschlreßuna des Königs zu " beschäfttgt.sich die.Negier,I wegen d«r dasigen Berramingstrage qe- An e?n?Umk?k: der Ausarbeitung Son Denkschriften und ^oten. n°kh mcht zu denken entschlossen, fernen Platz zu behaupten. Vrerundswanngster Jahrgang. I. TUrartal. wärts zu gehen; der jetzige Zustand ist ein unhaltbarer geworden. Die Auflösung der Kammer wird im ganzen Lande getadelt undrwur einzeln^ offizielle Blätter lassen sich herbei, dieselbe mit .schwachen Gründen zu vertheidigen. Die Sympathie aller Derer, welche es mit dem Constitutionalismus auftichtig meinen, stehr jetzt auf Seite der Kammermajorität, insofem sie um ein consll- tutionellesn Grundrecht kämpft, dessen Einräumung in anderen deutschen Staaten den Einklang zwischen Krone und Ständen weit mehr gefördert, als verhindert hat. Das konstitutionelle Staats leben fordert eine wahrhafte, nicht eine scheinbare Betheiligung des in feinen Ständen vertretenen Volks bei Lösung aller Staats aufgaben, bei der Verwaltung, wie bei der Gesetzgebung, und eine Volksvertretung,- welche bei blos bauschaler Verwilligung von Millionen umfassenden Etatssätzen der erfolgreichen Einwirkung wissen, ffalls der Kurfürst nicht geneigt sei, dem zulerwartenden Bundesbeschlusse sich zu fügen, so werde die Bundeserecution nicht ausbleiben. Oesterreich und Preußen seien bereits darüber einig, daß Hannover in einem solchen Falle die Erecution aus führen solle.) Die Richtigkeit dieser Nachricht unterliegt aber gerechtem Zweifel. — Der Kurfürst scheint sich übrigens in sehr schlechter Laune zu befinden. Der Hofmarschall von Heeringen soll im Residenzschloffe mit ihm eine sehr heftige Scene gehabt haben, die diesen Hofbeamten infolge der dabei hervorgetretenen Aufregung auf das Krankenlager geworfen und ihn veranlaßt hat, seine Entlassung einzureichen. )Die Regierung des Fürstenthum Waldeck hat mit Preußen eine Militärconventlon abgeschlossen und der Landtag am 11. März den Vertrag mit 12 gegen 3 Stimmen genehmigt. Die Gegner der Convention gaben eine Erklärung ab, welche wenig Vertrauen zu der Politik Preußens ausspricht. Eine ähnliche Stimmung giebt sich infolge der neuesten Wendung der Dinge in Preußen jetzt auch in Coburg-Gotha kund, wo bekanntlich die Mili tärconvention den 1. Juli 1862 vollständig in Kraft treten soll. Bei dem Abschluß der Convention war nämlich ein Vorbehalt gemacht worden, wonach die dienstlichen Befugnisse der Stadt kommandanten, sowie überhaupt der Militärbehörden, dm Civil- behörden und der Bevölkerung gegenüber, zuvor durch ein von dem gemeinsamen coburg-gothaischen Landtage zu berathendes Gesetz ge regelt werden sollte. Diese Vorlage ist nun jetzt dem Landtage zu gegangen; sie hat aber der Majorität so wenig genügt, daß sie auf deren Berathung gar nicht eingegangen ist. Dabei wurde wiederholt auf die wenig befriedigenden, ,gegenwärtigen Zustände in Preußen hingewiesen, und es gewann überhaupt den An schein, als ob die Landesvertretung zu einer minder günstigen Ansicht über die Convention gekommen sei. Jedenfalls wird durch den Landtagsbeschluß die ganze Militärconvention ernstlich in Krage gestellt. . . . Preußen. Wer den Vertatst der Dinge in Preußen mit einiger Aufmerksamkeit verfolgte, wird sich sagen müssen, daß die gegenwärtig stattsindende Krisi'S nicht als vorübergehender Zwischen fall, sondern als der Vorbote einer bedeutsamen Wendung in dem nach Entwickelung ringenden konstitutionellen Staatswesen aufgefaßt werden muß. Die bisherige Halbheit und Unentschieden heit, welche bei der verschiedenartigen Zusammensetzung des jetzigen Ministeriums eine gesunde Entwickelung des konstitutionellen Lebens nicht aufkommen Ließ, wird aufhören müssen. Es bleibt der Regierung keine andere Wahl, als entweder vorwärts oder rück- Politische Welt sch au. DoutLMland. In d«r am 18- März stattgesimdmtn Bund-stagsiSitzunq haben di« v«r«inigten ^schüff^^ finnisch« und d«r Erecutionsausschuß) E ,D^ legung üb«r di« in der holsteinischen Angelegenheit Mich Oesterreich und Preußen und Dänemark seit dem O qst v. I. gepflogenen Verhandlungen gegeben und bei dir Mmdes. Versammlung d«n Anttag gestellt: DaS Oesterreich und Preußen gethanen Schritte vollständig zu billigen und sich der Verwahrung vom 14. Februar l. I. ^*8 en^,er suche der Einverleibung Schleswigs) anzuschließen; ^herzoglich lauenburqische Gesandte soll ersucht werden, ferner Regierung in Kopenhagen die erforderliche Mittheilung hiervon zUsMtchen. Die Abstimmung hierüber wird in 14 Tagen stattfinden. n Im Großherzogthum Baden hat dre Beratung über die Einführung des deutschen Handelsgesetzbuchs in der Abgeordneten kammer zu der nicht ganz unbegründeten Klage Anlaß gegeben, daß durch die allgemeine deustche Gesetzgebung dre ständische Mitwirkung der Einzelstaaten nicht gehörig gewahrt ist, und daß dabei dem konstitutionellen Rechte um emes politischen Zweckes willen gewissermaßen Gewalt angethan werde. Nach längerer Debatte hierüber vereinigte sich die Kammer zu dem Beschlusse: „die großherzogliche Regierung möge sich auch ferner die Herstellung gemeinsamer Gesetzeswerke angelegen sein lassen und zugleich, so lange es an einem gemeinsamen Gesammt- organo fehle, darauf Bedacht nehmen, daß die verfassungsmäßigen Rechte der Einzelstaaten und ihre freie Entschließung gesichert, insbesondere die Stände zu wirksamer Betätigung ihrer ver fassungsmäßigen Rechte und zum Mithandeln in einem Stadium herangezogen werden, in welchem,ihnen noch eine wahre Einwirk ung auf das werdende Gesetz möglich sei." — Die badische Re gierung hat dem Revolutions-Finanzminister vom Jahre 1849, Gögg, eine vollständige und bedingungslose Amnestie ertheilt. seine Heimath zurücttehren und alle Folgen der gegen ihn ausgesprochenen Strafen sind ihm verlassen. ?. Die Nachricht^ daß sich Baiern und Würtemberg ge einigt hätten, dem Handelsverträge zwischen Preußen und Frank reich ihre Zustimmung zu versagen, wird von der N. Münchner Zeitung laLS falsch bezeichnet, r^da der Vertrag den betreffenden Regierungen noch gar nicht vorgelegt worden sei. Etwas vor sichtiger spricht sich der officielle Staatsanzeiger für Würtemberg aus, indem er jene Nachricht als eine „jedenfalls verfrühte" be zeichnet. — In Würtemberg steht in nächster Zeit allen
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