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Sächsische Dorfzeitung : 19.09.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-09-19
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-186209194
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18620919
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18620919
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1862
- Monat1862-09
- Tag1862-09-19
- Monat1862-09
- Jahr1862
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 19.09.1862
- Autor
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Nr. 38 1S. September W2. Irntag, ztrdactrur und verleg«: Kriedrich vvlther. um NN« Veranstaltung desiere Aushilf einer Dann ars ^osmaruyau des ^önlg; g Ordnungswidrigkelten hab ihm deshalb die Kaffe abae e die Reglerung lassen; die Vierteljährlich 1,'^Kgr. 3« -eziehen du^ § alle kgl. Post- l Anstalten Politische »eltscha«. D-»efchI««d. Di« schon längst v^bere'tttt «Samm lung von ehemaligen und g*S*nwärNgen Mitgste ern ch »olk-vertretungen wird nunmehr bestimmt Hn Tag-n »om «0 G-vt in Weimar stattfinden. Zweck derselben lst,, über aemeinsame wichtige Fragen, welche in Ermangelung^ines deutschen Parlaments an dre Kammern der f^elstaatenge- laugens eine Verständigung und em möglichst gletcharttg^ Ver- fahren in den deutschen Kammern fördern haben die Herren vr. Heyner, vr. Joseph und Rredel die (^n- ^^n^Kuich essen sind nunmehr die Wahlen zum Landtage säst vollständig beendet und es haben unter Anderen auch die verdienten Männer, welche vor einigen Monaten der Kurfürst bei der Bildung eines neuen Ministeriums zurückwies, ln der« Kammer einen Platz gestmden. Trotz der gegentheiligen Ver sicherung der Kasseler Zeitung wird noch immer behauptet, daß der Kurfürst den für den Landtag bestimmten Vorlagen die Genehmigung bi- jetzt vorenthalten habe. In Hannover dauert die kirchliche Bewegung fort, da die Geistlichen sich vielfach Mühe geben, in den Gemeinden die Ein führung des neuen Katechismus duRhzusetzen, obgleich eine kö nigliche Verordnung diese von der freien Entschließung der Ge meinden abhängig macht. Ferner hat ein eigentümlicher Be schluß de- Eonsistoriums zu Osnabrück nicht wenig dazu beige tragen, die Unzufriedenheit mit den Kirchenbehörden zu erhöhen. Die reformirte Gemeinde zu Lengenich ist nämlich so unbemittelt, daß sie die Kosten zur Reparatur ihrer schönen alten Kirche, welche etwa 2100 Thlr. betragen, nicht aufzubringen vermag. Da- Conflstorium, welches die Bitte um Collecte abfällig beschied, fand nun keine bessere Aushilfe, als die nach amtlicher Schätzung 70—80,000 Thlr. werthe Kirche, fall- die Gemeinde nicht bis zu einem bestimmten Termine Rath schaffe, um das Angebot von 13,000 Thlr. an die dortigen Katholiken zu verkaufen, um aus dem Ertrag eine kleine refor mirte 'Kirche herzustellen. Die Sache machte indessen in der evangelischen Welt so großes Auffehn, daß sofort in Hannover 2600 Thlr. für die bedrängte Gemeinde aufgebracht und sogar in der Schweiz untetz „Hinweis auf das unerhörte Verfahren eine Sammlung verunstaltet wurde. Die Gefahr, ihre Kirche zu verlieren, wird daher von der Gemeinde Lengenich abge wendet werden. — Bei Hofe ist eine sehr unangenehme Geschichte pafsirt. Schon im vorigen Frühjahr verlautete, daß der General von Hedemann, welcher zugleich als Hofmarschall des Königs fungirt, sich in seiner Verwaltung Ordnungswidrigkeiten habe zu Schulden kommen lassen und ihm deshalb die Kaffe abqe- nommen worden sei. Der General blieb aber unangefochten und lebte nach wre vor auf dem großen Fuße, bis endlich da- OWer- corpS auf «ne kriegsgerichtliche Untersuchung drang. Diese wurde den« auch am 10., Sept, eingeleitet, dem General aber verstattet, auf„Ehrenworten ferner Wohnung zu bleiben. AlS jedoch das sollte, war der General in nächtlicher W" g-lungm, ihn festjunchmm Li« von dem Hof, herrschaftlich« Gelder Men sich auf I0HVVV Thlr. belaufen." Preußen. Der Verlauf der am 11. Sept, im Abgeord netenhause begonnenen Berathung über das Armeebudget bestätigt vollständig die bereits früher ausgesprochene Ansicht, daß es sich hierbei weniger um eine Geld- oder Militärfte^e, sondern um eine höchst wichtige Verfassungsfrage handelt. Die Forder ung, dem Lande eine seine Sicherheit verbürgende Heeresorga nisation zu erhalten oder herzustellen, ist durch die Rechtsfrage, welche die Mehrheit des Hauses, gestützt auf die Bestimmungen der Verfassung, muthig gegen da- Ministerium vertheidigt, in den Hintergrund gedrängt worden. Es gilt jetzt vor Allem, die Rechte der Landesvertretung zu wahren und dies verleiht dem parlamentarischen Kampfe eine weit größere Tragweite, als die militärische Frage an sich zu beanspruchen hat. Die allgemeine Berathung, zu welcher sich mehr als fünfzig Redner hatten ein schreiben lassen, ist in vier sehr bewegten Sitzungen zu Ende geführt worden und es hat noch am Dienstage dre Specialde batte begonnen. Es ist aber unmöglich, auch nur die hervor ragendsten der gehaltenen Reden hier anzuführen und der über aus umfänglichen Debatte im kurzen Auszuge zu folgen; indem wir daher den wesentlichen Inhalt der von der Staatsregierung abgegebenen Erklärung vorausschicken, beschränken wir uns heute auf einige kurze Bemerkungen über den Verlauf der Debatte und behalten uns vor, nach getroffener Entscheidung das Ergeb niß dieser wichtigen Berathung in einem besonderen Artikel zu- sammenzufaffen und ausführlicher zu besprechen. Gleich bei Eröffnung der Donnerstags-Sitzung trug der Minister v. d. Heydt eine schriftliche Erklärung des Gesammtmi- nisteriums vor. In derselben wird der Hergang der bisherigen Vorgänge betreffs der Militärreorganisation recapitulirt und zu gegeben, daß schon bei Vorlegung des Budgets für 1861 der Landtag die Ansicht der Regierung, al- stehe die Armeereorga nisation mit'den Gesetzen über die Erfüllung der Wehrpflicht im Einklänge, als unbegründet zurückgewiesen habe; ferner, daß der Landtag aus vorstehendem Grunde den weiteren Bedarf für die Aufrechterhaltung der Kriegsbereitschaft nur im Exttaordi- narium des Etats für 1861 bewilligt und hieran die ausdrück liche Voraussetzung geknüpft habe, daß die Regierung, falls sie die zur Reorganisation der Armee ergriffenen Maßregeln aufrecht zu erhalten beabsichtige, verpflichtet bleibe, spätestens dem nächsten Landtage ein Gesetz behufs Abänderung des Gesetzes von 1814 über die Verpflichtung zum Kriegsdienste vorzulegen. Dann heißt es weiter: Es sei nie beabsichtigt worden, nur ein provi sorisches Budget hinzustellen. Die bisherigen Bewilligungen hätten die Regierung in dem guten Glauben erhalten, sie werde durch Erhaltung de- Bestehenden eine unabweisbare Pflicht gegen das Land erfüllen können. Die betreffende Vorlage habe die Regierung nur wegen der Kürze der diesmaligen Session unter lassen; die Regierung werde indeß, wie sie hiermit auf das Be stimmteste erkläre, eine Gesetzvorlage über die Wehrpflicht in der nächsten Wintersession einbringen. Auch sie bettachte die Erhöh ung des Militäretats so lange nicht als «ne definitive, als hierzu die verfassungsmäßige Zustimmung des Landtag- fehle; durch die Bewilligungen für 1862 werde daher künftigen Beschlüssen be- züalich der Wehrverfassung nicht vorgegriffen. Die Regierung habe nichts gegen die Bewilligung eines Extra ordinariums ein- zuwenden, falls da- Hau- auf diese Form Werth legend sollte. Die Mittel zur Ausführung gewähren die laufenden Einnahmen <M unterhaltendes Wochenblatt für den Mrgei «ob Landmann. ' > .
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