Dresdner Journal : 09.02.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-02-09
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-191002094
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19100209
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19100209
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1910
- Monat1910-02
- Tag1910-02-09
- Monat1910-02
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- Dresdner Journal : 09.02.1910
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Dresdner Journal v Nr. 32 1910 Amtlicher Teil es ge Dresden, den 1. Februar 1910. 809 394III (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Inseratenteil.) Nichtamtlicher Teil des 'S 0 SS SS bei zu rl z- Nl lN >; u c- n dem Briefträger Vogel in Schwarzenberg (Sachs.) dessen Übertritt in den Ruhestand das Ehrenkreuz verleihen. Se. Majestät der König Habelt Allcrgnädigst zu nehmigen geruht, das; der Königl. Belgische General konsul Derham in Leipzig die ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehene Rote Kreuz- Medaille 3. Klasse annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Kanzleisekretär bei dem Reichs gerichte Jahn in Leipzig-Gohlis den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehenen Kronenorden 4. Klasse anlege. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen getuht- daß der Vorsitzende der Ortsgruppe Meißen des Sächsischen Elbgau-Sängerbundes, Porzellan maler Winkler in Meißen das ihm von^Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehene Kreuz des Allgeureinen Ehrenzeichens annehme und trage. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten S Marl vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag« nachmittag«. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. 41. Naundorf den 5. Oktober Nachm., 42. Sadisdorf den 6. Oktober, 43. Obercarsdorf den 7. Oktober Borm, von 8 bis 1. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem König!. Hofschornsteinfegermeister Müller in Dresden das Ritterkreuz 2. Klasse des Albrechtsordens zu verleihen. Se. Majestät der König Habelt Allergnädigst geruht, >ilc 6 : Sr. cwalt 'ssicht Vom Königlichen Hose. Dresden, 9. Februar. In den Paradesälen mittags freigegeben, darüber hinaus aber nur in den Wohnungen der Kunden gestattet. In Seif hennersdorf bleibt jedoch die Vornahme dieser Arbeiten an den zweiten Pfingstfeiertagen bis 2 Uhr nachmittags nach wie vor nachgelassen." Vautzen, am 1. Februar 1910. 66VIII Königliche Krei-Hanptmannschaft. 806 Königliche Kreishauptmannschaft. II. Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde: Nr. 38. Kipsdorf den 3. Oktober Vorm, von ^9 bis 1, „ 39. Niederpöbel den 3. Oktober Nachm. von 4 bis 6, „ 40. Schmiedeberg den 4. Oktober, und den 5. Oktober Borm, von 8 bis 9, os io d; es n, >t- u, re le ne w. "g ud ire is- )er >en itt- md ch; cm, r— rn, en, 8e- rdt, reu en- zig, Ab- UUf- Zer- die die dec Pe- >rua n— ;nd: den md- hold der Er- n — für nig- illcn "isse zu orst- An- nner iüuic iscn-, kwih Wurf Juli wach send Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltnng. Au» der öffentliche* Lpruchfitzuu- de» Kömgl. L«ndeS- VersicherusgSamteS vom 5. Februar 1910. Eine bei einem Gutsbesitzer in Marbach in Dienst stehende Magd holte am 7. Februar 1909, einem Sonntag, bei ihren dort woh nenden Eltern Arbeitskleider und Leibwäsche ab, die ihr die Mutter mit gereinigt hatte. Auf dem Heimwege zu ihrer Dienst herrschaft kam sie auf der Dorfstraße, wo frisch gefallener Schnee ag, zu Falle und brach den rechten Unterschenkel. Wegen der >adurch herbeigeführten Beeinträchtigung ihrer Erwerbsfähigkeit beanspruchte sie von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschast Infallentschädigung. Die Genossenschaft sowohl als auch das Schiedsgericht haben den Anspruch abgewiesen, weil ein Betriebs unfall nicht vorliege. Die Unfallverletzte hat Rekurs erhoben mit der Begründung, die Besorgung der Wäsche müsse mit zum landwirtschaft- ichen Betriebe gerechnet werden. Tas Landes-Bersicherungsamt verwarf das Rechtsmittel, indem es den Borinstänzen bei- pstichtete. Als einziger Geiichtsvunlt, unter, dem, uum die Ab holung der AxLeit?.kletz»r untzMMe dxi Kläaeru» L tzU» Pnd wirt-chvfMkenUetrle^threS MWerTi emMtzen MrfZhen könnte, komme in Betracht, daß die Kleider und Wäsche zur Verrichtung der Arbeit gebraucht worden seien. Allein dies stempele die Abholung lediglich zu einer Borbereitungshandlung ür den Betrieb und noch nicht zu einer Betriebshandlung selbst. Unfälle dieser Art könnten nicht anders behandelt werden als z. B. solche, welche die Arbeiter beim Zurechtmachen und Aus- bessern der eigenen im Betrieb zu verwendenden Werkzeuge er leiden. , Von denen stehe aber in der Rechtsprechung sest, daß ie in der Regel dem Betriebe nicht zugerechnet werden können. Die Bekanntmachung der Königlichen Kreishaupt mannschaft über die Sonntagsruhe in den unter 8 105s der Gewerbeordnung fallenden Gewerbebetrieben zur-Be friedigung täglicher oder an Sonn- und Festtagen be sonders hervortretender Bedürfnisse vom 1. Juli 1901 (Bautzener Nachrichten vom Jahre 1901 Nr. 158) wir in Punkt b, das varbier. und Kriseurgewerbe betreffend für die Bezirke der Stadt und der Amtshäupt- Mannschaft Zittau durch folgende Bestimmung ergänzt: „Die gewöhnlichen Arbeiten an den zweiten Feier tagen der drei hohen Feste Ostern, Pfingsten und Weihnachten sowie an den zweiten von sonstigen unmittelbar aufeinander folgenden Sonn- uüd Festtagen sind nur bis 11 Uhr vor Deutsches Reich. Die Verschmelzung der linksliberalen Parteien. Am 5. März tritt in Berlin ein Delegiertentag der Freisinnigen Vereinigung zusammen, der sich in der Hauptsache mit der Verschmelzung der linksliberalen Parteien beschäftigen wird, über die linksliberale Fusion referiert der Abg. Mommsen: darauf folgen Vorträge des Abg. v. Naumann über Name und Programm und des Abg. vr. v. Liszt über die Organisation der neuen Partei. Am darauffolgenden Tage, dem 6. März, wird bekanntlich der konstituierende Parteitag der fusionierten Gesamtpartei stattfinden. Eine Petition der Handelskammer zu Berlin zu dem Gesetzentwurf über die Ausgabe kleiner Aktien in den zlonsulargerichtsbezirken und im Schutz gebiet Kiautschou. Von der Handelskammer zu Berlin ist an den Reichstag eine Petition gerichtet worden, derzufolge die Wirkung des Gesetzentwurfs über die Ausgabe kleiner Aktien in den Konsulargerichtsbezirken und im Schutz gebiete Kiautschou auf alle deutschen Schutzgebiete aus zudehnen wäre. Ferner möge der Reichstag den Minimal betrag der Aktien in Artikel 1 auf 100 M. herabsetzen und sodann dem Gesetzentwurf seine Zustimmung er teilen. Aus der Begründung sei hervorgehoben: Notwendig erscheint eS, daß die Geltung des Gesetzentwurfs nicht, wie vorgesehen, lediglich auf einen Teil der deutschen Kolonialgebiete beschränkt wird. Schon heute liegt ein Bedürfnis nach der Einführung de« Gesetzes in Deutsch-Südwestasrika vor, wo die Gründung kapital kräftiger Gesellschaften erforderlich wurde, um die Verwertung von Minenrechten auf Gewinnung von Diamanten zu ermög lichen, da die Rechte sich in vielen verschiedenen Händen be fanden. Das Kapital für diese Unternehmungen mußte in der Kolonie beschafft werden, da größere Beträge im Mutterland« schwer und nur mit erheblichem Zeitverlust aufzubringen gewesen wären. Als rechtliche Form der zu gründenden Gesellschaften war die Aktiengeselltchaft nicht annehmbar, da der hohe Nenn wert der Aktien — mindesten- 1000 M. — die notwendige Be teiligung weiterer Kreise der Bevölkerung unmöglich gemacht hätte. Die Einrichtung von Koloniatgesellschasten konnte in An- betracht der schnellen Entwickelung der Verhältnisse ebensowenig in Frage kommen, denn ihre Begründung ist wegen der not wendigen amtlichen Prüfungen außerordentlich umständlich und erfordert erfahrungsgemäß etiva 6 bis 12 Monate Zeit. Den Interessenten blieb deshalb nur die Wahl, Gesellschaften mit un beschränkter Haftung zu bilden, deren Anteile einen Nennwert von 500 M. aufweisen dürfen, oder den Sitz de» Unternehmen» ins Ausland zu verlegen. Zunächst geschah das letztere. Einem solchen Vorgehen wurden jedoch im Schutzgebiet unüberwindliche büfetts befanden sich in den Gemächern hinter der so genannten Reitschule. Der Tanz endete mit Rücksicht auf die eintretende Fastenzeit nachts 12 Uhr, und bald darauf zog Sich Se. Majestät der König mit den Höchsten Herrschaften zurück. Heute mittag empfing Se. Majestät der König die Hofdepartementschefs zum Rapport. Abends wird Se. König!. Hoheit der Kronprinz das Konzert im König!. Opernhause besuchen. > > »V ' Das durch Ministerialverordnung vom 17. April 1906 — Nr. 94 des Dresdner Journals vom 25. April 1906 — bekannt gegebene Verzeichnis der Behörden, die in ein zelnen auswärtigen Staaten zur Ausstellung von Zeug nissen über das Nichtbekanntsein von Ehehinrernissen (im Sinne von 8 7 Abs. 3 der Sächsischen Ausführungs verordnung vom 12. Juli 1899) zuständig sind, bedarf für das Königreich Schweden einer Richtigstellung, nachdem die schwedischen Bestimmungen über diese Zuständigkeit, insbesondere auch durch Aufnahme von Vorschriften für Verlobte, die nicht in Schweden wohnen, geändert worden sind. Zuständig zur Ausstellung der Zeugnisse über das Nichtbekanntsein von Ehehindernissen für schwedifche Staats angehörige sind nunmehr 1. für Verlobte, die in Schweden ihren Wohnsitz haben, der Prediger oder Vorsteher derjenigen Kirchen gemeinde, in der sie in das Kirchenbuch ausgenommen worden sind, 2. für Verlobte, die außerhalb Schwedens ihren Wohnsitz haben, der Kabincttssekretär im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten in Stockholm. De« Antrag auf Ausstellung dieses Zeugnisse- nehmen entgegen a) für diejenigen schwedischen Staatsangehörigen, die in Deutschland (mit Ausnahme der Stadt Hamburx und der an der Elbe gelegenen Häfen der Provinzen Hannover und Schleswig-Holstein) ihren Wohnsitz haben: der schwedische Gesandte oder das ihn vertretende Mit glied der schwedischen Gesandtschaft in Berlin, b) für diejenigen schwedischen Staatsangehörigen, die in der freien Stadt Hamburg oder in einem der an der Elbe gelegenen Häfen der Provinzen Hannover und Schleswig-Holstein ihren Wohnsitz haben: der schwedische Generalkonsul in Hamburg. 8Hk8t. Dresden, am 1. Februar 1910. 805 Ministerium deS Innern. Königl. Residenzschlosses fand gestern abend 8 Uhr der letzte diesjährige Hofball statt, zu dem etwa 1000 Ein ladungen ergangen waren. Unter den Geladenen befanden sich: Ihre Durch laucht die Frau Prinzessin Friedrich zur Lippe nebst Prinzeß-Tochter, Damen und Herren vom Corp8 ckiplomutigu«, die Herren Staatsminister mit Ge mahlinnen, Generale und zahlreiche Offiziere aller Waffen gattungen, Damen und Herren der Aristokratie, höhere Staatsbeamte, sowie Vertreter von Kunst und Wissen schaft rc. ic. Eine Paradewache vom Gardereiter-Regiment erwies den Ankommenden im Vorzimmer zur französischen Galerie die militärischen Ehrenbezeigungen. Se. Majestät der König und Ihre Königl. Hoheiten Prinz und Frau Prinzessin Johann Georg' und Prinzessin Mathilde hatten vor Beginn des Balles die Vorstellungen einiger neuangemeldeter Damen nnd Herren entaegengenommen und erschienen Z^9 Uhr, um geben von den Damen und Herren der Hof- und Militär- staaten, im großen Ballsaale, woselbst zunächst Cercle ab gehalten wurde. Hierauf wurde der Tanz vom Bor tänzer Oberleutnant v. ArNim des Gardereiter Regi ments mit einem Walzer eröffnet. - . . Das Souper fand um )H11 Uhr .an den im Eck parade- und Bankettsaal sowie in den Gobelinzimmern errichteten Büfetts statt. Den Eckpätadesaal schmückte wiederum ein mächtiges Arrangement- aus Palmen, Blattpflanzen und blühenden Blumen. Die Konditorei- An k ü n d i g u n g e n: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespalt. Ankündigung»! eite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum aus 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Ps., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. Preisermäßigg. aus Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorn». 11 Uhr. Die Bekanntmachung der Königlichen Kreishaupt- mannfchaft vom 14. Dezember 1909 in Nr. 298 des Dresdner Journals vom Jahre 1909 wjrd auf Antrag des Staatseichamtes in nachstehender Weise abgeändert. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Diensts. Im Geschäftsbereiche de» Ministeriums de- K*lt«S und öffentliche« Kuterricht» Zm besetzen: die vierte ständige Lehrerstelle in Hainewalde; Koll.: die oberste Schulbehörde; 1500 M. Grundgehalt und 150 ,M WohnungSgeld; kirchen- musikalijche Bildung erwünscht; Bewerbungen mit allen erforder lichen Beilagen bis 22. Febr. an den Königl. Bezirksschul inspektor in Zittau; — sür Ostern 1. die Äirchschulstelle in Obercrinitz bei Kirchberg; neben ermieteter Amtswohnung außerhalb des Schulhauses 1540 M. Grundgehalt, 100 M. für Verwaltungsgcschäfte, 150 M. für zwei Fortbildungsschulftunden und 530,64 M. vom Kirchendienste; letzterer Betrag wird,'falls das Ev.-luth. Landeskonsistorium Genehmigung erteilt, um 5 M. gekürzt; 2. die Lehrerstelle an der vierklassigen Schule in Ober rothenback), bei Mosel; neben Amtswohnung im neuen Schul hause 1510 M. vom Schuldienste, 100 M. für Verwaltungs geschäfte, 150 M. für zwei Fortbildungsschulstunden und 9 M. vom Kirchendienste; Koll, für beide Stellen: die oberste Schul behörde; Gesuche sind unter Beifügung sämtlicher Prüsungs- und Amtsfnhrungszeugnisse, sowie eines Militärdienstnachweises (sür die erstere Stelle auch des musikalischen Zeugnisses) bis 24. Febr. bei dem Königl. Bezirksschulinjvektor für Zwickaull einzureichen. ALoniglich Sächsischer Staatsanzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. - ---- Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. -- —----- !. Mittwoch, v. Februar
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