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Weißeritz-Zeitung : 10.03.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-03-10
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-193203103
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19320310
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19320310
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1932
- Monat1932-03
- Tag1932-03-10
- Monat1932-03
- Jahr1932
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 10.03.1932
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S-tt««« *«« Le-tr»» Donnerstag, am 10. März 1832 98. Jahrgang Nr. 59 Schutz der Wirtschaft MN mMer Amben wer AMenlM., Auf Grund von 8 1 der Verordnung über die Befugnisse de« Reichskommissars für Preisüberwachung oom 8. Dezember 1931 I ,Reichsgesetzbl. S. 747) in Verbindung mit 8 5 Abs. 2 Kapliel II Silier Teil der Vierten Notverordnung des Reichspräsidenten zur Anzeigenpreis: Die 42 Millimeter breit« Petikzeile 20 RelchSpfenntge, Eingesandt und Reklamen SO Reichspfennige Bezugspreis: Für einen Monat 2.— RM. mit Zutragen; einzelne Nummern 1v Rpfg. :: Gemeinde-Verbands-Girokonko Nr. 3 :: Fernsprecher: Amt Dippoldiswalde Nr. 403 Postscheckkonto Dresden 125 48 WnjklMMr M MMWWI. Die- Vr1»mitt«lp«»Ne gemäß 8 3 der Durchführungs bestimmungen über den Ueberlandverkehr mit Kraftfahrzeugen in der Fassung vom 19. 11. 1931 (RGBl. I Nr. 78) sind für den Bezirk der AmtShoupimannschast bestimmt worden und liegt ba« Berzeichni» hierüber bei der Amtshauptmannschaft, Zimmer 6, und bei de« SemeindebehSrden zur Einsicht au». 1/2 V.O. Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 8. Mürz 1932. Berfteigevung. X» ". Mürz, mittag« 12 Uhr. sollen in Dippol. diswalb« (Sammelort der Bieter: Hafenschänk«) 1 dunkelbrauner Wallaib t14iabrloi ^E^^L^I^dMetenb gegen Barzahlwng versteigert werden. Der GerlchtSvollzirher des Amtsgerichts DippoÄswald«. ordne ich folgendes an: , Es lst verboten, lebenswichtige Gegenstände des täglichen Be darfs oder lebenswichtige Leistungen zur Befriedigung des täg lichen Bedarfs unter einer Bezeichnung oder einer Aufmachung oder unter einer sonstigen Angabe anzubieten oder in den Ver kehr zu bringen, die den Anschein erweckt, als ob der Preis nach dem Inkrafttreten der Vierten Notverordnung deS Reichspräsi denten vom 8. Dez. 1931 (R-ichsgesetzdl. S. 699) gesenkt worden sei, wührend er in Wirklichkeit nicht gesenkt ist, oder als ob er stärker gesenkt sei, als «S der Wirklichkeit entspricht. Bet Zuwiderhandlungen steht ungeachtet einer nach sonstigen Vorschriften verwirkten Bestrafung nach 8 2 der erwähnten Ver- »rdnung über die Befugnisse des Reichskommtssars für Preis überwachung die Schließung des Betriebes zu erwarten. sst^Dresden, den 27. Februar 1932 »er »«aullragle «les Ke1kbsl«ommlllars Mr prelsUdervacbuog Mr Sarblea. 0r. Scheicher. Nowerordnvng des AMsprälldeuleu Berlin, 10. März. Die umfassend« Notgesetzgebung vom 18. Dezember 1931 bat zusammen mit anderen Regierungsmaßnahmen und den internationalen Stillhaltevereinbarungen die im zwei ten und schweren Krisenwinter drohende Wirtschaftskata- strovhe verhindert. Der große Grundgedanke dieser Gesetz- aebuna, den Wert der deutschen Mark zu steigern, hat zwar allen Beoölkecungsschichten schwere Opfer auferlegt, ihnen aber auch wichtige Entlastungen gebracht. Das Vertrauen m die Beständigkeit der Wirtschaftsfundamente und insbeson dere der Währung erfuhr weitere Steigerung. Nur auf der so gewonnenen Grundlage konnte das deutsche Bankwesen wiederaufgebaut und teilweise neugestaltet werden. Die fort- schreitende Entlastung der Reichsbank seit Jahresbeginn er- möglichte eine weitere Herabsetzung des Reichsbankdiskon- tes um ein Prozent auf sechs Prozent. Die Geldbewegung bei den Banken und Sparkassen und der Rückfluß zuruck gehaltener Notenbestände sind klare Beweis« für die Erneue rung und das Wachsen des Vertrauens. ! Diese von klare« Grundgedanken und fester Zielsetzung getragene Notgesehgebung bedarf jetzt der Ergänzung. Liese Ergänzungen bringt die vom Reichspräsidenten voll zogene . Verordnung zum Schuhe der Wirtschaft. Soll die Wirtschaft weiter gesunden, so darf der freie Wett-, bewerb im täglichen Leben nickt von übersteigerten oder Wetter für morgen: Vorherrschend starker bewölkt; nur zeltwellig aufklarend; besonders anfangs und ln den Gebirgen noch vereinzelt Schnee; fälle; Frost etwas verschärft; nachts zwischen minus 5 und 10 Grad- Gebirge stellenweise unter 10 Grad; in den Mittagsstunden in der Ebene blS g^en 9 Grad. Zeilwellig dunstig oder neblig. Schwache bis mäßige Winde aus nördlichen Richtungen. Erster Teil der Vierten Notverordnung deS Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des Inneren Friedens vom 8. Dezember 1931 (Reichsgesetzbl. S. 899) Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Sirohhulfabrikanlerr Otto Noack in Wilmsdorf 1L, alleinigen Inhabers der Firma Otto Noack Sc Eo. in Wilmsdorf, wird Heuke am 9. März 1932, vormittags 10 llhr, das gerichtliche Vergleichs verfahren eröffnet. Der Direktor Max Lehmann von der Dresdner Treuhand gesellschaft für Handel und Gewerbe m. b. H. in Dresden, Roqueltestrahe 10, wird als DertrauenSperson bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird aus Montag, den 4. April 1932, vormittags '/, 18 Uhr, vor dem Amtsgerichte Dippoldiswalde bestimmt. Me Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus. VV 1/32. Amtsgericht Dippoldiswalde, den 9. März 1932. Freitag nachmittag 4 Uhr OVerkauf von Rindfleisch. und Werner Heymann hat entzückende Musik dazu geschrieben. Und im „Kinemalograph" heißt eS: Schmissig und spannend .... eine Bombenrolle für Hans Albers .... ein witziges, filmisch sicher sitzendes, pointenreiches Libretto . . . sehr einfallsreiche, ae- j schlittens Musik . . . stürmischer Beifall eines höchst amüsierte» Publikums . . . dieses Lufttpisl ei» Volltreffer .. . prikelnber Spannung reichen Spielsaalszenen ... Bewegung und Tempo lm . höchsten Maße von Hans Albers. Diesen Meltenfahrer spielte er mit der ganzen Vitalität seines Mesens, seinem frischen Humor, der hinreißenden Liebenswürdigkeit. Anna Sten von natürlicher Herzlichkeit, einem gewinnenden Scharm. Humorvoll wie immer Heins Rühmann. Es wurde ein Bombenerfolg. Obercarsdorf. Gestern abend fand im Gasthof ein« Wahlversammlung der NSDAP, statt, die im Gegensatz zu der am Vortage abgehaltenen schwach besuchten kommunistischen Ver sammlung von Wer 80 Personen besucht war. Die Ausführungen des Redners, Pg. Zeiser, VolkerSdorf, wurden mit großem In teresse, auch von den anwesenden politisch Andersdenkenden, aaf- genommen. Der Redner sprach hauptsächlich Wer die Stellmq des Arbeiters im deutschen Staate und insbesondere im Dritten Reich. Da er äußerst sachlich redete, werden feine Morte ihr« UeberzeugungSkrafi nicht verfehlt habe«. Dresden. 2 000 RM Belohnung. Das Polizei präsidium gibt bekannt, daß es die ursprünglich ausgesetzte Kelohnung von 500 RM für die Ermittlung der Täter, die »en Polizeihauptwachtmeister Schietel erschossen haben, auf rOOO RM erhöht hat, deren Verteilung es sich unter Ausschluß »es Rechtsweges vorbekält Sachdienliche Mitteilungen wer» »en streng vertraulich behandelt. Dresden, Nach drei Jahren gefaßt. In der Kacht zum 31. Auaust 1929 war in die Hauptkafse des hie sigen Hauvtbahnhofs eingebrochen worden, wobei den Tatern »ach Durchbrechung einer etwa 20 Zentimeter starken Ziegel- vand 400 RM in die Hände fielen. Jetzt konnten die Tater »ach nahezu drei Jahren in Berlin ermittelt und festgenom men werden. Es handelt sich um internationale Gelqschrank- rinbrecker. Lüpzig. Ein unter dem Verdacht der Zuhälterei im Ge fängnis in der Elisenstraße untergebrachter Untersuchungs gefangener war am Mittwoch gegen 15 Uhr im Erdgeschoß des Eerichtsgebäude» einem Amtsgerichtsrat zur Vernehmung zugesührt worden. Während der Befragung sprang er plötzlich von seinem Stuhl auf, lief au» dem Zimmer, stürzte die Treppe zum l. Stockwerk empor und schwang sich über das Geländer in das Erdgeschoß hinunter. Er hoffte anscheinend, aus diese Weise seinen Verfolgern entgehen zu können, hatte aber nicht damit gerechnet, daß sofort das Alarmsignal ge geben würde, auf das hin sämtliche Türen des Gerichtsgebäudes geschlossen wurden. Wenige Augenblicke nach dem Fluchtver such war der Ausreißer wieder festgenommen. Lhemnitz. Tarissenkungen Der Rat beschloß, verschiedene Tarif- und, Gebührensenkungen. So werden er mäßigt die Strompreise, die Preise beim Städtischen Speise- Haus, die Schlachthofgebühren, die Sätze der städtischen Kran- tenanstalten, des Jugend- und Wohlfahrtsamtes, des Für sorge- und Pflegeheims sowie die Düngerabfuhrgebühr. Dippoldiswalde. Der viel« Schnee, der gestern noch fiel, und der heftige Wind, der ihn durcheinander wehte und viel fach za hohen Weben auftürmte, hat doch hier und da V e r kehrshindernisse geschaffen, die sich vor allem im Antö- busoerkehr auswirken. Der Olbernhauer Wagen traf mit starker Verspätung ein, auf der Zinnwaider Linie können die Magen nur bis Wettinweg verkehren, «S ist unmöglich^ Altenberg zu erreiche«, doch darf man hotten, daß die Straße bald wieder frei wird. Die Schellerhauer Lime hat den Betrieb vorläufig eingestellt. Die Straße Freiberg—Frauenstein ist zwischen Weißenborn und Bur- , kerSdorf wegen Schneeverwehungen gesperrt. Verschiedene Kraft- > wagen sind auf den einzelnen Straßen im Schnee stecke» aeblieben und mutzten aoSgeschaofelt werden. Für Sonntag darf wieder mit starkem Sportverkehr gerechnet werden, wen» nicht in letzter Mi nute das Wetter umschlägt. lv»»po»ts»«u>e. Der Frühlingsmonat März führt sich in die- iem Jahr in einer uns nicht gerade angenehmen Weise ein. Ganz Sachsen liegt unter einer schweren Schneedecke, die stellenweise bis zu 30 Zentimeter Höhe erreicht. Seit Diens- iagnacht schneit es ununterbrochen. Der Verkehr besonders ruf den Landstraßen leidet beträchtlich. So mußte der Be trieb auf der staatlichen Kraftwagenlinie Kipsdorf—Schel- serhau vorübergehend stillgelegt werden. Auch auf der. An- schlußstrecke von Zinnwald nach Teplitz verkehren die tsche- ! hischen Kraftwagen nicht. Im Eisenbahnverkehr sind noch > leine Störungen gemeldet worden s Dippoldiswalde. Der nach dein Friedhof zu gelegene Gebäudeteil der ehemals Earl Ulbrichschen Lohgerderei ist von dem Gesamlhefitz abgelrennk und jetzt an den Kaufmann Richard Schlund in Zwickau verkauft worden. Wie wir hören, soll eine gewerbliche Werkstälte dort eröffnet werden. — Ein 4-Pfeniger ist im Auslogcfenster unserer Ge- schäfiSstelle zu sehen. Wir haben diese Münze zeitiger, als sie hier in Umlauf kommt, durch einen Freund unseres Blattes erhalten. Ob sich das Geld bei seiner Gröne viel Freunde erwerben wird? Wir bezweifeln «S. Noch aber ist eS nicht ln der breiten Oettenk- lichkeit und schon wird «S, wie aus Berlin berichtet wird, in Mark stücke mnaefälscht. — Die Ar-Ri-Lichtsplele öffnen diesmal die Pforten schon heute Donnerstag und werden bis mit Sonntag Vorfüh rungen veranstalten; denn der FUm „Bomben auf Monte Carlo" verspricht wie in den Grotzstädten auch hier ein Zugstück zu wer den. Der „Tag" sagt dazu: Lin« herrliche Geschichte, geladen mit Sensation, mit Gesang, mit Gelächter, Angst, Courage und Ver- liebkheit. Die Regie besorgte Hanns Schwarz, sehr schwungvoll, BeMtiiW wn die MeldepWl ! del NeittMoWN im MinWdel mil wi vom 27. Februar 1932. Auf Grund der 88 1 und 4 der Verordnung Wer die Befug nisse deS Reichskommissars für Preisüberwachung vom 8. 12. 1931 (Reichsgesetzbl. 1 S. 747) wird hiermit folgendes verordnet: 8 1- Preiserhöhungen im Kleinhandel mit Brot find nur nach schriftlicher Anmeldung bei der zuständigen Ortspolizeibehörde zu lässig. Die Anmeldung hat durch die örtlichen Innungen oder ört lichen Händleroerbände zu erfolgen. Eine Preiserhöhung darf frühestens 3 Tage nach erfolgter Anmeldung (ohne Einrechnung von Sonn- und Feiertagen) er folgen. Bei der Anmeldung ist der bisher gültige und der künftig in Aussicht genommene Preis anzugeben. Ferner ist darzulegen, aus welchem Grande die Erhöhung erfolgen soll. 8 3. Die OrtspoNzeibehörden haben die Meldung unmittelbar and auf dem schnellsten Wege an die für die Preisüberwachung von Brot zuständigen Behörden zu übermitteln. Wer Preiserhöhungen im Kleinhandel mit Brot ohne die nach Li vorgesehene Meldung oder vor Ablauf der in 8 2 vorgesehenen Frist vorninHnt, wird mit Geldstrafe bestraft. 8 5. Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Berlin, den 27. Februar 1932. I« MÄmmWr W PreiMiMW. vr. Goerdeler. kBrotpreis. , Vorstehende Verordnung des Herr« Reichskommissars für Preisüberwachung Wer die Meldepflicht bei Preis- erhöhungea im Kleinhandel mit Brot wird hiermit bekanntgemachl. 3« Ausführung hierzu wird für Sachsen folgendes angeordnet: Di« Preisüberwachongsbehörden PW ermächtigt, angemeldete Preiserhöhungen im Kleinhandel mit Brot z« untersagen, wenn die Bäckerfpaml« (lluterschied des Preise« zwischen '/« kg Mehl «md 1 kg Brot) gegenüber dem durchschnittlichen Stande im Mo nat Dezember 1931 nicht um mindestens 10 N herabgesetzt ist, oder wenn nach der beabsichtigten Preiserhöhung die Spann« mehr als V0 H der DorchschnittSspanne vom Dezember 1931 betragen würde. Wird «ine angemeldete Preiserhöhung verboten, so Kana die Preisüberwachungsbehörde bei Zuwiderhandlungen Gewerbe treibende zur Beachtung des Verbotes unter Androhung von Ord- ummSstrafen anhalten. . Die Höhe der zu verhängenden Ordnungs strafen ist nicht beschränkt. Preisüberwachungsbehörden find die Amtshauptmannschaften und di« Stadträte in den Städten, die der Aufsicht der Kreishaupt- mannschaften unterstehen. Dresden, am 29. Februar 1932. t L I» MMsie 0« MWommWn M ISl MMkwl-W U SM». L —vr. Schelcher. WeitzeritzZeitung Tageszeiümg unö Anzeiger für DrppoMswal-e, Schmie-eberg u.A. unlauteren Machenschaften gefährdet werden in einer AAl, wo die Erhaltung der lebensfähigen »ad schutzwürdigen Träger des Wirtschaftsleben« unbedingt erforderlich ist. 2a dem schweren Ringen Deutschlands um feine handelspoli tischen Interessen bedarf es weiteren Rüstzeuges gegen die zunehmende Bedrohung von draußen. Ja diesem Sinne isk der am 29. Februar bekanntgegebene Obertans za« Zoll tarif zu verstehen. Gleicherweise sollen die Ermächttgurwen an die Reichsregierung wirken, die erneut in Kraft gesetzt und durch eine weitere ergänzt werden. Zu den einzelnen Teilen der neuen Notverordnung ist zu bemerken: Zugabewefeu 1. Die Reklame zeigt durch Gewährung vonZu - gaben Formen, di« mit einer gesunden Wirtschaftsfüh rung nicht mehr vereinbar sind, da darunter di« PreisbemH- sungoder die Qualität der Hauptware leidet. Darum läßt die Verordnung neben geringwertigen R«klamegegenständen mit Reklameaufschrift und unbedeutenden Kleinigkeiten Zu gaben nur zu, wenn der Verkäufer auf Wunsch des Käufers statt der Zugabe einen bestimmten Geldbetrag entrichtet, der nicht geringer sein darf, als der Einstandspreis für den Zu gabeartikel. Verboten werden Zugaben, di« als Geschenk bezeichnet oder von einer Verlosung oder einem sonstigen Zufall abhängig gemacht werden. Um sine Frist für die Umstellung auf den neuen Rechtszustand zu geben, treten
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