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Dresdner Journal : 02.06.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-06-02
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-191006024
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19100602
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19100602
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1910
- Monat1910-06
- Tag1910-06-02
- Monat1910-06
- Jahr1910
- Titel
- Dresdner Journal : 02.06.1910
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Dresdner W Journal. Mniglich Säehsisehev Ltaatranzrigev. Verordnungsblatt der Ministerien nnd der Ober- nnd Mittelbehörden. Nr. 124. t» Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat DoengeSin Dresden. <r Donnerstag, 2. Juni . 1910. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstrabe 16, sowie durch die deutschen Postanstatten S Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag» nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Rr. 4574. Ankündigungen: Die ZeileN.Schristder 6mal gesp.AnkündigunaSseite 2bPf., die Zeile gröberer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Ps., unter dem Redaktion-strich (Eingesandt) 7b Pf. PreiSermäßigg. auf Seschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Die Heilung der Operationswunde Sr. Majestät des Kaisers verläuft weiter normal. * Ihre Majestäten der König und die Königin der Belgier haben gestern abend die Rückreise nach Brüssel an- getreten. Rach dem Ergebnisse der gestrigen ReichStagSersatzwahl im Wahlkreise Landeshut, volkenhain, Jauer hat Stichwahl zwischen Büchtemann (fortfchrittl. Bolksp.) und Proll (soz.) stattzufinden. Die Prinz Heinrich-Fahrt nimmt heute von Berlin aus ihren Anfang. Der Dichter Julius Wolff in Berlin ist an Lungen entzündung sehr schwer erkrankt. * Die Reichstagswahlen in Ungarn ergaben bisher einen Sieg der Regierungspartei. Bon S1S gewählten Abgeordneten gehören ihr AU an. Die Eröffnung deS bosnischen Landtags ist auf den 1S. Juni festgesetzt worden. * Die neue französische Kammer hielt ihre erste Sitzung ab. Sie wählte Brisson zum Präsidenten. * Infolge von Schwierigkeiten bei der Bildung eines neuen dänischen Kabinetts hat dar jetzige Kabinett auf den Wunfch des Königs feine Demission einstweilen zurück gezogen. Die Regierungsarmee von Nicaragua ist durch die Truppen des Gmerals Estrada geschlagen worden und be findet sich in vollem Rückzug. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Kapellmeister Prof. Arthur Nikisch in Leipzig den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen Stanislausorden 2. Klasse mit dem Stern annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der in Sachsen staatsangehörige Diener Franz Hiller in Frankfurt a. M. die ihm von Sr. Königl. Hoheit dem Herzog Carl Eduard von Sachsen- Coburg und Gotha verliehene, dem Herzog!. Sachsen- Ernestinischen Hausorden angereihte Verdienstmedaille in Silber annehme und trage. Das Ministerium des Innern hat der VaugewerkS- kraukenkafse zu Dresden, eingeschriebenen Hilfskasse, be scheinigt, daß sie auch nach Aufstellung des 3. Statuten nachtrags vom 17. April 1910, vorbehältlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des Z 7b des Krankenversicherungsgesetzes vom 10. April 1892 in Ver bindung mit dem Abänderungsgesetze vom 25. Mai 1903 genügt. 316 IO Dresden, am 26. Mai 1910. 3751 Ministerium des Innern, I Abteilung. Ernennungen, Versetzungen rt. im öffentlichen Dienst«. Im Geschäftsbereiche de» Ministerium» de» Inner«. Bei dem Landgendarmeriekorps. Versetzt: Gendarm Stöckigt in Rochlitz zur Gendarmerie-Oberinspektion in Dresden, Büschel in Bernstadt nach Rochlitz, Fritzsch in der Brigade Meerane als Distriktsgendarm nach Bernstadt. — An gestellt: Trompetersergeant Hunger al- Gendarm in der Brigade Abt naundorf. Bei her Polizeidirektion zu Dresden. Verstorben: Bureauassistent Günther. — Pensioniert: Stadtgendarm Fritsch. — Entlassen auf Ansuchen: Expedient Mitschke. — Befördert: Stadtgendarme Goethner, Schönherr, Wein hold, Hempel, Wittig, Wiegand, Krumbholz und Hiltscher zu Polizeiwachtmeistern. — Anaestellt: Stadtgendarm Möckel al» Bollstreckungsbeamter, Schutzmann Pöcker und Sergeant Rudel al» Stadtgendarme, led. Knippel al» Maschinen- schreiberin. Frauenklinik zu Dresden. Angestellt: Hebamme Krönert. Zentralstelle für öffentliche Gesundheitspflege zu Dresden. Entlassen auf Ansuchen: der wissenschaftlich ge- bildete Hils»arbelter vr. Haller. — Angestellt: vr. iog.Friese al» wissenschaftlich gebildeter Hilfsarbeiter. — Angenommen: Paula Brun» al» wissenschaftliche Hilssarbeiterin. Im Geschäft»beretche de» Ministerium» de» Kult«» ««d öffentliche« Unterricht». Zu besetzen: die Kirchschulstelle in Deutschenbora; Koll.: die oberste Schulbehörde; 1500 M. vom Schuldienste, die gesetzt. Vergütungen sür die BerwaltungS- geschäfte und FortbUdung-schulunterricht, sowie 654,96 M. vom Kirchendienste; Übernahme de» Handarbeitsunterricht» durch die Lehrersfrau erwünscht; Bewerbungen mit allen erforderlichen Zeugnissen bi- in die neueste Zeit sind bis 18. Juni bei dem Königl. Bezirksschulinspektor in Meißen einzureichen; — die Kirch- schulstelle zu Schwand bei Weischlitz; Koll.: die oberste Schul behörde; neben freier Wohnung mit Gartennutzung 1500 M. Grundgehalt, 305 M. vom Kirchendienste mit Einschluß einer Chorsingstunde, 287,50 M. für FortbUdung-schulunterricht, Sommer turnen und BerwaltungSgeschäste, auch 72 M. der Lehrersfrau, falls sie den Handarbeitsunterricht übernimmt. Gesuche mit den erforderlichen Unterlagen sind bi- 18. Juni bei dem König!. Bezirksschulinspektor zu Plauen einzureichen. Im Geschäftsbereiche de» Evangelisch-lutherischen Landeskonsistorium» sind im regelmäßigen Verfahren zu besetzen: da» Pfarramt zu Schönerstädt mit Seifersdorf (Leisnig), Kl. IV (^), Soll.: da- Ev.-luth. LandeSkonsistorium; das Diakonat zu Wollenstein (Marienberg), Kl. II, Koll.: der Stadtgemeinderat; da- Pfarramt zu Wendi-Hain (Leisnig), Kl. VI (^), Koll.: da- Ev.-luth. Landeskonsistorium; das Pfarr amt an St. Jakobi in Dresden (Dresden I), Anfangsgehalt Kl.VII (8), Koll.: der Stadtrat; daS neubearündete III. Diakonat an der Lutherkirche zu Plauen i. B. (Ephoraiort), Kl. III (^), Koll.: der Stadtrat. — Anaestellt bez. versetzt: I. Meusel, Predigtamtskandidat, al» SubdiakonatSvtkar in Leipzig (Leipzig I); E. K7Lnabe, Hilf-geistlicher in Leipzig-Gohli», als Pfarrer in Wendischrottmannsdarf (Zwickau); k. M. G. Frotscher, MäköckllS in Leuben, al» Pfarrer in Großzschepa (Grimma); k. F. G. Weißflog, Diakonu» an St. Jakobi in Chemnitz, als Archi- diakonuS daselbst (Chemnitz I); k. R. G. Steidtmann, Archiv diakonus in Penig, al- Pfarrer in Hohnstädt mit Beier-dorf (Grimma); K. E. W. Schulz, Hilfsaeistlicher in Leipzig-Lindenau, als Pfarrer in Dittmannsdorf (Manenberg). (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Inseratenteil.) Nichtamtlicher Teil. Bom Königlich«« Hof«. Dresden, 2. Juni. Se. Majestät der König erteilte heute von ^12 Uhr vormittags ab im Königl. Residenz- jchloß an nachstehende Herren Audienz: - Ministerialdirektor Geh. Rat v. Seydewitz, Präsidenten der Generalzolldireltion Geh. Rat Härtig, Geh. Rat Leonhardi, Kreishauptmann vr. v. Oppen, Senatspräsident beim Ober- lanoesgericht Geh. Rat vr. Wachler, die Geh. Räte Ortmann und Kohlschütter, Landgerichtspräsident vr. Gallenkamp, die Geh. Bauräte Reichelt und Schönleber, Geh. RegierungSrat Frhr. v. Teubern, Geh. Postrat Lehmann, Grh. Finanzrat vr. Böhme, Geh. Justizrat vr. Lessing, Geh. Finanzrat vr. Kloß, Geh. Regierungsrat vr. Koch und Oberverwaltungsgerichtsrat vr. Mehr-DreSden, Geh. Sirchenrat Prof. vvr. Kirn, Geh. Hof rat Prof. vr. Mayer - Leipzig, Königl. Preuß. Geh. Regierung-- rat Kocks, Reichsbevollmächtigter für Zölle und Steuern- Dresden, Geh. Medizinalrat vr. Rupprecht-Dre-den, Geh. RegierungSrat Amt-Hauptmann v. ErdmannSdorff-Kamenz, Geh. Kommerzlenrat v. Lüder-Dre-den, Großkaufmann v. Haebler- Großschönau, Oberbürgermeister vr. Schmid - Plauen, Seneral- oberarzt z. D. vr. Heymann, OberlandesgerichtSrat Staffel, Oberfinanzrat Böttner, Oberjustizrat Neidhardt, Oberland. S- gerichtSrat vr. Wünschmann und Obermedizinalrat Prof. vr. Kunz-Krause - Dresden, Kirchenrat Pfarrer v. Hölscher-Leipzig, Justizrat Leuteritz-Freiberg, die Oberamtsrichter Lechla - Rieoer- lößnitz und vr. Stavenhagen-OlSnitz i. V., RegierungSrat vr. Kuppert-Chemnitz, Königl. Preuß. Sonsistorialrat Prof. vt. Reudtorff-Leipzig, Rektor Prof. vr. Poeschel-Meißen, LandgerichtS- iat vr. Waurick-Dre-den, Staatsanwalt Schmidt-Zwickau, Ober steuerrat Pfalz, Oberzollinspektor Schreider-Dre-den, Prof. Schmidt-Chemnitz, Oberförster Nitzschke-Rechenberger Revier, die Amtsrichter vr. Gmeiner-Benndorf-Crimmitschau, Schwabe- Plauen i. V. und vr. Wunderlich-Leipzig, die Professoren vr. Boeke, Mueller, Winkler, vr. Wörner-Leipzig und Scholtz- Dresden, Hofrat Müller-Dre-den, Kommerzienrat Berger-Leipzig, Okonomierat Blümich-Jessen, BergwerkSbesitzer Baldauf-Dresoen, Kaufmann und Handelsrichter Lützsch-Annaberg, Rechnungsrat ThomaS-Dre-den, Oberlandmesser Merz-Zittau, Schuldirektor a.D. Riederlein-Dresden, Oberlehrer a. D. Büchel-DreSden, Amt«- gerichtSsekretär a. D. Hofmann-Marienberg, Lehrer a. D. Kopsch- Zittau, Kantor a. D. Menzel-Klotzsche-KönigSwald, Schulgeld kassierer a.D. Tetzner-Chemnitz, Gerbermeister Uhlig-Geyer und Kirchenvorsteher Elterlein-Dobriy Anschließend hieran hielt Se. Majestät Rapport mit den Hofdepartementschefs ab. und begab Sich hierauf nach der Königl. Billa in Wachwitz zurück Mittellungen aus der öffentlichen Verwaltung. — Dem Vernehmen nach ist der Präsident der Generaldirektion der Staatseisenbahnen v Kirch bach nach Erfüllung einer vierzigjährigen Dienstzeit für den Herbst dieses Jahres um seine Pensionierung ein gekommen. Zu seinem Nachfolger ist der Vortragende technische Rat im Finanzministerium Geh. Baurat Prof, vr. Ulbricht bestimmt worden. Au» der öffentliche« Lpr«chsitzu«g de» Kö«igl. L««de»ver- sicheru«g»a«tt» vom 28. Mai 1910. Karl August Mann in Olbersdorf hat am 28. April 1909 seinen Arbeitsplatz in einer Baumschule in Oybin verlassen und ist unterwegs, weil der Weg infolge de- Regen» schlüpfrig geworden war, gefallen, wobei er sich die rechte Körperseite verletzt hat. Am anderen Tage ist Mann gestorben. Seine Witwe behauptet, daß ihr Mann sich nicht auf dem Heimwege, sondern auf dem Wege nach der in Olbersdorf gelegenen Gärtnereianlage feines Arbeitsgeber» be funden habe, um sich dort andere Arbeit anweisen zu lassen, und daß der Sturz den Tod ihre- Manne- veranlaßt habe. Ihr An spruch auf Hinterbliebenenrente ist von der landwirtschaftlichen BerufSgenossenschast abgewiesen worden, weil ein Unfall beim Betriebe nicht vorliege, Mann vielmehr auf dem Heimwege von der Arbeit nach seiner Wohnung zu Schaden gekommen sei. Da von der Witwe angerufene Schiedsgericht hat weder einen Uns ll für erwiesen, noch für festgestellt erachtet, daß ein solcher im Betriebe erfolgt sei, noch weniger, daß der Sturz die Ursache de- Lode- geworden sei. Der von ihr eingewendete Rekurs wurde vom LandeSversicherungSamte verworfen. ES fehle vor allem der Nachweis dafür, daß Mann sich noch im Bereiche de- Betnebe» seine» Arbeitgeber» befunden habe. Daß er in der Olbersdorfer Gärtnerei noch am Tage de» Unfall» ein« neue Arbeit habe aufnehmen wollen, sei nicht erwiesen und bei der späten Tage-zeit, 5 Uhr sm Ap^I, akNH 'Unwahrscheinlich, «der auch der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Fall und dem Tode könne nicht als erwiesen angenommen werden. Als die eigentliche Todesursache müsse ein Herzleiden angesehen werden, mit dem der 61 Jahre alte Mann schon vorher behaftet war. Ernst Wilhelm Große in Bretnig verlangt von der land wirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Entschädigung wegen eines Unfalls, den er am 29 April 1909 erlitten hat. Er betreibt die Tischlerei und ist Besitzer ein s Hausgrundstücks, zu dem ein Scheffel Feld gehört. An dem erwähnten Tage ist da- Holz im Haushalte zur Neige gegangen, weshalb er im Hofe seine- Sruich« stück- fichtene Rollen zerkleinert hat. Hierbei hat er sich mit dem Beile die linke Hand dermaßen verletzt, daß er, wie er angibt, arbeitsunfähig geworden ist. Die landwirtschaftliche Beruf-- genossenschast hat seinen Entschädigungsanspruch abgewiesen, weil der Unfall sich nicht beim Betriebe der geringfügigen Landwirt schaft, sondern bei einer hauswirtschastlichen Verrichtung ereignet habe. Zur Begründung seiner Berufung hat er ge.tend gemacht, daß er eine Ziege und ein Schwein halte und daß das Feuerholz zum Kochen des Viehfutters mit bestimmt gewesen sei. Sein Rekurs gegen das ihm ungünstige Schiea-gelichtSurteU wurd« ebenfalls verwoifen. Bei dem Jneinandergreifen der Land- und Hauswirtschaft in kleinbäuerlichen Betrieben vollzögen sich die einzelnen land- und hauswirtschaftlichen Arbeiten meisten- in einem schwer trennbaren Zusammenhänge miteinander, so daß eine sichere Grenze zwischen der landwirtschaftlichen und hau»- wi.tschaftlichen Tätigkeit sich in der Regel nicht bestimmen lasse. Da fast jede hauswirtschaftliche Tätgkeit in einem kleinbäuerlichen Betriebe vermutlich zugleich der Landwirtschaft diene, so seien in der Regel Unfälle bei Verrichtungen in solchen B trieben al- landwirtschaftliche Betrieb-Unfälle anzuelkennen. Aus den ^n- gestellten Erörterungen gehe aber hervor, daß e« sich bei der Tätigkeit deS Klägers, die den Unsall herbeisührte, um die Be schaffung de» hauptsächlich sür den Ha.-halt bestimmten Feuer holzes gehandelt habe, und eine dem landwirtschaftlichen Betriebe dienende Verrichtung deshalb nicht in Frage komme. Zeitungsschau. Unter der Überschrift: „Totgeborene brauchen nicht angemeldet zu werden!?" gibt die Chemnitzer „Volksstimme" in ihrer Nummer 98 vom 30. April d. I. eine Entscheidung des Reichsgerichts folgendermaßen wieder: „Die Fabrikarbeiterin R. in Posen war vor dem Landgericht angellagt worden wegen Vergehen» gegen die gesetzlichen Be stimmungen über die Beurkundung de» Personenstandes. Der R. war zur Last gelegt, schuldhaft die ordnungsgemäße Eintragung der Geburt ihre- Kinde» in da» standesamtliche Register ver säumt zu haben. Da» Landgericht Posen hatte die Angeklagte freigesprochen mit der Begründung, da- totgeborene Kind habe keinen Personenstand. Gegen da» freisprechendc Urteil latte die Staatsanwaltschaft Reviston beim Reichsgericht eingelegt. Unter Personenstand fei da» familienrechtliche Verhältnis des einzelnen zu verstehen, an dessen Feststellung daS Standesamt ein Interesse habo. Auch da- totgeborene Kina stehe in einem solchen famiUen- rechtlichen Berhältni-. Da- Reichsgericht verwarf r ie Revision d r St at-anwaltjchast. Unter Personenstand könne nur da» samilienrechtliche Verhältnis von Personen verstanden werden. Die Totgeburt sei aber keine Person und könne deshalb auch keine Rechte Haden. An der Feststellung nicht existierender Kamilien- ltchte habe das Standesamt keinerlei Interesse. Die Entscheidung entspricht vielleicht dem geltenden Rechte, kann ab r leicht zu einer gesährliaen Ausbreitung der Lindes- n ord« führen."
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