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Dresdner Journal : 07.12.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-12-07
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-191012078
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19101207
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19101207
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1910
- Monat1910-12
- Tag1910-12-07
- Monat1910-12
- Jahr1910
- Titel
- Dresdner Journal : 07.12.1910
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Der Reichstag nahm gestern die 88 2 bis 10 deS «rbeitstammergesetzentwnrfs in der Fassung der Kommissions- beschlüsse unter Einbeziehung der Arbeiter der TtaatS- cisenbahnen an. Heute wird die Beratung fortgesetzt. - « In der niederländischen Zweiten Kammer erklärte der Minister des Äußern bei Berührung der Frage der Rhein schiffahrtsabgaben, die Regierung sei keinen Zoll breit von ihrem Standpunkt adgcwichcn, daß ein freier Rhein rin vitales Interesse der Niederlande bilde. * Rach einem erst jetzt eiugegangenen Telegramm ist am S. November eine Abteilung französischer Schützen unter Führung des Oberstleutnants Moll in der Gegend von Trigole von Leuten der Sultane von Massalit und von Wadai an gegriffen worden. Der Feind, dessen Angriff abgeschlagen wurde, hatte viele Tote; aber auch auf französischer Sette waren die Verluste beträchtlich. Bis gestern abend waren zum englischen Unterhanse U6 Unionisten, 1W Liberale, 20 Vertreter der Arbeiter partei und 2S Anhänger Redmonds gewählt. Die Liberalen gewannen 10, die Unionisten 12, die Arbeiterpartei 3 Sitze. Dem Kongreß der Vereinigten Staaten von Amerika ist eine umfangreiche Botschaft des Präsidenten Taft zugegangen. Amtlicher Teil. Dresden, 7. Dezember. Se. Majestät der König sind heute vormittag 9 Uhr 24 Min. von Detmold hier her zurückgekehrt. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Hilfsarbeiter im Ministerium des Innern Regierungs assessor vr. Steinbach den Titel und Rang als Regierungsamtmann zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Landgerichtsdirektor vr. Hermann Emil Höcker in Zwickau das Offizierskreuz des Albrechtsordens und dem Sekretär der Staatsanwallschaft bei dem Landgerichte Dresden Gustav Adolf Lohse das Verdienstkreuz bei ihrem Übertritt in den Ruhestand zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der bisherige Oberhosprediger und Vizepräsident des Evangelisch-lutherischen Landes konsistoriums Wirkl. Geh. Rat VVr. Ackermann den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen, verliehenen Kronenorden 1. Klasse annehme und anlege. Die von der Vrandenburger Spiegelglas. Ver sicherungs-Aktien-Gesellfchaft in Vraubenburg Herrn Ernst Kohlmann in Dresden, Stephanienstraße 8, als Hauptbevollmächtigten für das Königreich Sachsen erteilte Vollmacht ist erloschen. 68111«. Dresden, am 3. Dezember 1910. 8585 Ministerium -eS Innern, Abteilung für Ackerbau, Gewerbe und Handel. Von einer Anzahl Geschäftsinhaber in Auerbach ist beantragt worden, gemäß 8 139 k der Reichsgewerbe ordnung für alle offenen Verkaufsstellen daselbst mit Ausnahme der Zeit vom 1. Advent bis Weihnachten und der Sonnabende den Achtuhrlabeufchluß anzuordnen. Zur Absetzung des nach 8§ 2—4 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 25. Januar 1902 — Reichsgesetz blatt S. 38 — geordneten Verfahrens ist Herr Bürgermeister Tröger in Auerbach als Kommissar bestellt worden. 2090IV Zwickau, den 1. Dezember 1910. Königliche Krei-Hauptma««schäft. 8588 Da» Kaiser!. Gesundheitsamt meldet den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche au» Schlaney, Kreis Glatz, Reg.« Pez. BreSlau, Friedewald-Ruthagen, Kreis Schivelbem, Reg.-Bez. KöSliü, bei Händlervieh, und Saarbrücken, Kreis Saarbrücken, Reg.-Bez. Trier, am 3. DezemMr. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche des Ministerium» des Kultus und öffentlichen Unterricht». Zu besetzen: Ostern vorbehältlich der Genehmigung der obersten Schulbehörde eine neu zu gründende ständige Lehrerstelle an der kath. Bürgerschule zu Plauen. Anfangsgehalt 2100 M. für verheirateten, 2000 M. für unverh. Lehrer einschl. 500 bez. 400 M. Wohnungsgeld. Endgehalt nach 27 Dienstjahren 4200 bez. 3900 M. mit WohnungSgeld. Gesuche sind bis zum 19. Dez. beim Apostolischen Vikariate in Dresden einzureichen., (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Inseratenteil.) Nichtamtlicher Teil. Deutsche» «eich. Reich, Sitzuqg vom 6. Dezember 1910. Am BundesratStisch: Staatssekretär Vr. Delbrück, Direktor im Reichsamt des Innern Caspar. Die zweite Lesung de» ArbeitSkammergesetze» wurde beim 8 2 fortgesetzt, der besagt, daß die Sammern die gemein samen, gewerblichen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeit geber und Arbeitnehmer der in chnen vertretenen Gewerbezweige sowie die auf dem gleichen Gebiete liegenden besonderen Inter essen der beteiligten Arbeitnehmer unter gleichmäßiger Berück sichtigung der Arbeitgeberinteressen wahrzunehmen haben. Abg Bömelbura,(so-): Wir beantragen, die, Worte »unter gleichmäßiger Berücksichtigung der Arbeitgeberinteressen"zu streichen. Ab«g. Manz (fortschr. Bp.) und Fleischer (A.) baten um Ablehnung diese» Antrags. Abg. Severing (soz.): Eine einseitige Interessenvertretung ist in diesem Falle nötig, sonst ist der ganze Zweck des Gesetzes verfehlt.- Nach weiteren Erörterungen wurde 8 2 in der Kommissions fassung angenommen, ebenso 88 3 und 4. 8 5: Angelegenheiten einzelner Betriebe fallen nicht unter die Tätigkeit der Kammer. Abg. Bömelburg (soz.) befürwortete einen Antrag seiner Partei, diese Bestimmung zu streichen. ' Abg. Manz (fortschr. Bp ): Die Streichung würde zu end losen Zänkereien in der Kammer führen. Nach kurzer weiterer Debatte und nachdem ein Antrag des Abg. Severing (foz.), die Abstimmung über 8 5 solange aus zusetzen, bis sich die Regierung über ihre Stellungnahme geäußert habe, vom Ministerialdirektor Caspar in ablehnendem Sinne be antwortet war, wurde § 5 in der Kommissionsfassung angenommen. Ebenso 8 6, der die Tätigkeit der Arbeitskammern als Einigungs amt für die von ihnen vertretenen Gewerbezweige betrifft. 8 7 definiert den Begriff „gewerbliche Arbeiter" im Sinne diese- Gesetzes. Die Kommission beantragt, auch die Arbeit nehmer und Arbeitgeber der Fabriken und Werkstätten der Eisen bahnen in die Arbeitskammer einzubeziehen. Ein sozialdemokratischer Antrag will auch die Handlungs gehilfen, Rechtsanwaltsgehilfen sowie alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Reich»-, Staat«- und Gemeindebetriebe einbeziehen. Die Freisinnigen wollen die Betriebsbeamten, Werkmeister, Techniker, HandlungSgehllfen und Handlungslehrlinge vor behaltlich der Bestimmungen der Gewerbeordnung vom Gesetz ausschließen. > Abg. Irl (Z.) befürwortete einen Antrag seiner Partei, der eS ermöglichen will, daß kleine Handwerker, die vorübergehend bei anderen Unternehmern tätig sind, in da- Gesetz einbezogen werden. Abg. vr. Potthoff (fortschr. Bp.) befürwortet den frei sinnigen Antrag. Ein Bedürfnis für den Ausschluß der gewerb lichen Arbeiter in Apotheker- und Handelsbetrieben können wir nicht anerkennen. Wird der Ausschluß beschlossen, so muß die in dör Resolution geforderte Schaffung von KanfmannSkammern sehr bald vollzogen werden. Ich befürchte aber, daß die kaufmännischen Angestellten nur vertröstet werden sollen. Wenn Sie unsern An trag annehmen, dann kann der BundeSrat nach Bedürfnis Arbeits kammern im HandelSgeperbe einrichten. Staatssekretär vr. Delbrück: §6 G.-O. besagt: Das gegen wärtige Gesetz findet keine Anwendung auf den Gewerbebetrieb der Eisenbahnunternehmungen. Strittig ist nur, ob diese Be stimmung auch Platz greift für die Arbeiter von Fabriken und Werkstätten der Eisenbahnbetriebe, der privaten sowohl wie der durch Kommunen und Staaten betriebenen. Diese Frage ist dahin entschieden, daß die Arbeiter dieser Werkstätten als unent behrlicher Bestandteil de» Gesamtbetriebe- der Eisenbahnunter- nehmungen von den Bestimmungen de» § 6 mit ergriffen werden. Wenn die Verbündeten Regierungen der Ausdehnung der Bor- läge auf die Werkmeister und Techniker -»stimmen können, würden sie nicht in der Lage sein, der weitergehenden Ausdehnung ihre Zustimmung zu geben, welche die Anträge der fortschrittlichen Bvlk-partei in sich schließt. Abg. v. Volks (kons.): Die Fassung der Regierung ist da« äußerste, da- wir annehmen können. Mr werden gegebenenfall« den § 7 ablehnen. (Bravo! recht-.) Abg. Schwabach (nl.): Wir würden den Eisenbahnarbeitern keinen Dienst erweisen, wenn man sie in diese» Gesetz rinboziehea würbe. Für die Arbeiterausschüsse muß verlangt werden, baß ihren Mitgliedern eine gesicherte Position gewährt wird und daß sie vor Maßregelungen geschützt sind. Außerdem muß den Aus schüssen da-Recht auf Verhandlungen betreffend Lohn und Arbeits zeit eingeräumt werden. Ich empfehle, diese Forderung als Re solution anzunehmen. Abg. Hoch (soz.): Wollen wir wirklich etwa- für die Hand lungsgehilfen erreichen, so müssen wir den Antrag der Frei sinnigen annehmen Abg. Behrens (wirtsch. Vgg.): Der freisinnige Antrag ist unannehmbar, weil er verkennt, daß die Handlungsgehilfen in den Gewerbebetrieben nur eine verschwindende Minderheit gegen die Arbeiter sind. Die sozialdemokratischen Anträge sind derart, daß sie nicht einmal verhandelt werden können. Abg. Trimborn (Z.): Meine Partei wird die sozialdemo- kratischen Anträge ablehnen. SS erscheint mir richtia, sich mit dem Erreichten zu begnügen; eS gibt das einen festen Anhalt, von dem au- wir später weiter arbeiten können. (Bravo! im Zentrum und rechts.) Abg. Horn-Reuß (nl.): Der Stand der Handlungsgehilfen fühlt sich als ein Ganze- trotz der Verschiedenheit der Berufs zweige; dem können wir nicht entaegenwirken. Abg. Schirmer (Z.): Die Regierung könnte dem § 7 sehr wohl zustimmen, es handelt sich hier nicht um ein Streikrecht für die StaatSarbeiter, sondern vielmehr um ein Instrument deS Friedens. Die Eisenbahnarbeiter denken gar nicht an einen Streik und weisen diese Zumutung weit von sich. Abg. Hus (soz.) trat nochmuls für die Einbeziehung der Arbeiter sämtlicher Staatsbetriebe in da- Gesetz ein. Nach weiterer Debatte wurde unter Ablehnung sämtlicher Abänderungsanträge § 7 einschließlich des von der Kommission beschlossenen Absatzes, der die Eisenbahnarbeiter in das Gesetz ein bezieht, mit 132 gegen 115 Stimmen angenommen. Die folgenden drei Paragraphen wurden debatteloS an genommen. Weiterberatung morgen 1 Uhr. Schluß gegen ^7 Uhr. * Die Reichstagskommission für daS Wertzuwachs steuergesetz führte gesteru-die dritte Lesung bis zu 8 10. § 3 wurde mit redaktionellen Änderungen der Beschlüsse zweiter Lesung angenommen. Dem 8 4, der die Fälle auszählt,-in denen die Zuwachs- steuer nicht erhoben wird, wird als weiterer Fall hinzugesügt: „Beim Austausch von Feldcsteilen zwischen angrenzenden Berg werken und bei der Bereinigung zweier oder mehrerer Bergwerke zum Zwecke der besseren bergbaulichen Ausnutzung, sofern sie nicht zum Zwecke der Steuerersparung erfolgt." Im übrigen wird 8 4 nach den Beschlüssen zweiter Lesung mit einigen redak tionellen Änderungen angenommen. Nach 8 5 gilt als steuerpflichtiger Wertzuwachs der Unter schied zwischen dem Erwerbspreise und dem BeräußerungSpreise. Bon dem Preise kommt der Wert der Erzeugnisse des Grund stücks, die sich als dessen bestimmungsgemäßer Ertrag darstellcn, sowie der Maschinen auch insoweit in Abzug, clS sie zu den wesentlichen Bestandtellen des Grundstücks gehören. Hierlei ent stand eine lebhafte Erörterung über die Frage, was als „Erzeug- nisse des Grundstücks" anzu sehen fei. Die Kommission beschloß schließlich folgende Fassung: „Von dem Preise kommt der Wcrt der Erzeugnisse deH. Grundstücks, solange sie mit dem Boden zu sammenhängen, sowie d?r Maschinen auch insoweit in Abzug, al« sie zu den wesentlichen Bestandteilen des Grundstück- gehören. Der von der Kommission in den ersten Lesungen beschlossene Zusatz in 8 ö, wonach die pom Käufer übernommenen Koste«, Stempel- und Umsatzsteuern sowie Verpflichtungen, die eine Er höhung de» Kaufpreises nicht zur Folge haben, nicht al- Leistungen im Sinne dieser Bestimmungen gelten, wird gestrichen. Nach 8 b gilt beim Übergang im Wege der Zwangsversteigerung als Prei« der Betrag des Meistgebot-, zu dem der Zuschlag erteilt w rd, unter Hinzurechnung der vom Ersteher übernommenen Leistung. Der Zusatz, daß, ivenn das Meistgebot den Wett de- Gegen standes nicht erreicht, dieser als Preis gilt, wird gestrichen. 8 7 wird redaktionell geändert. In 8 8 hat die Kommission in den erster« Lesungen die Be stimmung eingesügt: „Soweit eine Wertermittlung behus- Be rechnung de- Veräußerung-Preises stattgesunden hat, ist der ermittelte Wert bei dem späteren Steuersäll für die Berechnung de» Erwerb-preiseS maßgebend." ES wird beantrag», diese Be stimmung zu streichen. Von anderer Seite wird bemerkt, daß, wenn sie aufrechterhalten würde, e- notwendig fei, den Erwerber, der da- «ntgegengtse-tr Interesse an der Rettsestsehung habe wie der Veräußerer, in jedem Falle zum Verfahren hinzu- -«ziehen. Ein ZentrümSabgeordneter stellt einen bezüglichen Antrag. Mit Rücksicht darauf, daß diese Frage in engem Zu sammenhang steht mit der: Regelnng de- Verfahren», wird die Abstimmung über § 8 au-gesetzt. § 9 wird redaktionell geändert und erhält einen Zusatz, wonach, wenn die Angaben zum Zwecke der Steuerersparung unrichtig gemacht sind, der Ertrag durch Schätzung zu ermittel» ist. 8 10 zählt diejenigen Aufwendungen re. auf; die dem Er- werb-preise hinzuzurechnen find. S» sind fünf Ziffern. Die ersten beiden Ziffern wurden nach den Beschlüssen zweiter Lesun angenommen, sie lauten: 1. Al» Kosten de- Erwerbe-, sofern nicht an Stelle de- Er werb-Preise- der Wert maßgebend ist, 4 Proz. de» Erwerb-preiseS, fall« der Veräußerer nachiveist, daß er höhere Kosten einschließlich de» ortsüblichen Betrag» der für die Vermittlung gezahlten Ge bühr ausgewendet hat, der so ermittelte Vetrag. 2. Fall« der Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung er folgt ist und der Veräußerer zur Zett der Einleitung der Zivang-verstcigenmg Hypotheken- oder Grundschuldgläubiger war, der nachweisliche Vetrag seiner ausgefallenen Forderungen, soweit dadurch der Wert de« Gegenstandes zur Zeit der Zwa»gS- verfteigerung nicht Überschotten wird. Di« Forderungen kommen, wenn sie durch entgeltliche« Rechtsgeschäft erworben sind, nur Journal. Dresdner I 1910 Nr. 283. Aontglreh Sächsischer Staatsanzetger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- nnd Mittelbehörden. Reiua-prei»: Beim Bezüge durch die deutschen Postanstalten 3 Mark 1 . ... . . „ Erscheint: Werktag» nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dre-den. <r Mittwoch, 7. Dezember e durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die 1 vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. .Ankündigungen: Die Zeile «.Schrift der 6 mal gesp. Ankündigunatseite 25 Pf., die Zelle größerer Schrift od. deren Raum aus 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktion»strich (Eingesandt) 75 Pf. PreiSermäßigg. auf Geschäft-an-eigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr.
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