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Erzgebirgischer Volksfreund : 23.07.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-07-23
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-189307234
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18930723
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18930723
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1893
- Monat1893-07
- Tag1893-07-23
- Monat1893-07
- Jahr1893
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 23.07.1893
- Autor
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Expedition, Druck und Verlag von C. M. Gärtner in Schneeberg. Sonntag, 23. Ault 1893 Nr. 169 Gareis, Bürgermstr. 3 o« 2 In Schmiedels Restauration in Antonschal sollen iä Oberstärke, l _ . . , ? 3„ und 4 m Länge, fällen Rmtr. inslokal. und Zuli be- Glier. !sjährige itt, wo^ - in stark- nmel. 60 4000 1500 137 298 324 99 262 xrkreik ! rakl- ivizsn erkel. !>. O. 4« eßen hneeberg 2 :in. Erscheint täglich mit ÄuSnahme der Sonn« und Festtage. Preis vierteljährlich 1 Mark 80 Pfennige. Nutzknüppel, Brennscheite, Brennknüppel, Zacken und Aeste ZosertionSgebuhren: die gespalten« Zeile 10 Pfennige, die zweispaltige Zelle amtlicher Inserate 2b Pfennige. Wer aus wirthschastlichen oder sonstigen Gründen überhaupt oder auf gewisse unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Auskunft über diese Hölzer ertheilt auf Befragen der unterzeichnete Oberförster. Königl Forstrevierverwalim g Ämonetyal und Königl. Forstremomt SchwarMderp, am 21. Juli 1893. Ii a. e. eritz. llitz. at.s besetztem Königliches Amtsgericht. , Müller. Kr. Wasserleitung Schwarzenberg betr. Nach den bisherigen Erfahrungen ist als erwiesen anzunehmen, daß die hiesigen städtischen Wasserleitungen, namentlich die beiden Hauptleitungen (aus der Haide und aus dem Vorsichtstolln) selbst bei anhaltender Trockenheit ein für die darauf angewiesene Ortstheile hinreichendes Wasserquantum liefern, dieß jedoch nur unter der Voraussetzung, daß jede Wasservergeudung vermieden wird. Aus diesem Grunde wird hiermit in Gemäßheit Stadtgemeinderathsbeschlusses vom 19. April d. I. für alle aus den städtischen Leitungen gespeisten Privat-Wasser- läufe Folgendes bestimmt: 1., Die noch in großer Anznhl hier vorhandenen fortwährende« Wasserläufe kommen in Wegfall; es ist vielmehr jeder Ausfluß der betr. Leitungen spätestens bis zum »I. August d. I. mit einem seftschließenden Abschlußhahne, dessen Ausflußrohr keiuessalls die Weite von 8 mm über schreiten darf, z« versehen. 2. Diese Abschlnßhähne sind außer der Zeit der Wassereut- «ahme (und abgesehen von Zeiten starke» Frostes, in denen ein ge ringes Offenlassen der Hähne zur Vermeidung des Einfrierens nachge lassen sein soll) stets geschloffen zu halte«. Gegen diejenigen, welche durch Handlungen oder Unterlassungen vorstehenden Bestimmungen zuwiderhandeln, wird man unnachsichtlich mit Geldstrafe bis zu SO Mark event. Haftstrafe bis zu 8 Tagen für jeden Zuwiderhandlungsfall, nach Befinden aber auch mit Entziehung des Wassers auf Grund des dem Stadtrathe in jedem Falle zustehenden Widerrufsrechts vorgehen. Jeder Wasserlaufsinhaber hat Zuwiderhandlungen Dritter in Bezug auf seinen Wasserlauf in vollem Umfange mit zu vertreten. « d m. ' Auf Anttag der Erben der Karoline Friederike verw. Meinel geb. Sieber in Schneeberg soll das zum Nachlasse gehörige branberechtigte Hausgrundstück Nr. 559 des Brandcatasters, Nr. 570», 570b des Flurbuchs eingetragen auf Fol. 555 des Grundbuchs für Schneeberg Donnerstag, ten 10. August 1893 agen. Neul iittet »ber. lerufs s B«. -Allee. Lagesgeftdickte. Deutschland. — Von mehreren Seiten wird berichtet, daß der Rück tritt des Kriegsministers v. Kaltenborn für den Spätherbst bevorstehe. Dazu bemerkt die „Nationalztg.": „Vermuthlich wird General v. Kaltenborn die Ent hebung von dem Ministeramte selbst als eine Befreiung empfinden, denn es fehlen ihm alle Eigenschaften, welche für die parlamentarische Vertretung der Militärverwaltung erforderlich sind. Dies ist kein Vorwurf für einen Offizier; aber man darf fragen, ob es nicht vor der Ernennung in Betracht gezogen worden und — im Hinblick auf andere, ähnliche Erfahrungen — den Wunsch daran knüpfen, daß es dem „neuen Kurs" endlich gelingen möge, durchweg die „richtigen Männer an die richtigen Stellen" zu bringen. Wem immer das Kriegsminifi erium angeboten werden mag — er wird zu erwägen haben, ob er in den Fragen der Reform des Militärstrafverfahrens, des Waffengebrauches der Wachtposten u. s. w. dem Reichstage und der öffent lichen Meinung dasjenige Entgegenkommen bethätigen will und kann, ohne welches gerade nach der Uebernahme der durch die Armeereform bedingten neuen Lasten eine erfolg reiche Vertretung der Militärverwaltung sehr schwierig wer den dürfte." Berlin, 21. Juli. Die „National-Zeitung" erfährt zuverlässig, es sei durchaus unbegründet, daß für die beab- Die S und 4. Schutzmannstelle hier soll alsbald unter BevorzuWNg Aus wärtiger und gedienter Unteroffiziere wieoerbesetzt werden. Jahresgehalt 800 Mk. einschl. Bekleidungsgeld. Selbstverfaßte Gesuche sind unter Beifügung von Militärpapieren Und Zeugnissen bis Ende dss. Mts. unter Adresse „Stadttath Lößnitz" einzureichen. Rath der Stadt Lößnitz, am 20. Juli 1893. 2 Zieger, Brgrm. Sparkasse Hartellstein. Auszuleiben sind im Ganzen oder einzelnen Posten SVMV M. Holz-Versteigerung auf Antons thaler Staatsforstrevier. Die Handelsvertragsverhandlungen mit Rußland. Die deutsche Regierung hat sich, wie noch gestern in Kürze telegr. gemeldet, mit dem russischerseits gemachten Vorschlag einverstanden erklärt, die Verhandlungen in Berlin kommissarisch fortzusetzen, sich aber dabei die Festsetzung des Zusammentritts der Kommission Vorbehalten und er freulicherweise ausdrücklich betont, daß man deutscherseits an den im März aufgestellten Forderungen festhalten werde. Im Allgemeinen läßt sich der gegenwärtige Stand der Ver handlungen etwa in folgender Weise zusammenfassen: Gegenüber dem russischen Verlangen auf Herabsetzung der deutschen Getreidezvlle für die russische Einfuhr nach Deutschland hatte das deutsche auswärtige Amt diejenigen russischen Zollherabsetzungen benannt, welche es als Gegen leistung russischerseits für erforderlich erachtete. Demgegen über waren von Rußland Gegenanerbietungen gemacht worden, die weit hinter den deutschen Forderungen zurück blieben, und als diese Zwischenvorschläge deshalb deutscher seits als ungenügend bezeichnet worden waren, hatte Ruß land das weitere Anerbieten gemacht, Bevollmächtigte nach Berlin zu entsenden, um über die einzelnen Sätze zu ver handeln. Dieses letztere Anerbieten ist nun vom auswär tigen Amt unter der Voraussetzung angenommen worden, daß als Grundlage für diese Verhandlungen die deutschen Gegenforderungen von Rußland anerkannt werden. Deut scherseits hat man von Anfang an bei der Aufstellung dieser Gegenforderungen darauf Bedacht genommen, sich thunlichst von Uebertreibungen fernzuhalten. Man wollte von vornherein nichts Unerreichbares Vorschlägen, um nicht den Schein zu erwecken, als wolle man diese Ver handlungen nicht ernstlich fördern oder gar verschleppen. Die Stellung des deutschen auswärtigen Amtes ist ja in dieser Hinsicht eine ganz andere und ungünstigere als die der russischen Behörden. In Rußland ist nach der Natur der russischen Verwaltung und des russischen Bure- aukratismus sehr schnell in der Ministerialinstanz ein ein einzeln und partteenweise, soweit die gestellte« Ka«tio«eu nicht ausreiche«, nur Kegen sofortige Bezahlung verständigen voraus. Gleichwohl ist deutscherseits die Er- theilung der einzelnen Antworten und Bescheide nach aller Thunlichkeit beschleunigt worden; und auch jetzt wieder hat man sich bereit erklärt, baldmöglist in eine Berathung von Fachmännern aus beiden Reichen zu willigen, falls über haupt zunächst die Grundlage für diese Berathung gewonnen sein wird. Eine Berathung vor September oder Oktober hat aber umso weniger Zweck, als schon jetzt feststeht, daß der deutsche Reichstag, der zur Genehmigung des Vertra ges mitwirken muß, nicht vor Mitte November wieder zu- sammentteten wird, die Erörterung der Einzelpuncte durch Fachleute aber voraussichtlich eine schnelle Erledigung finden wird, falls einmal die beiderseitigen Cabinette sich über den grundsätzlichen Standpunct geeinigt haben. Fehlt diese Verständigung, so hat ein Zusammen- treten von Fachleuten keinen Sinn; ihre Besprech ung würde schon von Anfang an sich als zwecklos und ziellos herausstellen. Graf Caprivi ist kein Freund des Feilschens und Handelns; er hat wiederholt Gewicht darauf gelegt zu betonen, daß er vorziehe, mit offenen Karten zu verhandeln. Er hat dafür gesorgt, daß deut scherseits von vornherein nur solche Gegenleistungen ge- sordert werden, von deren Genehmigung die deutschen Zoll zugeständnisse an Rußland unbedingt abhängig gemacht werden müssen. Im einzelnen mag hier und da etwas zu ändern und zu bessern sein, darüber werden sich die gegenseitigen Sachverständigen schnell einigen. Aber im großen Ganzen ist an den deutschen Gegenforderungen ebenso wenig etwas zu ändern, als wenn Deutschland ver suchen wollte, bei der Grundforderung russischerseits, der Herabsetzung der deutschen Getreidezölle von 5 auf 3', Mk., das System des Marktens und Feilschens.anzuwen- Herbach. den. Eine Verständigung ist dem deutschen Reiche nur förderlich, wenn den deutschen Leistungen gleichwerthiae russische Gegenleistungen gegenüberstehen. Will sich Ruß land nicht zu diesen Gegenleistungen entschließe», dann ist es besser, daß zunächst auf dem Wege praktischer Erfahr ungen festgestellt wird, wer den größten Vortheil oder wer den größern Schaden davonttagen wird. Daß auf die Dauer nicht das deutsche Reich daraus den größern Nachtheil ziehen wird, dürfte Rußland bald genug in em pfindlicher Weise verspüren. bezüglichen Gesuche an den Stadttath zu wenden, welcher sich für jeden einzelnen Falk die Entschließung vorbehält. Solange auf ein derartiges Gesuch Genehmigung noch nicht ertheilt worden ist, sind die Nachsuchenden selbstverstärwlich gleich jedem anderen Wasser laufs-Inhaber den obigen Bestimmungen im vollen Umfänge unterworfen. Durch öftere Revisionen wird man sich von der Einhaltung dieser im Interesse der Gefammtheit getroffenen Anordnungen überzeugen. Schwarzenberg, am 19. Juli 1893. Mittwoch, den 2. August 1893, von Vormittags halb 9 Uhr an, Stück weiche Stämme von 11—22 ow Mittenstärk«, - - Klötzer - 16—22 - - - - 23—46 rMbUolksfrermd. Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. ANit8blsttt für die königliche« und städtische« Behörde« i« A«e, Srü«hat«, Hartenstein, Jeha«»georgenst«dt, Lößnitz, Reustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg nud Wildenfels. Vormittags 11 Uhr an Amtsstelle öffentlich meistbietend versteigert werden. Die Versteigerungsbedingungen liegen zur Einsichtnahme an Amtsstelle bereit. Desselben Tags von Nachmittags 2 Uhr an sollen die zum Nachlaß gehörigen Möbel, Kleider, Wäsche, Wirthschaftsgegeustände re. im Nachlaßgrundstück öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung durch Herrn Localrichter Hagemann versteigert werden. Schneeberg, 19. Juli 1893. heitlicher Beschluß zu erwirken. In Deutschland ist das Umgekehrte der Fall; hier haben sich nicht nur die ein zelnen Reichsressorts untereinander zu verständigen, sondern es sind selbst bei den kleinsten Abweichungen die Ansichten aller einzelnen Bundesregierungen einzuholen und diese setzen sehr häufig noch die Befragung mannigfacher Sach- >cka«. otte Be stem^ M.
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