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Erzgebirgischer Volksfreund : 06.01.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-01-06
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-189401066
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18940106
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18940106
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1894
- Monat1894-01
- Tag1894-01-06
- Monat1894-01
- Jahr1894
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 06.01.1894
- Autor
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Tageblatt für' Schneeberg uttd Umgegend. Wttg, GchwarzeuSerg Verlag von T. M. Gürtner in Schnieber-. MMbepd, 6. Januar 1894. > >01 üSah^«»z SWWDW» 1 El i in Neustädtel entweder j Markert, G.-Vorstand. -st 1-, 2-, S., L«»'- - » d >r- als Unansäffigen. Schwarzenberg, am 4. Januar 1894. spruch zu nehmen. Lößnitz, am 4. Januar 1894. ähanngeorgenstadt ^irksversmxmlung gewühlt Der Rath der Stadt. Zieger, Brgrm. Der Rath der Stadt. Gareis, Bürgermstr. Wörde». Schwarzenberg, am 3. Januar 1894. Königliche Amtshaupimannichaft. Frhr> von Wirsing. i > Bekanntmachung. Die Lieferungen der Oefen für unser neues Rathhaus soll an den Mindest- i werden und ersuchen wir Reflectanten um umgehende Einsendung Die hiesigen Militärpflichtigen, das sind alle in hiesiger Stadt aufhältlichen, sowie alle nur zeitig von hier abwesenden männlichen Personen, welche im Laufe dieses Jahres das 20. Lebensjahr erreichen, und diejenigen, die zwar älter sind, über deren Militärdienstpflicht aber noch nicht endgültig entschieden ist, werden hiermit noch beson ders aufgefordert, sich in der Zeit 10 MvchLhK rtmiHE-e-Aeile amtlicher! Msnsrr M Hjfenttlgc.' > - ' und zwar, soweit sie im Jahre 1874, aber nicht hier geboren sind, unter Vorlegung deS Geburtszeugnisses, insoweit sie früheren Altersklassen angehören, unter Vorlegung deS LoosunaSscheines bei uns anzumelden, oder, dafern sie von hier zeitig abwesend sind, durch ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn anmelden zu lassen. Die Unterlassung der Anmeldung wird mit Geldstrafe bis zu 30 Hoder Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Der Gtädtrath zu Neustädtel. —Speck, Bürgermeister. »., ihren danerude« Aufenthalt oder in Ermangelung eines solchen, d., ihren Wohnsitz oder wenn sie weder einen Ort des dauernden Aufenthaltes noch einen Wohnsitz in Deutschland haben, v-, ihren Geburtsort haben, bedeutet, sich in der Zeit vom 1S. Januar bis 1. Februar 18S4 Betreffs der Behandlung der Hauswafferleitungen während der kalten Jahreszeit wird wiederholt eingeschärft: Dieselben müssen am sichersten schon bei einigen Kältegraden stets während der Nachtzeit, bei strenger Kälte aber auch bei Tage in den Stunden, in welche» nur eme geringe Wasserentnahme stattfindet, durch den Hauptabschlußhahn, welcher bei Eintritt der Leitung in jedem Gebäude angebracht ist, geschlossen und durch de» in nächster Nähe befindlichen Entleerungshahn gänzlich entleert werden. Um diese Entleerung der Leitung vollständig zu bewirken, muß, sobald der Haupthahn geschlossen und der Entleerungshahn geöffnet ist, auch der am höchsten Punkte der Leitung angebrachte Ventil-Auslaufhahn soweit geöffnet werden, daß durch denselben die Luft eintreten kann. Wird das Oeffnen des Ventil-Auslaufhahnes versäumt, so werden sich die Leitungen nie ganz entleeren, das zurückgebliebene Wasser wird einge frieren und die Röhren zertreiben, weshalb eine sorgfältige Entleerung ganz im Interesse der Grundstücksbesitzer liegt. Wasserleitungsröhren, welche im Innern der Gebäude frei und unbedeckt durch kalte Räume geführt sind, müssen während der kalten Jahreszeit durch dickes Einbindex mit Strohzöpfen, Tuch- und Filzstreifen u. s. w. genügend geschützt, werden. üM Zu empfehlen ist noch, darüber leicht abnehmbar« Holzkästchen anzubringen, i» welchen der noch leere Zwischenraum mit Asche, Spreu, trockenen Kälberhaaren u. dergl. auszufüllen ist. Diese Verwahrung ist auch für den Sommer nützlich, da dadurch da» Wasser kühler gehalten wird, und kann deshalb das ganze Jahr belassen werden. Wenn durch irgend einen Umstand dessen ungeachtet ein Hahn oder ein Rohr eingefrieren sollte, so ist sobald dies wahrgenommen wird, das gebildete Eis durch Auf legen von Tüchern, welche in heißes Wasser getaucht werden, wieder zum Schmelzen zu bringen. Für die Folgen der Frostschäden hastet ohne Wasserzinserlaß lediglich der Grundstücksbesitzer. Der Beirath des Wassermeisters Emil Seinige ist thunlichst in An Wahl eines städtischen MgeordMen zur Bezirksversammlung bett. Bekanntmachung Bei der am 18. Dezember v. Js. stattgefundenen Stadtverordneten-GrgänzM-S- wähl find die Herre» Restaurateur Hermann Pötzsch als ansässiger Stadtverordneter, l Seleetenschuldirector Richard Härtig, Brandversicherungsinspektor Hermann Geher, Vermessungsingenieur Eduard Gäbler als unansäffige Stadtverordnete durch Stimmenmehrheit nm- bez. wiedergewählt worden, und besteht das Stadtv^ord- netencollegium für das Jahr 1894 aus den Herren Friedensrichter Friedrich Jaeob, Gutsbesitzer Franz Groß, Baumeister Hermann Abler, Fabrikbesitzer Volkmar Hübsch«»«», Restaurateur Hermann Pötzsch __ M. AuWgm, v „ «Mb«-HÄM" - > ' Fabrikbesitzer Matthias Kalb, Kaufmann Alfred Schubert., Seleetenschuldirector Richard Härtig, Vrandversicherungsinspektor Hermann Geher, Vermessungsingenieur Eduard Gäbler Unter Bezugnahme auf den in Nr. 3 des Erzgebirgischen Volksfreundes vom Jahre 1894 enthaltenen Erlaß, die Anmeldung zur Rekrutirungs-Stammrolle betreffend, werd« in Gemäßheit der Bestimmungen der 88 25 und 57 der Deutschen Wehrord- nung vom 22. November 1888 hierdurch alle diejenigen, welche entweder im Jahre 1894 das 20. Lebensjahr volleuden, oder zwar älter aber noch militärpflichtig und nicht aktive Militärs sind und die Anmeldung zur Rekrutirungs* fordernden vergeben _ ffammrvüe detr. ihrer illustrirten Preislisten / - " . o . "r". Die ganze Lieferung besteht aus 18, theils besseren, theils einfachen Regulir- öfen, 5 Küchen-Heerdöfen und einem besseren Kachelofen. Zelle, den 4. Januar 1894. Der Gemeinderat-. Bekanntmachung. Aus Antrag der Trbm der Johanne Auguste verw. Springer, geb. Jahn in Schneeberg soll da- zum Nachlasse derselben gehörige brauberechtigte H aus gr uuHstück Ar. 238 des Brandcataflers, Nr. 235 des Flurbuchs, Fol. 235 des Grund- und Hvpo- thekenbuchs für Schneeberg gewürdert auf Mk. SVGL — . den 29. Januar 18V4 Vormittags 10 Uhr t»o» mlterzeichveten Königlichen Amtsgerichte öffentlich unter dm im Termine bekannt zu wachenden und an der hiesigen Gerichtstafel aushängenden Bedingungen an Gerichts- flelle verkauft werden. Schneeberg, am 29. Dezember 1SS3. Königliches Amtsgericht. Müll«. 2 H. Dienstag, den 9. Januar 1894 (nicht Montag) r «h- ab —- - —-- komm« im Leonhardtschen Gasthaus i» Äue 1 Bierapparat, 1 Eisschrank, 1 Handwagen, 4000 St. Cigarren, 11 Kisten Käse, verschiedene Fässer Arac, Cognac und Rum, Syrup, größere Quanti- täten Kaffee, Reis, Stärke, Pseffer, Zucker, Zimmt, Cichorie, Pflaumrnmuß, Wallnüsse, 260 Dosen eingelegte Früchte, 13 Fäßchen Sardinen, 2'/, Ltnr. Papierdüten, 3 Ctnr. Papier, 1 Ladentafel mit-, eine Ladentafel ohne Auf satz, 1 Ladenregal u. s. w. meistbietend gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Schneebera, am 5. Januar 1894. Der Gerichtsvollzieher des Königs. Amtsgerichts. Mäder. An der Schankwirthschaft Kahle'S hier — Johannesgarten — kommen den 18. Januar Borm. 19 Uhr verschiedene anderwärts gepfändete Gegenstände, worunter ein Pferd, Tuchreste, Sophas, Schränke, Comoden, Tische, Betten, gegen Bezahlung zur Versteigerung. Ler Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein Ernstthal. Sekretär Kurth. vom 15. laufenden W -1. -MMMoWs an RathSstelle allhi« zur Militärstammrolle anz»m«dm. . Auswärts Geborene hab« einen Geburtsschein, MAktärpfliGige ass früh«« Jahrgängen den Loysungsschein vorzulege»' * ihre Eltern, Bormünd«, Lehr-, .r««M8AM.- Die Unterlassung d« vorgeschriebenen Anmeldung wird «st Geldstrafe bis z« SO Mark oder mit Haft bis z« 3 Tagen bestraft. Schwarzenberg, am 4. Januar 1894. Der Rath der Stadt. Gareis, Brgrwfir. «r-S. Brod- oder W
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