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Erzgebirgischer Volksfreund : 31.10.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-10-31
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-189410310
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18941031
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18941031
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1894
- Monat1894-10
- Tag1894-10-31
- Monat1894-10
- Jahr1894
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 31.10.1894
- Autor
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Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. ftr die ttntglichm »ad ftidtischea vesSrdra ia L«, Artahaly, Harteaßesa, Z»haaage»r-taß»dt, Lößnitz, Neastädtel, Gchuecherg, GchwarMher- «nd »Äenfel-. ExP«di1io«, Druck und Verlag v« E. M. Gärt«« i« Schrtzeeb-rg. Rr. 254. wir hiermit Holz Versteigerung auf Carlsfelder 23—29 30-47 10085 2892 1179 527 38'/. 413 444 . 355 «rschM« tLKtch mit «y-nahme der Emm» und Neütilne. Urei» vierteljährlich 1 Mert 80 Mennige. 3„ u. 4„ w Auge, Ler «ath -er Stadt. vr. Kretzschmar. Khn. Rm. fichtene Nutzknüppel, » Nadelholz» und 3'/, Rm. Buchen-Brennscheite, » » Brennknüppel, » - und 5 Rm. Buchen-Aeste unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen, meistbietend zur Versteigerung? , K Forstrevierverwaltuug «arlsfeld ». K. Furstreutamt Eibenstock, Gehre. am 27. Oktober 1894. m > Geolach. »S ist bekannt, daß der Fürst seinen letzten Blutstropfen auf dem Altar de- Vaterlandes darbringen wird, wenn dessen Wohl es erheischt. Das Opfer, das er dem Kaiser und dem Reiche bringt, ist überaus groß^ so steht denn nur zu hoffen, daß, wie der Kaiser, so auch die große Mehrheit des deutschen Volkes, vor allem unsere bürgerlichen Parteien den Umfang dieses Opfers voll an- erkennen und auch ihrerseits durch den Berz'cht auf alle jene kleinlichen Zänkereien und Hetzereien, an denen die jüngste Zeit so überaus reich war, ein Entgegenkommen beweisen werden, ohne das wir nie aus den jetzigen mnern Wirren herauSkommen. Nach außen findet Fürst Hohen» lohe auf dem ihm besonders vertrauten diplomatischen Ge biet» leichte Arbeit. In Wien und Paris, wo er überaus heimisch und hoch angesehen ist, dürfte seine Berufung in hohem Maße sympathisch berühren; nicht minder wird er in Rußland die Zuversicht auf die Erhaltung guter polit ischer und wirthschastlicher Beziehungen stärken. Für den Dreibund ist er eine neue und starke Säule. Im JnMn liegen zahllose schwere Aufgaben vor, zu nächst die Maßregeln zur Bekämpfung der Umsturzparteten, dann di« Weiterführung der Fmanzreform und die weitere Ausbildung der socialpolitischen Gesetze. Namentlich in den Reichsämtern liegt «ine Füll« d«r umfassrndstea Bor- arbritrn für dir G«s«tzg«bung nahrzu abgeschlossen vor. Um so mehr drängen die Beschlüsse für den schon zum 15. November berufen«« Rmchstag, der Entwurf des Reichs» rz-uv-rg, M-BTrAermeistervo« Srürchaiü, Harteüstei», Joh««»- ystadt und Wildenfels, die Gemeiudevorstäude de- amtsharrpt- mannschaftlichen Bezirk- Schwarzenberg. «-»lach desrath« vor; an ihm würden durch dpi Wechsel des Reichskanzlers keine nennenSwerthen Änderungen zu er warten sem. Betreffs der Bekämpfung Üer Umsturzpar teien wird die Caprivische Vorlage, zumal sie nach dem Aus fall der jüngsten Ministerberathungen am Donnerstag der einstimmigen Zustimmung der Bundesstaaten sicher sein kann, vüraussichtlich unverändert an den Reichstag gelangen. ' — Aus Berlin wird über die Wahl des neuen Reichskanzlers und gleichzeitigen Preuß. Ministerpräsidenten heute geschrieben: ES ist jedenfalls zu begrüßen, daß der Nachfolger des Grafen Caprivi auch wiederum daS Präsi dium des preußischen StaatSministeriüm» übernimmt. Schon davon allein ist eine Gesundung unserer inneren Verhältnisse mit Sicherheit zu erwarten. Dazu kommt nun noch, daß Fürst Hohenlohe, der sich nach längerem, dusch sein hohes Alter nur allzu begreiflichen Sträube« ent schlossen hat, di« Doppelbürde des Kanzleramtes und des preußischen Ministerpräsidiums auf sich zu nehmen, eia Staatsmann ist, dem von vornherein daS vollste Wer» trauen der überwiegenden Mehrheit des deutsche« Volk- gewiß ist. Di« Wahl des Kaiser- hätte schlechterdmg- auf keinen besseren Mann fallen können. ! Er ist i« alle« Wechselfällen, denen da» deutsche Vaterland seit eint-«« Menschenaltern ausgesetzt war, erprobt und als einender zuverlässigsten, tüchtigsten und treuesten Patrioten befand«» worden. Nennt man die besten Namm derer, die sich um TageLgeschichte, DeutMland. — Der «Reichs- und StaatSanzeiger" enthält an der Spitz« seiner heutigen Ausgabe folgende amtliche Miltheil ung: Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht: dem Reichskanzler, Staatsminister und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, General der Infanterie Grafen v. Caprivi,, unter Verleihung des hohen Ordens vom Schwarzen Adler mit Brillanten, sowie dem Präsidenten des StaatSministeriumS und Minister des In nern Grafm zu Eulenburg unter Belassung des Titels und Ranges eines StaatSministerS, sowie unter Verleihung des Kreuzes und des Sterns der Großkomthure des Königlichen HauSordens von Hohrnzollern mit Brillanten die nachge- suchte Entlassung auS ihren Aemtem zu ertheilen, Aller- höchstihren Statthalter in Elsaß - Lothringen, Fürstm zu Hohmlohe-SchillingSfürst, Prinzen von Ratibor und Cor vey, zum Reichskanzler, Präsidenten des StaatSministeriumS und Minister der auswärtigen Angelegenheiten und den UnterstaatSseketär im Minffterium für Elsaß-Lothringen v. Kölle, zum StaatSminister und Minister de- Innern zu ernennen. — Di« Nachricht, daß Fürst Hohmloh«-Schilliug»fürst sich, wenn auch sthr schw«rm Herzens, hat bestimmen lassen, dem kaiserlichen Ruf zu folgen, hat nicht überrascht, denn stückSgrenzrn durch das Stadtbauamt auf Kosten der Anlieger ausgeführt werden. Die Vervollständigung der Nebeuschlmsen innerhalb der private« Grundstücke dagegen durch di« Besitzer selbst zu besorgen ist. Bei Herstellung der Letzteren innerhalb der Grundstücke ist dm nachstehenden Bestimmungen des SchleusenbauregulativS für die Stadt Aue genau nachzugehen und wird bei Bedarf in jedem einzelnen Falle in unserem Stadtbauamt hierüber gern weitere Auskunft ertheilt. Nebmschleusm sind aüS wasserdichten mindestens 20 cm. i. L. w. Thonmuffen» rohren, oder aus dergl. Cementrohren, oder aus Material, welches demselben an Güt« aleichkommt, die Schleusen zur unterirdischen Ableitung der Dachrinnenwässer auS min» oestenS 12 cm. i. L. w. dergleichen Röhren mit einem Gefälle von mindestens 1 cm. auf den Meter herzustellen. Die zu erbauenden Nebenschleusen sind vor ihrem Austritt aus dem Grundstück zur Verhütung der Ausdünstung aus der Hauptschleuse mit einem Wasserverschluß und zur Verhütung der Zuführung fester Bestandtheile in die Hauptschleuse mit einem Schlammfang zu versehen. Von Wasserverschtüssen kann bei Nebenschleusen, welch« lediglich Tagewäffer abführen, abgesehen werden. Gemeinschaftliche Nebmschleusm für mehrere Grundstücke sind nur dann zulässig, wenn in denselben lediglich di« Trans- und Tagrwässer abgeführt werden, für die Abfallwässer dagegen verboten. Die Schlammfänge sind mindestens 40 cm. im sH oder Durchmesser im Lichten mit 1 Stein — 25 cm: starken Umfassungen wasserdicht herzustellen, sicher abzudeckm und, wenn thunlich außerhalb der Gebäudeflächr im Hosraum anzulegen. Die Sohle der auS den Schlammfängen führenden Schleusen muß mindestens 40 cm. über die Sohle des Schlammfanges f liegest kommen. E nzelne weitere Vorschriften über Anlegung der Schlummfänge bleiben Vorbehalten. Staatsforftrevier Donnerstag, de« 8 November I8»4, von Borm. ' <10 Uhr an kommen im Hendel'scheu Gasthofe in Gchöuheiderhammer folgende im Schlage der Abth. 45 und DurchforstungS- und Bruchhölzer ist den Abth. 10-12, 19. 21, 22, 24, 26—30, 32 - 36, 41—49, 51—62, 64, 66, 71, 79, 80 auf- bereitete Nutz und Brennhölzer und zwar: 12 Stück Ahom- und Kirschb.-Klvtzer von 16—41 am Oberstärke, am Forsthause a d. Wilzsch und in Abth. 45, fichtene Klötzer von 8—15 am Stärke, 4. m Länge,' - - - 16—22 . » » Bürgerverpflichtung in Schneeberg. E» wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß im laufenden Jahr« folgende Herre« als Bürger hiesiger Stadt in Pflicht genommen worden sind: Bürgerschullehrer LouiS Paul Brückner. Blaufarbenwerksarbeiter Max Richard Dittrich, Bäckermeister Hermann Richard Dörffel, Flrischermeisttr Heinrich Max Eisenreich, Stickmaschinenbesitzer Karl Gustav Eisenreich, Kaufmann Ernst Ewald Epperlein, Conditor Moritz Karl Freytag, Güterbodenarbeiter Hermann Paul HaaS, Maurer Karl Paul Hergert, Conditor Ernst Julius Hering, Hausmann Karl August Höfer, Schriftsetzer Karl Friedrich Möckel, Seminarlehrer Benno Ranpert, Bäckermeister Franz Gustav Puschmann, Semiuarhilfslehrer Ernst Conrad Sieber, Feurrmann Ottö Richard Schott, Fuhrwerksbesitzer Paul Richard Schott, Hausmann Anton Paul Schott, Kürschnermeister Theobald Paul Thaumüller, Stickmaschinenbesitzer Hermann Wilhelm Uhlmann, Eisendreher Friedrich Karl Unger und Blaufarbrnwecksarbeiter August Heinrich Louis Wiegand. Schneeberg, den 27. Oktober 1894. Der Stadtrath vr. von Woydt., M. Die Stadtgemeinde ist berechtigt, falls die angeordnete Herstellung von Neben- schleusen oder Ausbesserungen an solchen nach dreimaliger Aufforderung und darauf folgender Bestrafung nicht ausgeführt werden, dieselbe« auch innerhalb der Privatgrund, stück« auf Kosten des Hausbesitzers auszuführen. ES ist nicht gestattet, in die Schleuse Jauche oder Abtrittsabgänge zu leite« oder zu gießen oder die Abortanlage mit der Schleuse in Verbindung zu s«tze«. Die aus Schlächtereien, Färbereien, Gerbereien, Seifensiedereien, Wollwäschereien, chemisch«» Fabriken und anderen gewerblichen Anlagen abfließenden Wässer, welch« Sistkstoffe «tt- halten od«r in Verbindung von Schleusenwaffer solche bilden, müssen vor der. Ableitung in die Schleuse, dafern dies« Leitung überhaupt nachgelassen wird, i in wasserdichte, zweE entsprechende Klärbassins behufs Zurückbehaltung der Sinkstoff« und sonst etwa erforde» lichen Reinigung geleitet und hier durch sicher wirkende Einrichtungen von den SilckstsffM befreit werden. Die Bassins sind, soweit sie nicht für den Gewerbebetrieb offen m hatte« sind, sicher zu überdecken und so oft als nvthig zu räumen. Verbot«« ist da» Einleiterr von Äbfallwässern aus gewerblichen Anlagen, welche geeignet sind da» Mauerweck und die Materialien der Schleuse zu zerstören oder zu beschädigen, wie Säuren, heiße Abfall wässer mit Temperatur über 40°. Ebenso ist daS Einleiten von Abfallwässern stnM- lässig, welche giftige und stack riechende Bestandtheile, wie Säuren, Schwefelwafferstoffe, Fuselöl u. s. w. in einer solchen Menge und Conzrnttatkdn enthalten, daß hierdurch Gefährdung der Schleusenarbeiter oder Belästigung der Anwohner durch die Aus dünstungen der SMeusenluft bewirkt werden. Aue, «M 30. October 1894. Bekanntmachung. Nachdem ein großer Theil der Stadt Hauptschleuse versehr« ist,' w«W nitMiauf hin, 'daß die Nebestschleusen von der Hauptschleuse bis zu den Grund- Bekanntmachung. Nr. 40 des diesjährigen Reichsgesetzblattes ist erschienen und liegt i« der Expe dition der unterzeichneten Behörden 14 Tage lang zur Einsichtnahme ast-: - Inhalt: Verordnung, betreffend die Einberufung d»S Rtichstag»
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