Deutsche allgemeine Zeitung : 04.06.1843
- Erscheinungsdatum
- 1843-06-04
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184306045
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18430604
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18430604
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1843
- Monat1843-06
- Tag1843-06-04
- Monat1843-06
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- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 04.06.1843
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Sonntag —- Nr. 65. 4. Junius 1843 Leipzig. Die Settun, erschein kläglich Abends. Lu veziehen durch alle Postämter des In- und Auslandes. Deutsche Allgemeine Zeitung. Preis für bas Biertel- jak>r»Tblr Jnsertionsgebubr für den Raum einer Anle 2 Ngr. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» UeberblLck. Deutschland. --fLeipzig Gleichheit der Eisenbahnengleise. -Dresden. Verhandlungen der U. Kammer über zwei Beschwerden, die Imma trikulation zum Advocate» und die Unterdrückung einer Schrift be treffend. -Aus Holstein. Das Bundescvntingent und sein Ucbungslager. Desterreich. -Wien. Abschiedsbesuche Rifaat-Pascha's. Rothschild er hält das Ehrenbürgerrccht und bezeigt sich großmüthig. chWcen. Be richtigung hinsichtlich der Beschwerde über die Handhabung der Con- scriptionsgesetze. Personalien. — Ausschußcongreß zu Innsbruck. Spanien. * Paris. Die Nationalgarde und die Masse der Bevölke rung von Madrid bezeigt dem Regenten ihre Anhänglichkeit. Die Oppositionspresse. Ein Staatsanwalt wird von dem Advocatencolle- gium ausgeschlossen. Grotzveitannien. Oberhaus: Presbyterianer. In beiden Häusern strenge Erklärungen gegen Repcalcrs. Die Presbyterianer. Ortho doxe Commission. Arkwright's Erbschaft. * London. Das Unterhaus über die Dissenters. Frankreich. Deputirtenkammcr: Tagesordnung über die Petition um Freiheit des Unterrichts. —Paris. Petition der Viehzüchter. Peti tion für Freiheit des Unterrichts. * Paris. Französische Religions- stifter. Niederlande. Wahrscheinlicher Austritt des Finanzministers. Dänemark. -Kopenhagen. Das Budget. Serbien, -pon der serbischen Grenze. Karageorgievich's Zögern. Atürkei. * Konstantinopel. Depeschen aus Petersburg. Rüstungen der Pforte. Dampfschiff. Tahir-Pascha hat Hausarrest. Said-Pascha erhält eine Geldunterstützung. Der armenische Bankier hat seinen Betrug gestanden. Das Münzwescn. ff Konstantinopel. Reschid-Pa- scha. Hayder-Pascha. Sadullah-Pascha. Verhandlungen mit Persien. Brasilien. -Nio Janeiro. Kammerverhandlungen über die Armee. Man will Kapuziner kommen lassen. Belgische Colonie für Oelpflan- zenbau. Handel und Industrie. - Geschäftsbericht der Rheinischen Eisenbahn, -von der Elbe. Der Zoll auf canadisches Getreide. «nkünbigungen. Dellt sch land. Leipzig, 2. Jun. Daß deutsche Einigkeit auch für gleiche Glei senbreite bei Eisenbahnen wünschenswerth sei, läßt sich nicht wohl in Zweifel ziehen. Sehr fraglich erscheint es dagegen, ob diese Gleich heit in militairischer Hinsicht so wichtig sei, wie eine Mitteilung aus Mitteldeutschland (Nr. 62) behauptet. Sollten wirklich Militairtrans- porte und Truppenbefördcrungcn auf die gewöhnlichen Wagen beschränkt sein? Die geräumige Bequemlichkeit des bürgerlichen Luxus pflegt doch sonst nicht dem Soldaten zu Theil zu werden. Diel eher steht zu er warten, daß man sich sür Kriegszwecke einfacher Dielenwagen, mit Ge ländern und allenfalls Bänken versehen, bedienen lernen werde, de nen dann wol Achsen mit stellbaren Rädern zu geben wären, welche man leicht jeder Verschiedenheit der Gleisenbreiten anpaffcn könnte. Nur die Zugkraft oder die Dampfwagen würden da noch zu berück sichtigen bleiben. Für sie erscheint aber die hauptsächlich in der Um ladung bestehende Schwierigkeit zum Theil gar nicht vorhanden zu sein, zum Theil auch der Umstand Berücksichtigung zu verdienen, daß bei der erwähnten Vereinfachung und Erleichterung der Transportwagen jede einzelne Bahn oder jedes Bahnsystem besser im Stande sein würde, mit ihren eignen Kräften schon allein auszukommen, zumal doch überall Fahrmittel zurückbleiben müßten und auf größere Entfernungen ein Lo- comotivwcchsel für Sicherheit und Neuausrüstung ohnedies unentbehr lich werden dürfte. Weit größer als im Kriege stellt sich der Nach theil ungleicher Gleiscnbreitcn im Frieden dar, wo man die angcdeu- teten Mittel nicht anwenden kann und jüberhaupt gleicher Kraft und durchgreifenden Nachdrucks entbehrt. Wenn also doch jedenfalls Uebel- ständc vorhanden sind, warum dann überhaupt einer zwecklosen Ver schiedenheit noch das Wort reden? Weil sie nicht so zwecklos ist, wie es beim ersten Blick den Anschein haben möchte. Völlig abgesehen da von, daß denn doch auch in Deutschland noch immer verschiedene Staa ten bestehen, die für ihre Sclbsterhaltung zu sorgen haben, bildet auch jeder Endpunkt eines gleichen Glcisensystcms gegen das ungehemmte Vordringen äußerer Feinde einen fortificatorischen Abschnitt, über den wcgzukommcn cs immer erst besondere Vorkehrungen und Maßregeln erheischt.' Auch über diese Frage läßt sich daher nicht ohne weiteres absprechen, und was geschieht, hat wie gewöhnlich auch diesmal, wenn keinen zureichenden, doch einen Grund. * Dresden, I. Zun. In ihrer heutigen Sitzung war die II. Kammer mit der Berathung und Beschlußfassung über mehre Be richte und Gutachten ihrer vierten Deputation beschäftigt. Als Ge genstände von größerm Interesse heben wir davon folgende zwei Be richte aus: l) den Bericht über die Beschwerde des Stadtraths Finke zu Plauen, seine Jmmatriculation alsAdvocat; 2) den Be richt über die Beschwerde des Buchhändlers Jackowitz zu Leipzig, die Confiscation der Schrift: „Antigone in Berlin", betreffend. In Be treff des ersten Gegenstandes entlehnen wir dem Berichte folgende Thatsachen. Der Stadtrath Finke suchte, als er unter den zur Jm matriculation als Advocatcn gelangenden Rechtscandidaten mit an dcr Reihe stand, bei dem Justizministerium um seine Jmmatriculation als Advocat nach. Da dieses aber aus den dem Gesuche beigelegten Zeug nissen erkannte, daß der Ansuchcnde auf Lebenszeit zum Mitglicde des Stadtraths zu Plauen gewählt worden sei, so wurde er beschicken, zu vörderst nachzuweisen, daß er als Stadtrath in Gemäßheit des Orts- statuts die advocatorische Praxis ausüben dürfe. Dies vermochte er nun allerdings nicht, er verblieb aber dennoch bei seinem Gesuche, weil nach seiner Uebcrzeugung die Jmmatriculation nicht durch seine mo mentane Berechtigung zur Betreibung der juristischen Praxis bedingt sei. Das Ministerium verweigerte jedoch die Jmmatriculation, und dcr Betheiligte hat sich nun mit einer Beschwerde an die Ständeversamm lung gewendet. Das Gutachten, das die vierte Deputation hierüber abgegeben hat, ist dahin ausgefallen: die Beschwerde zur Zeit als ungeeignet zur ständischen Bevorwortung auf sich beruhen zu lassen. Motivirt wurde dieses Gutachten durch die allgemeine Städteordnung, welche tz. 193 bestimmt: „Die auf Lebenszeit angestcllten Rathsmitglic- dcr dürfen nebenbei in kein anderes amtliches Verhältniß treten und auch die juristische Praxis nicht auSüben", und durch die Rücksicht auf die auf die Advocatur harrenden Rcchtscandidaten, welche noch länger auf ihre Jmmatriculation warten müssen würden, wenn die Zahl der Recipicnden noch durch Solche vermehrt würde, welche die juristische Praxis gar nicht ausüben dürften. Nebenbei hatte die Deputation noch beantragt: die Kammer möge die dritte Deputation beauftragen, sich gutachtlich darüber zu äußern, ob nicht durch die Verordnung vom 9. Jul. 1836, die in Betreff der Rcchtscandidaten, welche zur Aus übung der juristischen Praxis gelangen wollen, in Anwendung zu bringenden Bestimmungen betreffend, in das Gcsetzgebungsgebiet ein gegriffen und namentlich durch die Bestimmung tz. 6: „Jedoch wird Niemand immatriculirt, der vermöge seiner sonstigen bürgerlichen Stel lung die Advocatenpraxis überhaupt nicht betreiben darf", auf dem Verordnungswege nicht eine Interpretation des angezogencn Paragra phen der Städteordnung vorgenommcn worden und deshalb eine solche durch eine Gesetzvorlage zu beantragen sei. Der Minister v. Könne- ritz ergreift hierauf das Wort, um zu zeigen, daß diese Bestimmung an den bestehenden gesetzlichen Normen etwas nicht ändere, und er klärt, daß die Ucberweisung der Angelegenheit an die dritte Deputa tion dem Ministerium ganz gleichgültig sein könne. Hierbei äußert sich derselbe dahin, daß die Advocatur nicht den Eintritt in einen Stand, eine Würde begründe, sondern nur einen Beruf bilde, und daß als nothwendige Folgerung sich daraus ergebe, daß die Advoca tur nicht Solche erlangen könnten, welche verhinderf wären, diesem Berufe sich zu widmen. Dagegen spricht sich Abg. Vr. v. Mayer dahin aus, daß die Advocatur einen Stand begründe, daß die Advo catcn deshalb in manchen Ländern eine Corporation bildeten und daß durch die Billigkeitsrücksichten auf die andern Rcchtscandidaten die Verweigerung der Jmmatriculation eines Solchen, der die juristische Praxis nicht ausübcn könne, deshalb nicht gerechtfertigt werde, weil er sich überhaupt dagegen erklären müsse, die Jmmatriculationcn auf eine geschlossene Zahl zu beschränken, da nach seiner Ucberzeugung auch hier eine freie Concurrenz das Beste sei. Nach dem Schlüsse der De batte wurde der erste Dcputationsantrag einstimmig angenommen, dcr zweite gegen 20 Stimmen abgclehnt. Ucber den zweiten Gegenstand entlehnen wir dem Berichte fol gende thatsächliche Bemerkungen. Bei dem Buchhändler Jackowitz er-
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