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Deutsche allgemeine Zeitung : 03.07.1843
- Erscheinungsdatum
- 1843-07-03
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184307038
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18430703
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18430703
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1843
- Monat1843-07
- Tag1843-07-03
- Monat1843-07
- Jahr1843
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 03.07.1843
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Montag —- Nr. 94. 3. Julius 184». MUS Deutsche Allgemeine Zeitung. MUT Postämter des In-und ff 2 Ngr. Auslandes. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» nach welcher es Len Anschein gewinne, als ob die ganze Bestimmung auf eine Unterordnung der Verwaltung unter die Justiz hinauslaufe. Die Deputation nimmt besonders Anstoß an den Worten: „oder durch das Verfahren der Verwaltungsbehörde sich sonst sür benachtheiligt hält". Denn wenn das gesammtc Verfahren der Verwaltungsbehörde einer Kritik, ja sogar einer Revision der Justizbehörden unterstellt wer den solle, so entspreche dies der gegenseitigen Stellung jener beiden Zweige der Staatsverwaltung nicht und heiße nichts Anderes, als die Ueberblick. Deutschland. y von Ler Elbe. Deutschlands Ehre. "Dresden. Verhandlungen der I Kammer über den Gesetzentwurf, die Be freiung der über 20 Bogen im Drucke starken Schriften von der Cen- sur betreffend, "Lciptig. Das Nichtmehrcrscheinen der Locomotive. * Hannover. Wahl der Candidaten für das Stadtdirectorium. Preußen. ""Gerlin. Ein Journal verweigert einer amtlichen Be richtigung, ungeachtet es ihre Richtigkeit einräumen muß, die Auf nahme. Die neuen Ccnsoren in Berlin. Oesterreich, "prcsburg. Die illyrischen Händel und der magyari sche Sprachcnzwang. Spanien. * Paris. Abreise des Regenten. Seine Proclamationen. Strenge Verfügungen und Maßregeln. Großdrttannten. Begeisterter Erguß des Standard über die Tugen den des Königs von Hannover. Frankreich. Pairskammer: Zuckergesctz. Deputirtenkammcr: Budget, -f Paris. Die Verschiebung des Eisenbahngesetzes, -h" Paris. Nachrich ten von Algerien. Schweiz. " Von dcr nördlichen Schweijergrenze. Gesangverein. Die Klosterfrage. Schweden und Norwegen. "Lhristiania. Große Hitze. Neue Stuterei. Unkluges Benehmen eines katholischen Geistlichen. Türkei. "Konstantinopel. Verlegenheit der Pforte in Betreff der ser bischen Zustände. Zusammenziehung einer Armee in Rumelien. Reschid- Pascha. Haschi- und Abderrhaman-Pascha. La Plata Staaten. ""London. Nachrichten von Montevideo. Handel und Industrie. Berlin. Ankündigungen. aber auch die vollste Entschädigung in diesem Falle, denn er gehöre zu denjenigen Fällen, wo nach tz. 31 dcr Verfaffungsurkundc aus ver schiedenartigen Gründen, immer aber höherer Staatözweckc willen, das Eigcnthum abgetreten werden müsse. Die II. Kammer hat diesen Pa ragraphen unverändert angenommen, und die erste nimmt ihn nach dem Vorschläge ihrer Deputation auch einstimmig an mit dcr Einschaltung dcr Worte: „oder Hinwcgnahmc", nach dem Worte „Confiscation", welche Prinz Johann vorschlägt. Der von dcr Deputation dcr II. Kammer vorgeschlagenc und von letzterer angenommene Zusatzparagraph, tz. 8 b., lautet: „Nach vorstehenden Grundsätzen (§. 5 b. bis mit 8) bestimmt das Ministerium, ob und nach welchem Betrage den Eigen thümern dcr hinweggenommcnen Exemplare eine Entschädigung auf dem Verwaltungswege zuzugestehcn sei, welche dann sofort zu gewäh ren ist. Wenn sich der Eigenthümcr oder dcr sonst Berechtigte mit der ihm solchergestalt zugcbilligten Entschädigung nicht begnügt, oder gar keine Entschädigung erhalten soll, oder durch das Verfahren der Verwaltungsbehörde sich sonst für benachtheiligt hält, so bleibt ihm dcr Rechtsweg Vorbehalten." Die Deputation bemerkt hierüber, daß, wenn sie auch mit dem Zwecke des Paragraphen, nämlich der Anwen dung des tz. 31 der Verfassungsurkundc auf den vorliegenden Expro priationsfall, einverstanden sei, sei sie cs doch nicht mit dcr Fassung, Deutschland _ Yvon der Elbe, 2d. Jun. Man redet uns oft von einer Ge- Administration, selbst die der höchsten Instanz, zur Untcrinstanz der ringschätzung vor, die im Ausland in Betreff Deutschlands und Justizpartic machen. Besser als dies sei cs, alle Prcßangelcgcnheitcn der Deutschen herrschen soll. Wir haben guten Grund, stark daran zu L^ch der Justiz zuzuwesscn; denn dann würde wenigstens die Admi- zweifeln, daß wirklich die berufenen Staatsmänner in Frankreich, Eng- mstration nicht in den Augen des Volks bloßgcstcllt. Nach der Fas- land oder Rußland so geringschätzig von Deutschland denken, wie ih- su«g der II. Kammer bleibe cs auch noch zweifelhaft, ob die Justiz- ncn oder vielmehr unserm Vatcrlande nachgcsagt wird. Wenn aber behorde in ihrem Erkenntnisse irgend eine beliebige Entschädigungsmo- dcr einzelne Deutsche im fremden Lande von den einzelnen Fremden dalität adoptiren könne oder lediglich an die Bestimmungen dieses um seiner Nationalität willen geringschätzig behandelt werden sollte, so Gesetzes gebunden sein solle, welches Letztere sich nur allein als das meinen wir, stände es dem Einzelnen wohl an und könnte cs dem Nichtige annchmcn lasse. Aus diesen Gründen und um auch aus- rechten Manne nicht schwer sein, sich und seinem Volk Achtung zu drück!,ch zu erwähnen, daß die Staatskasse die Vergütung zu leisten erzwingen. Uns aber scheint es, als wären eben manche Wortführer habe, schlägt die Deputation folgende Fassung vor: »Alle vorstehend Deutschlands an solchen ctwanigen geringschätzigen Urlhcilcn des Aus- bcst'mmten Entschädigungen sind aus dcr Staatskasse zu bezahlen, landes über uns und unsere Zustände eben dadurch gar viel mit Schuld, Af d-"- s-W « bw». B--«-.-», »- REMg verfallen, dort nur für die Lichtseiten, denen dann auch manch blos gewähren sei. Wenn sich der Eigenthümcr oder sonst Berechtigte mit blendender, aber trügerischer Schimmer beigesellt wird, sür die überall per ihm solchergestalt zugcbilligten Entschädigung nicht begnügen will, sich findenden und oft gar dunkeln Schatten aber gar kein Auge ha- oder ihm die Entschädigung völlig abgesprochcn worden ist, so bleibt den, dagegen am Vaterland, im dirccten Gegensätze zu dem Versah- ihm die Ausführung auf dem Rechtswege frei, daß ihm nach den Be- ren des Franzosen und Briten, nicht geflissentlich genug Alles, was stimmungcn dieses Gesches eine Entschädigung überhaupt oder eine ihnen mangelhaft scheint, hcrvorzichcn, cs in greller Ucbertrcibunq in höhere dergleichen gebühre. Ueber die Frage jedoch, ob die Admini- die Welt schreien, mit wahrer Wollust ihren Weltschmerz daran wei- stra-'viust,Behörden m,t Recht die Confiscation ausgesprochen haben, dcn, vor allen Vorzügen, Vorschritlen und Hoffnungssaaten aber ihr der Justizbehörde ke,ne Entscheidung zu." Prmz Johann chlagt Auge verschließen können. Dem alten Arndt dürfte kein Franzose °d r d.° Vertauschung Les Wortes „Confiscation" m.t dem Worte „Unt r- Engländer mit hochmü.higcr Geringschätzung Deutschlands kommen, er ,m letzttn Satze vor, und d,e Kammer nimmt m.t dieser würde ihm ein Lied singen, das wol die Röthe der Scham auf je ne Abänderung den Paragraphcn m vorstchendcr Fassung einstimmig an. Wangen treiben sollte 'Der folgende H. S bestimmt mit Ausnahme der Gebühren für die fa- NUS' L ML ÄKUVTLNU? nistcrium des Innern als oberste Verwaltungsbehörde die Unterdrückung ""ö hauptsächlich deshalb, weil man die Staatskasse einer Schrift für nöthig findet, ist für die hinweggenommenen Exem- nicht zu Gunsten der Ccnsur, eines Instituts, belasten dürfe, dessen plare volle Entschädigung nach dem von jedem Eigenthümcr erweislich Bestehen als vcrfassungs- und rechtmäßig nicht anzuerkcnncn sei, für dafür bezahlte» Preise und dem Verleger nach dem Buchhändlerprcise die Beibehaltung dcr Censurgebührcn und für die Ablehnung des Pa- zu gewähren." Die Deputation bemerkt hierüber, daß, so auffällig ragraphen entschieden. Die Belastung der Staatskasse ist nun auch auch dieser Paragraph beim ersten Anblick erscheine, so sei doch anzu- der Gesichtspunkt, von welchem die Deputation der I. Kammer den erkennen, Laß es, freilich immer nur ausnahmsweise, Fälle geben könne, Vorschlag zum Beitritte zu dem Beschlusse der II. Kammer rcchtser- wo Grunde einer unabweisbaren Nothwendigkeit, Gründe, die unter- tigt. Der Deputationsoorschlag wird von der Kammer auch einstim- geordnctern Behörden ihrer Stellung nach nicht zugänglich seien, eine mig angenommen, sonach dieser Paragraph abgelehnt. Der folgende Unterdrückung geböten. Dem in seinem Cigenthume Verletzten gebühre tz. 10. „Dieses Gesetz tritt mit dem — in Wirksamkeit", wird wie
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