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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 17/19.1893/95
- Erscheinungsdatum
- 1893 - 1895
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454469Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454469Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454469Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- S. 285-288 d. Jg. 1895 sind im Orig. im Anschluss an d. Jg. 1893 gebunden; S. 9/10 d. Jg. 1895 sind nach der S. 4 gebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 19.1895
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1895)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 17/19.1893/95 -
- ZeitschriftenteilJg. 17.1893 -
- ZeitschriftenteilJg. 19.1895 285
- ZeitschriftenteilJg. 18.1894 -
- ZeitschriftenteilJg. 19.1895 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1895) 1
- ArtikelAn unsere Leser! 1
- ArtikelDie neue Zeit 1
- ArtikelNeujahrs-Gratulation 2
- ArtikelSchulsammlung 2
- ArtikelEin Problem der Zukunft 2
- ArtikelDas Fassen der Steine mittels Handstichel 3
- ArtikelErsatz der Stellung in Remontoiruhren durch eine ... 5
- ArtikelAus der Werkstatt 6
- ArtikelSprechsaal 6
- ArtikelVermischtes 7
- ArtikelBriefkasten 8
- ArtikelAnzeigen 11
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1895) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1895) 25
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1895) 37
- AusgabeNr. 5 (1. März 1895) 49
- AusgabeNr. 6 (15. März 1895) 61
- AusgabeNr. 7 (1. April 1895) 73
- AusgabeNr. 8 (15. April 1895) 85
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1895) 97
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1895) 109
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1895) 121
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1895) 133
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1895) 145
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1895) 157
- AusgabeNr. 15 (1. August 1895) 169
- AusgabeNr. 16 (15. August 1895) 181
- AusgabeNr. 17 (1. September 1895) 193
- AusgabeNr. 18 (15. September 1895) 205
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1895) 217
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1895) 229
- AusgabeNr. 21 (1. November 1895) 241
- AusgabeNr. 22 (15. November 1895) 253
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1895) 265
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1895) 277
- BandBand 17/19.1893/95 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. 1 Deutsche Uhrmacher-Zeitung 7 besser, und der Kampf um das tägliche Brot würde in mancher Beziehung leichter sein. Wenn ich nun im Nachfolgenden eine Bemerkung zu jenem Artikel zu machen mir erlaube, so bitte ich, dieselbe lediglich im Sinne einer Ergänzung aufzufassen, eingedenk des Spruches „Jedem das Seine.“ Der geschätzte Herr Verfasser schreibt nämlich anlässlich seiner be sonderen Empfehlung der Gustav Becker’schen Wecker: „Ich führe ab sichtlich hier den Namen auf, da meines Wissens kein anderes Eabrikat existirt, welches eine so durchdachte Anordnung des Werkes und so saubere Ausführung zeigt.“ — Diesem Ausspruch gegenüber möchte ich darauf aufmerksam machen, dass erfreulicherweise noch eine zweite deutsche Uhrenfabrik besteht, deren Fabrikate — sowohl Eegulateure als Wecker — denjenigen der oben genannten Fabrik in jeder Beziehung gleichstehen, nämlich die Aktiengesellschaft für Uhren fabrikation in Lenzkirch (badischer Schwarzwald). Wenn der Herr Einsender jenes Artikels einmal die Erzeugnisse jener beiden Fabriken, von denen sich jede in ihrer Art um die deutsche Uhren fabrikation verdient gemacht hat, einem Vergleich unterziehen will, so wird er finden, dass in Bezug auf Güte und schöne Arbeit zwischen den Lenzkircher und Becker’schen Weckern oder Regulateuren absolut kein Unterschied zu finden ist; nur die Farbe des Messinglacks oder etwa die Form der Anker, Hammerfedern etc. wird ihm helfen, die beiden Fabrikate zu unterscheiden, nicht aber die Verschiedenheit der Arbeit «der Qualität. Mit kollegialem Gruss hochachtungsvoll Max Hartmann, Schrobenhausen (Oberbayern). Vermischtes. \ erhinderte Uhren -Versteigerung. Aus Seesen wird uns von Herrn Kollegen F. Bartels daselbst berichtet, dass es ihm im Verein mit einem anderen dortigen Kollegen, gestützt auf unsere diesbezüglichen Informationen, gelang, durch rechtzeitigen Einspruch eine zum 17.Dezember ausgeschriebene Taschenuhren-Versteigerung zu verhindern. Der Termin der Versteigerung — acht Tage vor Weihnachten — hätte dieselbe zu ■einer noch grösseren Schädigung der dortigen Uhrmacher gestempelt, als dies ohnehin der Fall gewesen wäre. Wir freuen uns, dass wir zur Ab wendung derselben beitragen konnten, und hoffen, dass unser Leitartikel aus letzter Nummer noch recht oft in gleichem Sinne Erfolg haben wird. Die Benutzung unserer Naturkräfte. Die Aufgabe der technischen Wissenschaft der Gegenwart besteht nicht nur in der Erfindung von Maschinen und Apparaten, die durch mechanische Herstellungsweise die 'Handarbeit verdrängen oder eine Fabrikationsmethode durch Vereinfachung verbilligen bezw. verbessern, sondern vor allen Dingen in der Lösung des Problems, die vorhandenen Naturkräfte menschlichen Zwecken nutzbar zu machen, also die dem Winde, dem Wasser, der Erde, der Atmosphäre innewohnende Gewalt in mechanische Kraft umzusetzen. Die Naturkraft -des Windes und des Wassers hat man zwar schon verschiedentlich menschlichen Zwecken dienstbar zu machen gewusst, doch ist dies bisher in verhältnissmässig nur sehr geringem Umfange geschehen. Die Ver suche, die Kraft der Meereswellen, der Fluth und Ebbe der Menschheit dienstbar zu machen, befinden sich sozusagen noch im Anfangsstadium. In letzterer Beziehung ist jetzt, wie das Patent- und technische Bureau von Richard Lüders in Görlitz mittheilt, die Erfindung eines Amerikaners, Namens Merritt, der eine einfache Wasserturbine durch zweckmässige Einrichtung, besonders für Werften und dergl. passend, zur Ausnutzung dieser Kräfte erfunden hat, von besonderer Wichtigkeit. Obwohl ferner die Wissenschaft längst festgestellt hat, dass die Atmos phäre mit Elektrizität und Magnetismus geschwängert ist, hat die Technik bisher noch kein Mittel gefunden, diese Kräfte für den Menschen nutzbar zu machen; aber bei dem täglichen Fortschritt auf allen Gebieten der Technik muss man annehmen, dass auch einst die Zeit kommen wird, wo man die elektrische Kraft aus den Wolken und der Luft, die Feuerkraft aus den Vul kanen, die Kraft bei Erdbeben geschickt zu benutzen weiss, um sie vielleicht nach Art der Akkumulatoren für späteren Gebrauch zu verwenden. Dass die Technik in dieser Weise fortschreiten muss, ist sozusagen eine Naturnoth- wendigkeit. Denn zum grössten Theile gewinnen wir heute die Kraft, die wir für industrielle Zwecke etc. gebrauchen, aus der Wärme. Die Wissenschaft aber hat berechnet, dass Kohle, Holz, Petroleum etc., durch die wir Wärme erzeugen, nur noch für so und so viele Jahrhunderte ausreichen. Sobald dieser Vorrath verbraucht ist, wird der Mensch nicht nur darauf angewiesen sein, zur Erzeugung von mechanischer Kraft sich der vor handenen Elementarkräfte zu bedienen, sondern er wird möglicher Weise auch, falls keine Umänderung der klimatischen Verhältnisse eintritt, gezwungen sein, dieser so gewonnenen mechanischen Kraft auch die zum Leben bedingte Wärme zu entnehmen. Elektrischer Gravir-Apparat. Zu dem in letzter Nummer be schriebenen elektrischen Gravir - Apparat schreibt uns Herr Paul Wischeropp, Fabrikant elektrischer Beleuchtungs- und Kraftübertragungs- Anlagen in Magdeburg-Buckau, an den wir uns mit einer Anfrage betreffs etwaiger Anfertigung solcher Apparate gewandt hatten: „In der Beschreibung ist nicht erwähnt, dass der Apparat vermittelst einer Spiral feder an einem sogenannten „Galgen“ aufgehangen sein muss, da man nur vermittelst einer solchen Vorrichtung in der Lage ist, den ziemlich schweren Schreibhalter mit dem sicheren leichten Gefühl wie eine ge wöhnliche Schreibfeder zu führen. Die schreibende Spitze muss die Form eines flachen scharfen Meisseis haben, wodurch man in der Schrift Haar- und Grundstriche erzielt, wenn man den Halter wie eine Rund schriftfeder handhabt. Die einzelnen Meisseihiebe im Grundstrich sind so dicht, dass man nur mit der Lupe die Zusammensetzung desselben aus einzelnen Strichen erkennt. Die Schrift erscheint dadurch matt und sieht auf polirtem Grunde sehr hübsch aus. Ich habe früher derartige Gravirmaschinen angefertigt, die Her stellung derselben jedoch aus Mangel an Aufträgen später wieder auf gegeben. Die Einzelherstellung lohnt sich nicht oder käme wenigstens zu theuer. Falls jedoch von Ihren Abonnenten feste Bestellungen auf eine entsprechende Anzahl solcher Gravir-Apparate eingehen, bin ich gern bereit, dieselben auszuführen.“ — Wir theilen dies hiermit im Inter esse derjenigen unserer werthen Leser mit, die für derartige Apparate Verwendung haben. Der früher erwähnte Zwiespalt zwischen dem Zentral-Verbände der Deutschen Uhrmacher und dem Magdeburger Uhrmacherverein hat sich, wie wir vernehmen, nicht in Güte beilegen lassen, sondern zu einer — hoffentlich nur zeitweiligen — Ausschliessung des besagten Vereins geführt. Es wäre im Interesse der gesammten Uhrmacherei zu wünschen, dass der Magdeburger Verein den Zentral-Verband recht bald in die Lage setzen möchte, seinen Beschluss wieder rückgängig machen zu können. Vergehen gegen das Postgesetz werden sehr häufig begangen, ohne dass die Urheber derselben eine Ahnung davon haben, dass sie sich einer strafbaren Handlung schuldig machen. Eine solche Uebertretung des Postgesetzes liegt zum Beispiel vor, wenn ein Uhrmacher in einem kleinen Orte, in welchem sich eine Postanstalt befindet, einen Boten mit einem verschlossenen Briefe zum Fourniturenhändler in der benach barten Stadt schickt, um sich von diesem einige nothwenig gewordene Fournituren oder Werkzeuge holen zu lassen. Der § 1 des Postgesetzes lautet nämlich: „Die Beförderung 1. aller versiegelten, zugenähten oder sonst verschlossenen Briefe, 2. aller Zeitungen politischen Inhalts, welche öfter als einmal wöchentlich erscheinen, gegen Bezahlung von Orten mit einer Postanstalt nach anderen Orten mit einer Postanstalt des In- oder Auslandes auf andere Weise als durch die Post ist verboten. Hinsichtlich der poli tischen Zeitungen erstreckt dieses Verbot sich nicht auf den zweimeiligen Umkreis ihres Ursprungsortes. Unverschlossene Briefe, welche in ver siegelten, zugenähten oder sonst verschlossenen Packeten befördert werden, sind den verschlossenen Briefen gleichzuachten. Es ist jedoch gestattet, versiegelten, zugenähten oder sonst verschlossenen Packeten, welche auf andere Weise als durch die Post befördert werden, solche unverschlossene Briefe, Fakturen, Preiskourante, Rechnungen und ähnliche Schriftstücke beizufügen, welche den Inhalt des Packets betreffen.“ Danach ist es also rathsam, bei Botenbesorgungen aus einer Stadt in die andere stets nur offene Zettel zur Bestellung zu verwenden, so unangenehm es auch mitunter sein muss, dem Boten einen Einblick in die vielleicht beigesetzten Preise etc. zu gestatten. Allerdings könnte es eigentlich der Postbehörde gleichgiltig sein, ob der betreffende Zettel offen oder verschlossen ist. Das Postgesetz soll nun aber einmal der Postverwaltung das Monopol für Briefbeförderung sicherstellen, und des halb geht der Postfiskus bei allen zu seiner Kenntniss gelangenden Uebertretungsfällen, wie sich schon oft gezeigt hat, unnachsichtlieh gegen die Schuldigen vor, selbst wenn es sich um geringfügige Beträge handelt. Deshalb Vorsicht vor derartigen Vergehen! Rostentfernungsmittel „Ferrugin“. Das Abschleifen stark ver rosteter Stahl- und Eisentheile ist — namentlich wenn sich deren Ober fläche aus einer Menge einzelner Flächen zusammensetzt, wie dies beispielsweise bei Zahnrädern der Fall ist — eine sehr zeitraubende Arbeit. Es wird daher unseren Lesern angenehm sein, zu erfahren, dass von dem chemisch-technischen Privatlaboratorium des Herrn Dr. Buecher in Heidelberg unter dem Namen Ferrugin ein neues Rostentfernungsmittel in den Handel gebracht wird, dessen Wirkung eine weitaus bessere ist, als sie durch die bisher zu gleichem Zwecke empfohlenen Mittel erreicht wurde. Das Ferrugin ist eine säuerlich riechende, gelbliche Flüssigkeit, mit welcher der verrostete Gegenstand, nachdem er vorher durch Benzin von Fett etc. gereinigt wurde, bestrichen wird; kleine Gegenstände legt man am Vortheilhaftesten ganz in die Flüssigkeit. Nach kurzer Zeit beginnt der Rost sich aufzulösen, indem er sich in Flocken am Grunde des Ge- fässes ablagert. Beim Herausnehmen des Gegenstandes, den man je nach der Stärke der Rostschicht kürzere oder längere Zeit in der Flüssig keit liegen lässt, findet man ihn mit einer schwärzlichen Schicht über zogen, die sich leicht abschleifen lässt, im Uebrigen aber vollkommen rostfrei. Die wirkenden Bestandtheile des Ferrugins, dessen Zusammensetzung durch D. R. Pat. Nr. 52 162 geschützt ist, bestehen aus Zinnchlorid (5%) und Weinsäure (1,7%)- Die gelbliche Farbe des Ferrugins geht nach der Anwendung zur Farblosigkeit über, ähnlich wie diejenige der Salz säure beim Bereiten von Löthwasser, an welches auch der Geruch des Ferrugins erinnert. Die Oberfläche des blanken Metalls wird nur ganz unwesentlich angegriffen. Um das Nachrosten zu verhüten, kann man die entrosteten Gegenstände entweder noch nachschleifen oder mit einem
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