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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 17/19.1893/95
- Erscheinungsdatum
- 1893 - 1895
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454469Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454469Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454469Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- S. 285-288 d. Jg. 1895 sind im Orig. im Anschluss an d. Jg. 1893 gebunden; S. 9/10 d. Jg. 1895 sind nach der S. 4 gebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 19.1895
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1895)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein Wort zur Handwerkerbewegung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 17/19.1893/95 -
- ZeitschriftenteilJg. 17.1893 -
- ZeitschriftenteilJg. 19.1895 285
- ZeitschriftenteilJg. 18.1894 -
- ZeitschriftenteilJg. 19.1895 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1895) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1895) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1895) 25
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 25
- ArtikelEin Wort zur Handwerkerbewegung 25
- ArtikelCelluloid-Schutzgehäuse mit Metallrand 27
- ArtikelSkala mit Senkzeiger oder Senkloth 27
- ArtikelTechnische Streitfragen 27
- ArtikelDie Herstellung der Guillochirungen 28
- ArtikelAus der Werkstatt 29
- ArtikelSprechsaal 30
- ArtikelVermischtes 31
- ArtikelBriefkasten 32
- ArtikelAnzeigen 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1895) 37
- AusgabeNr. 5 (1. März 1895) 49
- AusgabeNr. 6 (15. März 1895) 61
- AusgabeNr. 7 (1. April 1895) 73
- AusgabeNr. 8 (15. April 1895) 85
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1895) 97
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1895) 109
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1895) 121
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1895) 133
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1895) 145
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1895) 157
- AusgabeNr. 15 (1. August 1895) 169
- AusgabeNr. 16 (15. August 1895) 181
- AusgabeNr. 17 (1. September 1895) 193
- AusgabeNr. 18 (15. September 1895) 205
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1895) 217
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1895) 229
- AusgabeNr. 21 (1. November 1895) 241
- AusgabeNr. 22 (15. November 1895) 253
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1895) 265
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1895) 277
- BandBand 17/19.1893/95 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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26 Deutsche Uhrmacher-Zeitung' No. 3 Solche verschiedenartige Anschauungen finden wir auch bei unseren werthen Lesern vor. Während der eine, grössere Theil derselben eine Verbesserung der bestehenden Verhältnisse in der Hauptsache nur durch Weiterentwickelung der bestehenden Einrichtungen für möglich hält, glaubt ein anderer Theil die Ursache der nachweisbaren Verschlechterung unserer Erwerbsverhältnisse gerade darin suchen zu müssen, dass gewisse veraltete Einrichtungen im Laufe der Zeit abgeschafft und durch neue, der Gegenwart mehr angepasste ersetzt wurden. Mit anderen Worten: Ein gewisser Bruchtheil unserer werthen Kollegen steht auf dem Boden der sogenannten Handwerkerbewegung, deren Endziele in der Abschaffung der Gewerbefreiheit und Wiedereinführung obligatorischer Innungen mit Befähigungsnachweis gipfeln, und solche Kollegen sind schon öfters mit der Aufforderung an uns herangetreten, ihre in der erwähnten Richtung abzielenden Bestrebungen zu unterstützen. Wie unter der Gesammtheit der Handwerker seit der in den Tagen vom 15.—17. Juni 1891 abgehaltenen Handwerker-Konferenz die soeben gekennzeichnete Bewegung an Umfang zugenommen hat, so ist unter dem Einflüsse verschiedener Faktoren — deren Erörterung wir uns er sparen können, da sie nichts zur Sache thun — seit dem Stuttgarter Verbandstage auch unter einem Theile unserer Kollegen jene Strömung eine stärkere geworden. Wir halten es daher für zeitgemäss, uns mit der Frage zu beschäftigen, ob die Verwirklichung der im „Hand werkerbunde“ zentralisirten Bestrebungen möglich ist, und ob dieselben denn wirklich dazu angethan sind, unsere Erwerbsverhältnisse in günstigem Sinne zu beeinflussen, sodass wir es als eine Pflicht ansehen müssten, für jene Bestrebungen einzutreten. So kühn auf den ersten Blick das Beginnen erscheinen mag, über den Erfolg einer für das öffentliche Wohl geplanten Massregel von solcher Tragweite, wie sie der Wiedereinführung der Zwangs-Innungen und des Befähigungsnachweises innewohnen würde, im Voraus etwas Bestimmtes zu sagen, so sehr wird es uns im vorliegenden Falle er leichtert. Besitzen wir doch in unserm Nachbarstaate Oesterreich, wo im Allgemeinen den unsrigen annähernd gleiche Kulturzustände herrschen, dabei jedoch seit einer Reihe von Jahren der von dem Allgemeinen deutschen Handwerkerbunde so sehr herbeigesehnte Befähigungsnach weis eingeführt ist, ein treffliches Spiegelbild, welches uns die Folgen einer derartig einschneidenden Massregel eindringlich vor Augen führt. Diese Folgen sind in den deutschen Handwerkerkreisen leider viel zu wenig bekannt; sie unseren werthen Herren Kollegen zu schildern, soll die Aufgabe der nachfolgenden Ausführungen sein. Zunächst müssen wir uns klar machen, dass, wenn jeder Gewerbe treibende erst nach erfolgtem Nachweis seiner Befähigung zu dem be treffenden Gewerbe oder Handwerk die behördliche Erlaubniss zur Aus übung desselben erhalten soll, hierzu eine peinlich genaue Abgrenzung der einzelnen Handwerke und der zu denselben gehörigen Befugnisse erforderlich ist. Hiermit stehen wir vor einer Aufgabe, deren Lösung sich nicht nur der Einführung des Befähigungsnachweises als eine Schwierigkeit entgegenstellt, sondern die, wie wir weiter unten des Näheren ausführen werden, noch eine Reihe weiterer Fragen mit höchst bedenklichen Folgeerscheinungen herauf beschwört. Dass es nicht so einfach ist, zu bestimmen, welcher Innung oder Genossenschaft jeder Gewerbetreibende angehört, liegt auf der Hand. Denn nicht nur kommt es — namentlich auf dem Lande — häufig vor, dass ein Handwerker mehrere Gewerbe betreiben muss, um sich über haupt erhalten zu können, sondern es ist auch — bei der ungeheuren An zahl von Gewerben, welche, im Gegensätze zu der Zeitperiode der alten Zünfte, heute existiren, ferner bei dem Umstande, dass fort während neue Gewerbe im Entstehen begriffen sind — ganz unmöglich, eine solche Klassifizirung zur Zufriedenheit der dabei Betheiligten vor zunehmen. Ueber diesen Punkt schreibt eine in Wien erscheinende, über die gewerblichen Verhältnisse in Oesterreich gut unterrichtete Fachzeitschrift: „Das ist eine unüberwindliche Schwierigkeit, über welche man nur dann hinwegkommen kann, wenn man von vornherein darauf verzichtet, die Trennung der einzelnen Handwerke strikt durchzuführen, wobei es selbst verständlich Proteste von allen Seiten regnet, und wobei der angebliche Hauptzweck der Genossenschaften, nämlich die Pflege des Gemeingeistes, verloren geht. Denn wie soll eigentlich der Gemeingeist gepflegt werden, wenn sich die Genossenschaft gegen ein ihr aufgedrungenes Mitglied, das Mitglied aber gegen die ihm aufgezwungene Genossenschaft wehrt? — Wir wollen zugeben, dass solche Fälle die Ausnahmen bilden, und dass die Einschachtelung der landläufigen Gewerbe sich leichter voll ziehen wird — der Schuhmacher wird also wissen, dass er der Schuhmachergenossenschaft, der Schneider, dass er der Schneidergenossen schaft beizutreten habe, — wird er dies aber auch in allen Fällen thun können? Nur in grossen Städten; auf dem Lande gewiss nicht, weil eben nicht die genügende Anzahl der Fachgenossen vorhanden ist, um eine Fachgenossenschaft zu bilden. Was dann? — In Oesterreich hat man zu dem Auskunftsmittel gegriffen, sogenannte „Kollektivgenossenschaften“ zu bilden, in welchen man entweder alle Gewerbetreibenden irgend eines Bezirkes oder aber eine Anzahl von Gewerben, welche irgendwie etwas „Gemeinsames“ haben, „zusammenlegte.“ Dieses „Gemeinsame“ ist ganz äusserlicher Natur und wird rein vom Zufall bestimmt. Da kann der Schuhmacher beispielsweise einmal mit dem Schneider und dem Strumpf wirker zusammensitzen als Mitglied der „Genossenschaft der Bekleidungs gewerbe“, das andere Mal mit dem Riemer, Sattler, Täschner, Gerber als Angehöriger der „Genossenschaft der Leder erzeugenden und ver arbeitenden Gewerbe.“ Wir zweifeln, ob da der Schuhmacher noch das Bewusstsein hat, der „Genossenschaft seines Faches“ anzugehören. Man sieht, der Satz, dass jeder Gewerbetreibende der Genossenschaft seines Faches angehören soll, ist nicht so leicht in Thatsachen umzusetzen, wie es den Anschein haben mag, wenigstens auf dem Lande nicht. Gehen wir aber weiter. Wir haben ja in Oesterreich die Zwangs genossenschaft seit mehr als zehn Jahren; in dieser Zeit muss sich doch gezeigt haben, ob dieselbe das geeignete Mittel ist, um die „Interessen der Kleingewerbetreibenden wahrzunehmen.“ Was sehen wir nun? Die Theilnahmslosigkeit der Mitglieder an den Genossenschaften wächst von Jahr zu Jahr; überall muss man die ursprünglich [in den Statuten festgesetzte Anzahl von Mitgliedern, welche nothwendig sind, damit in der Genossenschafts-Versammlung giltige Beschlüsse gefasst werden können, wieder herabsetzen. Die Meister, besonders die kleinen, die mit täglichen Nahrungssorgen zu kämpfen haben, kümmern sich überhaupt nicht um die Genossenschaft und ihre Thätigkeit, und es ist beinahe ein Er eigniss, wenn von tausend Mitgliedern einer Genossenschaft mit Mühe und Noth und allem sanften Zwang hundert zur Genossenschafts-Ver sammlung kommen. Viel häufiger kommt es vor, dass der ersten Ein berufung überhaupt nicht einmal der zehnte Theil der Mitglieder Folge leistet, und dann in einer zweiten Versammlung debattirt, berathen, ge wählt wird, — in einer Versammlung, in welcher oft nicht der zwanzigste Theil der Mitglieder anwesend ist. Was soll man Anderes daraus schliessen, als dass bei den Mitgliedern der Genossenschaft selbst keine grosse Begeisterung für die Genossen schaft herrscht? Würden die Leute die Hoffnung hegen, dass die Ge nossenschaft ihnen irgendwie helfen kann, so würden sie sich doch gewiss darum kümmern, was die Genossenschaft macht. So aber sind die diesbezüglichen Verhältnisse die denkbar traurigsten. Die Vorstände finden bei ihren Mitgliedern keine Theilnahme für ihre Massnahmen; daran muss schliesslich der beste Wille, die grösste Einsicht und Energie erlahmen, und das Facit ist: Wenn man von den von einzelnen Genossen schaften unterhaltenen Fachschulen absieht, so bleibt als Leistung der meisten Genossenschaften das reine Nichts. Schreiber dieser Zeilen hatte infolge seines Berufes Gelegen heit, Einblick in die Thätigkeit der verschiedensten Genossenschaften zu gewinnen. Er kennt Genossenschaften, deren Mitglieder zu den so genannten intelligenten Kreisen gehören; er kennt andere Genossen schaften, deren Angehörige sich aus weniger intelligenten Schichten der Bevölkerung rekrutiren; er kennt Genossenschaften, deren Mitgliedern es in der grossen Mehrzahl noch gut geht, — und wieder andere Korpo rationen, in deren Kreisen die bitterste Armuth herrscht, — überall ist es dieselbe Geschichte: Trägheit und Apathie, Theilnahmslosigkeit, ja oft Geringschätzung, — das sind die Gefühle, die bei den Mitgliedern der Genossenschaften für diese anzutreffen sind.“ — Das ist also der sogenannte „moralische Erfolg“ der aus geprüften Handwerkern zusammengesetzten Zwangs-Genossenschaften. Dafür hat die österreichische Regierung sich der unendlichen Mühe unterzogen, die zur Aufrichtung dieser Genossenschaften erforderlichen Gesetze mit ihren unzähligen Bestimmungen zu erlassen; dafür haben die öster reichischen Handwerker nach diesen Genossenschaften verlangt, bis sie ihnen gewährt wurden; dafür erhebt auch der Deutsche Handwerkerbund den Ruf nach ähnlichen Einrichtungen in Deutschland! Ueber die ungeheueren Schwierigkeiten, mit denen die österreichische Regierung zu kämpfen hatte, um nur Bestimmung darüber zu treffen, welche Handwerke eigentlich zum Befähigungsnachweis verpflichtet sind, und welche nicht, wollen wir uns nicht weiter verbreiten; denn diese Schwierigkeiten könnten nicht in Frage kommen, wenn dafür etwas Gutes geschaffen würde. Wir wollen deshalb nur soviel bemerken, dass in der österreichischen Gesetzgebung ein fast unlösliches Gemisch der geschraubtesten Definitionen enthalten ist, um festzulegen, welche Ge werbe als „handwerksmässig“ zu betrachten sind, welche nicht; was „freie“, was „konzessionirte“ Gewerbe sein sollen etc. Und trotz aller dieser Bestimmungen kommen noch eine Menge von Streitfällen vor, welche durch die politische Landesbehörde nach eingeholtem Gut achten der Handels- und Gewerbekammern geschlichtet werden müssen. In letzter Instanz entscheidet der Minister des Innern im Einvernehmen mit dem Handelsminister. Es liegt in der Natur der Sache, dass derartige Streitfälle im Anfang, gleich nach Einführung des betreffenden Gesetzes in Oesterreich, weit häufiger vorkamen als jetzt; anders aber verhält es sich mit denjenigen Streitigkeiten, welche die verschiedenen Handwerker unter sich führen, und mit denen wir uns jetzt beschäftigen wollen. So oft wir von Kollegen hörten, deren Bestrebungen sich den Zielen des Handwerkerbundes anschliessen, stieg jedesmal der Wunsch in uns auf, die betreffenden Herren möchten doch einmal — wenn auch nur ein Vierteljahr lang — die verschiedenen österreichischen Gewerbe- Zeitungen durchsehen, die von Stephan’s Boten in regelmässigen Zeit räumen auf unserm Redaktionstisch niedergelegt werden. Mancher jener Herren würde da vielleicht eine andere Anschauung von dem Segen er halten, den wir von der Einführung der Innungen mit Befähigungs nachweis erwarten dürfen. Wir wollen nun die heutige Gelegenheit benutzen, um aus jenen Zeitschriften einen kleinen Auszug zu geben, und da uns vor Kurzem ein sehr interessantes Buch über dasselbe Thema in die Hände fiel, so werden wir auch diesem einige lehrreiche
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