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Deutsche allgemeine Zeitung : 24.01.1844
- Erscheinungsdatum
- 1844-01-24
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184401249
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18440124
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18440124
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1844
- Monat1844-01
- Tag1844-01-24
- Monat1844-01
- Jahr1844
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 24.01.1844
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Nr. 24 24. Januar 1844 Mittwoch Marti- Proceß Spanien. * Paris. Rückgängig gemachte Anleihe. Die Wahlen, nez de la Rosa- Personalien. Figueras- Großbritannien. Die Königin. Die Geschworenenliste im O'Connell's- Ueberblick. Deutschland. ^Aus Süddeutschland. Die Anträge des Abg. Sander hinsichtlich der in Staatsdienst beförderten Abgeordneten- Baiern. Ver mehrung der technischen Truppen- *Äus Mecklenburg- Verordnung in Betreff des LotteriewcscnS. Preußen. «Berlin. Der Herzog von Bordeaur- ""Posen. Militairische Vorkehrungen. Gerüchte. Der Präsident v. Minutoli. * Königsberg. Gehemmte Communication. — Fcstungsbautcn- Die Universitätsreformcn. Das Lcsecäbinet. Beschlagnahme einer Schrift. Oesterreich. ck Wien. Die türkischen Offiziere. Der Handelstractat mit Mcjieo- — Die böhmischen Juden. Frankreich. Dcputirtcnkammer: Adreßdebatte. Hr- Rocsing und die pa riser Polizei. Die Runkelrübenzuckerfabrikcn. ""Paris- DieHH-Beau mont, Thiers und Duchatel. * * Paris. Adreßdebatte- -f Paris. Adreßdebatte. Niederlande. Bevölkerungsstatistik- Italien, ch Rom. Unsicherheit. Schweben und Norwegen. Revision der Rcichsacte- Griechenland, s-Äthen. Der Abgang des Ministers Rhigas Palamides. Moldau und Walachei, k Jassy- Der Abgang des Ministers Soutzo. Türkei. Aufregung unter der christlichen Bevölkerung- Vereinigte Staaten von Nordamerika. * Boston Die Partei der Natives. Der Congreß. Personalnachrichten. Wissenschaft und Kunst. * "Leipzig. Der Verein deutscher Schrift steller. "Berlin. Der wissenschaftliche Verein- Concerte- Deutschland. ^Äus Süd-eutschlan-, 16. Jan. Die kürzlich anackündigtcn Anträge des Abg. Sander (Nr. 8), die auf eine gesetzliche Bestimmung darüber gerichtet sind, daß Abgeordnete, welche während der Dauer ihrer Function im Staatsdienste angcstcllt oder befördert werden, sofort aus der Kammer auszutreten haben, werden an sich nur Diejenigen be fremden, welche nicht wissen, daß in der badischen Verfassung in derThat die betreffende, sonst in den meisten auf analoger Stufe stehenden Ver fassungen deutscher Staaten sich wiedcrfindcnde Bestimmung mangelt. Es gehört das zu den mehrfachen absichtslosen Lücken, die sich in dem sowol formell als materiell so ausgezeichneten Gesetze bemerken lassen und die jedenfalls von dem damaligen Mangel an Erfahrung in dem constitutio- ncllen Leben hcrrührten. (Zu ihnen gehörte bekanntlich auch der später von der dortigen Opposition so seltsam benutzte Mangel einer Bestim mung über den Urlaub der Staatsbeamten.) Soweit der Abg. Sander nur die Ergänzung der Verfassung durch obige Bestimmung beantragt, zweifeln wir nicht, daß man allseits und auch von Seiten der Regierung beitrctcn wird. Aber wir sehen dabei voraus, daß cs nur Schuld un zulänglicher Berichte ist, wenn wir bei seinem Anträge die Erwähnung der Wiedcrerwählbarkcit der aus jenem Grunde austrctendcn Mitglieder vermissen. Eins bedingt das Andere. Es hat seinen Nutzen, daß ein im Staatsdienst angcstellter oder beförderter Abgeordneter austretcn muß. Denn es wird oft der Fall fein, daß mit der in seiner Lage emgetrctc- ncn Veränderung zugleich eine solche Veränderung seiner Verhältnisse verbunden ist, die ihn nicht mehr als einen passenden Vertreter, sei es überhaupt oder für diesen Wahlbezirk, erscheinen läßt. Es kann auch der Fall sein, daß er seine Beförderung, nach Ansicht der Wähler, einer Nach giebigkeit in die Wünsche der Regierung verdankt hat, oder daß sie der Meinung sind, er besitze nun nicht mehr die von ihnen geschätzte Unab hängigkeit, kurz, daß er nicht mehr ihr volles Vertrauen hat, und aus all diesen Gründen muß den Wählern Gelegenheit gegeben werden, sich auszusprcchcn. Aber auf der andern Seite ist cs eben so wohl möglich, daß die Verhältnisse, dem Urthcile der Wähler nach, sich nicht wesentlich al- tcrirt haben, daß die Anstellung oder Beförderung vielleicht grade den ach- tungswerthestcn, bei dem Landtag entwickelten Einsichten und Gesinnungen verdankt ward, daß sie die gerechte Belohnung erprobten, vom ganzen Volke < hochgeschätzten Verdienstes ist, oder daß ste ohne alle Rücksicht auf die ständi sche Wirksamkeit des Abgeordneten erfolgte, kurz, daß sie dem Abgeordneten i in dem Vertrauen seiner Wähler nicht das Mindeste geschadet hat. Auch hier müssen die Wähler Gelegenheit erhalten, ihr Urthcil abzugeben, zu bezeugen, ob durch das Vorgcganaene ihr Vertrauen zu ihrem Abgeordneten geschwächt ist oder nicht. Das Gcgenthcil würde eine ungerechte Beschränkung der Wähler und eine ungerechte Verdächtigung des Abgeordneten enthalten, cs würde aber auch den politischen Fehler haben, die Kluft zwischen der Volksvertretung und Verwaltung, statt sie, nach englischer Art, auszu ebnen, nach Art der ersten französischen Ncvolutionsidecn, zu erweitern und schroffer zu gestalten; es würde damit derselbe Fehler begangen wer den, der in der französischen Revolution so viel Unheil erzeugte. Ueber- haupt würde darin ein großer Jrrthum und eine große Jnconsequenz lie gen, wenn man zugleich einen mehren Einfluß der Volksvertretung auf die Verwaltung erstreben und doch auch alle die Gesichtspunkte, Kennt nisse und Erfahrungen, die eben nur in der Staatsverwaltung zu erwer ben sind, von ersterer ausschcidcn wollte, wenn man mit Einem Munde eine volksthümlichc, freisinnige Verwaltung begehrt und zugleich allen Haß, alles Mistraucn und alle Geringschätzung gegen die Verwaltung an schürt, allen Glanz um die von ihr getrennte Gewalt breitet und auch den Redlichsten verdächtigt, wenn er von den Bänken der Stände geht, um sein Leben dem arbcitsvollcn Dienste des Staats zu widmen. (Noch verbreitet sich der Corrcspondcnt über den nach seiner Meinung zu weit gehenden Antrag, daß auch die Annahme eines Ordens den Austritt aus der Kammer bedingen solle. Darüber hat schon ein anderer Correspon- dent in Nr. 15 das Nöthige beigebracht. D. Red.) — Der König von Baiern hat im Rückblick auf die Anfoderun- gen der deutschen Bundcskriegsverfassung die Vermehrung der techni schen Truppen des Heeres, und zu diesem Endzweck gleichzeitig die Formation dieser technischen Truppen in ein Genicbataillon von fünf Com pagnien mit der Gesammtstärke von 609 Streitbaren beschlossen. Die ses Bataillon wird dem Commando eines Obristlieutenants und zweier Majore unterstellt, und aus den bereits bestehenden Sapeur- und Mi- ncurcompagnien, dann der bisher unter dem Artilleriecorpscommando ge standenen Pontonier- und einer neu zu errichtenden Pioniercompagnie gebildet. (Allg. Z.) * Aus !>em Mecstltnsturglscheu, 18. Ja». Unsere Regierungen er ließen unterm 23. Dec. v. I. eine Verordnung, betreffend das Behalten un verlangt z »gesendeter Lottericloose und die Klagbarkeit crcditirtcr Lotteriegelder, nachstehenden Inhalts: I) Daß der Empfänger eines ihm unverlangt zugescndeten Lottericlooscs dadurch, daß er solches behält, ohne seine Erklärung darüber abzugcbcn, so wenig zur Bezahlung des Ein satzes als in irgend einer sonstigen Bczichungderpflichtet sein und solches für alle nicht bereits rechtskräftig entschiedene Fälle gelten soll; 2) daß Klagen wegen crcditirter Lotteriegeldcr gegen den Spieler von den Ge richten überall nur dann angenommen werden sollen, wenn dabei zugleich ein schriftliches Schuldbckcnntniß des Beklagten mit vorgelegt wird. Ver abfolgung oder Zusendung eines Looses von Seiten des Collecteurs, ohne Zahlung dafür erhalten zu haben, ist als eine Creditirung des Einsatzes anzusehen. Noch mehr müßte cs jedoch das allgemeine Wohl befördern, wenn die Lotterie zu Schwerin und die öffentliche Spielbank zu Do beran aufgehoben würden. Von je her brachten die Hazardspiele großes Unglück über unser ganzes Land, noch mehr über einzelne Familien. Die früher und später dagegen erlassenen Verbote traten immer nur halb ins Leben, die öffentlichen Spielbanken vermehrten sich zusehcns auf unsern Wollmärktcn, Pferdemärktcn und Pferderennen, auch zu große» Jagd- festen und andern zahlreichen Privatgesellschaften wußte diese schändliche Gaunerei sich Eingang zu verschaffen. Unsere Gesetzgebung hätte daher schon längst im Interesse der öffentlichen Moral gegen dieses Unwesen die schärfsten Maßregeln ergreifen müssen. Preußen. Handel und Industrie. "Frankfurt a. M. Russische Anleihe. Ge treidepreise. Hamburg. Die Feuer -Kassenanleihc. "Wien- Das Acticn- gcschäft. Pvstvertrag mit Preußen. Petersburg. Der Handel mit Khiwa. * Äachcn. Rheinische Eisenbahn. — Türkische Post. — Erzgebirgischc Spitzenfabrikation- — Berlin. Neueste Nachrichten. London. Proceß O'Connell s- Paris. Dcputir- tenkammer: Antwortsadresse. Ankündigungen. 8 Serlin, 20. Jan. Das seit vorgestern hier verbreitete Gerücht vom Tode des Herzogs von Angoulcmc scheint sich nicht zu bestätigen; Manche gehen so weit, gar nicht an eine ernstliche Krankheit des Herzogs zu glauben, indem sie «»nehmen, daß dieselbe erdichtet sei, entweder um dem Herzog von Bordeaux einen guten Vorwand zu geben, England zu verlassen, oder um Letztem auch gegen seinen Willen zu diesem Schritte zu bewegen. Diese zweite Annahme ist wol die wahrscheinlichere, denn es ist hier nicht unbekannt, wie wenig zufrieden, ja wie entrüstet der Hof von Görz hinsichtlich des Auftretens des jungen Prinzen in England gewesen ist. Liv cluv s'zi est trsnstvrmv vn pcvtvucksnt ckevlarü, wie Hr. Guizot in der Kammcrsitzung vom 8. Jan. gesagt hat, und dies, obgleich die Bedingungen, unter welchen allein der Herzog von Angoulcmc 1830 auf seine eventuellen Rechte auf die französische Krone verzichtet haben soll, keineswegs erfüllt worden sind.. Der junge Herzog ist somit in diesem Augenblicke nicht nur ein Prätendent Ludwig Philipp, sondern Deutsche Allgemeine Zeitung. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!»
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