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Deutsche allgemeine Zeitung : 20.06.1844
- Erscheinungsdatum
- 1844-06-20
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184406203
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18440620
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18440620
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Bemerkung
- Seite 1400-1401 in der Vorlage nicht vorhanden.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1844
- Monat1844-06
- Tag1844-06-20
- Monat1844-06
- Jahr1844
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 20.06.1844
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Donnerstag Nr. 172. 20. Junius 1844. MM Dentsche A«gEi«« Zeitung. 3M «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» tt-be-blt». Deutschland. -HAus Württemberg. Die Ultramontanen. Karlsruhe. Die erste Kammer über die Universität Freiburg. —Kassel. Der Jordan'sche Proceß. s Meiningen. Gesetz in Betreff des Auswanderns. Braun schweig. Die Rabbinenversammlung. Preußen. K Berlin. Der Kaiser von Rußland. Die Gasbeleuchtung. Die Quittungsbogen. Hr. v- Putttammcr. Die Herzogin v. Somerset. Pole mischer. Der König von Sachsen. Conjecturalpolitik. Hr. Pernice. Der Herzog von Angouleme. Das Schrippenfest. *Dan;ig. Unterstützung der Landwirthschaft. Entflohene Verbrecher. Toleranz: Die Mahl-und Schlacht- steuer- — DaS Cartel. Spanien. * Paris. Die Cortes. Marokko. Die Carlisten. Großbritannien. Der Morning Hcrald über den Besuch des Kaisers von Rußland. Die irische Kirchensrage. Die BiSthümer- Die Spielgesetze. Der Repealverein. Die Geschenke des Kaisers von Rußland. Krankreich. Der Constitutionnel über die Hoftrauer. Die Benedictiner. Adresse an O'Connell. Die Waterloohalle, s Paris- Der Tod des Her zogs von Angouleme. Die Eisenbahnen. Die Gewerbeausstellung. *Äus dem nordöstlichen Frankreich. Der Lod des Herzogs von Angou leme. Das Herbstmanoeuvre. Die Carlisten. Schweiz. Die Jesuitenfrage in Zürich. Moldau und Walachei. * Jassy- Das Untcrrichtswesen- **Suka- rescht- Die Minenbauunternehmung. Major Skiletti. — Evangelische Ge meinde in der Walachei. Türkei. * Konstantinopel- Die Getreideausfuhr- Admiral Walker- Der belgische Gesandte. Die Reise des Sultans. Personalnachrichten. Wissenschaft und 4t«nsl. h Leipsig. Eine Schrift über Griechen land. *Aus öicilien. Literarisches. — Die Universitäten Giessen und Heidelberg- Handel und Industrie. Berlin. Verordnung wegen Anordnung eines Handelsraths. *l)on der Elbe. Ausfuhr Großbritanniens und Irlands- * Frankfurt a. M. Börsenbericht- * Leipzig- Breslau - Schweidnitz - Frei burger Eisenbahn. *Aus dem nordöstlichen Frankreich. Metz-Saar- brücker Bahn. — Berlin. Neueste Nachrichten. London. Unterhaus. Paris. Die Börse. Der Prinz von Joinville. Hr- de Chateaubriand. Scukündigungen. Dents chlt»«v. 's Aus Württemberg, 15. Jun. Daß es trotz des angeblich allge waltigen Aufschwunges, welchen die ultramontanc Sache seit dem kölner Streite genommen, möglich sei, dem Andringen dieses Stroms gegen die Staatsgcsetze zu widerstehen, das beweist unser kleiner Staat. Mochte der „Alte vom Berge" gegen ups losdonnern, mochten Görres und Ge nossen das Feldgeschrei erheben: Hat Rom gesprochen, so ist die Sache entschieden! — wir lassen uns durch alle diese Declamationen nicht irre leiten, wir sehen nach den Thatsachcn. Was zeigen uns diese? Im Kir chenstaate spricht Rom, cs betet in St.-Peter gegen die Revolution in seinem Innern, es erschießt in Bologna, aber die Sache ist dadurch nicht entschieden. Bei uns in Württemberg hat cs in drei Breven, zwei Mal im Jahr 1812, ein Mal im vorigen Jahre, gesprochen. Wir behaupten, daß wir bei uns Herren im Hautz sind, wie der Papst es in seinem Hause sein sollte, und wir legen die Breven act acta, reguiesesnt in psev! Bei «ns heißt es: Der König und die öffentliche Stimmung haben ge sprochen, die Sache ist entschieden. Wäre es überall so gehalten wor den, consequent vom Anfang an, die römische Partei wäre dann über all so unkräftig geblieben wie bei uns, und cs wäre ihr nicht gelungen, die Einheit unter den Deutschen zu unterwühlen. Unsere Regierung bleibt diesem Grundsätze treu; sie sucht besonders von der Erziehung der Geist lichkeit die verfinsternden römischen Elemente fern zu halten, indem sic sortwährend erleuchtete Professoren an der katholischen Facultät zu Tü bingen anstellt. Denn hier fallt es Niemandem ein, die in Deutschland erzogenen und mit deutscher Wissenschaft genährten Gymnasial- und Uni versitätslehrer dem b<m pluisir römischer Oberhirten zu opfern und sie durch Zöglinge des römischen jesuitischen l'nllegü germamoi aus Rom zu ersetzen. Wenn auch das deutsche Bewußtsein diese Eindringlinge frü her oder später wieder von sich ausstoßen wird, so handeln wir doch je denfalls weiser, daß wir cinc solche Entfernung nicht erst nöthig machen. Karlsruhe, 13. Jun. In der gestrigen Sitzung der ersten Kam mer richtete der Frhr. Heinr. v. Andlaw an die Ministerbank die Frage, wie cs mit der neulich wieder in der zweiten Kammer angeregten und diesmal auch von.dem Ministerialdircctor und Abg. Regenauer für erwäh- nungswerth erklärten Aufhebung der Universität Freiburg sich ver halte? Aus dem Gange der Verhandlungen sei nur in Kürze erwähnt, daß der Präsident des Ministeriums des Innern, Staatörath Frhr. v. Rüdt, die Erklärung abgab, die Regierung denke von ferne nicht daran, die Universität aufzuhcbcn. In gleicher Richtung sprachen der Fürst 0. Fürstenberg und Staatsrath Nebcnius, welcher nachzuweisen suchte, daß ihr der wissenschaftliche Wirkungskreis, als katholische Anstalt, nie entzogen werden könne. (Bad. Bl.) ** Kassel, 16. Jun. Ueber den Erfolg der gegen Hofrath Mur- Hard eingelcitet gewesenen Untersuchung, deren nächste Folge bekanntlich die Absetzung des rc. Robert gewesen ist, der auch diese Untersuchung veranlaßt hatte, ist in den öffentlichen Blättern mehrfach Bericht erstat tet worden. In B«ug auf den Jordan'schcn Proccß hegt man zu dem guten Willen der Regierung und zu der Gerechtigkeitsliebe des Oberap- pellationsgcrichts das beste Vertrauen, und man zweifelt nicht, daß Jor dan gänzlich werde freiaesprochen werden. Denn auch hier theilt man die allgemeine Ansicht Deutschlands, daß keine Verdachtsgründe gegen Jordan vorliegen, die eine Entbindung von der Instanz befürchten lie ßen. Es wendet zwar der eine und andere Gegner Jordan's ein: man könne nicht wissen, was noch in den Acten stehe und nur bisher nicht bekannt geworden sei; aber dies ist ein nichtiger Einwurf, da die Ent scheidungsgründe des marburger Criminalsenats bekanntlich nur Solches übergangen haben, was sür Jordan sprach. Von dem Oberappellations- aerichic kann man ein durchaus gerechtes Urtel erwarten, da das höchste Gericht die in dieser Angelegenheit und alle sür Jordan erschienenen Schriften zu Rathe ziehen konnte und also ein Jrrthum nicht zu befürch ten ist. Sollte nur eine Entbindung von der Instanz erfolgen, so wird aus eben diesem Grunde die öffentliche Meinung, welche recht gut weiß, daß das nicht einerlei ist mit einer Freisprechung, das oberrichterliche Er- kenntniß alsdann-einer strengem Kritik unausbleiblich unterwerfen. Ro- bert's Schicksal ruft natürlich auch Vcrmuthungen über Wangemann, Bickell und Eggena hervor. Besonders ist man, und mit Recht, ungehal ten über die von Boden in seinen beiden Schriften gerügte Art, wie der unverletzliche Name des Landesherrn «uk Kuhl in den marburger Ent scheidungsgründen so ausführlich erwähnt wird. Recht sehr gesreut hat man sich hier auch darüber, daß der marburger Polizcidirector Wange mann Köstlin's Schrift, bekanntlich die derbste und entschiedenste von al len für Jordan erschienenen Schriften, in Marburg nicht hat verbieten dürfen. Die gegen ihn von den marburger Buchhändlern anhängig ge machte Klage m Bezug auf die Boden'schcn Nachträge hat er bereits in zwei Instanzen verloren. Diese hatten hier wegen der conservativen Grundsätze ihres Verfassers den Vorzug vor den Schriften der liberalen Fischer und Wigand, daß sie nicht verboten wurden. Also glaubten die marburger Buchhändler sich nicht an das Verbot derselben in Marburg kehren zu müssen. Wangemann strafte sie, und hiergegen haben sie mit solchem Erfolge protestirt. ch^einlngen, 18. Jun. Der 9. Artikel des Staatsgrundgesetzcs vom 23. Aug. 1829 hat mit ständischer Zustimmung in Bezug aus seine praktische Geltung und Vollziehung eine Erläuterung erhalten. Der Arti kel lautet nämlich: „Zur Auswanderung ist ein Jeder berechtigt, jedoch unter der Bedingung, daß er seine (bereits fällig gewordenen) Verbind lichkeiten gegen das Land und seine Mitbürger erfülle." Das soeben un- term 6. Jun. in Bezug auf ihn erlassene Gesetz enthält ähnliche Bestim mungen, wie sie bereits in manchen andern Staaten des Deutschen Bun des, namentlich den kleinern, wo sie am ersten ausführbar erscheinen, gel ten und sich wirksam erwiesen haben. „Sucht ein Unterthan um dieEr- laubniß zur Auswanderung nach, so hat das zuständige Verwaltungsamt hierüber eine, nach acht Tagen zu wiederholende, also zweimalige öffent liche Bekanntmachung in den inländischen Regierungsblättern zu erlassen, wodurch zur Geltendmachung etwaniger Anstiche gegen den Auswan dernden aufgcfodert und dabei erklärt wird, daß, wenn bis zum Ablauf eines Zeitraums von vier Wochen von Zeit der zweiten Bekanntmachung an ein gerichtlicher oder sonstiger amtlicher Einspruch gegen die beabsichtigte Auswanderung nicht erfolgen sollte, die Aushändigung des Auswandc- rungsscheins resp. Reisepasses werde bewirkt werden. Wenn vor dem Ab laufe dieses Zeitraums ein Einspruch erhoben wird, so ist die Ausferti gung und Aushändigung des Auswanderungsschcins resp. Reisepasses so lange zu beanstanden, bis derselbe im Ordnungswea erledigt und hier über ein von der betreffenden Behörde ausgestelltes Zcugniß beigcbracht worden ist. Erfolgt kein Einspruch, oder ist er gehoben; und steht der Aus wanderung ein wirkliches Bedenken, welches aus den Verbindlichkeiten des Auswandcrndcn gegen das Land entspringt, auch nicht entgegen, so ist der Auswandcrungsschcin oder Reisepaß ohne weitern Verzug auszufcrti- gcn und auszuhändigcn." Braunschweig, 13. Jun. Seit gestern ist hier die in öffentlichen Blättern bereits verkündigte Rabbinenversammlung zusammengclrc- tcn und jetzt mit Berathung ihrer Statuten beschäftigt. Es sind jedoch mehre der erwarteten Nabbmcn und israelitischen Ncligivnslchrcr ausge- blicben. Zu den Versammlungen, welchen der württembergischc Rabbiner
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