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Deutsche allgemeine Zeitung : 16.06.1844
- Erscheinungsdatum
- 1844-06-16
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184406165
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18440616
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18440616
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1844
- Monat1844-06
- Tag1844-06-16
- Monat1844-06
- Jahr1844
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 16.06.1844
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Sonntag — Rr. 168. — 16. Junius 1844. Deutsche UNgemeine Zeitung. «Wahrheit und Recht, Freibeit und Gesetz!» Zur Nachricht. <Luf das am I. Juli 1844 beginnende neue vierteljährige Abonnement der Deutsche» Allgemeinen Zeitung werden bei allen Postämtern »nd Zeitungsexpcdilionen des In- und Auslandes Bestellungen angenommen. Der Preis beträgt in Sachsen vierteljährlich 2 Thlr., in den übri gen Staaten aber wird derselbe nach Maßgabe der Entfernung von Leipzig erhöht. U-berblick. ^Deutschland. c^Uon der Elbe. Der Zollverein und Portugal. — Die Litulaturfrage.— Die Zoll- und Steucrämter des Zollvereins. * Mün chen. Die Vorfälle in Philadelphia. Nachrichten aus Athen. — Neue Wahl in Baden. Grossherzogthum Hessen. Statistisches. * ^Altenburg. Die Mordthat und ein Lraum- — Die Landes-Brandversicherungskasse in Alten burg. * Frankfurt a. M. Senator 2hm. * Hamburg. Jastram Snit- ger. Die Vorschüsse an die Brandbeschädigten- Preußen. -von der Oder Die kirchliche Spaltung. Polemisches. "°Düs- seldorf. Straßenauflauf. — vr. Hauthal- — Der Kaiser von Rußland- Oesterreich. *Wien. Mishelligkeiten zwischen Magistrat und Bürgerschaft- Spanien. * Paris- Das Finanzwesen. Barcelona. Die Aernte. Großbritannien. Der Kaiser von Rußland und der König von Sach sen. Graf Ostrowsky. * London. O'Connell. Frankreich. Die Verwaltung der französischen Besitzungen in Nordafrika. Misverständniß. s Paris. Die Gewcrbeausstcllung. Die Eisenbahnen. *Lyon. Graf Montalcmbert in Lyon. Griechenland. ** Leipzig. Der Autochthonenbeschluß und der Versuch seiner Rechtfertigung. Montenegro. Raubzug. Türkei. Von der türkischen Grenze. Die Albanesen. — Sir Baldwin Walker. Personalnachrichten. Wissenschaft und Aiunst. * London- Ein Proccß mit dem Zollamte. * Palermo. 0r. Rüppell- *lvien- Die Lherefianische Ritterakademie.— vr. Encke in Berlin. Handel und Industrie. * Frankfurt a. M. Der Actienschwindel. *Uom Rhein. Straßenbau. "-Frankfurt a. M. Die Ehrenbreitstein- Bieberich- und Höchst-Sodener Bahn- "-Leipzig. Die Berlin-Stettiner Eisenbahn. — Frequenz der Magdeburg-Leipziger und -Halberstädter Eisenbahn. "-Stettin. Wollmarkt. — Berlin. Neueste Nachrichten. Paris. Der Prinz von Joinville. Ankündigungen. Deutschland. der Elbe, 13. Jun. Die Nachricht vom Abschluß eines Han sels- und Schifsahrtsvertrags zwischen denZollvereinsstaaten und Portugal, wovon man auch hier in den Hähern Kreisen unterrichtet sein will, ist ein neuer Beweis, wie sehr das preußische Cabinct seiner Auf gabe gewachsen ist, der Vertreter deutscher Interessen fremden Nationen ge genüber zu sein. Sind die bis jetzt bekannten Bedingungen dieses Vertrags im Allgemeinen richtig, so ist es eine auf vollkommene Gegenseitigkeit be gründete Uebercinkunjt, die eben deshalb um so vortheilhafter und wohl- thätiger auf das Gemeinwohl der betreffende» Staaten wirken wird. Ge genseitige ^Freiheit des Handels Md der Schiffahrt, Gleichstellung der beiderseitigen Unterthanen hinsichtlich der Abgaben, gjeiche Behandlung in Betreff sammtlichcr Schiffahrtsabgabcn und die Bestimmung, daß die Er zeugnisse des einen Staats im andern nicht mit Hähern Abgaben belegt werden dürfen als die gleichen Erzeugnisse irgend eines dritten Landes, sind lauter willkommene und gerechte Zugeständnisse. Hier ist kein Rück halt, kein versteckter Gedanke, kein Kunstgriff, sondern offene, klare Dar stellung im schlichtesten Sinne genommen. Nicht minder erfreulich sind auch die Bedingungen, daß die Erzeugnisse beider Staaten, unter eigner Flagge auf geradem Wege eingeführt, gegenseitig keine höher» Eingangs oder DurchgangSzälle zu erlegen haben als die einheimischen Schiffe, und' daß auch im Handel mit fremden Erzeugnissen zwischen beiden Staaten die Flaggen derselben durchaus gleich behandelt werden. Durch das portu giesische Decret vom 18. Oct. 1841, welches mit Anfang des Jahres 1842 in Kraft getreten ist, wurde zwar der früher zu Gunsten der hei mischen Schiffahrt bestandene Differenzzoll von 15 Proc. aufgehoben, gleich zeitig aber eine Art Schiffahrtögesctz im Geiste der bekannten englischen Navigationsacte cingesührt, worin gesagt wird, daß diejenigen Güter, welche von Ländern und Häfen verschifft werden, worin die portugiesische Flagge zugelassen wird und keinen Unterschiedszöllen unterworfen ist, beim Uebergang in den Verbrauch nicht nur die betreffenden Abgaben, sondern auch noch ein weiteres Fünftel derselben entrichten müssen, wenn diese Güter in fremden Schiffen eingeführt werden, die den Ländern nicht an- gchären, in welchen sie erzeugt wurden. Dieses Gesetz kam namentlich in Betreff der Hansestädte mit ihrem geringen Gebictsumfang und dem fast gänzlichen Mangel eigner Industrie einer förmlichen Ausschließung vom Handel mit Portugal gleich; allein der sechste Artikel des neuen Ver trags mit dem Zollvereine hebt diese Beschränkung auf, da außer den preußischen Ostseehäfen auch sämmtliche an den Mündungen der Maas, Ems, Weser und Elbe liegende Häfen in Betreff der gegenseitigen Ein fuhr den preußischen Häfen durchaus gleich geachtet werden sollen. Es läßt sich denken, welchen Eindruck diese Ucbereinkunft bei der hanseatischen Rhederei hervorbringcn muß, da wir bisher diesen Zweck bei der portu giesischen Regierung nicht zu erreichen vermochten. Aber auch für den Zollverein selbst wird dieser Einschluß der Hanfestädte in den Geist des Vertrags von wichtigen Folgen sein, weil deutsche Fabrikate in Portugal und Spanien ein immer größeres Feld gewinnen und der Verkehr mit diesen Ländern durch raschere Beförderungen der dahin bestimmten Güter bedeutend gewinnen, muß. Nach den bisherigen Anordnungen konnten nämlich, der Begünstigung wegen, nur portugiesische Schiffe die deutschen Erzeugnisse mit Vortheil laden, und hanseatische Schiffe mochten immer hin daneben verfaulen, obgleich die fremden Flaggen in Bremen und Ham burg der einheimischen in jeder Beziehung gleichgestellt sind. Auch die übrigen Bedingungen des besprochenen Vertrags sind gegenseitig ermun ternd und offenbar so freisinnig verfaßt, daß sic bei dem gegenwärtigen Geschrei nach Beschränkungen und Unterschiedszöllen aus einer andern Zeit und einer andern Welt zu kommen scheinen. Darum müssen wir es auf richtig bekennen, daß die preußische Regierung in diesem Vertrag in je der Beziehung das wahre Bedürfniß der bctheiligtcn Völker erfaßt hat, und wenn sie auf dieser Bahn fortschreitet, wird sie den Verkehr nicht nur mächtig beleben, sondern auch die erste Axt an die Hemmnisse legen, welche dem Handel durch die Jrrthümer des Jahrhunderts entgegenge halten werden. — Die augsburger Allgemeine Zeitung enthält folgenden Artikel vom Main, 4. Jun.: „Bis zu diesem Augenblicke sollen die sächsischen Her roge über die von ihnen geschehene Annahme des Titels «Hoheit» noch keine Notification an den Deutschen Bund erlassen haben. Die Vernach lässigung dieser Obliegenheit hat bereits auf vielen Seiten ungünstige Aus legungen gefunden, die wir zu detailliren uns enthalten und nur deshalb hier berühren, weil nebst dem Umstande, daß die Titclfrage an den Bund verwiesen worden, jene Außerachtlassung der einzige Beweggrund zu sein scheint, daß einer in dieser Angelegenheit an das preußische Cgbinet vor kurzem gerichteten Note die Annahme verweigert und ihnen der Rath er- thcilt worden ist, , die unterlassene Anzeige an den Bund zu bewirken und so das Versäumte nachzutragen. In unterrichteten Kreisen ist man der Meinung, daß die Bundesversammlung außer dem bereits erwähnten Ti tel «herzogliche Hoheit», der den regierenden Herzogen in Uebercinstim- mung mit einem schon vor Jahren geschehenen Anträge zugestanden wer ten soll, geneigt sein dürfte, für die Prinzen der herzoglichen Häuser de» Titel «herzogliche Durchlaucht» und für die andern Fürsten Deutschlands einer mindern Kategorie den Titel «fürstliche Durchlaucht» zu genehmigen." — Das Finanzdepartement des großherzogl. weimarifchen Staats ministeriums macht in der neuesten Nummer des Regierungsblattes ein vollständiges und sehr zweckmäßig eingerichtetes Vcrzeichniß der aesamm- tcn jetzt in den Staaten des Zollvereins bestehenden Zoll- und Steuer ämter bekannt. Nach dieser Totalübersicht bestehen in den Zollvereins staaten 79 Hauptämter an der Grenze resp. mit Niederlage (davon 42 in den preußischen Staaten), 118 Hauptämter im Innern, und zwar 74 mit Niederlage und 44 ohne Niederlage, auf welche Begleitscheine II. ausgestellt; ferner 66 Nebenzollämter im Innern, auf welche Waaren mit Begleitschein II. abgcfertigt werden können, endlich 159 .Nebenzollämter erster Klasse an der Grenze (von letzter» 93 preußische). * München, II. Jun. Die neuesten griechischen Nachrichten sind nicht viel besser, als wie sic durch vorausgegangene Gerüchte aus Triest schon im voraus angekündigt worden waren; glcichwol haben sie sich seit der dreitägigen Zeit ihres Umlaufs in unserm Publicum nicht zum auS- schließendcn oder nur zum Hauptthcma der Unterhaltung erheben können. Dies ist und bleibt vorläufig noch immer die Trauerbotschaft aus Phi- ladelphia über die Gräuel der dortigen Katholikenvcrfolguna, und höch stens steht ihm noch die Nachricht von der Einsperrung O'Connell's prädominirend zur Seite. Wird beziiglich der letzter», welche man hier viel fach so gut wie in Irland als ein Justizverbrcchen ansicht, begangen von einer übermächtigen Partei gegen den Vertreter einer unterjochten, nicht von einem bekannten Theile der bairischen Presse in demselben aufgeregten und
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