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Deutsche allgemeine Zeitung : 15.09.1844
- Erscheinungsdatum
- 1844-09-15
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184409151
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18440915
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18440915
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1844
- Monat1844-09
- Tag1844-09-15
- Monat1844-09
- Jahr1844
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 15.09.1844
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Sonntag Nr 259 15. September 1844. Deutsche Allgemeine Zeitung. -HM «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!- Ueberblick. Deutschland. *Aus der Oberlausits. Die Sicdler'sche Angelegenheit- — München. Der Kronprinz. Die Königin von Preußen. — Das Cartcl zwischen Laben und Frankreich. Main;. Prinz Solms in Lejas. — Neue Strandungsordnung im Oldenburgischen. — Die nassauischen Truppen. * Hamburg. Die Neubauten. Preußen. KLerlin. Der König. Die Kronprinzessin von Dänemark. Der Prinz von Preußen. chUon der öaale. Die verschiedenen Rich tungen. Reaction und Vorwärts. Oesterreich. ** Wien. Die Strichbuben. Der Kaiser. Graf Woronzoff. *Presburg- Die Einverleibung Siebenbürgens- Der Panslawismus. Die Aemterfähigkeit der Nichtadcligen- — Die Jesuiten in Venedig. Spanien. * Paris. Die Wahlen. Das Ausland. Ncubcstattung. Stra ßenräuber. Großbritannien. Die Limes über die Rede bei Vertagung des Par laments. — Das Morning Chronicle über die französischen Umtriebe. Frankreich. Schnelle Beförderung der ostindischcn Post. Cormenin. -f Paris. Der deutsch-belgische Zollvcrtrag. Hr- de Genoudc. Der Greenland. Italien. Rom. Verhältnisse Roms zu Spanien und Toscana- Rußland und Polen. * Warschau. Berichtigungen. Moldau und Walachei. *Iassy. Aberglaube. Aegypten, st Älerandricn. Maslum-Bey. Der russische Gencralconsul. Ibrahim-Pascha- Fremde Kriegsschiffe. Personalnachrichten. Wissenschaft und Munst. st Leipzig. Der Lectionskatalog. Fackel musiken. Handel und Industrie. Die kurhessischc Friedrich-Wilhelms-Nvrd- bahn- — Die Getreideausfuhr aus Polen- — Berlin. Neueste Nachrichten. London. Ludwig Philipp. O'Connell. Ankündigungen. Deutschland. *ÄUS der Oberlausitf, 10. Sept. Aus einem in Nr. 238 die ser Zeitung befindlichen, aus Posen geschriebenen, durch einen frühern Auf satz aus der Oberlausitz (Nr. 230) veranlaßten Artikel erfahren wir etwas Nä heres über die Verhältnisse des zum Senior oder Bischof der polnischen Uni - tätsgcmeindcn am 16. Jun. d. I. in Herrnhut ordinirtcn Consisto- rialraths I)r. Siedler daselbst. Wenn aus Posen, als dem Aufent halts- und Bcrufsortc Sicdlcr's, gemeldet wird, daß daselbst die gedachte Wicderordinalion anfangs großes Aufsehen gemacht und viel zu reden gegeben habe, jetzt aber fast gar nicht mehr besprochen werde, so darf man versichern, daß cs in unserer Oberlausih, als dem Lande, wo das Herrnhut liegt, in welchem die erwähnte merkwürdige Bischofsweihe statl- gefunden hat, ganz anders ist. Schon als früher einmal ein poscner Cor- respondent in dieser Zeitung darauf aufmerksam machte, daß ein Super intendent und Consistorialrath der unirten Kirche sich nächstens zu Herrn hut die Bischofswcihe holen werde, riß man hier gewaltig die Äugen auf und glaubte nicht recht zu sehen und zu lesen, oder wenigstens getäuscht worden zu sein. Die Sache schien so wichtig, daß man sich von mehren Seiten her Aufschluß darüber bei Denen erbat, die denselben vermöge ih rer Stellung am besten zu erthcilcn vermochten. Man erhielt Antworten, die, wenn man das listig Ausweichende derselben abrechnetc, befriedigend genug waren, vc. Siedler schien hiernach von je her Mitglied der pol nischen Unitätsgemeindcn gewesen zu sein und seine Wirksamkeit noch fortwährend blos auf den Kreis derselben zu beschränken, sodaß seine be vorstehende Ordination rein als innere Angelegenheit der Brüdergemeinde zu betrachten war, in die sich die protestantische Kirche in keiner Weise einmischen durfte. Aber da nun wirklich die mchrcrwähnte Ordination erfolgte und sich aus allen Nebcnumständen schon mit vieler Wahrschein lichkeit ergab, t)r. Siedler sei und bleibe Diener der unirten Landeskirche, da regte sich hier fast allgemein das protestantische Bewußtsein und überall sprach sich eine große Mißstimmung über diese Wiedcrordination aus. Als nun, in Entgegnung auf verschiedene frühere Artikel, mehre Mitglie der der Gemeinde m Herrnhut und Klcinwclka ihr Bischofthum als ein aus Ler Kirche des ersten Jahrhunderts durch apostolische Succcssion fort- gcerbtes und zunächst von den Waldensern auf die Böhmisch-Mährischen Brüder überkommenes nachzuweisen suchten, da erschienen in öffentli chen Blättern verschiedene Aufsätze, welche thcils von einzelnen, theils von einer größern Anzahl evangelischer Geistlichen und Laien herrührtcn, und in welchen, wie der grelle Widerspruch zwischen der Beibehaltung einer geistlichen Würde in der evangelischen Kirche und dem Empfange der hcrrnhutischen Bischofsweihe, so die Unzartheil der Brüdergemeinde gegenüber der evangelischen Landeskirche, der durch Herrnhut verschuldete Friedensbruch und die anderweitcn Ucbergriffe desselben in die Rechte protestantischer Geistlichen und Gemeinden ausführlich besprochen wurden. Noch sind aber die Gemüther nicht beruhigt, ja die Aufregung ist gestie gen, seitdem man, worüber man biß jetzt doch noch in Ungewißheit war, erfahren hat, Ur. Siedler sei Lutheraner und bleibe als ordinirter Herrnhuter Bischof oder Senior noch fernerhin Consistorialrath und Rcli- gionslehrcr am evangelischen Gymnasium. Denn wenn man zwar auch hier nicht verkennt, daß die äußere Verfassung der Unitätskirche man ches Gute, ja Vortreffliche hat, so ist man Loch keineswegs der Mei nung, als finde zwischen der evangelisch-lutherischen (unirten) Kirche und der Brüdergemeinde, wie sic in der Wirklichkeit ist, kein wesentlicher Un terschied im Dogma statt. Ueberlasscn wir cs den Theologen, das Spc- ciclle in dieser Rücksicht hcrvorzuhcbcn, und verweisen wir einstweilen bloß auf einen dahin bezüglichen, von mehren oberlausitzcr Geistlichen unterzeichneten Aufsatz in den Sächsische» Äaterlandsblättern, der na mentlich zur nöthigcn Belehrung für die Laien verfaßt zu sein scheint. Unmöglich können wir aber hier eine, selbst gebildeten Laien bekannte Gründdiffcrenj übergehen, auf welche die vielbesprochene Wiederordination hinwcist. Wahrend die symbolischen Bücher der evangelischen Kirche ge gen die katholische (hochkirchliche) Lehre von den auf die Bischöfe von Len Aposteln fortgcerbten höher» Gcistcsgaben überall ein allgemeines Pricsterthum aller Gläubigen, die wesentliche Gleichheit aller Stufen des Klerus und einen nur „kumunn jurv" und „Koni oxlmis causa" ein geführten Unterschied in Ler äußern Stellung der Geistlichen unter einan der geltend machen (Vlslancktk. tract. cle ^otvst. vt jurisckict. c^is- copocuin : „Llum jure -tivinn mm «ont >kver-i Acacios episcopi vt pastnris c!c."), stellt Herrnhut diesen Unterschied factisch und doctrinell als einen wesentlichen hin, wie sich aus Len oben angcsührten Zeitungs artikeln aus Herrnhut und Klcinwclka, sowie aus Cultus und Verfassung der Brüdergemeinde genugsam darrhun läßt. Freilich tritt es dadurch auffallend genug in grellen Widerspruch mit seinem ehrwürdigen, halb ofsiciellen Dogmatiker Spangenberg, der das Bischofthum überhaupt als erst später, in den vcrderbtcrn Jahrhunderten der Kirche eingcführt deut lich bezeichnet. . Eine Amalgamirung aber Ler Brüdergemeinde und der evangelischen Kirche erscheint um so weniger wünschenswerth, als das Weichliche und Vcrschwimmende des sonst so männlichen und geistreichen Zinzcndorf keinen Vergleich außhält mit dem heiligen heitern Ernste, mit der tiefen wissenschaftlichen Gründlichkeit, mit dem kräftig entschiedenen und dabei doch auch kindlich einfachen Geiste des echten Protestantismus, der unserer Zeit, unserm Volke besonders noth tbut. Je mehr man sich daher hier gefreut hat über das Zeugniß, Di. Sied ler sei in jeder Beziehung ehrenwcrth, desto mehr wünscht man, daß die ser Ehrenmann, der anfangs gegen den Act der Ordination als anomal, überflüssig und „der öffentlichen Meinung nicht entsprechend" gewesen sei, Ler das Bedenkliche, das Lieser Schritt moolvirle, erkannt, der keine Lust und keinen großen Eifer, diese Weihe cinzuholen, gezeigt, der sich sogar „öffentlich und amtlich dagegen ausgesprochen haben soll", und doch end lich nach Herrnhut gekommen ist und an sich eine Wiederordination, wo durch, wie durch manches Andere, die Brüdcrkirche zur katholischen Kirche inclinirt, hat vollziehen lassen: daß dieser Ehrenmann über den gethanen Schritt sich öffentlich aussprcchc, weil dieß, wenn auch nicht zur Aussöh nung mit Herrnhut, doch vielleicht zu näherer Feststellung des Urtheils über ihn und zur Beruhigung aller Derer, welche mit ganzer Seele an der evangelisch-protestantischen Kirche hängen und sich von Herrnhut fern halten, führen würde. — München, lv. Sept. Unser Kronprinz ist gestern mit seiner Gemahlin nach Possenhofen gefahren, um den erlauchten Gästen der Her zogin Maximilian einen Besuch abzustattcn. Hier vernimmt man als ge wiß,-daß die Königin von Preußen ihre Rückreise nach Preußen schon übermorgen antretcn werde. — In Bezug auf die Cartelconvcntion zwischen Baben und Frank reich vom 27. Jun. (Nr. 256) ist zu bemerken, daß nach Art. 6 dersel ben politische Verbrechen und Vergehen nicht nur im All cmeincn ausge nommen sind, sondern daß auch noch besonders cautelarisch bedungen wird, der Angcschuldigtß, dessen Auslieferung zugestandcn worden, solle in kei nem Falle wegen eines vor der Auslieferung begangenen politischen Ver gehens oder wegen einer mit einem solchen Vergehen in Verbindung ste henden Handlung in Untersuchung und Bestrafung genommen werden. Die gegenseitig übernommene Verbindlichkeit, die Verbrecher auszulicfcrn, beschränkt sich übrigens nur auf einige namhaft gemachte Verbrechen, alß Mord, Vergiftung, Verwandtcnmord, Kindcßmörd, Tödtunq, Nothzuchl oder andere gewaltsame Verletzungen der Sittlichkeit, Brandstiftung, Fäl schung von öffentlichen Urkunden, von Handclspapicren oder von Privat urkunden, Fertigung falscher Bankzcttel und Staatspapicre, Diebstahl, Rechnensuntreue (soustcsctiou cnmmisv par «les ckcpositaiics puklics), insofern diese Handlungen nach der Strafgesetzgebung des Landes, in wel ches der Angcschuldigtc geflohen ist, den Charakter von Verbrechen an sich tragen, sodaß sic mit peinlicher Strafe bedroht sind; Münzverfälschung und Ausgcbcn falscher Münzen; Meineid und falsches Zeugniß; boshafte
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