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Deutsche allgemeine Zeitung : 30.12.1844
- Erscheinungsdatum
- 1844-12-30
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184412303
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18441230
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18441230
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1844
- Monat1844-12
- Tag1844-12-30
- Monat1844-12
- Jahr1844
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 30.12.1844
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ilbends rfitäts- > widme ich die ßt besu- e, Cor an mich e werde ntercffc r, daß >t, dcs- e, lic- i. und Nebietc cn als fehlen, ldeicn, >cn Reisen- ntniß, daß -asthof! MV, r, Madame zahlreichen Ich gebracht allen hoch meine vor- >e ich auch ichkeit, die Vertraue» chen. da ich auf rzern oder n Europas imclt habe. ^och. ichkeit, ha- ischen Hof fen. Dem r das mir -enkte Au- iermit den «ollen aller den, und ügen, daß Ruf mei- Klasse zu Uhr. sich hicr- es N z in er Beach- Aussicht von Ivo erichtLten ise», bic- und wer- aufmcrk- ge Preise :rwerben. 6«. Montag Au d»z,e>>en OurM alle PastänUkr des In- und Auslandes. Nr 365. 30. December 18L«. Deutsche Allgemeine Zeitung. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» U-be-bli». tveutfchland. SÄus Mitteldeutschland- Französisches und englisches Staatswesen. — Confessionelle Zustände in Unterrranlien. — Ein ba discher Proselyt, s Meiningen. Militairstrafgcsetzbuch. Kremen. Mord- that. Preußen. (-l-)Kerlin. Schneidcmühl. Die neue katholische Kirche. Der Narrenverein Hr. Löst. Hr-Benda- Daß Oberccnsurgericht. Der Mag deburger Handelsstand. ° Kerlin. Berichtigung, Königsberg- Ccn- sur- Militair und Civil- Die Synode. 1>r. Rupp- Witterung. Trierer Adresse. ivefkerreich. *Aus Gestcrreich. Der Kanalbau. — Die evangelische Kirche zu Linz. Spanien. Die Dotationsfrage. Die Vermählungsfrage. Die Hinrich tungen. Hr. Donoso Cortes. Großbritannien. Der Examincr über O'Connell. Der Sun über den Puscyismus. Tom Thumb. Frankreich. Die bevorstehende Eröffnung der Kammern. Die Präsident- schaftsfrage. Das Journal des Debats über die Diplomatie in Konstan tinopel. General Dclaruc. Hr. Anguis. Die Zahl der Armcnschüler in Paris. Der heilige Rock. Hr-Margannc. (-»-) Paris. Die Ministerien, ch Strasburg. Die Deserteurs- Schweiz. Berathungcn in Luzern. Der große Rath im Aargau. Gug- genbühler. Luzern und Aargau. Italienische Staaten. Grenzhandel. *Kom- Camporcsi. Graf La- tour-Mauburg. Lord Shrewsbury. Der Winter. Mol-an und Walachei. Die Tochter des Fürsten Bibesco. Lürkei. * Konstantinopel. Abdullah-Pascha- Wegypten. Die Dampfboote auf dem Nil. Personalnachrichten. Wissenschaft und Kunst. stcipfig. Schriften von Minckwitz. — Das Kinderballet der Madame Weiß. — Frhr- v. Münch. Handel und Industrie. *Rom. Gasbeleuchtung. — Leihbanken in Krüssel. * Posen. Eisenbahn. * Samberg- Eisenbahn. — Die Ver losung der deutschen Gcwerbcausstcllung. — Schiffbruch. — Berlin. Neueste Nachrichten. Ankündigungen. Deutschland. L Aus Mitteldeutschland, 26. Dcc. Die Bemerkungen, Lie Hr.de Tocqueville im Commcrce über gewisse Seiten dcS französischen Staatswesens Mittheilt (Nr. 335), scheinen manches Neue für die Franzosen zu haben, lagen aber allerdings so nahe, daß selbst deutsche Schriftsteller, die sich doch bekanntlich in der Politik zu den Franzosen wie ABC-Schützen zu ihrem Schulmeister verhalten, dasTbatsächliche darin, die Charakterisirung der Wirklichkeit der bestehenden Verhältnisse schon vor Jahren ganz ebenso dargclegt, die Sache aber auch außerdem vielleicht treffender erklärt und begründet und richtigere Schlüsse daraus gezogen haben. Es lag so nahe, zu erkennen, daß die monarchische Regierung in England und in Frankreich zwei sehr verschiedene Dinge sein müßten, nachdem sie auf so verschiedenen Grundlagen ruhen, in so verschiedenen Um gebungen wirken. Die französische Regierung beruht auf einem ganzen Heere von Beamten (Nr. 325), einer vielvcrzweigten Masse künstlicher und mächtiger Behörden, einer äußersten Abhängigkeit dieser Behörden und Beamten, der aus die Spitze getriebenen Centralisation und Bureaukratie, einem Systeme administrativer Bevormundung und Einmischung, einem unermeßlichen Zcughausc von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltunqsmaß- regeln, Behördcnbefugnissen und einem Volksthum, was, trotz alles Geredes von Freiheit, doch gegen Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit und der unabhängigen individuellen Entwickelung sehr gleichgültig ist, und worin, trotz alles Geredes von Gleichheit, doch Jedermann nur trachtet, auf der hierarchischen Stufenleiter der Administration, des Kriegsdienstes, des Reichthums zu Macht und Herrschaft über Ändere zu gelangen. Das englische Regiment hat keine Administration zu seiner Unterlage, die auch nur entfernt mit der französischen verglichen werden könnte. Die Mini ster und die ihnen zunächst stehenden Beamten sind weit mehr Parlaments- alieder als Beamte; die untern Beamten, soweit sie reine Regierunqs- veamte, sind thcils wenig zahlreich, theils ohne politisches Gewicht; Ein fluß und Geltung im Leben fließt in England nicht aus dem Staats dienste, sondern aus dem Stande; das sociale Leben ist nicht nach der Beamten- sondern nach der Geburtsaristokratie, oder in Analogie zu ihr organisirt; die politisch wichtigsten Beamten' sind mehr dem Bür gerthum als dem Staatsdienst angehörig, und in Ehre und Einkom men auf eignes unabhängiges Besihthum gestellt, verrichten sie die öffent liche Function nebenbei, oh-ne, wie in Frankreich, durch sic gewinnen cdcr steigen zu wollen, oder lediglich durch sie etwas zu sein. Wird in Frankreich sehr viel, so wird in England sehr wenig regiert. Ist in Frank reich Alles geebnet für das stracklichc Wirken der Administration, und ihre Machtvollkommenheit durch eine Unzahl von Gesehen, die vielfach von dem Gesichtspunkte der Bevormundung gefaßt sind, gesteigert, so findet dagegen die englische in vielfachen bcsondcrn Einrichtungen, Gerechtsamen, Freihei ten, in der Nothwcndigkeit, überall mit unabhängigen Organen zusam- mcnzuwirken, in dem durch alles Staatswesen durchgehenden Grundsatz, wonach die Präsumtion für die Freiheit und wider den Staat spricht, Erschwerungen, und selbst in dem Charakter dcs Volks zwar manche freiwillige und darum desto wcrthvollere Unterstützung, aber wenig Bequem lichkeit für die Behandlung. In Frankreich sind die Gemeinden abhän gige und bevormundete Verwaltungswerkzcuge, in England gänzlich freie, demokratische Gemeinwesen. Von dem Ricscnnctz der französischen Po lizei sind nur wenige Maschen in England vorhanden. Die englische Preßfreiheit ist eine unbedingte, die französische nur ihr Name, in Wahrheit aber monopolisirt und vielfältig gebunden und gefährdet. Auch die französische Jury ist nur ein verfälschtes Bruchstück dcs englischen Ge richtswesens. England, nicht Frankreich, hat in seiner Habeas-Corpus-Acle eine zweite Magna Charta. Endlich das englische Volk, nun es ist ein loyales, ein religiöses, ein gesetzliches, ein conservativcs und seinem König und seinen Institutionen anhängliches, ein patriotisches und gcmeinsinniges Volk, aber es ist ein starkmüthiges, entschlossenes, in ruhiger Ausdauer in Verfolgung seiner Zwecke unübertroffenes, ein scharfblickendes, rechnendes, furchtloses Volk, nicht hcnschsüchtig, aber die persönliche Freiheit und Unab hängigkeit über Alles setzend, und voll seltsamer Querköpfe, die ihren Kopf für sich haben und eigensinnig auf Dem beharren, was nun einmal ihre Natur geworden, keineswegs geneigt, wie die Franzosen, bei denen das Massenhafte durchschlägt, Einer mit dem Andern zu laufen oder sich über Einen Leisten schlagen zu lassen. Das sind ganz verschiedene Positionen, in denen sich diese Regierun gen bewegen, und keine Charte von der Welt und kein menschlicher Wille kann verhindern, daß nicht diese Regierungen, wenn sie auch in der Charte buchstäblich von einander abcopirt würden,, zwei sehr verschiedene Dinge werden müßten. Die englische Negierung, soweit sic nicht in dem ewigen Institute des Kör.igthums, dem höchsten Repräsentanten des Bleibenden im Staate, beruht, geht aus dem Parlamente hervor, aber sie ruht auch hauptsächlich auf diesem und findet nicht außerhalb seiner politisch wirk same Stützen, die hinreichend wären, sie zu tragen, nicht Wirkungskreise, die sie lebhafter anzögen, höher beschäftigten als das Parlament. Der englische Staatsmann bleibt auch auf den Opposilionsbänken eine Macht und hilft mitregiercn. Der französische Deputiere, der aus der Kammer ins Ministerium tritt, findet sich damit an die Spitze einer ganz neuen, unermeßlichen Gewalt verseht und in einen Kreis von Geschäften gezogen, die ihm leicht wichtiger scheinen mögen als alle Kammcrdebattcn, und es zum großen Theile, da sic einmal vorhanden und von Rcgicrungswegen betrieben werden und vieler Menschen Wohl und Wehe davon abhängt, auch sind. Dem englischen Minister kann der Gedanke gar nicht kom men, sich auf die Administration zu stützen, wider die Kammer; dem französischen ist er sehr natürlich, und unnatürlich wäre cs in Frankreich, wollten sich die Häupter der so gewaltigen Administration ohne weiteres darein ergeben, die bloßen willenlosen Werkzeuge der Kammer zu sein. Daß sie das nicht thun, daß sie, vielleicht unbewußt, doch factisch danach trach ten, die Kammer auf dem Wege der administrativen Corruption sich un- terzuordnen, vielmehr sich von ihrer Obergewalt und ihrem Schöpfereinfluffe durch Mittel zu cmancipircn, bei denen freilich auch aller Zweck der Kammer gefährdet wird, hat Hr. de Tocqueville wohl erkannt und im Einzelnen nachgcwicsen. Aber ob cs der einzige Ausweg zur Abhülfe solchen Ue bels sei, daß man nun auch all die Bedingungen, welche die englAhe Regierung zu Dem machen, was sie ist, herzuschafft, ob die englische Rc- gicrungs- und Verwaltungswcisc in Frankreich, ohne die in England Al les durchdringende aristokratische Leitung, Zügelung und Mäßigung, und bei ganz andcrm Sinne des Volks ebenso gehen würde, und ob solche Umwandlung in Frankreich möglich, ob sie in Zeit und Volk, im Zuge der Verhältnisse und Tendenzen liegt, das wird nach seinen eignen An führungen sehr zweifelhaft. Sollte cs nicht weiser sein, die Thatsachc dcs besonder» französischen Regierungsorganismus anzuerkcnncn, die Kam mer als das mäßigende und beschrankende Gegengewicht zu erfassen und damit zu höherer Reinheit ihrer Aufgabe zu erheben und das Augenmerk auf die innere Reinigung, Bildung und Erhebung der Administration zu richten, 'wobei immer die Abschneidung alles üppigen Uebcrflusscs und die allmälige Anbahnung anderer Zustände nicht aus dem Auge ru lassen wäre? — Eine Correspondenz der Bremer Zeitung aus Baiern schildert den Zustand religiösen Friedens und einhelligen Zusammenlebens, welcher in der gemischten Bevölkerung Unterfra nkcnS seit dem Westfalischen Frie den sehr glücklich bestanden habe, und wie namentlich katholische und pro testantische Geistliche und Kirchcnanstalten sich in allen Beziehungen freund-
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