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Deutsche allgemeine Zeitung : 30.10.1844
- Erscheinungsdatum
- 1844-10-30
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184410303
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18441030
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18441030
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1844
- Monat1844-10
- Tag1844-10-30
- Monat1844-10
- Jahr1844
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 30.10.1844
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:macht, sah .. und wei- eine vollto- i der entge- Worte über z, welche be- doch auf den l meiner Fa- mir zu die- rbitten- So betreffenden bedachtes und einen Horaz ze wird auch Abdruck cvi- er die roma- fident, Com- noch Mehres e Krebse der lßerung über Hr. Hofrath en trat. Das bei der auf inzugcfügtcn bewenden zu jedwede un- Allgemeinen (als solche)» ^ganzen Vcr- ige Männer id einen un- 3) daß der Scistimmung sung meines :sem Zusam- n nicht wei hinlänglich 'itten öffcnt- ischen Allgc- ^erlasscn, zu anzurcchnen ber auf gut wieder ive- Die Per sischen Hu- in Leipzig in den Wa- >r. Schultz, mmlung im Grund für Plauenschen egmont bei, Brühl'schen wwägt, daß n kann, aus Üssen zuzu- )aß es mir wrn herein ligen Anre ine Freunde se auf den Theil nch- der meisten ndentcn-der m. Endlich änzen, daß issenen Bil- Anspielun- idigens zu var, «daß die klarste rgend eine erden kön- chkeiten in ien so ge- m habe.»" Nr 304. 30. October 1844. Mittwoch UM Deutsche Allgemeine Zeitung. MM -Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» U-berblick. Deutschland. -Hon ber sächsischen Gren-e. Die religiösen Streitig keiten. — Der Vertrag gegen den Sklavenhandel. Ätannheim. Die Prinzessin von Wasa. — Die Möller'sche Schmähschrift. — Einberufung der arossherjogl- hessischen Stände. **Äus Holstein- Hr. Lock. Anträge. Die Ständezeitung. Preußen. sAus Schlesien. Die schlesischen Gutsbesitzer und Bauern- N Äreslau- Die Bischofswahl. Lreslau. Hr. Pelz. Portugal. Lissabon. Das Ministerium. Der Sklavenhandel. Macao. Spanien. -Paris- Die Verfassungsänderungen- Die Adrcßcommission. Die VcrmählungSfrage. Annäherung an Don Carlos. Großbritannien. Die Times über Südaustralien. Pater Mathew- S London- Der Besuch Ludwig Philipp's- Die Königin. Frankreich. Das Journal des De'bats über die Eisenbahnen. -X-Paris. Die Bauten. Schweiz. Felssturz bei Felsberg. Italien. R.om. Die Maronitcn- Serbien. Hon der türkischen Grenze. Milosch. Maßregeln gegen öster reichische Unterthanen- Die Unruhen. Die Consuln. Perfonalnachrichten. Wissenschaft und Kunst. -Äus Sachsen. Der Bildhauer Knaur- Eisenach. Jubiläum. Frankfurt a. M- NedactionSwechsel. Turin- Die medicinischen Studien. Handel und Industrie. Börsenberichte. -Hon der dänischen Grenze. Eisenbahn von Kopenhagen nach Rothschild. LadenburA. Die Main- Ncckareisenbahn. -Hamburg. Der Kleinhandel. — Berlin. Neueste Nachrichten. Ankündigungen. Deutschland. *Von der sächsischen Gren;e, 27. Oct. Obschon zu Ende des September eine auch in diesen Blättern erwähnte Versammlung der pro testantischen Lichtfrcunde in Köthen (Nr. 271) gehalten worden, so ist es doch gegenwärtig immer noch die frühere Pfingstvcrsammlung (Nr. 153), die in Blättern und zahlreichen Broschüren sehr lebhaft besprochen wird. Der bekannte Guerike'sche Bericht in der Evangelischen Kirchcnzcitung, das Verfahren der berliner Missionscvnfcrenz, der vielfachen Erklärungen und Berichtigungen in andern Blättern nicht zu gedenken, reizten zu Verthei- digungsschriftcn, und so erschien das erste Heft des „Rechten Standpunkts" vom Pfarrer König, worin die Sache der köthcner Lichtfreunde geführt und das Treiben der Gegner mit sehr scharfen Waffen zurückgcwicsen ward. Dabei ist cS indessen nicht geblieben, und die zur Sühne redende Ansprache des Magdeburger Consistoriums scheint die beabsichtigte Wirkung nicht gehabt zu haben. So hat unter Anderm eine Pastoralconfcrenz im Großherzogthumc Posen eine mit 16 Unterschriften, worunter drei Super intendenten, zwei Divisionsprediger und zwei Missionare, versehene Erklä rung veröffentlicht des Inhalts, daß der oft erwähnte Sp.-echcr in Kö then nicht nur der Kirche des Herrn Unehre gcthan, sondern sich auch offen von derselben losgcsagt habe, weshalb jene Unterzeichneten ihn in herzlicher Fürbitte der Gnade des Herrn befahlen. Demnächst sind mehre kleinere Schriften von Geistlichen in der preußischen Provinz Sachsen er schienen, von denen sich die eine als eine „geistliche Medicin wider den Vernunft-Koller" ankündigt, mährend die andere den Pfarrer König als einen „unluthcrischen Geistlichen, geschlagen mit seinen eignen Waffen", hinstellt, und eine dritte in jenen Lichtfreundcn „eine neue Ncligionssckte" aufgcfundcn zu haben meint. Der Vollständigkeit halber mag noch hin zugefügt werden, daß Pfarrer König in einem zweiten Hefte den rechten Standpunkt noch klarer darzulegen und die Angriffe seiner Gegner zurück zuweisen sich bemüht. Wie man aber auch über diese Angelegenheit ur- theilen und welcher Meinung man sich anschließcn mag, so viel bleibt doch wol unbestritten, daß eine Polemik, in solcher Weise, mit solchen Waffen, mit solcher Schärfe geführt und dabei mit so viel Persönlichkei ten untermischt, nicht segensreich wirken kann. Abgesehen davon, daß sie für die Sache selbst kaum etwas entscheiden wird, sondern dieselbe mehr verwirrt als entwirrt, so hat sie doch ohne Frage den Nachthcil, daß sie die Gemüthcr immer mehr erbittert und eine in dogmatischer Beziehung schroffe Scheidewand aufführt, die mindestens leichter entsteht, als sic ver schwindet. Selbst eine sogenannte christliche Fürbitte, so wohlgemeint und unschuldig sie auch an sich sein mag, ist dadurch, daß sie sich Andersden kende nur als eine Schar von Verirrten verstellt und sie mit dem Ge fühle des Bedauerns betrachtet, nicht frei von geistlichem Stolz und hat mehr in der Idee als in der Wirklichkeit einen versöhnlichen Charakter. Es wäre in dcr That der kirchlichen Ohprbehördc nicht zu verdenken, wenn sie hier nach der Praxis der früher« christlichen Kirche den streitenden Par teien Stillschweigen aufcrlegte, selbst auf die Gefahr hin, eines Eingriffs in die literarische Freiheit beschuldigt zu werden, oder wenn sie wenigstens den Streitenden beider Parteien einen noblern Ton zur Pflicht machte. — Durch ein von dem Rheinischen Beobachter mitgethciltcs Schreiben „Bon der Elbe, 18. Oct." erhalten wir folgende Aufschlüsse: „Die am 28. Aug. ausgcgebenc Nummer 31 der (preußischen) Gesetzsamm lung hat endlich den schon am 20. Dec- 1841 zwischen Großbritannien, Frank reich, Oesterreich, Preußen und Rußland in London abgeschlossenen Vertrag zur Unterdrückung deS Regerhandels(Nr.255) bekannt gemacht. Daß dieser wichtige Vertrag erst drei Jahre nach seinem Abschlusse bekannt gemacht wird, hat, wie man vernimmt, zwei Ursachen. Das erste Hinderniß der Be kanntmachung, die Nichtratification Frankreichs, wurde bereits am 8. Rov. 1842, wie die öffentlichen Blätter seiner Zeit gemeldet, durch ein im Foreign Office zu London aufgenommenes Protokoll beseitigt, welches auf den Grund einer Note des Grafen Ste--Aulaire förmlich constatirte, daß die Regie rung des Königs der Franzosen cs für Pflicht gehalten habe, den Vertrag vom 20. Dec- 1841 nicht zu ratificiren, daß jedoch, ungeachtet des in den Ansichten der französischen Regierung cingetrctenen Wechsels, die Höfe von Großbritannien, Oesterreich,, Preußen und Rußland noch eben so fest ent schlossen seien, ihrerseits die durch den Vertrag eingegangenen Verbindlichkei ten zu erfüllen- Daß zweite Hinderniß, das vorher zu entfernen war, be stand in dem Mangel eines besondern preußischen Strafgesetzes gegen den Sklavenhandel. Dies ist nun durch die gleichzeitig mit dem Vertrage be kannt gemachte, vorher in der gewöhnlichen Weise im Staatsministerium und im Staatsrathe berathene Verordnung vom 8. Jul. d. I. ebenfalls beseitigt worden, und somit ist es endlich den Regierungen vergönnt, den Abschluß eines Vertrags, für den jeder Freund der leidenden Menschheit ihnen danken wird, öffentlich bekannt zu machen. Oesterreich und Preußen scheinen An stand genommen zu haben, vor erfolgter Ratification Frankreichs die Deutsche Bundesversammlung von dem Vertrag in Kenntniß zu setzen. Allein in einer der ersten Bundcstagssitzungen nach Unterzeichnung des Protokolls vom 9. Nov- 1842, am 3. Febr. 1843, gaben Oesterreich und Preußen gemeinschaft lich dem Deutschen Bundestage Kenntniß von dem Tractat, in der Zuversicht: «daß ihre Mitverbündcten hierin eine erfreuliche Veranlassung finden wür den, den Grundsätzen christlicher Menschenliebe, auf welchen der londoner Tractat vom 20. Dec. 1841 beruht, und insbesondere der daraus hervorge gangenen, im ersten Artikel desselben ausgesprochenen Bestimmung, wo durch der Negerhandcl dem Verbrechen des Seeraubes gleichgestellt und als solches gebrandmarkt ist, ihren Beifall zu schenken und sich zur Förderung des edlen Zwecks dieser Uebereinkunft, so weit ihre besondern Verhältnisse dazu Gelegenheit geben, in gleichem Sinn und Geiste bereit zu erklären». Diese Zuversicht war eine wohlbegründete. Auf den Vorschlag des bairischen Bundestagsgcsandten sprach die Deutsche Bundesversammlung noch in dersel ben Sitzung einstimmig aus: «sie habe mit vielem Danke die ihr von Sei ten der Regierungen von Oesterreich und Preußen gemachte Mittheilung ent- gcgengenommcn- Sic erthcile den Gesinnungen und Grundsätzen christlicher Menschenliebe, aus welchen dieser Vertrag und insbesondere die darin enthal tene Bestimmung hervorgegangcn, wodurch der Negerhandcl dem Verbrechen des Seeraubes gleich geachtet wird, ihren vollsten Beifall, und sie hege den lebhaften Wunsch, daß die Maßregeln, zu welchen sich die contrahirenden Mächte vereinigt haben, das Ziel gänzlicher Ausrottung dieses schändlichen Handels recht bald erreichen mögen » Es ist sehr zu beklagen, daß die fran zösische Regierung durch das Geschrei der Opposition über Verletzung der Na tionalehre verhindert wurde, dem Vertrage bcizutreten und dem schändlichen Handel mit Menschen, die so gut Gottes Geschöpfe sind wie wir, so wirk sam, als sie wol möchte, entgegenzutretcn. Jetzt sind noch die Vereinigten Staaten von Nordamerika das Eldorado der Menschenkäuferei, die dort un ter dem Schein eifersüchtigen Festhaltcns an der Unabhängigkeit der Natio nalflagge auf jede nur mögliche Weise geschützt und begünstigt wird. Die verletzte Menschenwürde wird aber früher oder später sich rächen." INannheim, 21. Oct. Schon vor einigen Monaten ist, in Folge wechselseitiger Einwilligung und darauf gegründeten schiedsrichterlichen Er kenntnisses eines in Karlsruhe dafür nicdergcseht gewesenen Austrägalge- richls, die zwischen dem Prinzen von Wasa und der Prinzessin Louise von Baden bestandene Ehe aufgelöst morden. Nachdem nun seitdem durch öffentliche Blätter über den Aufenthalt und über angebliche Rciseprojecte der Prinzessin verschiedene unrichtige, zum Theil sich widersprechende Nach richten verbreitet worden sind, so sehen wir uns hierdurch zu der auf zu verlässigem Grunde beruhenden Mittheilung veranlaßt, daß die Prinzessin von Wasa ihren gegenwärtigen Aufenthalt in Mähren in nächster Zukunft jedenfalls verlassen und schon mit dem Ende diesesMonats mit der Prinzessin Karoline, ihrer Tochter, bei ihrer Mutter, der verwitweten Großherzogin von Baden, hier in Mannheim cintrcffen wird, wo auf Befehl des Großherzogs in dem großherzogl. Schlosse für die Prinzessin undjihre Umgebung eine Woh nung bereitaestellt ist. Was die Nachricht von dem von der Prinzessin bewirkten Ankauf einer Herrschaft in Mähren betrifft, so wird cs wol eben so natürlich und angemessen erscheinen, daß die Prinzessin von Wasa darauf bedacht gewesen ist, ihr Vermögen zur Sicherung für ihre Prin zessin Tochter in festem Grundbesitz anzulegen, als cs leicht erklärbar er scheint, daß dieselbe einem Lande sich nicht ganz entfremden will, in wcl-
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