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Deutsche allgemeine Zeitung : 02.07.1844
- Erscheinungsdatum
- 1844-07-02
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184407026
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18440702
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18440702
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1844
- Monat1844-07
- Tag1844-07-02
- Monat1844-07
- Jahr1844
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 02.07.1844
- Autor
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bend, das Gott Lob! noch vorhanden« religiös« Element zur Förderung diese« praktischen Zweckes benutzt hat- Bei uns kommt e« Niemandem in den Sinn, mit Himmelsmanna den hungrigen Magen betäuben zu wollen und dem Ar men die Gegenwart zum Fegefeuer umguwaadeln, gegen eine Anweisung auf das jenseitige Paradies. New, wir wallen Ihn de« Fluche de« Branntwein« entreißen, weil dieser da« wuchernde »nkraut ist, welches bieher das mate rielle wie da« geistige Gedeihen unsers Volks unmöglich machte, aber darum wähnen wir noch nicht, daß der Bode« von selbst mit bessern Samen sich bestellen werde, oder gar sofort reiche Aernten darbieten könne- Wenn die Barmer Zeitung durch die Enthaltsamkeitsvereine eine ver derbliche Minister- und Pfaffenherrschaft sich begründen sieht, so muß sie, wie schon in Bezug auf den andern Punkt nachgewiesen, unser Streben nicht kennen, oder absichtlich verkennen. Bis jetzt ward uns vom Staate noch keine wesentliche Unterstützung und wir begehren sie auch nur im lawE faire und in soweit, als sie uns dazu dienen soll, den niedern Klassen für den entzogenen Branntwein ein anderes wohlfeiles und gesundes Surrogat zu verschaffen, worauf hinzuwirken unS theilS die au« dem Christenglauben her vorgehende Ucberzeugung bestimmt, daß der Arme trotz uns ein Recht auf Genuß hat, theilS auch die Erfahrung, daß also nur die Sache Bestand ha ben kann- Was aber den pfäffischen Einfluß anlangt, so lehrt uns die Ver nunft wie die Erfahrung, daß wol der in der Armuth, dem Lrunk und der Sünde versunkene Mensch, nicht aber der wohlhabende und eben daher selbst ständigere, der Macht des Aberglaubens unterworfen wird- Mit dem Fleiß und Wohlstand ist die bessere-Erziehung, mit dieser die höhere Bildung und geistige Freiheit eng verbunden. Der elende, körperlich wie geistig zerrüttete Trunkenbold mag in der Form das Wesentliche, im Ablasse die Absolution zu erfassen wähnen, aber nicht also der fleißige und wohlhabende Mann, bei dem Gesundheit an Geist und Körper Hand in Hand gehen- Ob confesfio- Nelle Auswüchse, ob unlautere protestantische und katholische Eiferer die Ent haltsamkeitsvereine hier und da fördern, weiß ich nicht, zum mindesten aber dürfte deren mir unbekannter Einfluß auch nur gering sein; Das aber weiß ich und kann mit Zuversicht behaupten, daß selbst dieses nicht schaden, son- dern nur nützen würde. Denn darin eben besteht das unergründliche Geheim- niß der göttlichen Weltordnung, daß das Gute selbst von Denen herbeigeführt werden muß, die da es nicht wollen; denn wie wenig Großes, wie, wenig Gutes geschähe, wenn nur die Großen und Guten cs zu bewirken vermöch ten! Hiernach bin ich überzeugt, daß die gesammte deutsche Presse die Ver tilgung der Brgnntweinpest pflichtgemäß sich angelegen sein lassen wird, weil selbig« die Grundbedingung zur materiellen und sittlichen Hebung der niedern Klassen, die conciitio «ine gua non zur Abwendung einer großen Gefahr ent hält- Sollten jedoch einzelne Organe derselben die« zu thun verschmähen, so würden sie von der öffentlichen Meinung dazu gezwungen werden, denn wir kennen Gott Lob! keine Despotie einer Parteienpresse, welche durch vorneh mes Jgnoriren einer Ansicht dieselbe zu unterdrücken vermaß- Ich erwarte von der Rechtlichkeit derjenigen Journale, welche den Angriff der Barmer Zeitung ausgenommen, daß sie auch diese meine Erwiderung inscrircn werden, di« andern bitte ich darum im Interesse der Sache. Pschow in Oberschlesien. Wit von Dörring.") * Hannover, 21). Jun. Von den Anträgen der Regierung an die Stände hielt man die Fodcrung für den Bau eines neuen Zeug. Hauses für einen der bedeutsamsten, und jedenfalls war er derjenige, zum dessen Durchsetzung von Seiten des Cabincts die meisten Anstrengun gen geschähen. Die Ausgabe allein, obgleich die bedeutende Summe von einer halben Million betragend, war eS sicher nicht, welche diesen Gegen stand zu einer der Hauptfragen der diesmaligen Diät machte', cs war wol hauptsächlich der Umstand, daß hier abermals eine sehr beträchtliche Summe für militairische Zwecke verwendet werden sollte, die in den letz tem Jahren dem Lande schon so ungeheure Summen gekostet haben. Die Militaircommission ging nun von der Ansicht aus, daß der Zcughausbau einen der Gegenstände bilde, welche der Kriegsschatz zu bestreiten habe; da dieser Kricgsschatz zu der von den Ständen nicht blos nicht bewillig ten, sondern aufs bestimmteste desavouirten Cavalericvcrmehrung ver braucht werde, so könne das Land eine Verpflichtung zur Bestreitung der Kosten des Zcughausbaues nicht anerkennen; weil nun aber einmal der Neubau nothwcndig sei und geholfen werden müsse, so scheine cs rattzsam, wenn die Stände einen Ehest der Kosten unter der Bedin gung übernähmen, daß die könial. Kasse sich zur Uebcrnahme des andern Theils verpflichte. Als solchen Antheil hatte die Commission 140,000 Thlr. berechnet. Wie in der Commission, so war auch spater in der zweiten Kammer deren Präsident, geheimer Kricgsrath Wedemeyer, der entschie denste Gegner dieses Antrags, und erklärte, daß er, wie ungern er sich in seiner Stellung auch dazu entschließe, dennoch sich gedrungen fühle, dem Commissionsantrag einen Äcrbcsserungsantrag entgegcnzustcllcn, dem zufolge er vorschlug, den von der Regierung gemachten Umschlag von circa 500,000 Thlr. auf etwa 300,000 Thlr. zu ermäßigen und dann die Kosten des Baues aus die Landeskasse zu übernehmen. Dieser Antrag des Präsiden ten wurde in der ersten Abstimmung mit 38 gegen 37 Stimmen verwor fen, in der zweiten und letzten aber mit 40 gegen 39 Stimmen angenom men. Die in Geldfragen sonst überwiegende Opposition war in diesem Falle dadurch verringert, daß die NothwcNdigkeit des Baues so ziemlich von Willen Selten anerkannt und zügegebcn ward. Deshalb wollten auch nicht ein mal die 30 den Bäu geradezu verweigern, sic wollten nur, daß die Regierung nicht unnöthige Ausgaben (wie z. B. für die Augmentation) herbeiführe, um dann mit den nothwcndigcn der Landeskaffe zur Last fallen zu müssen. Sie verlangten, daß wenigstens jene 44,000 Thlr. jährlich für die Augmen tation »«flachst auf den ZeughauSbau verwendet würden. Die Schwa chen, Halben, oder wie man sic nennen will, scheinen aber den Gedan ken, zu einer notorisch nothwendigen Maßregel nicht unbedingt die Mittel zu gewähre«, nicht haben ertragen zu können, wi« dringend auch auf das Urtheil des Landes hingrwiesen wurde, das di« Nebernahme dieser aber maligen enormen Ausgabe für das Soldatenthum auf die Landeskaffe treffen würde. Wenn nun das Land mit dem Benehmen Ler Stände an» zufrieden ist, so mögen diejenigcn Korporationen, deren Deputiere für die Bewilligung gestimmt haben, sich selbst anklagen, daß sie Männer in die LaudeSversammlung schicken, die vor jedem Widerstand erschrocken zu- rückfahren. Karlsruhe, 26. Jun. In der heutigen Sitzung der Kammer der Ab geordneten, bei Fortsetzung der Berathung über das Strafgesetz, wird bei tz. 260». welcher verfügt, daß Ehrenkrankungen gegen auswärtige Re genten und Gesandte mit erhöhter Strafe belegt werden, beantragt, diesen Paragraphen zu streichen, weil der badische Staatsbürger gegen diese L««c weitern Pflichten habe als gegen seine Mitbürger, und weil dir Regie rung, wenn sic eine Abweichung von der allgtmeinen Form der Rechts- Verfolgung zulassc, gerade dadurch compromittirt werden könne. Bei der Abstimmung sind gleiche Stimmen vorhanden. Der Präsident (Bittprä sident Bader) entscheidet für die Beibehaltung des Paragraphen. H. 284 des Entwurfs bestimmt, daß bei Beleidigung fremder Regenten der Staats anwalt mit Ermächtigung des Justizministeriums dir Anklage erheben könne. Es wird auf Streichung dieser Bestimmung angetragcn, da man vielmehr auswärtigen Regenten überlassen solle, ob sie eine Klage erheben »olle«. Es wird beschlossen: ») die Anklage des Staatsanwalts soll nur statA* den auf erhobenes Verlangen des auswärtigen Regenten; b) seine An klage soll nur bei Beleidigung von Regenten selbst, nicht aber sür bereit Familrenglieder eintreten. (Bad. Bl.) — Der Beschluß dcS Justizministeriums, der den Advocate» ätzur- Hessen» den Besuch der Mainzer Adbocatenvcrsammlung unter sagt, ist vom 7. Jun. und lautet: „Da nach der in öffentlichen Blättern erschienenen Einladung zu der gedachten Versammlung diese den Zweck hat, ,«im Wege des Austausche« der Ansichten, der g«m«insamen Besprechung und Erörterung mitzuwivken zu dem Ziele einer allgemeinen deutschen Rechts- und Gerichtsverfassung»; dieser Zweck aber auf eine Abänderung bestehender Staatseinrichsungen gerichtet, mithin ein politischer ist, so hat das Obergericht in... sammtlichen Advp- caten seines Bezirks zu «röffnen, daß eine Lheilnahme an dem fraglichen Verein als eine Zuwiderhandlung gegen die Verordnung vom 21. Jul. 1832 Nr. 2 werde angesehen und deshalb gegen die Lheilnehmer nach Maßgabe dieser Verordnung ein Strafverfahren werde eingeleitet werden- Mackeldey" ** Sondershausen, 28. Jun. Ucbcrall Kampf des aristokratische« Elements mit dem demokratischen. Auch hier schwebt eine auf diesen Kampf bezügliche Frage, welche auf das sonst fast durchweg bemerkbare gute Einvernehmen der Regierung mit den versammelt gewesenen Stän den ungünstig cingewirkt und über welche nichts weniger als eine Ver einigung beider stattgcfunden hat. Die Sache verhält sich so. Alsbald nach Bekanntmachung des neuen Landcsgrundgcsctzcs vom 24. Sept, 184t reichten bei der Regierung sämmtliche unterherrschastliche Ritter- und Freigutsbcfitzer (dasFürstenthum besteht aus eineb Unter- und einer Oberherrschaft) eine Petition ein, womit sic eine stärkere Vertretung bei dem Landtage beanspruchten, als ihnen durch dieses Grundgesetz zugestan den wird. Nach §. 109 desselben sind sic zur Wahl nur Eines Abgeord neten berechtigt, während die Städte und die bäuerlichen Grundbesitzer derselben Unterherrschast je zwei Abgeordnete senden (außerdem der Ge- lehrtcnstand einen und der Handilsstand einen). Die Regierung ist nun geneigt, dem Verlangen zu entsprechen, und hat deshalb bei den Stände» dessen Genehmigung in Antrag gebracht. In der Ständeversammlung aber Hal man sich dagegen erklärt, theils aus Beforgniß vor dem Uebcr gewichte des Einflusses eines privilegirten Standes, theils weil die ober- herrschaftlichen Abgeordneten (darunter ist verfassungsmäßig auch nur Ein ritterschaftlicher) durch eine Veränderung des numerischen Verhältnisses zwischen den Dcputirten beider Landcstheile ihre Interessen für beeinträch tigt hielten. Das hat die Negierung, wie aus dem fctzt publicirt vor liegenden Landtaasabschiede hcrvorgcht, sehr unangenehm berührt. Sie erklärt, daß sie sich ungern in die Nothwendigkcit versetzt sehe, bei der nächsten-Ständcversammlung die ganze Sache von neuem zu proponiren, und dies um so gewisser nicht unterlassen werde, je mehr sie durch die seit Emanation des Landesgrundgcsetzcs gemachten Erfahrungen in der Uebcrzcuqung bestärkt worden sei, daß eine vermehrte Vertretung des Grundbesitzes, als des ruhenden Elementes im Staat, in dem Maße, wie sic hier in Frage stehe, dem Gemeinwohle förderlich und daß ein sol cher Zuwachs der Grundbefitzvertrctung den Ritter- und Freigütern vor zugsweise zWiwendcn sei, nicht allein um sie mit der dem Bauernstände verliehenen Repräsentation in ein'billiges Gleichgewicht zu stellen, sonder» auch, weil die Ständeversammlung grade von dieser Seite her nur «in Mitglied gewinnen könne, dessen Befähigung zum ständischen Berufe prä sumtiv schon durch die äußern Verhältnisse möglichst verbürgt erscheine. Die Empfindlichkeit der Regierung über die ablehnende Antwort der Stände äußert sich übrigens auch noch bei einem andern Gegenstände des Land- taasabschicds. Auf eine große Anzahl (25) ständischer Anträge auf Abänderung und Erläuterung einzelner Bestimmungen des Landesgrund- gcsetzes antwortet nämlich die Regierung, wie zwar nicht in Abrede zu stellen sei, daß diese Anträge die Principicn der Verfassung mit wenigen Ausnahmen nicht wesentlich berührten und daß mehre derselben an und sür sich einer vollständigen Berücksichtigung nicht unwerth erschienen, daß dennoch aber sie, die Regierung —auch abgesehen von assen Rückfichten, welche im Allgemeinen dafür sprächen, oer VerfassungSvttänderungcn stets mit Zurückhaltung vorzuschreiten und weitern Erfahrungen, wenn es irgend möglich sei, Raum zu geben — auf jene Anträge gegenwärtig einzugehcn schon deshalb nicht geneigt sein könne, weil di« von ihr pro- ponirtc Zulassung eines zweiten ritterMftlichen Abgeordneten bcim Land tage nicht die erfoderliche Zustimmung erhalten habe. mun u in welc wtise f gescheit! nickt m hindern waltuns an 77 peS vor der He> hen son Verhan Maßre< besuch z vertmm 25,081 und Er Thlr. z Zweige pfängcr liche Ki Haupt l 1842. ruhigen! Müssen, kerung! lich sich doch da> mäßige Jahres aber ga' üem jcd Bezirke Jahre v V. *D per Prc ichcn C bedeuten besp. 01 und 22 daS Jal sich dass ist seit lytcn nachsuch stes Pa «rgangei lichcn I und V0! Person Zweifel lich gew Zartgcsi Mit ein Doch h« lauf ein führt w lasse», e Gründm nicht wi flngebliä der an Matsrat gelegenh trdock s< flllrs Er mit Best Provinz i nenten f somit in rigpen . nraire L «n viel» tmd «li lich erre Plane, kaffen m «bzusrh« ' - D neraldin in berlin g-n. (N begründ!
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