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Deutsche allgemeine Zeitung : 02.08.1844
- Erscheinungsdatum
- 1844-08-02
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184408028
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18440802
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18440802
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1844
- Monat1844-08
- Tag1844-08-02
- Monat1844-08
- Jahr1844
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 02.08.1844
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1806 Willanoff mit dem Begräbnißplatze Johann SodieSki's am meisten gelitten. So weit das Auge sieht, eine ungeheure Wasserfläche mit einzeln her vorragenden Baumgruppcn und Dachgiebeln, und so zieht sich bas ent setzliche Unglück hin, die Weichsel hinauf bis Krakau und hinab bis zu den Niederungen bei Danzig. Ein Augenblick hat die ganze Hoffnung des Landmanns vernichtet, seine Saaten verheert, seine Scheuern zerstört, seine Heerden ertränkt. Ein trauriger herzzerreißender Anblick, die zusam mengekauerten Gruppen der Bauern zu sehen, wie sie in stummer Ver zweiflung den thränendcn Blick auf bas Grab ihrer Habe richten, wie die Fluten die aus den Wohnungen hcrausgcrissenen Gcräthschaftcn tragen, wie das Vieh mit vergeblicher Anstrengung seinem nassen Grabe zu ent rinnen sucht, und mit kläglichem, dumpfem Gcbrülle Beistand von den Menschen fodert, die selbst kaum das nackte Leben gerettet und mit Er gebenheit in ihr Schicksal den Untergang ibrcr Habe mit anschen müssen. Ein nicht minder entsetzliches Bild bietet Warschau dar mit seinen tief- gelegenen, unter Wasser gesetzten, sich weithin streckenden Straßen, und hier ist das Unglück um so größer, als sic größtcnthcils nur von der ärm sten Klasse bewohnt waren. Hunderte von diesen Unglücklichen, kaum dem Tod entronnen, der sie so unvorhergesehen bedrohte, irren ohne Obdach, ohne Bekleidung, ohne Nahrung umher und beneiden vielleicht Jene, die im kühlen Grab ihren Untergang gefunden. Am meisten hat die Solee gelitten^ eine lange Straße, in der Fabrik neben Fabrik steht, und wo das Wasser furchtbare Verwüstungen ungerichtet hat. Es ist unbegreiflich, mit welcher rasenden Schnelligkeit die Wassermasscn sich ergossen, und man muß Augenzeuge gewesen sein, um zu begreifen, wie Rettung selbst der nothwendigsten, unentbehrlichsten Gegenstände unmöglich ward. Die Weichsel steht heute l8 Fuß über ihrem Niveau, und seit 1830 hat keine Ucberschwem- mung solche Verheerungen ungerichtet. Die herrlichen Parkanlagen von La- zienki sind ganz vernichtet, das reizende Schloß selbst in den nicdcrn Stock werken durch die Gewalt des Wassers, die zu gleicher Zeit von dem Keller aus wie von den gegenüberliegenden Kanälen wirkte, bedroht; kaum ge lang es, die kostbaren Orangenbäume, die es wie einen Hain umgaben, aus dem Wassergrabe zu retten. Doch das Unglück hat noch nicht seinen Höhepunkt erreicht, denn in seinen Folgen wird cs noch schrecklicher, noch bedeutungsvoller sein. Krankheiten, Hungersnoth und Leiden aller Art werden sich vereinigen, um die ärmere Klasse vollends elend zu machey. Die Moralität derselben, die bereits jetzt auf einer unglaublich niedcrn Stufe steht, wird noch tiefer sinken, und durch die allgemeine Noth wird das Verbrechen scheinbar gerechtfertigt werden. Zwar ist die Wohlthätiakcit der Polen bekannt und von uns in diesen Blättern zu verschiedenen Ma len öffentlich gerühmt worden; aber kann sie Das wieder gut machen, was in diesen unseligen Tagen zerstört worden ist? Gewiß wird die Re gierung, der väterliche Sinn des Kaisers sich beeilen, so vielem Un glücke mit aller Kraft cntgcgenzuwirken, doch es werden lange Zeiten erfoderlich sein, um Das vergessen zu machen, was ein einziger Augen blick über unsere Stadt verhängte. Türkei. * Konstantinopel, >7. Jul. Es ist hier ein Brief angckommen, geschrieben von einer Privatperson in Tiflis, welcher über die Operatio nen der russischen Armee im Kaukasus ungünstige Berichte ent hält. Nach ihm wären die Russen um die Mitte des Monats Mai bei Derbend, einem Städtchen am Kaspischen Meere, von Schemil-Bcy an- gegrissen und geschlagen worden. Schcmil-Bey hätte hierauf die leichten Festungswerke — der Brief nennt sic t'miiiie.ttion* — des Städtchens erstürmt, wäre cingebrungcn und hätte eine reiche Beute an Proviant, Waffen und Kriegsmunitionen gemacht. Die Russen hätten in diesem Kampfe über 2000 M. verloren. Eine zweite Niederlage hät ten die Russen bei Piatigorsk (im hohen Kaukasus, nicht sehr weit von den Mineralbädern von KiSlowotsk, welche von den vornehmen Russen viel besucht werden) erlitten. Auch hier sollen sie viel Leute verloren und die Badegäste auf diese Nachricht in der größten Eile Kislo,wotsk ver lassen haben. Die im Kaukasus sich befindende Armee belaufe sich-auf 150,000 M. Es herrsche unter ihr eine große Niedergeschlagenheit. Das Zutrauen zu dem Glück ihrer Waffen sei verschwunden, Jebcr sehne sich aus diesen unheimlichen Bergen hinweg nach der Heimat. Auch soll der Krankenstand in der Armee dieses Jahr stärker sein als früher. Das Generalquartier sei bei Stawropol (in der Nähe des Kuban), wo sich der Fürst Michael und der General Jermoloff befänden. Man erwarte di,e Ankunft des Kaisers. Dieses die Hauptfacta, wie sie jener Privat brief angibt. Es ständen nun noch anderweitige Berichte zu erwarten, welche die Richtigkeit dieser Angaben bestätigten. Mersvnalnachkichten. idr-en. Oesterreich. Ungarischer St. Stcphansorden, Ritterkreuz: der ungarische HofkamMerrath Ladislaus v. Geöcz. — Preussen. Rother Ad lerorden 4. Kl.: Der Land- und Stadtgerichtsrath Hunger zu Naumburg. Ehrenbezeigungen. Die Stadt Naumburg crtheiltc dem Stadt- und LandgerichtSrath Hunger das Ehrcnbürgcrrecht. Wissenschaft nnd Mnnst. Unter der Uebcrschrift: „Der Hegelianismus in Preußen", ent hält die Deutsche Allgemeine Zeitung (Nr. 204) einen Aufsatz, welcher, „vor sechs Zähren geschrieben"; jetzt allerlei Personalien vorbringt, um nachträglich noch einige Aufklärung zu geben über Hegcl's Berufung nach Berlin und dessen dortige Wirksamkeit- Welchen geschichtlichen Werth diese Mittheilungen ansprechcn dürfen, mag unter Andcrm aus Nachfolgendem zu entnehmen sein. Es heißt dort nämlich: „So kam Alles auf den Nachwuchs an. Von den ältern Schülern Hegel's boten sich aus Heidelberg nur Sa rovö und Hinrichs dar; die Förderung und Anstellung Carovi's in Breslau scheiterte an seinem Mangel an Schulkenntniffen; er vermochte nicht der Fa- cultät in einer Disputation die erfoderlichc Leistung zu gewähren; überdies war er demagogisch anrüchig. Man mußte ihn fallen lassen." Wie ich urkundlich Nachweisen kann, verhielt es sich dagegen folgendermaßen. Auf mein Gesuch, zu Breslau als Privatdocent Vorlesungen halten zu dürfen, wurde mir von der dortigen philosophischen Facultät, auf den Grund der ihr den Statuten gemäß zukommcnden Vollmacht, am 27. Sept- 1810 jene Cr- laubniß unter den zwei Bedingungen crtheilt: 1) vor Eröffnung der Vorle sungen eine lateinische Rede und eine Probevorlesung zu halten; 2) binnen Jahresfrist eine Dissertation zu schreiben und öffentlich zu verthcidigen. Ich nahm diese Bedingungen an und eröffnete, nach Erfüllung der ersten, zwei l-ublioa: über Geschichte der Philosophie und über Natur - und Staatßrechk Aber schon im November desselben Jahres wurde der philosophischen Faeultät durch ein Rescript des Ministers v. Altcnstein aufgegcbcn, mir zu untersa gen, meine Vorlesungen zu halten, bevor ich nicht auch die zweite jener Be dingungen erfüllt habe. Die Faeultät setzte jedoch der Fortsetzung und Voll endung meiner Vorlesungen im Wintersemester kein Hinderniß entgegen, stellte vielmehr unterm 23. Jan- 1820 dem Minister vor: daß sie die Abfassung und Vcrthcidigung der Dissertation „nur unter Vergünstigung bestimmter Stundung gefodert, und daß dieser Bewilligung gemäß Or. Carove bereits wirklich lese, und nach dem Facultätsbeschluß auch künftigen Sommer zu lesen befugt sei; die Faeultät hoffe aber um so mehr, daß das Ministerium jene Bewilligung „anerkennen" werde, als ihr über die Vorlesungen des Dr. Carove „nicht das Mindeste bekannt worden, was ihn der erhaltenen Erlaubniß un würdig machen könnte". Nunmehr „setzte" Minister v. Altenstein im Rcscripte vom 20. Fcbr. desselben Jahres „fest: daß von jetzt an Denen, die sich bei der philosophischen Faeultät der Universität Breslau als Privatdocenten habiliti- rcn wollen, eine Stundung (der öffentlichen Vertheidigung einer selbstgefcr- tigten lateinischen Dissertation) nicht ohne vorherige Genehmigung des Mi nisters crtheilt worden soll". Zugleich eröffnete er dem Regierungsbevollmäch tigten, daß dem l>r- Carove im nächsten (Sommer-) Semester „das Halten öffentlicher Vorlesungen nicht eher gestattet werden könne, als bis er die (fragliche) Dissertation geliefert und öffentlich verthcidigt habe." Da ich nun der Ansicht war: 1) daß ich durch den oben erwähnten Facultätsbeschluß und durch Erfüllung der ersten mir gestellten Bedingung ein Recht erwor ben, auch im zweiten Semester Vorlesungen zu halten, indem ich die frag liche Dissertation erst vor Ablauf desselben zu verthcidigen verpflichtet war; 2) daß dieses Recht mir nicht durch die spätere ministerielle Festsetzung vom 2o. Fcbr. entzogen sein könne, so wendete ich mich unterm 20. März an den Minister v. Altcnstein mit dem Ersuchen, mir das „erworbene Recht" nicht entziehen zu wollen. Als jedoch die Sommervorlesungen bereits eröffnet und mir keine Antwort zu Theil geworden, so schrieb ich am 15. Mai an den Minister v Altenstcin: „Ich werde die Universität verlassen, könne aber das gegen mich beliebte Verfahren nur auf das schmerzlichste empfinden, wenn gleich ich noch die Hoffnung hege, daß Das, was mir von meinem Stand punkt aus bis jetzt als Unrecht erscheinen müsse, nur Folge eines Mißver ständnisses sei." Wenige Lage darauf verließ ich Breslau. Ucber die an gebliche demagogische Anrüchigkeit halte ich es für durchaus überflüssig, auch nur ein einziges Wort zu sagen. Jedem Rcchtlichdcnkendcn wird das Vor hergehende hinreichend zu erkennen geben, was von den Behauptungen des Hrn- Verfassers des Artikels „Hegelianismus" zu halten sei. Frankfurt a-M-, am 25. Jul. 1844. Fr. Wilh. Carove, vr. plulos. und ILcmnnü en Oroit. Serini, 31. Jul. Die Gesetzsammlung enthält folgende, den Schutz gegen Nachdruck für die vor Publication des Gesetzes vom II.Jun. 1837 erschienenen Werke betreffende Verordnung: „Wir Friedrich Wilhelm rc- ver ordnen zur Beseitigung entstandener Zweifel über den Schutz gegen Nachdruck für die vor Publication des Gesetzes vom I I. Jun- 183) erschienenen Werke auf den Antrag unscrs Staatsministeriums und nach vernommenem Gutachten unscrs Staatsraths, was folgt: 8- I. Der Schutz des Gesetzes vom I I. Jun- 18r7 soll auch für diejenigen vor Publication desselben im Inland erschiene nen Schriften, Landkarten, Kuperstichc, kopographischen Zeichnungen und mu sikalischen Compositioncn stattsindcn, welche durch die damals gültigen Gesetze gegen Nachdruck noch geschützt waren- 8- Dieser Schutz dauert, wenn der Autor auf einer solchen Schrift rc. (8- I) genannt und bei Publication des Gesetzes vom >1. Jun- 183 i noch am Leben war, währefld seiner Lebenszeit und noch dreißig Jahre nach seinem Tod, in allen andern Fällen dreißig Jahre von Publication jenes Gesetzes. Dem Verfasser einer Schrift rr-, die ent weder unter einem andern als dessen wahrem Namen erschienen oder bei wel cher gar kein Verfasser genannt ist, bleiben jedoch, wenn der wahre Namen des Verfassers innerhalb fünfzehn Jahren nach Publication des angeführten Gesetzes auf die im 8- 7 desselben bezeichnete Weise bekannt gemacht wird, die in diesem 8- 7 bestimmten Rechte Vorbehalten. 8- 3. Mit dem Ablaufe der im 8- 2 bestimmten Frist hört in Ansehung aller vor Publication des Gesetzes vom I I. Jun. 1837 erschienenen Schriften rc. jedes ausschließliche Recht zur Vervielfältigung derselben auf. 8- 4. Auf die im Ausland erschienenen Schrif ten rc. finden die Bestimmungen 88- I und 2 der gegenwärtigen Verordnung nur in eben dem Maß Anwendung, als die Gesetze des frcnsden Staats den in unsern Staaten erschienenen Werken gleiche Rechte gewähren- Urkundlich unter unserer höchstcigenhändigcn Unterschrift und bcigedrucktem königlichen Jnsiegel- Gegeben Sanssouci, 5. Jul. 1844." * Kerlin, 24. Jul. Professor Jakob Grimm verläßt unsere Hauptstadt in diesen Lagen, um eine wissenschaftliche Reise nach Dänemark, Schweden und Norwegen zu unternehmen- Nach Verlauf von zwei Monaten wird der selbe wieder in unserer Mitte sein. (Magd- Ztg ) Handel «ud Eisenbahn. * Lübeck, 26. Jul- Die Frage, wann und wie es Lü beck gelingen werde, dem jetzt über ganz Deutschland sich ausspannenden Ei senbahnnetze sich anzuschließcn, ist für uns eine Frage von der höchsten Bedeutung, eine Lebensfrage im wahrsten Sinne des Wort«. Freilich wer den unserm Platze trotz aller fremden Eisenbahnen die Vorzüge bleiben,-mit welchen if dcutungSl; ihm die 0 trauen sei eigentliche durch eine straßen W kaum noff Entschcidu gelegenhci Weise der solution, r dings eige: Schwarze; deshalb, Hamburgs Nothwend chen zu v, Hamburg, durch dies; der Eilwa nach Berl Magdebur in 31 St: ringerer L jectirte Ei zustellen st ger aus 3 eine Verb wendeten Allgemein; des Nivell für das F Erlaubniß Antwort < cher d-r s habe verm felhaster k zu erwart Ratificatio nem Sepa burgcr fes Verzicht a Trave vor ten), unser: sein muß, deutschland leichtern u Unser am linken der Stadt des Geschä Walles ve in Verbin! 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